Theoretische Aspekte und gesetzliche Grundlagen
Sonderpädagogische Förderung: Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung soll den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen. (SENBJW: Inklusive Schule-Berlin.de)
Die Förderung kann in folgenden Organisationsformen durchgeführt werden: Im gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule (neu: Schwerpunktschulen) In den Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf In temporären Lerngruppen In sonderpädagogischen Einrichtungen und in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte: (Statusdiagnostik nach Leitfaden zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an Berliner Schulen) Lernen Emotionale und soziale Entwicklung Sprache Kein sonderpädagogischer Förderbedarf aber Augenmerkkinder im Sinne des Nachteilsausgleiches: Besonderer Förderbedarf bei Krankheit Teilleistungsstörungen (LRS und Rechenschwäche) Geistige Entwicklung Körperlich-motorische Entwicklung Sehen Hören und Kommunikation Autismus
Grundsätzliches: SopädVO Sonderpädagogikverordnung 38 Grundsatz (1)Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben zur Herstellung von Chancengleichheit einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. (2) Die Leistungsanforderungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Ausnahme der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte "Lernen" und "Geistige Entwicklung" bestimmen sich nach den für die allgemeinen Schulen geltenden Rahmenlehrplänen und den Vorschriften zu Lernerfolgskontrollen, Leistungsbeurteilungen, Schulleistungstests, Vergleichsarbeiten und Abschlüssen. (3) Auf Zeugnissen darf keine Eintragung über den gewährten Nachteilsausgleich erfolgen.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann ein Nachteilsausgleich ( 38 der VO Sonderpädagogik) gewährt werden. Dies kann durch die Bereitstellung besonderer Hilfsmittel, dem Einsatz unterstützenden Personals und durch methodische Unterstützungsmaßnahmen ( z.b. Zeitzugaben, modifizierte Aufgabenbearbeitung) geschehen. Nachteilsausgleich bei sopäd. Förderbedarf Aufgaben der Schule Aufgaben der Schulaufsicht Aufgaben des SIBUZ Sopäd VO 38 Festlegung des Nachteilsausgleiches und konkrete Umsetzung nach Feststellungsbescheid Sopäd. Förderbedarf Schulaufsicht erstellt den Bescheid zum Sopäd. Förderbedarf SIBUZ (Beraterund Diagnostiklehrkraft) berät und empfiehlt Sopäd. Förderbedarf und berät zum individuellen Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich bei LRS und Rechenschwäche Aufgaben der Schule Aufgaben der Schulaufsicht Aufgaben des SIBUZ Grundschule 16 GS VO Schule diagnostiziert und legt Nachteilsausgleich fest Schulaufsicht wird informiert, wenn Benotung länger als zwei Jahre ausgesetzt wird Beratung auf Anfrage Sek I 16 und 36 Sek I VO LRS wird diagnostiziert und einfacher NTA (Bearbeitungszeit, Hilfsmittel) werden festgelegt; längere Bearbeitungszeit bei schriftl. Prüfungen wird vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt Bei gravierender LRS Beratung durch SIBUZ; Schulpsychologie; Voraussetzung für Besonderheiten der Bewertung VO GO 31 NTA wird vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt s.o.
