Richtlinien für die Interessen-Vertretung in Einrichtungen

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Transkript:

Richtlinien für die Interessen-Vertretung in Einrichtungen nach dem Oö. ChG 2008 in Leichter Sprache Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Stand: Juli 2015

Die Richtlinien gelten seit 1. September 2008. Interessen-Vertretung kann man abkürzen mit IV. In diesen Richtlinien verwenden wir die Abkürzung IV für Interessen-Vertretung. Wir verwenden die Abkürzung IV auch für Interessen-Vertreterin oder Interessen-Vertreter. In diesen Richtlinien verwenden wir die Abkürzung für das neue Oö. Chancen-Gleichheits-Gesetz. Die Abkürzung ist Oö. ChG. In diesen Richtlinien kommen Wörter vor, die nicht einfach sind. Diese Wörter werden hier erklärt. Einrichtung: Eine Einrichtung ist ein Haus für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dort können sie zum Beispiel wohnen oder arbeiten. Träger: Zu einem Träger gehören mehrere Einrichtungen. Zu einem Träger gehören zum Beispiel mehrere Wohnheime und mehrere Werkstätten. Träger sind zum Beispiel ARCUS Sozialnetzwerk assista Caritas für Menschen mit Behinderungen Diakoniewerk FAB Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung Institut Hartheim Lebenshilfe OÖ Persönliche Assistenz GmbH Verein Miteinander Volkshilfe OÖ Seite 2

Es gibt in jeder Einrichtung eine IV. In der IV wird eine Sprecherin oder ein Sprecher gewählt. Es gibt bei jedem Träger mehrere IVs. Von allen IVs bei einem Träger wird eine Gesamt-Sprecherin oder ein Gesamt-Sprecher gewählt. 1. Einleitung Seit 1. September 2008 gibt es das Oö. ChG. In diesem Gesetz steht, dass Menschen mit Beeinträchtigungen mitbestimmen sollen, wenn es um sie selber geht. Darum gibt es eine IV. Die IV vertritt die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die IV sind selbst Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie können mitbestimmen, wenn es um die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen geht. Die IV vertritt die Interessen für Menschen mit Beeinträchtigungen die in Wohneinrichtungen wohnen. die in Werkstätten arbeiten. die in anderen Einrichtungen sind zum Beispiel bei der Beruflichen Qualifizierung oder bei der Geschützten Arbeit. die Persönliche Assistenz haben. die Mobile Betreuung und Hilfe nutzen. Seite 3

Die IV vertritt die Interessen gegenüber dem Träger. dem Land OÖ. In diesen Richtlinien stehen die Rechte der IV. In diesen Richtlinien stehen auch die Aufgaben der IV. In diesen Richtlinien steht auch, wie die IV für ihre Arbeit Geld vom Land OÖ bekommen kann. 2. Rechtliche Grundlagen a) Grundlagen Die Grundlagen für die IV stehen im 35 des Oö. ChG. Dort steht, dass Menschen mit Beeinträchtigungen mitbestimmen dürfen, wenn es um sie selber geht. Dafür gibt es die IV und den Interessen-Vertretungs-Beirat. Im Interessen-Vertretungs-Beirat treffen sich einige IV aus ganz Oberösterreich. Sie besprechen, was Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich brauchen oder möchten. Sie besprechen auch, was in Oberösterreich noch nicht gut funktioniert. Sie besprechen auch, was in Oberösterreich schon gut funktioniert. Seite 4

Das Land OÖ bezahlt eine Förderung, damit die IV arbeiten kann. Eine Förderung ist Geld. Wieviel Förderung die IV in einer Einrichtung bekommen kann, steht auf Seite 16. b) Wer darf eine IV bilden? Das steht im 37 des Oö. ChG. Eine IV dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen bilden, wenn sie in einer Wohneinrichtung wohnen. Das gilt nicht für Kurzzeit-Wohnen. Eine IV dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen auch bilden, wenn sie eine der folgenden Leistungen bekommen: Berufliche Qualifizierung Geschützte Arbeit, Das ist ein Geschützter Arbeitsplatz in einem Betrieb oder in einer Geschützten Werkstätte. Fähigkeits-orientierte Aktivität Das ist eine Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen. Persönliche Assistenz Mobile Betreuung und Hilfe Seite 5

