HIV-Was ING 1.1. Sude Hochwassersperrwerk Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern

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Transkript:

HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung Sude Hochwassersperrwerk Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Vertrags-Nr.: STALU WM 43/11/2018 Aktenzeichen: 41a HWS-Sperrwerk dieser vertreten durch die Leiterin des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Frau Dr. Rinas Bleicherufer 13 19053 Schwerin diese vertreten durch den Leiter der Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden, Herrn Frank Müller und - nachstehend Auftraggeber genannt - Musterfirma vertreten durch den Geschäftsführer der Musterfirma wird folgender - nachstehend Auftragnehmer genannt - Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 1

ING 1.2 HIV-Was geschlossen: Inhalt Vertrag 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter 5 Termine und Fristen 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 7 Vergütung 8 Ergänzende Vereinbarungen Anlagen Nr. Anzahl der Seiten Bezeichnung 1 9 Leistungsbeschreibung Hochwassersperrwerk Boizenburg 1.1 11 Leistungsverzeichnis Langtext 1.2 12 Angebotseintragung / Angebotsgrundlage / Abrechnungsgrundlage 1.3 1 Kosteneinschätzung Bau / Ermittlung der anrechenbaren Kosten 1.4 2 Honorarermittlung örtliche Bauüberwachung 1.5 bis 1.8 4 Honorarermittlung planungsbegleitende Vermessungsleistung 4 ING 1 Seite 2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

HIV-Was ING 1.3 (1) Bezeichnung der Leistung: 1 Gegenstand des Vertrages Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung & technische Ausrüstung, geotechnischer Bericht, planungsbegleitende Vermessung, Bauvermessung, UVP, LBP, Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung, sap, weitere besondere Leistungen (2) Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern Bestandteile des Vertrages sind: 2 Bestandteile des Vertrages Bezeichnung Anlage Leistung / Honorar Nr. 1 Leistungsbeschreibung Hochwassersperrwerk Boizenburg Nr. 1.1 Leistungsverzeichnis Langtext Nr. 1.2 Angebotseintragung / Angebotsgrundlage / Abrechnungsgrundlage Nr. 1.3 Kosteneinschätzung Bau / Ermittlung der anrechenbaren Kosten Nr. 1.4 Honorarermittlung örtliche Bauüberwachung Nr. 1.5 bis 1.8 Honorarermittlung planungsbegleitende Vermessungsleistung Vertragsbedingungen (Online einsehbar) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014 (AVB-ING) Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2014 (TVB- Landschaft) Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 3

ING 1.4 HIV-Was Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2018 (TVB- Ingenieurbauwerke) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2014 (TVB-Verkehrsanlagen) Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2018 (TVB- Tragwerksplanung) Technische Vertragsbedingungen Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) Technische Vertragsbedingungen Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik) Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2014 (TVB- Ingenieurvermessung) Technische Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen, Ausgabe 2016 (TVB-Prüf) Technische Vertragsbedingungen Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2014 (TVB-Verkehrsuntersuchung) Weitere Vertragsbestandteile III.1 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen III.2 EU Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer III.3 Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft III.4 Liste der Projektverantwortlichen des AN III.5 4 ING 1 Seite 4 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

HIV-Was ING 1.5 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in der Anlage Nr. 1.2 als Vertragsstufe 1 markierten Leistungspositionen verbindlich, die in der Anlage Nr. 1.2 als Vertragsstufe 2 bis 4 markierten Leistungspositionen optional. (2) Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber (3) in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (3-fach) (4) in digitaler Form (Planunterlagen im DXF-, DWG-, ggf. SHP- Format sowie im PDF- Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei) (5) zu übergeben. (6) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen gesonderte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus 7 Abs. 2. (7) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. (8) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser" zu unterzeichnen. (9) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 5

