25. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung

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Auszug aus der am Montag, dem 02.07.2018, im Sitzungszimmer des Feuerwehrhauses Moos abgehaltenen 25. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Tagesordnung: 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Berichte aus der Region 3. Verein Bodensee-Vorarlberg-Tourismus - Beitritt 4. Flächenwidmung im Bereich GST-NRn 4642/6 und 1286/1, alle KG 92110 Götzis - Teilabänderung 5. Flächenwidmung im Bereich GST-NRn 1809/2, 1809/3, 1809/5 und 1809/7, alle KG 92110 Götzis - Änderung 6. Flächenwidmung im Bereich der GST-NR 4709, KG 92110 Götzis - Teilabänderung 7. L190 Sanierung - Zwischenbericht 8. Gebührenverordnung - Richtigstellung 9. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtags 9.1. Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes 9.2. Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes 9.3. Gesetz über Landesfonds - Sammelnovelle 10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 28. Mai 2018 11. Allfälliges Von der vor Beginn der Sitzung bestandenen Anfragemöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Sodann leitet der Bürgermeister zur über. ÖFFENTLICHEN SITZUNG

Erledigung: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß 43 Gemeindegesetz. 1. Berichte des Bürgermeisters 1.1. Gemeindevorstandssitzung Der Bürgermeister berichtet, dass in den letzten Gemeindevorstandssitzungen Grundteilungen genehmigt wurden. Weitere Themen waren die Ergänzung des Energiesparbonusmodells für öffentliche Gebäude, Beschlüsse zur Kinderbetreuung Post, die Sanierung der Urnenwände, Vergaben für die Infrastruktur des Caruso- Carsharings sowie Förderungen und Wohnungsvergaben. Auch berichtet er, dass der Verein zur Erhaltung der Ruine Neu Montfort sich derzeit intensiv mit dem Thema, wie es in Sachen Erhalt der Ruine weitergehen soll beschäftigt. Am 12.6 bzw. 26.6 haben Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung bezüglich der Bausperren Oberer Berg und am Hof stattgefunden. Der Bürgermeister berichtet auch, dass das Rote Kreuz bei der letzten Blutspendeaktion 85 Konserven abnehmen konnte. 2. Berichte aus der Region Am 20.06.2018 fand eine Sitzung des Vorstandes der Region amkumma statt. Themen waren neben der Ausschreibung für das räumliche Entwicklungskonzept, die Überarbeitung von Ortsplanen und Wanderplänen sowie die Vorstellung der neuen Förderrichtlinien des Landes. 3. Verein Bodensee-Vorarlberg-Tourismus - Beitritt Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom März 2018 vertagt. Damals wurde der Wunsch geäußert, die Nutznießer eines solchen Beitritts sollten einen Beitrag zur Mitgliedschaft leisten. In der Zwischenzeit hat der Bürgermeister mit diversen Anbietern im Bereich Veranstaltungen, Hotel sowie Gastronomie Gespräche geführt. Ziel eines Beitritts ist es das Potenzial der Region zu heben. Vor allem im Bereich Tagungen und Veranstaltungen (zum Beispiel durch die Kulturbühne AMBACH) sowie für hochpreisige Busreisen und andere Anbieter von gastronomischen bzw. touristischen Leistungen besteht ein großes Potenzial. Durch einen Beitritt wäre die Marktgemeinde in alle relevanten Marketing-Aktionen eingebunden und könnte auf wichtige touristische Daten wie zum Beispiel Wanderwege, Veranstaltungen, etc. zugreifen. Weiters bietet der Verein die Initiierung von Projekten zur Optimierung des Gästeaufkommens sowie kostenlose Beratung bei individuellen Maßnahmen an. Der Bürgermeister betont, dass im Falle eines Beitritts eine zeitnahe Evaluierung notwendig ist. Hier soll anhand nachvollziehbarer Daten wie zum Beispiel der Entwicklung der Anzahl der Ankünfte und Nächtigungen nach 3 Jahren über die Fortführung des Projektes entschieden werden. Der Bürgermeister stellt sohin folgenden Antrag:

