Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Informationen der Statistik des Jobcenters Kreis Wesel Jul-Sep 2017

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Transkript:

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Informationen der Statistik des Jobcenters Kreis Wesel Jul-Sep 2017

Okt - Dez 2015 Zusammenstellung und Herausgabe: Jobcenter Kreis Wesel Dienststelle Hamminkeln Statistik Marktstr. 2 46499 Hamminkeln Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Christina Bußkamp Jobcenter Kreis Wesel Dienststelle Hamminkeln Büro 11 Marktstr. 2 46499 Hamminkeln Telefon: 0281/9620-877 Telefax: 0281/9620-640 E-Mail: christina.busskamp2@jobcenter-ge.de Quelle: Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Der Datenschutz (<3) ist aber zu berücksichtigen. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.

Aktuelles Integration Point Anfang Januar 2016 ist der gemeinsame Integration Point von Agentur für Arbeit Wesel und Jobcenter Kreis Wesel am Standort Wesel mit Dependancen in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Moers an den Start gegangen. Der Integration Point ist eine Anlaufstelle für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, einem Aufenthaltstitel oder einer Duldung. Damit werden Kompetenzstellen geschaffen, die den geflüchteten Menschen Orientierung bieten und durch ihre Lotsenfunktion die Prozesse zur zielführenden Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt beschleunigen sowie die nahtlose Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Durch frühzeitige Beratung über Sprachförderung, Beratung zu Anerkennungsverfahren, Qualifizierung, Förderung und Vermittlung wird ein Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt geleistet. Ein erster wichtiger Schritt zur Integration in den Arbeitsmarkt ist der Besuch eines Integrationskurses zum Erwerb der deutschen Sprache. Mit erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses können sich die geflüchteten Menschen im Alltag zurechtfinden und sprachlich selbständig handeln. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Einsatz der berufsbezogenen Deutschsprachförderung. Damit werden die geflüchteten Menschen gut auf das Berufsleben vorbereitet, können leichter eine neue Arbeit finden oder ihren bisherigen Beruf besser ausüben. Kernzahlen im Quartal Jul Sep 17 1 Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Im Bezirk des Jobcenters Kreis Wesel sank die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Für den Berichtsmonat (September 2017) wurden vorläufig 18.623 Bedarfsgemeinschaften hochgerechnet. Dies sind 107 (-0,6%) weniger als im August, aber 183 (1,0%) mehr als ein Jahr zuvor. Die Anzahl der Regelleistungsberechtigten hat ebenfalls abgenommen. Mit aktuell 35.279 gemeldeten Anspruchsberechtigten sind es 73 (-0,2%) weniger als im August, aber 1.137 Personen (3,3%) mehr als im Vorjahresmonat. Tendenziell verringerte sich auch die Anzahl der Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Gegenüber dem Vormonat waren es mit 25.378 Arbeitslosengeld II (ALG II)-Empfänger(n)/innen, 91 (-0,4%) weniger, aber zum September 2016 421 (1,7%) mehr. Die ELB-Quote (= Erwerbsfähige Leistungsberechtigte x 100 : Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren) ergab kreisweit 8,4 Prozent (Vormonat: 8,4%, Vorjahresmonat: 8,3%). 1 Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Im annähernd entgegengesetzten Trend lag die Anzahl der Nicht Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Mit 9.900 Sozialgeld-Empfänger(n)/innen wurden hier 17 (0,2%) mehr als im Vormonat gemeldet. Der Vorjahresvergleich fällt mit einem Anstieg um 715 Personen (7,8%) auch eher negativ aus. Abhängig erwerbstätige ELB mit einem Brutto-Einkommen i.h.v. über 450 Euro Im Bezirk des Jobcenters Kreis Wesel hat der Anteil der abhängig erwerbstätigen ELB mit einem Brutto-Einkommen in Höhe von über 450 Euro an allen ALG II- Empfänger(n)/innen sowohl im Vormonats- als auch im Vorjahresvergleich zugenommen. Mit einem Anteil in Höhe von 11,5 Prozent im Juni 2017 sind es 0,2 Prozentpunkte mehr als im Vormonat und 0,6 Prozentpunkte mehr als Vorjahresmonat. Aktuell (= Juni 2017) üben 2.954 ALG II- Bezieher/innen eine abhängige Erwerbstätigkeit mit einem Brutto-Einkommen in Höhe von über 450 Euro aus. Schwerpunkt Unternehmerfrühstück Die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit Wesel und des Jobcenters Kreis Wesel unterstützen mit ihren Dienstleistungen die Unternehmen im Kreisgebiet Wesel nicht nur bei der Suche nach einem / einer entsprechenden Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört es auch die Unternehmen im Kreisgebiet Wesel mit aktuellen Informationen über die Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes und die Dienstleistungen der Agentur für Arbeit Wesel und des Jobcenters Kreis Wesel zu informieren. Zusätzlich zu den regelmäßig stattfindenden Außendiensten und Jobbörsen findet jährlich das Unternehmerfrühstück unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderung des Kreises Wesel zu einem aktuellen Thema statt. In 2016 nutzten über 60 Unternehmen die Möglichkeit sich in diesem Rahmen zu informieren und mit anderen Unternehmen auszutauschen. Auch für die Veranstaltung in 2017 liegen bereits zahlreiche Anmeldungen vor. Das diesjährige Thema Wie komme ich an dringend benötigte Fachkräfte für mein Unternehmen beschäftigt derzeit viele Unternehmen. Am Mittwoch, den 8. November 2017, gibt es zu diesem Thema Impulsvorträge sowie Informationen zu den Bereichen Ausbildung, betriebliche Umschulung und Qualifizierungsmöglichkeiten von Beschäftigten. Die Unternehmen TRIMET Aluminium SE (Voerde), Kiwitz Transporte & Agrarservice (Xanten) und das Seniorenzentrum Altes Rathaus (Voerde) berichten darüber hinaus von ihren Praxiserfahrungen.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit sich an Themeninseln bei den Experten aus dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Wesel und des Jobcenters Kreis Wesel in Ruhe zu informieren. Die Veranstaltung findet in der Arbeitsagentur, Reeser Landstr. 61, 46483 Wesel, statt.