Besonderer Förderbedarf Nachteilsausgleich bei Krankheit (Voraussetzung: aktuelle medizinische Diagnose): NTA bei Krankheit Wird in VO Sonderpädagogik aufgenommen Aufgaben der Schule Aufgaben der Schulaufsicht Antragstellung (Schule oder Eltern) formlos an Schulaufsicht; Festlegung und Umsetzung des NTA; bei Prüfungen legt der Prüfungsvorsitzende den NTA fest bearbeitet die Anträge und bittet ggf. SIBUZ um Stellungnahme; unterzeichnet den Bescheid Aufgaben des SIBUZ SIBUZ (SoPäd oder Schulpsychologie) erstellt Empfehlung und berät die ggf. Schulen bei der Umsetzung des NTA SIBUZ: Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (Übersicht zusammengestellt von Uta Johst-Schrader Leiterin des SIBUZ Friedrichshain-Kreuzberg)
Unterstützende/ nachteilsausgleichende Maßnahmen bei den einzelnen Förderschwerpunkten Sehen körperliche und motorische Entwicklung Hören autistische Behinderung Sprache emotional- soziale Entwicklung Krankheit Modifikation der Aufgabenstellung, u.a.: bei mündlichen Aufgaben (z.b. Redebeiträge durch visuelle Angebote unterstützen) bei schriftlichen Aufgaben (z.b. Begriffserklärung) Präsentation der Aufgaben (z.b. strukturierte Anordnung von Aufgaben/ Materialien) Zeitliche Modifikation, u.a.: Gewährung angemessener Zeitzugaben (z.b. bei Tests/ Klassenarbeiten, beim Lesen) Sondertermine für Tests/ Klassenarbeiten (z.b. eher früh am Schultag) zusätzliche Pausen (klare Zeitabläufe mit Hilfe von Sanduhren)
Hilfsmittel, u.a.: technisch (z.b. PC mit Spracheingabe, optische und elektronische Hilfsmittel, Diktiergerät) visuell/ akustisch (z.b. Einsatz lautsprachlicher Gebärden, klarer Tagesablauf, Piktogramme) taktil/ kinästhetisch (z.b. bewegungsunterstützende Lautbildung) Bereitstellung eines ablenkungsarmen Arbeitsplatzes in der Klasse tastbare Materialien Räumliche Voraussetzungen, u.a.: Ausschluss von Störgeräuschen (z.b. Kopfhörer) Reizüberflutung vermeiden (z.b. Übersichtlichkeit im Klassenraum) günstige Lichtverhältnisse (z.b. Sonnenbrillen, Tischanordnung)
Persönliche Hilfen, u.a.: Strukturierungshilfen bei schriftlichen Aufgaben (größere Schrift, Zerteilen bzw. Vereinfachung von Aufgaben) Strukturierungshilfen im Schulalltag (Erwartungen formulieren, Methodentraining, Tagespläne, Wochenpläne, Lernpläne u.a.) Einplanen von regelmäßigen Gelegenheiten zur motorischen Entlastung auch und gerade innerhalb der 45 Minuten Einsatz von unterstützendem Personal (z.b. Unterstützung bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien sowie der Heranführung der Kinder an selbstständige Arbeit) krankheitsbedingte Maßnahmen (z.b. hygienische Versorgung) Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung liegt ein anderer Rahmenlehrplan vor. Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen gilt ab dem Schuljahr 2017/18 ebenfalls der neue Rahmenlehrplan der allgemeinen Schule.
multiprofessionell, gut vernetzt und natürlich im Team Die Arbeit an praktischen Beispielen.
Handlungsmöglichkeiten auf der Interaktionsebene Beziehungsaufbau Ressourcenkarte Förderplanung im Team Kooperation mit den Eltern Handlungsmöglichkeiten auf Klassenebene Classroom-Management Rituale und Struktur Klassenklima; kooperatives Lernen; soziales Lernen; Klassenrat Pausen; offenen Situationen
Handlungsmöglichkeiten auf Schul- und Kollegenebene Klassenübergreifende Hilfesysteme Team-Teaching und Hospitationen Schulinterne Beratung Kollegiale Fallberatung / Intervision Unterstützung durch außerschulische Netzwerke SIBUZ: schulnahe Beratung durch Sonderpädagogen, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Erzieherinnen, Jugendamt, Sozialraum Medizinische und therapeutische Einrichtungen Vereine, Polizei, Selbsthilfegruppen, Vereinigungen
Literatur: SENBJW: Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfes an Berliner Schulen SENBJW: Sonderpädagogische Förderung LISUM: Förderplanung im Team Ulrich Harms: Rund um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Hintergrundinformationen, Fallbeispiele, Strategien), Verlag an der Ruhr 2014 Kathrin Bornebusch u.a.: Praxishelfer Inklusion, Oldenburg 2014 Ressourcenkarte abgewandelt aus: Streich, Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) 2004