1/08 Aufklärung bei Anlageberatung Ersatz unberechtigter Geschäftsführergehälter Kündigung eines Low Performers 15 Jahre INTERNATIONAL JURISTS Die KREUZER ARGE für Nachwuchsjuristen Deutscher ij-partner in Spanien 10. Jahrgang 42. Ausgabe
Neues Unterhaltsrecht seit 01.01.2008 Der Gesetzgeber hat mit der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 auf die geänderten Lebensverhältnisse reagiert. Kern der Reform ist eine geänderte Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten: minderjährige Kinder sind jetzt vorrangig genauso wie eine stärkere Eigenverantwortung nach der Scheidung. Die sog. Lebensstandardgarantie für den Geschiedenen entfällt. Prüfen Sie, ob die neue Rechtslage Ihre Unterhaltsverpflichtung bzw. Unterhaltsansprüche betrifft und Korrekturen nötig sind! Aufklärung bei Anlageberatung Ein Vermittler muss über etwaige Nachteile aufklären, die mit der Kündigung von Lebensversicherungsverträgen und Umschichtung in Investmentfonds verbunden sein können. Schätzt sich der Anleger als sicherheitsorientiert (Substanzerhaltung) und zugleich als gewinnorientiert (hohe Renditeerwartung) ein, so muss der Vermittler durch Befragung auf den Widerspruch hinweisen. Ansonsten können risikobelastete Verluste zu Ersatzansprüchen gegen den Vermittler führen (BGH III ZR 100/06). Von der Wahl des Anlegertyps hängt der Umfang der Aufklärung ab. Notieren Sie sich Verlauf und Ergebnis des Anlegergespräches! Bis Juli 2008 noch steuergünstig schenken Die Erbschaftssteuerreform soll im Juli 2008 kommen und Erben und Beschenkten veränderte Belastungen bringen. Zum Beispiel bei Übertragungen an Geschwister, Nichten und Neffen oder von Immobilien sollte daher noch die aktuelle Rechtslage genutzt werden.
Erbrecht wird reformiert Hat der Erblasser z.b. seine Kinder von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, erhalten sie durch den Pflichtteil eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Die Neuerungen des Pflichtteilsrechts erleichtern nun jedem Erben die Stundung des auszuzahlenden Pflichtteils und vereinheitlichen die Pflichtteilsentziehungsgründe für alle Berechtigten. Gesetzliche Erben erhalten einen Ausgleich für erbrachte Pflegeleistungen. Dokumentieren Sie künftig den Umfang der erbrachten Pflegeleistungen, damit der finanzielle Ausgleich berechnet werden kann! Eigenmächtige Mangelbeseitigung durch Mieter Beseitigt ein Mieter eigenmächtig Mängel der Mietsache, so hat er in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten. Anders ist dies nur, wenn der Vermieter zuvor durch eine Mahnung in Verzug gesetzt wurde oder eine Notmaßnahme vorliegt (BGH VIII ZR 222/06). Mängel der Mietsache sollten zunächst umgehend dem Vermieter angezeigt und dieser durch Mahnung in Verzug gesetzt werden. Kostenlast für Betriebe: Pflegezeitgesetz Ab 01.07.2008 soll das Pflegezeitgesetz in Kraft treten. Dadurch haben Beschäftigte bei Pflege naher Angehöriger Kündigungsschutz. Besondere Freistellungs- und Teilzeitansprüche gelten in Betrieben mit 15 oder mehr Beschäftigten. Die Freistellung zur kurzzeitigen Angehörigenpflege von maximal 10 Tagen soll alleine zu Lasten des Arbeitgebers gehen.
Ersatz unberechtigter Geschäftsführergehälter Ein Geschäftsführer, der sich eine ihm nach dem Anstellungsvertrag nicht zustehende Vergütung auszahlen lässt, ist der GmbH gegenüber zur Erstattung einschließlich der durch diese abgeführten Lohnsteuer verpflichtet (BHG II ZR 161/06). Die Gesellschafterversammlung muss der Vergütung zustimmen. Die Genehmigung allein des Mitgeschäftsführers genügt nicht! Kündigung eines Low Performers Beispiel: die von einem Arbeitnehmer im Versandhandel gepackten Sendungen sind mangelhaft und haben eine Fehlerquote von ca. dem Dreifachen des Durchschnittes der anderen Packer. In diesem Falle ist die Kündigung des Arbeitnehmers nach Abmahnung möglich (BAG 2 AZR 536/06). Bei Leistungsminderung ist Statistik wichtig, z.b. Fehleranzahl, Art des Mangels, Durchschnittswerte der anderen Arbeitnehmer. Keine Überwachung von Familienmitgliedern Internetanschlussinhaber haften für Gesetzesverstöße im Internet, die über ihren Anschluss begangen werden, wenn sie Prüfpflichten verletzen. Gibt es keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße, ist das Überwachen der Familienmitglieder unzumutbar. Die Haftung entfällt dann (OLG Frankfurt 11 W 58/07). Bei Abmahnungen wegen Teilnahme an Musiktauschbörsen ist der Beweis wichtig, dass zumutbare Prüfpflichten erfüllt sind.
Frau RAin Gudrun Ehrenbrand- Kressmann, Fachanwältin für Familienrecht, verstärkt ab sofort unsere Abteilung für Familienrecht. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Kollegin und unseren neuen Standort Zirndorf! 15 Jahre ij: 1993 in Barcelona von sechs europäischen Anwaltskanzleien gegründet, ist ij heute eine weltweit agierende Anwaltsgruppe mit über 600 Rechtsanwälten, die unseren Mandanten über uns zur Verfügung stehen. Nachwuchsförderung: Mit unserer Arbeitsgemeinschaft studentisches Praktikum geben wir interessierten Jurastudenten unter der fachlichen Leitung unserer Rechtsanwälte Einblick in die Anwaltspraxis. Bei Interesse an der Teilnahme oder weiteren Infos klicken Sie kreuzer.de/karriere/ausbildung/studenten! Beratung im deutschspanischen Rechtsverkehr: Frau Kollegin S. Martagón betreut bei unserem ij-partner Gimenez-Salinas & Trias de Bes, Barcelona, ab sofort als deutsche Rechtsanwältin die internationale Abteilung und steht Ihnen auch über uns -gegebenenfalls in unseren Büros - gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.