vorläufig hochgerechnete Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)) Bedarfsgemeinschaften Region Sep 17 Aug 17 Jul 17 Sep 16*** Sep 17 zu Aug 17 Sep 17 zu Sep 16 absolut in %**** absolut in % Kreis Wesel* 18.623 18.730 18.777 18.440-107 -0,6 183 1,0 GSt Dinslaken** 4.776 4.804 4.816 4.691-27 -0,6 85 1,8 GSt Kamp-Lintfort** 3.780 3.801 3.811 3.750-22 -0,6 30 0,8 GSt Moers** 5.904 5.938 5.953 5.846-34 -0,6 58 1,0 GSt Wesel** 4.163 4.187 4.198 4.153-24 -0,6 10 0,2 Gemeinde Alpen** 183 184 184 188-1 -0,6-5 -2,8 Stadt Dinslaken** 2.962 2.979 2.986 2.956-17 -0,6 6 0,2 Stadt Hamminkeln** 516 519 520 512-3 -0,6 4 0,7 Gemeinde Hünxe** 236 238 238 216-1 -0,6 20 9,5 Stadt Kamp-Lintfort** 2.002 2.014 2.019 1.983-12 -0,6 19 1,0 Stadt Moers** 4.990 5.019 5.031 4.905-29 -0,6 85 1,7 Stadt Neukirchen-Vluyn** 914 919 922 941-5 -0,6-27 -2,9 Stadt Rheinberg** 904 909 912 927-5 -0,6-23 -2,5 Gemeinde Schermbeck** 311 313 314 283-2 -0,6 28 9,9 Gemeinde Sonsbeck** 197 198 198 179-1 -0,6 18 9,9 Stadt Voerde** 1.578 1.587 1.591 1.519-9 -0,6 59 3,9 Stadt Wesel** 3.337 3.356 3.364 3.358-19 -0,6-21 -0,6 Stadt Xanten** 494 497 498 473-3 -0,6 21 4,4 *vorläufige Hochrechnung von der Bundesagentur für Arbeit **vorläufige Hochrechnung vom Jobcenter Kreis Wesel ***Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit ****die prozentuale im Kreis Wesel dient als Grundlage für die Berechnung der absoluten en in den Geschäftsstellen, Städten und Gemeinden des (Jobcenters) Kreis Wesels

