Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.



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Transkript:

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 639 1883-520 Telefax: 040 639 1883-550 Hamburger Volksbank eg Konto-Nr. 23 78 809 (BLZ 201 900 03) Durchwahl: 040 639 1883-521 e-mail: helbron@chemienord.de 20. Januar 2010 Unser Zeichen: AHA He/ha Rundschreiben 3/10 1. Lohnsteuerliche Behandlung von Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmer: Eingabe der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft 2. Pilotprojekt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eau) 3. Projekt elektronisch unterstützte Betriebsprüfung 4. HIS-Studie Ursachen des Studienabbruchs in Bachelor- und in herkömmlichen Studiengängen Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Lohnsteuerliche Behandlung von Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmer: Eingabe der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft Die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen hat erhebliche Auswirkungen auf die lohnsteuerliche Behandlung von Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmer und damit auch auf die Abrechnung in den Unternehmen. Bis zum 31. Dezember 2009 konnte bei Inklusivrechnungen 'Übernachtung mit Frühstück' im Inland aufgrund der Vereinfachungsregelung der Lohnsteuer- Richtlinien (LStR) nach R 9.7. Abs. 1 S. 4 das Frühstück mit einem Wert von 4,80 (20 % des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwand bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden) angesetzt werden. In diesem Fall konnte der Gesamtbetrag der Rechnung im Inland abzüglich 4,80 vom Arbeitgeber steuerund abgabenfrei erstattet werden. Infolge des ab 1. Januar 2010 erforderlichen gesonderten Ausweises des Frühstücks - aufgrund der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für Übernachtungen (7%) und für Frühstücksleistungen (19%) - ist die Vereinfachungsregelung nach R 9.7 Abs. 1 S. 4 LStR nicht mehr anwendbar. 1/6

Der Arbeitgeber kann nach wie vor gemäß 3 Nr. 16 EStG den tatsächlich auf dienstliche Übernachtung entfallenden, in der Rechnung offen ausgewiesenen Teilbetrag für Übernachtungen steuer- und beitragsfrei erstatten. Sofern der Arbeitgeber darüber hinaus auch die tatsächlichen Kosten für das Frühstück in voller Höhe - ggf. unter Beachtung ausgezahlter Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand - erstattet, muss er insoweit die hierauf entfallende individuelle Lohnsteuer abführen. Zudem besteht Beitragspflicht. Bei getrennter Ausweisung von Übernachtung und Frühstückskosten kann - soweit der Arbeitgeber das Frühstück 'vorbestellt' hat - eine steuerfreie Erstattung des Frühstücks gemäß R 8.1 Abs. 8 LStR 2008 erfolgen; dann unterliegt allein der Sachbezugswert der Steuer- und Beitragspflicht bzw. kann bei der Erstattung der Reisekosten beim Arbeitnehmer einbehalten werden. Ohne eine Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien droht dem betroffenen Arbeitgeber nunmehr ein höherer Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die Reisekostenabrechnungen. Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Komplexität der Reisekostenabrechnung hat die BDA zusammen mit sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben vom 15. Januar 2010 an das Bundesministerium für Finanzen zwei Ergänzungen vorgeschlagen, die kurzfristig durch den Erlass eines BMF-Schreibens umgesetzt werden sollten. Das BMF-Schreiben erhalten Sie unter Tel. Nr.: 040 639 1883-507. Eine Verwaltungsregelung sollte festlegen, dass die bestehende Vereinfachungsregelung nach R 9.7 Abs. 1 LStR weiter anwendbar ist, wenn in der Hotelrechnung dem umsatzsteuerlichen Normalsatz (d.h. 19 Prozent) unterliegende Leistungen zusammengefasst und in einem Betrag ausgewiesen werden (Frühstück, Internetnutzung). Zugleich beinhaltet die Eingabe einen Vorschlag zur Vereinfachung der Anforderungen gemäß R. 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR u.a. für den Nachweis, dass der Arbeitgeber das Frühstück veranlasst hat. Insbesondere sollte das Schriftform- Erfordernis als erfüllt angesehen werden, wenn das Hotel die Bestellung schriftlich bestätigt. Über die weitere Entwicklung insbesondere die Reaktion des Bundesfinanzministeriums werden wir Sie zeitnah informieren. 2. Pilotprojekt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eau) Der GKV-Spitzenverband und die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) führen derzeit ein vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstütztes Pilotprojekt 'elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung' (eau) durch. Hintergrund Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) ist die Bestätigung des Arztes oder Zahnarztes über eine festgestellte Erkrankung, die den Erkrankten am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. 2/6

