Eine regional bedeutsame Siedlung mit Gartenstadt-Charakter
entstanden in den Jahren 1909 bis 1923 nach dem gestalterischen Vorbild der englischen Gartenstädte wurde im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscherpark (IBA) in den Jahren 1989 bis 1998 vorbildlich saniert ist eines der herausragenden Beispiele für den Werksarbeiter- Wohnungsbau im Ruhrgebiet ist auch heute in ihrem Bestand eine der städtebaulich und gestalterisch eindrucksvollsten Siedlungen in der Region
Ziele: Das charakteristische historische Erscheinungsbild dieser regional bedeutsamen Siedlung bewahren. Die Aufenthaltsqualität erhöhen und den Wohnwert verbessern. Instrumente: Denkmalbereichssatzung, in Kraft seit 1992, überarbeitet in 2016 Bebauungsplan, in Kraft seit 2003, z.z. in Überarbeitung Gestaltungssatzung, in Kraft seit 2004, z.z. in Überarbeitung
Ausgangssituation: Vermessung der Siedlung durch die Deutsche Annington in den Jahren 2005 und 2006, dabei wurden zahlreiche Schwarzbauten entdeckt Angebot der Unteren Denkmalbehörde an die Eigentümerin und die Bewohner: Nachträgliche Legalisierung von Nebenanlagen soweit möglich Rund 110 Mieter wurden seit 2011 angeschrieben Nachträgliche Erlaubnis ohne Auflagen: bisher 55 Nachträgliche Erlaubnis mit Auflagen: bisher 49
Sprechstunde eingerichtet seit November 2014 um (Teil-) Rückbau von nicht-erlaubnisfähigen Nebenanlagen zu begleiten Rund 100 Mieter (werden) angeschrieben Bisher abschließend bearbeitete Fälle: Teilrückbau nötig: 12 davon bereits erfolgt: 3 Rückbau nötig: 9 davon bereits erfolgt: 7 Rückbau bei Mieterwechsel nötig: denkmalrechtlicher Bestandschutz festgestellt: 4 Vollstreckungshemmnis festgestellt: 5
Direkte Anbauten sind nicht genehmigungsfähig, sie verstoßen gegen Bebauungsplan und Denkmalbereichssatzung! Wann darf der bestehende direkte Anbau erhalten bleiben?
Bestehende direkte Anbauten... mit Baugenehmigung ohne Baugenehmigung vor 1992 errichtet ohne Baugenehmigung nach 1992 errichtet legal bauordnungsrechtlich illegal, denkmalrechtlich Bestandschutz bauordnungsrechtlich illegal, denkmalrechtlich illegal Erhalt Erhalt bis zum Mieterwechsel Rückbau
Gartenhütten über 30m³ sind nicht genehmigungsfähig, sie verstoßen gegen Gestaltungssatzung und Denkmalbereichssatzung! Wann darf die bestehende Gartenhütte über 30m³ erhalten bleiben?
Gartenhütten über 30m³... mit Baugenehmigung ohne Baugenehmigung vor 1992 errichtet ohne Baugenehmigung nach 1992 errichtet legal bauordnungsrechtlich illegal, denkmalrechtlich Bestandschutz bauordnungsrechtlich illegal, denkmalrechtlich illegal Erhalt Erhalt bis zum Mieterwechsel Rückbau
Gartenhütten über 3m x 3m sind nicht erlaubnisfähig, sie verstoßen gegen Gestaltungssatzung und Denkmalbereichssatzung! Wann darf die bestehende Gartenhütte über 3m x 3m erhalten bleiben?
Gartenhütten über 3m x 3m... mit denkmalrechtlicher Erlaubnis errichtet ohne denkmalrechtliche Erlaubnis vor 2004 errichtet ohne denkmalrechtliche Erlaubnis nach 2004 errichtet legal bauordnungsrechtlich legal, denkmalrechtlich illegal bauordnungsrechtlich illegal, denkmalrechtlich illegal Erhalt denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen, dann ggf. Erhalt Rückbau / Erhalt? Prüfung notwendig
Wann muss ein Vordach gekürzt werden? einfacher Dachüberstand unter 1m Tiefe zählt zur Kubatur der Hütte nicht dazu Ab einer Tiefe von 1m ist Raum unter dem Vordach ein nutzbarer Raum zählt zur Kubatur der Hütte dazu Erhalt wenn Hütte dennoch unter 30m³ > Erhalt wenn Hütte dadurch über 30m³ > Vordach kürzen
Beispiele für Baumaßnahmen im Garten und Nebenanlagen, die grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sind: Blechhütten Drahtgitterzäune mit und ohne Kunststoffgeflecht Einfriedung des Gartens mit Sichtschutzelementen
Baumaßnahmen, die eine (nachträgliche) Baugenehmigung erfordern: Volièren Zwinger Freisitze (fest installierte Pavillons bzw. Unterstände) Prüfung der denkmalrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren!
Baumaßnahmen, die in der Regel erlaubnisfähig sind: Staketenzäune aus Holz bis 1m Höhe + entsprechende Gartentörchen Sichtschutzelemente an der Terrasse bis max. 4m Länge Beantragen der denkmalrechtliche Erlaubnis ist in jedem Fall erforderlich!
Baumaßnahmen, die in der Regel erlaubnisfähig sind: Gartenhütten bis max. 3m x 3m In Holz, unbehandelt, oder dunkelbraun lasiert Beantragen der denkmalrechtliche Erlaubnis ist in jedem Fall erforderlich!
Ziele: Das charakteristische historische Erscheinungsbild dieser regional bedeutsamen Siedlung bewahren. Aufenthaltsqualität erhöhen. Wohnwert verbessern.