vorläufig hochgerechnete Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)) Regelleistungsberechtigte Region Sep 17 Aug 17 Jul 17 Sep 16*** Sep 17 zu Aug 17 Sep 17 zu Sep 16 absolut in %**** absolut in % Kreis Wesel* 35.279 35.352 35.628 34.142-73 -0,2 1.137 3,3 GSt Dinslaken** 9.111 9.130 9.202 8.774-19 -0,2 337 3,8 GSt Kamp-Lintfort** 6.997 7.012 7.067 6.756-14 -0,2 241 3,6 GSt Moers** 11.484 11.507 11.597 11.089-24 -0,2 395 3,6 GSt Wesel** 7.687 7.702 7.763 7.523-16 -0,2 164 2,2 Gemeinde Alpen** 351 351 354 336-1 -0,2 15 4,3 Stadt Dinslaken** 5.654 5.666 5.710 5.507-12 -0,2 147 2,7 Stadt Hamminkeln** 955 957 965 909-2 -0,2 46 5,1 Gemeinde Hünxe** 385 386 389 362-1 -0,2 23 6,4 Stadt Kamp-Lintfort** 3.785 3.793 3.823 3.661-8 -0,2 124 3,4 Stadt Moers** 9.868 9.888 9.966 9.487-20 -0,2 381 4,0 Stadt Neukirchen-Vluyn** 1.616 1.619 1.632 1.602-3 -0,2 14 0,8 Stadt Rheinberg** 1.634 1.638 1.651 1.622-3 -0,2 12 0,8 Gemeinde Schermbeck** 519 520 524 453-1 -0,2 66 14,6 Gemeinde Sonsbeck** 330 330 333 292-1 -0,2 38 12,9 Stadt Voerde** 3.072 3.079 3.103 2.905-6 -0,2 167 5,8 Stadt Wesel** 6.212 6.225 6.273 6.161-13 -0,2 51 0,8 Stadt Xanten** 898 899 907 845-2 -0,2 53 6,2 *vorläufige Hochrechnung von der Bundesagentur für Arbeit **vorläufige Hochrechnung vom Jobcenter Kreis Wesel ***Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit ****die prozentuale im Kreis Wesel dient als Grundlage für die Berechnung der absoluten en in den Geschäftsstellen, Städten und Gemeinden des (Jobcenters) Kreis Wesels