Der Arzt bzw. der Versicherte teilt der Krankenkasse in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Informationen auf den entsprechenden Vordrucken mit. In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse sind die Diagnosen einzutragen, welche die Arbeitsunfähigkeit begründen. Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher verlangt werden ( 5 EFZG). Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für den Anspruch auf Krankengeld. Jährlich werden ca. 250 Mio. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen erstellt. Projektgegenstand Im Rahmen des Pilotprojektes sollen die fachlichen und technischen Anforderungen an die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eau) von Ärzten an Krankenkassen und Arbeitgeber in Form eines Konzeptes erarbeitet werden. Auf dieser Basis soll eine Pilotanwendung der eau, soweit möglich, unter Nutzung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur der Gesundheitskarte sowie des elektronischen Datenaustausches zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern erstellt werden. Es ist geplant, im Februar 2010 mit ausgewählten Software- Erstellern von Praxiscomputersystemen für Ärzte, Krankenkassen bzw. deren Datenannahmestellen sowie Software-Erstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen eine Pilotanwendung zur Übertragung fiktiver Daten zu erstellen. Der Abschlussbericht des gesamten Projektes soll Mitte März 2010 vorliegen. Den Projektüberblick der ITSG können Sie unter Tel. Nr.: 040 639 1883-507 abfordern. Die ITSG hat zur eau einen kurzen Animationsfilm produziert (www.itsg.de). Erste Bewertung der BDA Die Idee einer eau ist grundsätzlich zu begrüßen. Hiermit könnten die heutigen Medienbrüche (Daten wechseln zwischen elektronischer Speicherung und Aufdruck auf Papier 'hin und her') reduziert und die Daten schneller beim Arbeitgeber vorliegen. Bereits bei der Projektvorstellung Mitte Dezember 2009 hat die BDA jedoch auf den enormen technischen Aufwand und die damit verbundenen softwaretechnischen Umsetzungsanforderungen und deren Kosten für die Arbeitgeber sowie auf viele offene rechtliche, insbesondere auch arbeitsrechtliche, Fragen hingewiesen. Soll der Arbeitnehmer aus der, auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen spezifizierten, Verantwortung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 'entlassen' werden? Ist es zielführend, dass der heutige 'Herr der Verfahrens', der Arbeitnehmer, diese Funktion - jedenfalls teilweise - an den Arzt bzw. dessen Software abgibt? Die technische Umstellung auf eine eau wäre jedenfalls nur dann zu rechtfertigen, wenn die daraus resultierenden Einsparungen beim Arbeitgeber die Umstellungskosten und dauerhaften Softwaregebühren übersteigen. Weiter gilt es zu bedenken, dass in den letzten Jahren nicht wenige neue elektronische Verfahren eingeführt wurden bzw. noch werden (etwa das ELENA-Verfahren). 3/6