c) Wie viele IV soll es in einer Einrichtung geben? Das steht im 37 des Oö. ChG. Es kommt darauf an, wie viele Personen in einer Einrichtung betreut werden. Bis 10 Personen gibt es 1 IV. Zwischen 11 und 20 Personen gibt es 2 IV. Zwischen 21 und 30 Personen gibt es 3 IV. Zwischen 31 und 40 Personen gibt es 4 IV. Zwischen 41 und 50 Personen gibt es 5 IV. Zwischen 51 und 100 Personen gibt es 6 IV. Zwischen 101 und 150 Personen gibt es 7 IV. Zwischen 151 und 200 Personen gibt es 8 IV. Wenn es in einer Einrichtung nur 1 IV gibt, ist es gut, wenn eine Vertretung für die IV gewählt wird. Es gibt Einrichtungen, die zusammen gehören. Diese Einrichtungen nennt man Verbund. Beispiel 1: Es gibt in einem Ort eine Wohnung, in der 6 Personen wohnen. In der Nähe gibt es noch 2 Wohnungen, wo jeweils 1 Person wohnt und 2 Wohnungen wo jeweils 2 Personen wohnen. Alle Wohnungen gehören zusammen. Sie sind ein Verbund. Insgesamt wohnen 12 Personen in diesem Verbund. Von diesen 12 Personen werden 2 Personen als IV gewählt. Seite 6

Beispiel 2: Es gibt in einem Ort zwei Werkstätten. Die zwei Werkstätten gehören zum gleichen Träger. Die zwei Werkstätten zusammen sind ein Verbund. In diesem Verbund arbeiten 53 Personen. Von diesen 53 Personen werden 6 IV gewählt. Bei der Persönlichen Assistenz oder der Mobilen Betreuung und Hilfe geht das so: Es werden alle Personen zusammen gezählt, die von einem Träger mobil betreut werden. Zum Beispiel werden von einem Träger 127 Personen mobil betreut. Dann werden von diesen 127 Personen 7 IV gewählt. Eine Liste mit allen Einrichtungen und allen Verbünden hat der Träger. Seite 7

d) Rechte der Mitglieder einer IV Das steht im 38 des Oö. ChG. Menschen mit Beeinträchtigungen, die IV sind, haben folgende Rechte: Sie dürfen sich regelmäßig zu Besprechungen treffen. Sie dürfen zu Schulungen und Kursen für die IV fahren. Die Zeit, die sie dafür brauchen, gilt als Arbeitszeit. Sie müssen dafür frei bekommen. Es darf nichts vom Lohn oder vom Taschengeld abgezogen werden. Gibt es IV-Treffen, die in die arbeitsfreie Zeit fallen, muss diese Zeit als Arbeitszeit gerechnet werden. IV bekommen dafür ein anderes Mal frei. Zum Beispiel: die IV-Tagung ist jedes Jahr am 17. Oktober. Wenn das einmal ein Samstag ist, dann bekommen die IV, die am Samstag dorthin fahren, dafür einen anderen Tag frei. Seite 8

3. Was muss in der IV alles organisiert werden? a) Was muss dem Land geschickt werden? Die IV und der Träger müssen folgendes besprechen und aufschreiben: diese Richtlinien Aufgaben der IV Aufgaben des Trägers Pflichten der IV Pflichten des Trägers Rechte der IV Rechte des Trägers Von diesem Schreiben müssen 3 Exemplare gemacht werden. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der IV und eine Vertreterin oder einer Vertreter des Trägers müssen alle 3 Exemplare unterschreiben. 1 Exemplar bekommt die IV. 1 Exemplar bekommt der Träger. 1 Exemplar bekommt das Land OÖ, Abteilung Soziales. Die Adresse der Abteilung Soziales finden Sie auf Seite 20. Die IV schreibt eine Liste, auf der die Namen von allen IV in der Einrichtung stehen. Diese Liste schickt die IV an das Land OÖ, Abteilung Soziales. Wenn jemand als IV aufhört oder jemand als IV anfängt, dann muss das dem Land OÖ, Abteilung Soziales gesagt werden. Seite 9

Jede IV in einer Einrichtung wählt eine Sprecherin oder einen Sprecher. Die Sprecherin oder der Sprecher leitet die IV. Wenn in einer Einrichtung 2 IV oder mehr sind, wird auch eine Vertretung für die Sprecherin oder den Sprecher gewählt. b) Ansprech-Partner / externe Unterstützung Alle IVs von einem Träger wählen eine Gesamt-Sprecherin oder einen Gesamt-Sprecher. Diese Gesamt-Sprecherin oder dieser Gesamt-Sprecher spricht dann mit dem Träger und dem Land OÖ Diese Gesamt-Sprecherin oder dieser Gesamt-Sprecher unterschreibt den Antrag auf Förderung. Den Antrag muss auch die Geschäftsführung vom Träger unterschreiben. Eine Förderung ist Geld vom Land OÖ, das eine IV bekommt, damit sie arbeiten kann. Jeder Träger muss eine Kontakt-Person für das Land OÖ haben. Diese Kontakt-Person ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter beim Träger. Diese Kontakt-Person unterstützt die IV zum Beispiel bei der Abrechnung für die Förderung. Die Förderung wird ab Seite 16 erklärt. Seite 10

