Stadt Barsinghausen Region Hannover Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Zeichnerische und textliche Festsetzungen Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13a i. V. m. 3(1) BauGB und für die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a i. V. m. 4 (1) BauGB Verf. Stand: 13a i. V. m. 3(1) und 4 (1) BauGB 13a i. V. m. 3(2) und 4 (2) BauGB 10 BauGB Begründung: 03.05.2017 Plan: 03.05.2017 Dipl. Geogr. K. Völckers Fachliche Begleitung: Dr. Ing. S. Strohmeier
Inhalt Zeichnerische Festsetzungen... 1 Textliche Festsetzungen... 2 Präambel und Ausfertigung... 3 Verfahrensvermerke... 3 Wesentliche Rechtsgrundlagen... 7 infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17
Textliche Festsetzungen Grünfläche 9 (1) Nr. 15 BauGB Westlicher Bereich: Pferdeweide Im westlichen Bereich sind mindestens 30 % der Grünfläche als Pferdeweide zu nutzen. Die Fläche ist als Grünland auszubilden und zu erhalten. Alternativ: Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Die Fläche ist als Grünlandstruktur auszubilden. Dazu ist die Fläche mit krautreichem Landschaftsrasen mit einem Artengemisch regionaler Herkunft anzusäen und zu erhalten. Die Fläche kann extensiv beweidet werden. Sie darf maximal 2x/Jahr jeweils nach dem 20. Juni eines jeden Jahres gemäht werden. Östlicher Bereich: Parkanlage Die verbleibende Grünfläche ist als Parkanlage auszubilden. Diese hat mindestens 50 % der gesamten Grünfläche einzunehmen. Darin sind zulässig - Anlagen für Freizeitnutzungen, die das südlich angrenzende Wohnen nicht wesentlich stören (z. B. ein Spielplatz, Flächen für Badminton, Volleyball, Boule, Tischtennis, Kletter Dschungel, Inliner und/oder Skater Anlage, Bühnenpodest mit Zuschauerbereich), - den Nutzungen dienende Infrastruktureinrichtungen (z. B. mobile Unterkunft für die Lagerung von Gartengeräten sowie eine mobile Sanitäreinrichtung). 15 % der Parkanlage dürfen durch Wege oder andere oben genannte Anlagen versiegelt werden. Mindestens 30 % der Parkanlage sind als Extensivrasen auszubilden. 15 % der Parkfläche sind in Form von Scherrasen zulässig. Mindestens 15 % der Parkanlage sind als Ziergebüsch auszubilden. Dieses ist mit heimischen, standortgerechten Laubbäumen (Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 12/14 cm) und Sträuchern (2 x verpflanzt, Höhe 60 100 cm) zu bepflanzen und bei Abgang zu ersetzen. Zusätzlich zu den Anpflanzungen im Ziergebüsch sind mind. 35 Laubbäume (Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang mind. 12/14 cm) innerhalb der Parkanlage zu pflanzen und bei Abgang zu ersetzen. Bodenmodellierungen sind zulässig. infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17 2
Präambel und Ausfertigung Auf Grund der 1 (3) und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in der zuletzt geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Barsinghausen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 Stadtteilpark bestehend aus den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Das Planverfahren wurde gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. (Siegel) Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am.. beschlossen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 Stadtteilpark im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 (1) BauGB durch Bekanntmachung vom.. im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. und nachrichtlich durch Aushang vom.. ortsüblich bekannt gemacht worden. infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17 3
Planunterlage Kartengrundlage: Liegenschaftskarte, Stadt Barsinghausen, Gemarkung Barsinghausen, Flur 2 Maßstab: 1 : 1.000 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs und Katasterverwaltung, 2017 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln Hannover, Katasteramt Hannover Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand vom 10.08.2016).. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Siegel) Planverfasser Der Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark wurde von der infraplan GmbH ausgearbeitet. Celle,.. Planverfasser/in infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17 4
Frühzeitige Öffentlichkeits und Behördenbeteiligung Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden am.. ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13a i. V. m. 3 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom.. bis einschließlich.. durchgeführt. Im gleichen Zeitraum fand gemäß 13a i. V. m. 4 (1) BauGB die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom.. statt. Barsinghausen,.. Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am.. die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 13a i. V. m. 3 (2) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der Auslegung durch Bekanntmachung vom.. im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. und nachrichtlich durch Aushang vom.. ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 Stadtteilpark und die Begründung haben gemäß 13 (2) Nr. 2 BauGB vom.. bis einschließlich.. für die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ausgelegen. Im gleichen Zeitraum fand gemäß 13a i. V. m. 4 (2) BauGB die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom.. statt. infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17 5
Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Barsinghausen hat nach Prüfung der Stellungnahmen 13a i. V. m. 3 (2) und 4 (2) BauGB den Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark in seiner Sitzung am.. gemäß 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 213 Stadteilpark ist gemäß 10 (3) BauGB am.. im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung am.. tritt der Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark in Kraft. Verletzung von Vorschriften und Mängel der Abwägung Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 213 Stadtteilpark sind gemäß 215 BauGB eine beachtliche Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften gemäß 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans gemäß 214 (2) BauGB und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß 214 (3) Satz 2 BauGB nicht / geltend gemacht worden. infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17 6
Wesentliche Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI.I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI.I S. 1509) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBI.I S. 2258) Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. 1980, 359), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 291) infraplan GmbH 3(1),4(1) Plan,TF,VV_BP 213_Stadtteilpark_03.05.17 7