Die Implementierung und der Weg zu einem möglichst reibungslosen Betrieb dieser Verfahren darf nicht durch die Einführung immer weiterer neuer Verfahren erschwert werden. 3. Projekt elektronisch unterstützte Betriebsprüfung Die Betriebsprüfungsdienste der Deutschen Rentenversicherung führen derzeit unter Federführung der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Projekt zur 'elektronisch unterstützten Betriebsprüfung' durch. Projektgegenstand Das Projekt verfolgt das Ziel, die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung durch den Einsatz elektronischer Prüfungssoftware zu 'vereinfachen'. Dafür soll ein vom jeweiligen Arbeitgeber gelieferter Prüfungs-Datensatz vor der Vor-Ort-Prüfung analysiert und ausgewertet werden. Die Prüfungsdauer beim Arbeitgeber soll sich entsprechend reduzieren. Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung Bund soll das Verfahren den Arbeitgebern optional 'angeboten' werden. Informationen zum Projekt Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung können Sie unter Tel. Nr.: 040 639 1883-507 abfordern. Erste Bewertung der BDA Das Ziel der Verkürzung der Prüfungszeit in den Betrieben ist sehr zu begrüßen. Allerdings hat die BDA bereits bei der Projektvorstellung am 18. Dezember 2009 auf den mit der Generierung eines umfänglichen Prüfungs-Datensatz verbundenen großen manuellen und softwaretechnischen Umsetzungs- sowie dauerhaften Pflegeaufwand für die Arbeitgeber hingewiesen. Diese Kosten sind bzw. wären nur dann zu rechtfertigen, wenn die Einsparungen beim Arbeitgeber durch die 'elektronisch unterstützte Betriebsprüfung' größer sind. Hier gilt es insbesondere zu beachten, dass bei Weitem nicht alle Daten, die die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung einsehen bzw. prüfen 'dürfen', bei den Arbeitgebern auch elektronisch vorgehalten werden. Zudem stellt sich die Frage und ist zu prüfen, ob die Rentenversicherung statt des Aufbaus eines neuen Verfahrens nicht auch auf ein bestehendes (Melde)-Verfahren aufbauen könnte. Positiv ist, dass die 'elektronisch unterstützte Betriebsprüfung' den Betrieben optional angeboten werden soll und nicht verpflichtend ist. Sobald uns detailliertere Informationen zum Projekt vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. 4. HIS-Studie Ursachen des Studienabbruchs in Bachelor- und in herkömmlichen Studiengängen Erste Analysen zum Thema Studienabbrüche in Deutschland haben bereits 2008 für Aufsehen gesorgt und zu einer lebhaften Diskussion über die Umsetzung des Bologna-Prozesses geführt. 4/6

Am 12. Januar 2010 hat die Hochschul Informations System GmbH (HIS) den Projektbericht 'Ursachen des Studienabbruchs in Bachelor- und herkömmlichen Studiengängen' herausgegeben. Die Ergebnisse beruhen auf einer bundesweiten Befragung von 2.500 Exmatrikulierten des Studienjahres 2007/2008 an 54 Universitäten und 33 Fachhochschulen. Eine vergleichbare Befragung ist bereits im Jahr 2000 durchgeführt worden. Die HIS hat daraufhin die nun vorliegende Anschlussstudie über die Gründe hierzu durchgeführt. Sie können die vollständigen Publikationen auf den Seiten der HIS abrufen (www.his.de/publikationen/projektberichte). Die wichtigsten Ergebnisse: Ein Studienabbruch beruht in der Regel zwar auf mehreren Gründen, von denen jedoch einer als Hauptgrund angegeben wird und den Ausschlag gibt. Nach ihrem Hauptgrund für den Studienabbruch befragt, geben die Befragten vor allem Leistungsprobleme bzw. Misserfolg bei Prüfungen (31 %; 2000: 20 %), Probleme bei der Studienfinanzierung (19 %; 2000: 18 %) sowie mangelnde Studienmotivation (18 %; 2000: 16 %) an. Weitere Gründe sind unzureichende Studienbedingungen (12 %; 2000: 8 %), der Wunsch nach beruflicher Neuorientierung (10 %; 2000: 19 %), familiäre Probleme (7 %; 2000: 11 %) sowie Krankheit (4 %; 2000: 5 %). Weitere Faktoren, die den Studienabbruch fördern, sind eine extrinsisch motivierte Studienwahl (z. B. überwiegende Orientierung an Gehaltsaussichten, Studium eines alternativen Faches nach Ablehnung im Wunschfach), ungenügende Informationen über Inhalte und Organisation des Studiums, mangelnde Leistungsbereitschaft, ungenügende Integration an der Hochschule sowie ausgeprägte Erwerbstätigkeit. In den Bachelor-Studiengängen erfolgt der Studienabbruch im Durchschnitt nach 2,3 Fachsemestern und damit wesentlich früher als in den herkömmlichen Studiengängen (7,3 Fachsemester). Besonders häufig nennen Studienabbrecher von Bachelor-Studiengängen Leistungsprobleme, mangelnde Studienmotivation sowie unzureichende Studienbedingungen als Abbruchgrund. Weitaus weniger häufig werden hingegen - bedingt auch durch die deutlich frühere Entscheidung für den Abbruch - finanzielle und familiäre Gründe genannt. Die Gründe für den Studienabbruch weichen in den MINT-Fächern von den Durchschnittswerten ab. An den Universitäten berichten Studienabbrecher in Mathematik und Naturwissenschaften überdurchschnittlich häufig über Leistungsprobleme, in den Ingenieurwissenschaften über Prüfungsversagen und in der Informatik über eine berufliche Neuorientierung, deutlich weniger häufig hingegen über finanzielle Probleme und unzureichende Studienbedingungen. An Fachhochschulen nennen Studienabbrecher in Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik signifikant häufiger Prüfungsversagen, während auch hier die Studienbedingungen nicht häufiger als in anderen Fächern zum Studienabbruch führen. In den Ingenieurwissenschaften an Fachhochschulen geben hingegen die Studienbedingungen deutlich häufiger als in anderen Fächern und auch deutlich häufiger als noch im Jahr 2000 den Ausschlag für den Abbruch. In dieser Fächergruppe hat es in den letzten Jahren den weitaus größten Anstieg an Studienabbrüchen gegeben. 5/6