vorläufig hochgerechnete Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Region Sep 17 Aug 17 Jul 17 Sep 16*** Sep 17 zu Aug 17 Sep 17 zu Sep 16 absolut in %**** absolut in % Kreis Wesel* 25.378 25.469 25.674 24.957-91 -0,4 421 1,7 GSt Dinslaken** 6.524 6.547 6.600 6.374-23 -0,4 150 2,4 GSt Kamp-Lintfort** 5.090 5.108 5.150 5.006-18 -0,4 84 1,7 GSt Moers** 8.199 8.228 8.294 8.051-29 -0,4 148 1,8 GSt Wesel** 5.565 5.585 5.630 5.526-20 -0,4 39 0,7 Gemeinde Alpen** 254 255 257 266-1 -0,4-12 -4,4 Stadt Dinslaken** 4.094 4.109 4.142 4.031-15 -0,4 63 1,6 Stadt Hamminkeln** 673 675 681 668-2 -0,4 5 0,7 Gemeinde Hünxe** 300 301 303 278-1 -0,4 22 7,8 Stadt Kamp-Lintfort** 2.732 2.741 2.763 2.679-10 -0,4 53 2,0 Stadt Moers** 6.992 7.017 7.073 6.824-25 -0,4 168 2,5 Stadt Neukirchen-Vluyn** 1.207 1.211 1.221 1.227-4 -0,4-20 -1,6 Stadt Rheinberg** 1.197 1.201 1.211 1.200-4 -0,4-3 -0,2 Gemeinde Schermbeck** 395 396 399 354-1 -0,4 41 11,5 Gemeinde Sonsbeck** 249 250 252 231-1 -0,4 18 7,9 Stadt Voerde** 2.130 2.138 2.155 2.065-8 -0,4 65 3,2 Stadt Wesel** 4.498 4.514 4.550 4.504-16 -0,4-6 -0,1 Stadt Xanten** 658 660 666 630-2 -0,4 28 4,4 *vorläufige Hochrechnung von der Bundesagentur für Arbeit **vorläufige Hochrechnung vom Jobcenter Kreis Wesel ***Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit ****die prozentuale im Kreis Wesel dient als Grundlage für die Berechnung der absoluten en in den Geschäftsstellen, Städten und Gemeinden des (Jobcenters) Kreis Wesels

ELB-Quoten (Erwerbsfähige Leistungsberechtigte x 100 : Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren) (Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)) Region Sep 17* Aug 17* Jul 17* Sep 16** Sep 17 zu Aug 17 Sep 17 zu Sep 16 Kreis Wesel 8,4 8,4 8,5 8,3 0,0 0,1 GSt Dinslaken 8,5 8,5 8,6 8,3 0,0 0,1 GSt Kamp-Lintfort 6,9 6,9 7,0 6,8 0,0 0,0 GSt Moers 9,6 9,6 9,7 9,5 0,0 0,0 GSt Wesel 8,5 8,5 8,6 8,5 0,0 0,0 Gemeinde Alpen 3,0 3,0 3,0 3,2 0,0-0,2 Stadt Dinslaken 9,2 9,3 9,3 9,1 0,0 0,1 Stadt Hamminkeln 3,8 3,8 3,9 3,8 0,0 0,0 Gemeinde Hünxe 3,4 3,4 3,5 3,2 0,0 0,2 Stadt Kamp-Lintfort 11,0 11,0 11,1 11,0 0,0 0,0 Stadt Moers 10,3 10,3 10,4 10,2 0,0 0,1 Stadt Neukirchen-Vluyn 6,9 6,9 7,0 7,1 0,0-0,2 Stadt Rheinberg 5,8 5,8 5,9 5,9 0,0-0,1 Gemeinde Schermbeck 4,5 4,5 4,5 4,1 0,0 0,4 Gemeinde Sonsbeck 4,2 4,2 4,2 4,0 0,0 0,2 Stadt Voerde 8,9 9,0 9,0 8,7 0,0 0,2 Stadt Wesel 11,5 11,5 11,6 11,6 0,0-0,1 Stadt Xanten 4,7 4,7 4,7 4,5 0,0 0,2 *Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: siehe Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Sep 17, Aug 17, Jul 17 (Quelle: vorläufig hochgerechnete Daten von der Bundesagentur für Arbeit und vom Jobcenter Kreis Wesel) Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren: Kreis Wesel = 301980, GSt Dinslaken = 77002, GSt Kamp-Lintfort = 74003, GSt Moers = 85422, GSt Wesel = 65553, Alpen = 8461, Dinslaken = 44344, Hamminkeln = 17617, Hünxe = 8774, Kamp-Lintfort = 24814, Moers = 67888, Neukirchen-Vluyn = 17534, Rheinberg = 20620, Schermbeck = 8832, Sonsbeck = 5974, Voerde = 23884, Wesel = 39104, Xanten = 14134 (Quelle: LDS NRW, Stand Dezember 2015) **Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: siehe Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Sep 16 (Quelle: Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit) Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren: Kreis Wesel = 299076, GSt Dinslaken = 76549, GSt Kamp-Lintfort = 73112, GSt Moers = 84305, GSt Wesel = 65110, Alpen = 8383, Dinslaken = 44220, Hamminkeln = 17462, Hünxe = 8621, Kamp-Lintfort = 24409, Moers = 66902, Neukirchen-Vluyn = 17403, Rheinberg = 20475, Schermbeck = 8735, Sonsbeck = 5848, Voerde = 23708, Wesel = 38913, Xanten = 13997 (Quelle: LDS NRW, Stand Dezember 2014)