ING 1.6 HIV-Was 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter (1) Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Der Auftraggeber stellt alle vorliegenden und relevanten Unterlagen, Informationen und Daten dem Auftragnehmer bereit. 5 Termine und Fristen Für die Leistungen nach 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Zwischenauswertung der LP 1-2: 1. Quartal 2019 Abschluss der LP 1-2: 01.10.2019 Teilleistungen: nach Abstimmung mit dem AG Die Auslösung der optionalen Leistungen erfolgt ausschließlich schriftlich durch den AG mit gesonderter Terminsetzung. 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 AVB-ING betragen mindestens: a) für Personenschäden 3.000.000 EURO b) für sonstige Schäden 3.000.000 EURO 4 ING 1 Seite 6 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014

HIV-Was ING 1.7 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; siehe Anlage Nr. 1.2 EURO Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von psch. mit einem vorläufigen Betrag von Das Honorar wird entsprechend 6 (1) HOAI als Berechnungshonorar vereinbart. Es gelten für die Abrechnung, die in der Anlage 1.2, Spalte Abrechnungsgrundlage nach Leistungserbringung angegebenen Vorgaben. Sollten die dort festgeschriebenen Vorgaben noch nicht vorliegen, werden die Vorgaben aus der in Anlage 1.2, Spalte Angebotsgrundlage für Bieter vorgegebenen Vorgaben zur Abrechnung herangezogen. Das Honorar wird frei vereinbart als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch. als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch. als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von als Zeithonorar für die in Anlage 1.2 als Pauschalangebot ausgewiesenen Leistungspositionen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze für die Besonderen Leistungen werden vereinbart mit EURO / h Projektleiter EURO / h Für den Projektingenieur / Wissenschaftlicher Mitarbeiter EURO / h Für technische Zeichner u. sonstige Mitarbeiter, die technische und wirtschaftliche Aufgaben erfüllen EURO / h Für Hilfskräfte Zwischensumme psch. vorläufig (2) Vergütung für Mehrfertigungen nach 3 Abs. 3 Stück Bezeichnung EURO/Stück EURO Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß Kurzfassung der Vertragsleistung Zwischensumme (3) Nebenkosten ( 14 HOAI); Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit v.h. des Honorars Zwischensumme Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet (4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto Umsatzsteuer 19 v.h. Brutto Stand: 03/2014 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 4 ING 1 Seite 7

ING 1.8 HIV-Was 8 Ergänzende Vereinbarungen In den Nebenkosten sind Leistungen Dritter nicht enthalten. Ein Umbauzuschlag wird nicht vereinbart. Zwischenberechnungen können nach Abschluss von Teilleistungen oder Leistungsphasen mit entsprechender Dokumentation gestellt werden. Ist zur Erbringung der in Anlage 1.2 angegebenen Leistungspositionen mit Zeithonorar, ein über den vereinbarten Stundenumfang hinausgehender Aufwand erforderlich, so ist dieser dem Auftraggeber (AG) vor der Ausführung umgehend anzuzeigen. Die Entscheidung dieser zusätzlichen Leistung wird vom AG getroffen. Bei Bedarf kann der AG vom AN Informationen über den Planungsstand abfragen. AG und AN vereinbaren regelmäßige Konsultationen, den Ort des Treffpunktes bestimmt der AG. Alle Ausarbeitungen, Planungsgespräche und Rechnungen sind in deutscher Sprache zu tätigen. Es erfolgt eine stufen-/phasenweise Beauftragung der Planungsleistungen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsschluss zunächst verbindlich die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 & 2 (Vertragsstufe Nr. 1 gemäß Anlage 1.2) für: die Objektplanung für Ingenieurbauwerke inkl. besondere Leistungen, Tragwerksplanung, LBP, UVP und die gesamte planungsbegleitende Vermessung (siehe auch 3 Abs. 1). Die restlichen Leistungspositionen der Vertragsstufen 2 bis 4 werden je nach Vorzugsvariante und Notwendigkeit in gesondert durch den AG in schriftlicher Form beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen besteht nicht. Rechtsverbindliche Unterschriften AUFTRAGNEHMER AUFTRAGGEBER [Ort, Datum] [Stempel] Frank Müller [Ort, Datum] [Stempel] 4 ING 1 Seite 8 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Stand: 03/2014