Bewertung der BDA: Studienabbrüche beruhen auf einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe. Die Studie bietet mit ihrer differenzierten Analyse den Hochschulen und der Politik die notwendige Basis, um spezifische Strategien zu entwickeln, diesen Gründen zu begegnen und die Studienabbrecherzahlen auf diese Weise zu senken. Etwa ein Drittel der Studienanfänger fühlt sich den Anforderungen eines Studiums nicht gewachsen. Die Einführung von Bachelor-Studiengängen kann hierbei positive oder negative Auswirkungen haben. Fraglich ist, ob aufgrund der stärkeren Strukturierung und expliziter Leistungsanforderungen bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine realistische Einschätzung der Studienanforderungen möglich ist und Studienabbrecher daher zu einem deutlich früheren Zeitpunkt die Hochschule verlassen als in den herkömmlichen Studiengängen. Um den Anteil der Studienabbrecher noch weiter zu senken, sollten Hochschulen in diesem Fall verantwortungsvoll ihr Recht zur Studierendenauswahl nutzen und ein noch stärkeres Augenmerk auf die Studieneingangsberatung legen. Möglich ist aber auch eine Überforderung von Studierenden durch Überfrachtung der Curricula, die gerade zu Beginn des Studiums das Risiko von Studienabbrüchen erhöht. Die Hochschulen sind daher aufgefordert zu prüfen, ob die Leistungsanforderungen an die Studierenden in den Bachelor-Studiengängen realistisch sind und vermehrte Unterstützungsangebote gerade zu Studienbeginn vorübergehende Leistungsschwächen ausgleichen können. Dies gilt gerade für solche Studiengänge, in denen die Studienabbrecherquote nach der Einführung der Bachelor- Master-Struktur gestiegen ist, z. B. die Ingenieurwissenschaften. Besonders bedenklich ist, dass zahlreiche Studierende trotz Studienmotivation und entsprechendem Leistungsstand ihr Studium abbrechen. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die über Probleme bei der Studienfinanzierung sowie unbefriedigende Studienbedingungen berichten. Zur Verbesserung der Studienbedingungen sind die Hochschulen aufgefordert, die Bologna-Reform für eine inhaltliche Erneuerung der Studiengänge und eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Studierenden zu nutzen. Bedenklich ist, dass besonders viele Studierende in Bachelor- Studiengängen unzureichende Studienbedingungen als Grund angeben. Mit freundlichen Grüßen ALLGEMEINE HAMBURGER ARBEITGEBERVEREINIGUNG E. V. Helbron 6/6