vorläufig hochgerechnete Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)) Nicht Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Region Sep 17 Aug 17 Jul 17 Sep 16*** Sep 17 zu Aug 17 Sep 17 zu Sep 16 absolut in %**** absolut in % Kreis Wesel* 9.900 9.883 9.953 9.185 17 0,2 715 7,8 GSt Dinslaken** 2.588 2.583 2.602 2.400 4 0,2 188 7,8 GSt Kamp-Lintfort** 1.906 1.903 1.916 1.750 3 0,2 156 8,9 GSt Moers** 3.285 3.280 3.303 3.038 6 0,2 247 8,1 GSt Wesel** 2.121 2.117 2.132 1.997 4 0,2 124 6,2 Gemeinde Alpen** 96 96 97 70 0 0,2 26 37,4 Stadt Dinslaken** 1.559 1.557 1.568 1.476 3 0,2 83 5,7 Stadt Hamminkeln** 283 282 284 241 0 0,2 42 17,3 Gemeinde Hünxe** 85 85 86 84 0 0,2 1 1,4 Stadt Kamp-Lintfort** 1.053 1.052 1.059 982 2 0,2 71 7,3 Stadt Moers** 2.877 2.872 2.893 2.663 5 0,2 214 8,1 Stadt Neukirchen-Vluyn** 408 407 410 375 1 0,2 33 8,8 Stadt Rheinberg** 437 436 439 422 1 0,2 15 3,5 Gemeinde Schermbeck** 124 124 125 99 0 0,2 25 25,5 Gemeinde Sonsbeck** 80 80 81 61 0 0,2 19 31,4 Stadt Voerde** 943 941 948 840 2 0,2 103 12,3 Stadt Wesel** 1.714 1.711 1.723 1.657 3 0,2 57 3,4 Stadt Xanten** 240 239 241 215 0 0,2 25 11,4 *vorläufige Hochrechnung von der Bundesagentur für Arbeit **vorläufige Hochrechnung vom Jobcenter Kreis Wesel ***Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit ****die prozentuale im Kreis Wesel dient als Grundlage für die Berechnung der absoluten en in den Geschäftsstellen, Städten und Gemeinden des (Jobcenters) Kreis Wesels