Die IV kann auch von einer externen Beraterin oder einem externen Berater unterstützt werden. Extern heißt, dass die Beraterin oder der Berater nicht beim Träger angestellt ist. Die Beraterin oder der Berater soll diese Arbeit ehrenamtlich machen. Das heißt, dass er oder sie nichts dafür bezahlt bekommt. Die Beraterin oder der Berater bekommt zum Beispiel Fahrtkosten bezahlt. 4. Welche Aufgaben hat die IV? a) Die wichtigsten Aufgaben der IV: Die IV vertritt die Interessen für Menschen mit Beeinträchtigungen die in einer Einrichtung wohnen oder arbeiten oder die Persönliche Assistenz haben oder die Mobile Betreuung und Hilfe nutzen Die IV vertritt die Interessen gegenüber dem Träger dem Land OÖ Die IV darf mitreden, wenn eine neue Bewohnerin oder ein neuer Bewohner aufgenommen wird. Seite 11

Wenn es in der Einrichtung Probleme gibt, erklärt die IV allen andern, worum es geht. Die IV fragt auch alle anderen, was sie darüber denken und was sie möchten. Wenn in einer Einrichtung eine Entscheidung getroffen werden muss, erklärt die IV allen anderen, worum es geht. Die IV fragt alle anderen, was sie denken und was sie möchten. Die IV sagt weiter, was die meisten in der Einrichtung möchten. Die IV arbeitet bei Projekten mit. Die IV gibt Ideen von Bewohnerinnen und Bewohnern an die Leitung der Einrichtung weiter. Die IV darf mitbestimmen, wenn es um Entscheidungen im Wohnbereich, im Werkstättenbereich, bei Freizeit-Angelegenheiten, bei der Persönlichen Assistenz oder bei Mobilen Diensten geht. Die IV darf mitbestimmen, wenn in der Einrichtung umgebaut oder neu gebaut wird. Seite 12

Die IV darf mitreden, wenn neue Betreuerinnen oder Betreuer eingestellt werden. Die Leitung einer Einrichtung muss die IV informieren, wenn sich in der Einrichtung etwas ändert. Die IV darf dabei mitreden. Die IV spricht regelmäßig mit der Leitung der Einrichtung. Das macht die Sprecherin oder der Sprecher. Die IV spricht regelmäßig mit verschiedenen Bereichs-Leitungen oder Abteilungs-Leitungen. Das macht die Gesamt-Sprecherin oder der Gesamt-Sprecher. Die IV spricht regelmäßig mit der Geschäfts-Leitung des Trägers. Das macht auch die Gesamt-Sprecherin oder der Gesamt-Sprecher. Seite 13

b) Eine Aufgabe der IV ist die Vernetzung Vernetzung heißt, dass sich IVs untereinander kennen lernen. dass sich IVs treffen. dass IVs miteinander über Erfahrungen und Probleme sprechen. Vernetzung heißt auch, dass IVs bei der IV-Tagung am 17. Oktober dabei sind. Die IV-Tagung wird von der Abteilung Soziales organisiert. Vernetzung heißt auch, dass die IVs beim Interessen-Vertretungs-Beirat mitarbeiten können. Seite 14

5. Förderung durch das Land OÖ Die Förderung ist Geld, das die IV vom Land OÖ bekommt, damit sie arbeiten kann. Für die Förderung muss ein Antrag gestellt werden. a) Wofür bekommt die IV eine Förderung vom Land OÖ? Kosten für Büromaterial, das ist zum Beispiel Papier, Tinte für den Drucker, Kuverts, Briefmarken, Stifte Kosten für Supervision Dabei gibt es eine Supervisorin oder einen Supervisor. Das ist eine Person. Sie oder er hat eine spezielle Gesprächs-Ausbildung. Mit der Supervisorin oder dem Supervisor können Probleme besprochen werden, die es bei der Arbeit als IV gibt. Es wird auch eine Lösung für diese Probleme gesucht. Kosten für Kurse, zum Beispiel Wie schreibe ich ein Protokoll? Das dürfen aber nur Kurse für IV sein. Fahrtkosten zu Veranstaltungen, zum Beispiel zur IV-Tagung oder zu Kursen. Kosten für Getränke oder Kleinigkeiten zum Essen bei Besprechungen Kosten für die externe Beraterin oder den externen Berater, zum Beispiel Fahrtkosten Seite 15

