Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße hier: a) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 59 b) Bestätigung des Vorentwurfes und Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Beratungsfolge (Zuständigkeit) Sitzungstermin Status Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau (Entscheidung) 26.04.2018 Ö Sachverhalt: Der Planungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 19.04.2018 mit der Standortfrage einer Kindertagesstätte im Bereich südlich Lessingstraße befasst. Im Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 war vorgesehen, den bestehenden Bolzplatz mit dem Gemeinbedarfsgebäude zu bebauen. Hierzu wurde im August/September 2016 eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Parallel dazu sollte im Wege der Berichtigung eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (37. Änderung) vorgenommen werden (Anlage). Insbesondere aufgrund einer Vielzahl an privaten Einwendungen hat man sich speziell mit dem Thema der Auswirkungen einer verkehrlichen Anbindung durch das bestehende Wohngebiet und der Standortwahl befasst. Hierzu wurden zum einen eine gutachterliche Verkehrsbetrachtung (GSP Ingenieurgesellschaft mbh) in Auftrag gegeben sowie zum anderen durch das Planlabor Stolzenberg verschiedene Standortalternativen betrachtet. In der Sitzung des Planungsausschusses am 19.04.2018 wurde sich zudem der Erschließungskostenschätzung einzelner Varianten gewidmet. Nach Wertung dieser Informationen hat der Planungsausschuss empfohlen, auf Grundlage der Alternative 3 (verkehrliche Anbindung von der Hamburger Straße, Stellplätze und Lage der Kindertagesstätte in unmittelbarer Nähe zur Hamburger Straße - Anlage) mit kleineren Anpassungen hinsichtlich der südlichen Verschiebung der Zufahrt zur Hamburger Straße sowie der fußläufigen Verbindung in nördliche Richtung, der Verlagerung der Bäume auf die südöstliche Grünfläche sowie der Schaffung weiterer fünf Stellplätze, das Planverfahren fortzusetzen. Dabei hat man sich auch wegen der deutlich veränderten Standortsituation dafür ausgesprochen, eine neue nummerische Vergabe des Bebauungsplanes (Nr. 59) vorzusehen. Im gleichen Zuge erscheint es verwaltungsseitig sinnvoll, auch die Bezeichnung des Flächennutzungsplanes entsprechend anzupassen (anstatt 37. jetzt 46. Änderung).
Auf eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 (einschließlich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes) kann aufgrund der Empfehlung des Planungsausschusses somit verzichtet werden. Aufgrund der Empfehlung des Planungsausschusses am 19.04.2018 bedarf es eines neuen Aufstellungsbeschlusses, der gleichzeitig mit der Einleitung des Vorentwurfsverfahrens verbunden wird. Die Planverfahren der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 einschließlich der Berichtigung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß Beschlussempfehlung aufgehoben. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden über die (beabsichtigte) Planaufhebung verständigt. Beschlussvorschlag: A. Aufstellungsbeschluss 1. Für das Gebiet westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße/Hamburger Straße wird der Bebauungsplan Nr. 59 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte) 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden soll das Büro PLANLABOR Stolzenberg in Lübeck beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich vorgenommen werden. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. 6. Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend Gespräche mit den Grundstückseigentümern im Hinblick auf den Flächenkauf aufzunehmen. B. Vorentwurf 1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr 59 für das Gebiet westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße/Hamburger Straße bestehend aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Vorentwurf ist gemäß 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit in Form einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung vorzustellen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, entsprechend 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die betroffenen Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind ebenfalls zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen: Anlagen:
1: 1.000 Gemeinde Trittau Bebauungsplan Nr. 8, 7. Änderung stolzenberg@planlabor.de Planzeichnung, GV 18.02.2016 Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB
1: 1.000 30,00 16 St. 16 St. Gemeinde Trittau stolzenberg@planlabor.de Alternative 3, BA 01.03.2018 KITA-Standort mit Parkplatz
Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Trittau Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße ohne Maßstab
1: 1.000 30,00 Gemeinde Trittau Bebauungsplan Nr. 59 stolzenberg@planlabor.de Planzeichnung, GV 26.04.2018 Vorentwurf gem. 4 (1) BauGB
20,00 Gemeinde Trittau Bebauungsplan Nr. 59 stolzenberg@planlabor.de Zeichenerklärung