abhängig erwerbstätige Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB`s) mit einem Brutto-Einkommen in Höhe von über 450 Euro* (Daten nach der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)) Region ELB`s Jun 17 Mai 17 Apr 17 Jun 16 abhängig erwerbstätige ELB`s mit einem Brutto- Einkommen i.h.v. über 450 Euro** Sp. 2 x 100 Sp. 1 ELB`s abhängig erwerbstätige ELB`s mit einem Brutto- Einkommen i.h.v. über 450 Euro** Sp. 5 x 100 Sp. 4 ELB`s abhängig erwerbstätige ELB`s mit einem Brutto- Einkommen i.h.v. über 450 Euro** Sp. 8 x 100 Sp. 7 ELB`s abhängig erwerbstätige ELB`s mit einem Brutto- Einkommen i.h.v. über 450 Euro** Sp. 11 x 100 Sp. 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Kreis Wesel 25.651 2.954 11,5 25.771 2.906 11,3 25.798 2.845 11,0 25.095 2.745 10,9 GSt Dinslaken 6.594 820 12,4 6.628 815 12,3 6.607 807 12,2 6.372 699 11,0 GSt Kamp-Lintfort 5.145 598 11,6 5.183 584 11,3 5.223 581 11,1 5.049 570 11,3 GSt Moers 8.287 889 10,7 8.291 865 10,4 8.289 830 10,0 8.080 834 10,3 GSt Wesel 5.625 647 11,5 5.669 642 11,3 5.679 627 11,0 5.594 642 11,5 Gemeinde Alpen 257 39 15,2 262 40 15,3 271 41 15,1 249 31 12,4 Stadt Dinslaken 4.138 481 11,6 4.173 487 11,7 4.144 483 11,7 4.027 397 9,9 Stadt Hamminkeln 680 71 10,4 683 75 11,0 684 66 9,6 624 70 11,2 Gemeinde Hünxe 303 28 9,2 312 28 9,0 310 27 8,7 256 29 11,3 Stadt Kamp-Lintfort 2.761 281 10,2 2.779 275 9,9 2.786 264 9,5 2.762 266 9,6 Stadt Moers 7.067 754 10,7 7.074 741 10,5 7.059 711 10,1 6.857 703 10,3 Stadt Neukirchen-Vluyn 1.220 135 11,1 1.217 124 10,2 1.230 119 9,7 1.223 131 10,7 Stadt Rheinberg 1.210 163 13,5 1.222 159 13,0 1.248 162 13,0 1.198 155 12,9 Gemeinde Schermbeck 399 48 12,0 408 51 12,5 407 45 11,1 352 36 10,2 Gemeinde Sonsbeck 252 33 13,1 250 27 10,8 247 30 12,1 224 33 14,7 Stadt Voerde 2.153 311 14,4 2.143 300 14,0 2.153 297 13,8 2.089 273 13,1 Stadt Wesel 4.546 528 11,6 4.578 516 11,3 4.588 516 11,2 4.618 536 11,6 Stadt Xanten 665 82 12,3 670 83 12,4 671 84 12,5 616 85 13,8 *Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit **die Daten der Geschäftsstellen, Städte und Gemeinden können aufgrund der statistischen Sonderregelung "aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert" teilweise nicht zu 100 % aufgeführt werden

Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen. Quantitative en Kreis Wesel, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Nebenstehend sind die en infolge des neuen Zähl- und Personen in BG 35.662 Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die elb 25.640 Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, nef 10.023 die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Messkonzept ab 2016 Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Personen in BG (PERS) 36.590 en in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den RLB 34.220 Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die ELB 25.366 Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den NEF 8.854 quantitativen en bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die SLB 282 Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: AUS 907 KOL 1.182 Gegenueberstellung_bisheriges_neues_Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http://statistik.arbeitsagentur.de/navigation/statistik/grundlagen/methodenberichte/grundsicherung-arbeitsuchende- SGBII/Methodenberichte-Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html

Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Flow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. In der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Regelleistungsberechtigte (RLB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Die zentrale Größe der statistischen Berichtserstattung der Grundsicherungsstatistik SGB II sind die Regelleistungsberechtigten (RLB).

Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seite 2/2 Bedarfsgemeinschaften (BG) können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften (BG) - siehe Abbildung. Bedarfsgemeinschaften (BG) Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte (SLB), vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) oder Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten (RLB). Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten (RLB) im Bestand wird also jede dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von im Bestand zu nicht im Bestand und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten (RLB) aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte (SLB), Personen mit Ausschlussgrund (AUS) und Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z.b. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als RLB mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hingegen nur dann als Bewegung statistisch berücksicht, wenn die Unterbrechung zwischen den Anspruchsepisoden länger als 7 Tage ist. Definitionen und Erläuterungen zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitgliedern können dem Glossar zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entnommen werden: http://statistik.arbeitsagentur.de/statischer-content/grundlagen/glossare/generische-publikationen/grundsicherung-glossar-gesamtglossar.pdf