Die Marktgemeinde Götzis tritt dem Verein Bodensee-Vorarlberg-Tourismus bei. Die Mitgliedschaft wird nach drei Jahren evaluiert (Entwicklung der Kennzahlen Ankünfte und Nächtigungen). Auf Nachfrage des GV Wolfgang Bohle erklärt der Bürgermeister, dass als Argument gegen eine Beteiligung der Beherbergungsbetriebe die Ortstaxe angeführt wurde. Es wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass das Hotel am Garnmarkt als Zeichen der Unterstützung einen Betrag von 500-1.000,-- zur Verfügung stellt. Auch das Bildungshaus Arbogast ist sehr an einem Beitritt interessiert. GV Christian Vögel stellt klar, dass sich die Meinung der SPÖ/PF Fraktion grundsätzlich nicht geändert habe; die den Beitritt zwar gut heiße, aber eine 100%ige Kostentragung durch die Gemeinde eine schlechte Optik darstelle. Es sei unverständlich, dass sich die Wirtschaft nicht an den Kosten beteiligen würde. Der Bürgermeister stellt klar, dass die Ortstaxe zweckgebunden für touristische Aktivitäten zu verwenden ist. Außerdem könne der Betrag als Vorleistung der Gemeinde gesehen werden, der sich über andere Wege wie zum Beispiel erhöhtes Kommunalsteueraufkommen bzw. erhöhte Gästetaxe finanzieren würde. Wichtig sei diese Parameter nach einiger Zeit zu evaluieren. GR Mag.(FH) Thomas Ender stellt klar, dass auch er sich eine Beteiligung der Gastronomiebetriebe gewünscht hätte. Wegen 2.000,-- - 3.000,-- stehe die GLG diesem Beschluss aber nicht im Wege. Fast die Hälfte des Nutzens komme der Gemeinde wiederum zu Gute. Auch er betont die Wichtigkeit einer Evaluierung, wünscht sich jedoch einen breiteren Ansatz um zusätzliche Kennzahlen zu bekommen. GR Mag. Christoph Kurzemann erläutert, dass es eine der Stärken von Götzis sei, Chancen zu nutzen. Dies solle auch weiterhin der Fall sein. Es konnte ein verbilligter Tarif für die Mitgliedschaft im ersten Jahr ausgehandelt werden. Außerdem könne man davon ausgehen, dass der Wirtschaftsausschuss mit Argusaugen über die Aktion wachen werde. GV Kornelia Ender betont, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen und die Chance zur Stärkung der Wirtschaft genutzt werden sollte. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag gegen die Stimmen der SPÖ/PF Fraktion mehrheitlich angenommen. 4. Flächenwidmung im Bereich GST-NRn 4642/6 und 1286/1, alle KG 92110 Götzis - Teilabänderung Der Bürgermeister übergibt das Wort an Vizebgm. Dr. Clemens Ender, der als Vorsitzender des Bau- und Raumplanungsausschusses folgendes erläutert: Anhand der Planunterlagen ist zu erkennen, dass es sich bei den GST-NRn 4642/6 und 1286/1 im Bereich Neuburgstraße bereits um eine als Zufahrt dienende Fläche handelt, die im öffentlichen Gut steht. Seit dem Jahr 2009 besteht hier eine Dienstbarkeit zu Gunsten der Grundeigentümer von GST-NR 4642/9. Das Grundstück liegt derzeit in der Landesgrünzone und ist als Freihaltefläche gewidmet. Da eine Zufahrt im FF-Gebiet nicht möglich ist, ist diese Trasse als Sonderfläche zu widmen. Es handelt sich hierbei um einen Beharrungsbeschluss, da nach dem ersten Beschluss der Gemeindevertretung keine Äußerungen eingelangt sind.

Im Bereich der GST-NRn 4642/6 und 1286/1, KG 92110 Götzis, werden Teilflächen gemäß Lageplan vom 22.05.2018, Zahl g031.2-2/2018-2 von Freifläche Freihaltegebiet (FF) in Verkehrsfläche abgeändert. Diesem Beschluss wird einstimmig von der Gemeindevertretung zugestimmt. 5. Flächenwidmung im Bereich GST-NRn 1809/2, 1809/3, 1809/5 und 1809/7, alle KG 92110 Götzis - Änderung Vizebgm. Dr. Clemens Ender stellt das Projekt dar. Es handelt sich derzeit um drei Grundstücke, die im Eigentum des Antragsstellers stehen. Eines der Grundstücke ist als Freifläche Sondergebiet Pferdestall gewidmet. Die weiteren beiden Grundstücke als Freifläche Landwirtschaft (FL). Geplant ist nunmehr auf der heutigen Sonderfläche ein landwirtschaftliches Gebäude zum Zwecke der auf Gewinnorientierung ausgerichteten Nebenerwerbslandwirtschaft zu errichten. So sollen 20 Stk. Ochsen/Kalbinnen zur Fleischproduktion, 100 Stk. Legehennen und 3 Stk. Pferde für Holzrückarbeiten gehalten werden. Für das geplante Wirtschaftsgebäude liegt ein Planvorabzug vor, der vom Vizebgm. präsentiert wird. Eine Wohnnutzung ist weder geplant noch gewünscht. Aus diesem Grund wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Die derzeit als Sonderfläche gewidmete Fläche wird als Freifläche-Landwirtschaft (FL) gewidmet, die derzeitig als Freifläche-Landwirtschaft gewidmeten Flächen werden zu Freifläche - Freihaltegebiet (FF). Dies soll verhindert, dass künftig eine Wohnnutzung auf Grund der Notwendigkeit für die Landwirtschaft beantragt wird. Auf Nachfrage von GV Wolfgang Bohle erklärt der Vizebgm., dass die Notwendigkeit vom Land Vorarlberg mittels Gutachten geklärt wurde. Sohin stellt der Vizebgm. folgenden Antrag: Im Bereich der GST-NRn 1809/5, 1809/2 und 1809/3, alle KG 92110 Götzis, werden in Teilbereichen gemäß Lageplan vom 22.06.2018, Zahl g031.2-4/2018-1, die Freifläche Sondergebiet Pferdestall (FS Pferdestall) zu Freifläche Landwirtschaft (FL) und die Freifläche Landwirtschaft (FL) in Teilbereichen zu Freifläche Freihaltegebiet (FF) abgeändert. Dieser Antrag wurde einstimmig von der Gemeindevertretung angenommen. 6. Flächenwidmung im Bereich der GST-NR 4709, KG 92110 Götzis - Teilabänderung Der Vorsitzende des Bau- und Raumplanungsausschusses, Vizebgm. Dr. Clemens Ender erläutert, dass das bestehende Gebäude bereits beim Urflächenwidmungsplan Bestand hatte. In diesem Bereich sind Bestandsregelungen möglich. Bei der gegenständlichen Fläche handelt es sich jedoch um Freifläche-Freihaltegebiet (FF), wo es keine solche Erweiterungsmöglichkeit des Bestandes gibt. Daher ist eine Umwidmung auf Bau-Mischgebiet notwendig. Das bestehende Gebäude wurde nie als Landwirtschaft genutzt, sondern wurde seit jeher zu Wohnzwecken verwendet. Die Widmung solle im kleinstmöglichen Rahmen erfolgen. Das geplante Objekt ist mit Nebenflächen 28 m lang; daher soll eine Fläche von 29 m für Unvorhergesehenes gewidmet werden.

Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag: Im westlichen Bereich der GST-NR 4709, KG 92110 Götzis, wird eine Teilfläche gemäß Lageplan vom 22.06.2018, Zahl g031.2-3/2018-2 von Freifläche Freihaltegebiet (FF) in Baufläche Mischgebiet (BM) abgeändert. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 7. L190 Sanierung - Zwischenbericht Der Bürgermeister berichtet, dass vor wenigen Monaten das Land Vorarlberg an die Gemeinde herangetreten ist und informiert hat, dass eine Sanierung der L190 für die nächsten zwei bis drei Jahre geplant ist. In einer ersten Etappe soll die Straße im Bereich von Schmidts Erben (Abzweigung Richtung Koblach) bis zum Jonas Schlössle in Angriff genommen werden. Bei einer ersten Präsentation wurde darauf verwiesen, dass die Wünsche der Gemeinde für den Straßenraum bzw. die Umgebung eingebracht werden sollten. Am 07.05. fand zu diesem Zwecke eine gemeinsame Sitzung des Raum- und Bauplanungsausschusses sowie des Mobilitätsausschusses statt. Vizebgm. Dr. Clemens Ender berichtet, dass der Workshop der Sammlung von Ideen der Erarbeitung der bestehenden Grundlagen wie des Verkehrsplanes und des überörtlichen Raum- und Entwicklungskonzeptes sowie des Götzner REKs, des Agglomerationsprogramms Rheintal sowie des Raumbildes diente. Die Ideen wurden ohne Wertung gesammelt. Ein Augenmerk wurde vor allem auf die Erhaltung der Straße, die Verbindung von Fuß- und Radverkehr sowie auch dem innerörtlichen Charakter der Straße gelegt. Ziel ist es auch, dass der Individualverkehr nicht in die Wohngebiete verdrängt wird. Trotzdem soll die Trennwirkung der Straße reduziert werden; so werden Begegnungszonen im Bereich Spar Fleisch sowie im Bereich der Alten Kirche angedacht. Einen weiteren wichtigen Punkt stellt die Einbindung der Anrainer dar. Die gesammelten Ideen wurden den Fraktionen zur vertieften Diskussion übermittelt. Als nächster Schritt werden Land und Anwohner mit den bisherigen Ideen konfrontiert und weitere Anregungen eingeholt. Als Abschluss wird ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung eingeholt, da bei Sonderwünschen der Gemeinde im Bereich der Gestaltung des Straßenumfeldes eine Mitfinanzierung gefordert ist. 8. Gebührenverordnung - Richtigstellung Die Kundmachungsfrist beträgt 2 Wochen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, treten solche Verordnungen mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Da die Verordnungen erst am 4.1.2018 ausgehängt wurden, treten sie am 5.1.2018 in Kraft. über eine Änderung der Kanalordnung ersatzlos gestrichen wird. über eine Änderung der Wassergebührenverordnung ersatzlos gestrichen wird. über eine Änderung der Abfallgebührenverordnung ersatzlos gestrichen wird. über eine Änderung der Hundeabgabenverordnung ersatzlos gestrichen wird.

Die Gemeindevertretung stimmt mehrheitlich gegen die Stimme der SPÖ/PF Fraktion dem Antrag zu. 9. Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtags Zu den nachfolgenden Gesetzen wird kein Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung gestellt. 9.1. Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes 9.2. Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes 9.3. Gesetz über Landesfonds - Sammelnovelle 10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 28. Mai 2018 Die Niederschrift über die Sitzung vom 28. Mai 2018 wird ohne Wortmeldung als genehmigt erachtet. 11. Allfälliges Christian Loacker, Bürgermeister