b) Wofür bekommt die IV keine Förderung? Die Infrastruktur in der Einrichtung Das ist zum Beispiel ein Schreibtisch und ein Computer und ein Telefon und ein Besprechungsraum. Das muss die Einrichtung bezahlen. Die Grund-Ausbildung für IV Das sind 10 Tage Ausbildung. Für die Grund-Ausbildung brauchen die IV nichts bezahlen. Freizeit-Aktivitäten von Bewohnerinnen und Bewohnern Sonstige Aktivitäten, zum Beispiel einen Ausflug oder einen Konzert-Besuch. c) Wieviel Förderung bekommt eine IV? Die Förderung bekommt die IV in jeder Einrichtung oder in jedem Verbund. Eine IV kann höchstens 720 Euro im Jahr bekommen. Die Förderung bekommt eine IV immer für ein Jahr. Wenn eine IV mitten im Jahr gegründet wird, dann bekommt sie für dieses Jahr weniger Förderung. Es wird ausgerechnet, wie viele Monate noch in diesem Jahr sind. Für jedes Monat, das noch in diesem Jahr ist, bekommt die IV 60 Euro. Seite 16

Beispiel 1: Wenn die IV im November gegründet wird, bekommt sie noch 120 Euro. Beispiel 2: Wenn die IV im März gegründet wird, bekommt sie noch 600 Euro. Die Förderung von höchstens 720 Euro gilt jetzt. Wenn es notwendig ist, wird der Betrag nach ein paar Jahren höher. Das Land OÖ überprüft regelmäßig, ob der Betrag höher werden muss. Für die Förderung muss jedes Jahr neu angesucht werden. Dabei schaut sich das Land OÖ an, wieviel die IV im Jahr davor ausgegeben hat. Das wird bei der neuen Förderung miteingerechnet. d) Wer muss den Antrag für die Förderung stellen? Wenn die IV ein Verein ist, dann stellt die IV selber den Antrag. Meistens ist die IV kein Verein. Dann muss der Träger für alle IVs in seinen Einrichtungen den Antrag stellen. Dafür gibt es bei jedem Träger eine Kontakt-Person. Seite 17

e) Wie geht das? Der Antrag muss jedes Jahr gestellt werden. Das macht die Kontaktperson für alle IVs. Der Antrag ist ein Formular, das man ausfüllen muss. Die Gesamt-Sprecherin oder der Gesamt-Sprecher muss den Antrag mit unterschreiben. Die Kontakt-Person beim Träger verteilt die Förderung vom Land an die IVs. Die Kontakt-Person beim Träger ist für die Abrechnung der Förderung verantwortlich. Bei der Abrechnung müssen alle Ausgaben aufgeschrieben werden und alle Rechnungen dazu aufgehoben werden. Das Formular für die Abrechnung bekommen Sie bei der Abteilung Soziales. Die Adresse von der Abteilung Soziales finden Sie im Kapitel 6. Wieviel Förderung eine IV bekommt, hängt auch davon ab, wieviel Geld die IV im vorigen Jahr verbraucht hat. Wenn die IV weniger Geld verbraucht hat, als sie bekommen hat, bekommt sie im nächsten Jahr weniger Förderung. Seite 18

6. Adresse vom Land OÖ, Abteilung Soziales Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Soziales Bahnhofplatz 1 4021 Linz Für die Interessen-Vertretung ist Frau Elisabeth Jahn zuständig: Telefon: 0732 / 77 20 15 657 E-Mail: elisabeth.jahn@ooe.gv.at Wenn Sie zu uns kommen wollen, können Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, die zum Haupt-Bahnhof fahren. Beim Haupt-Bahnhof steigen Sie aus. Gehen Sie auf den Platz vor dem Haupt-Bahnhof. Über eine große Stiege kommen Sie zum Landes-Dienstleistungs-Zentrum. Dort ist auch die Abteilung Soziales. Auf diesem Bild sehen Sie die große Stiege und das Landes-Dienstleistungs-Zentrum. Seite 19

Sie können auch mit dem Fahrrad zu uns kommen. Im Landes-Dienstleistungs-Zentrum gibt es viel Abstellplätze für Fahrräder. Sie können auch mit dem Auto zu uns kommen. Es gibt eine Parkgarage, in der Sie das Auto parken können. Seite 20