Pflegefonds. Fakten und Vorschläge aus Sicht der BAG für die zukünftige Pflegefinanzierung in Österreich

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Transkript:

Fakten und Vorschläge aus Sicht der BAG für die zukünftige Pflegefinanzierung in Österreich 26.5.2011

Betreuungssituation in Österreich Gesamtübersicht Insgesamt 430.000 PflegegeldbezieherInnen (Bund und Land) (Stand: Ende 2009) Zu Hause versorgt ca. 365.000 (85 %) In Heimen versorgt ca. 65.000 (15 %) Mit Hilfe von Pflegediensten ca. 85.000 Personen (20 %) Mit 24-Stunden- Betreuung ca. 15.000 Personen (4 %) Ausschließlich durch Angehörige ca. 265.000 Personen (61 %) Quelle: Pflegevorsorgebericht, BAG, eigene Schätzungen

Volumen Derzeit (Stand 2009) werden für den Pflegebereich ca. 3,9 Mrd. aufgewandt (2,3 Mrd. Geldleistungen, 1,6 Mrd Sachleistungen) Bis 2020 ist auf Basis der Prognosen der Bundesländer und des WIFO mit zusätzlichen Kosten von ca. 1 Mrd. zu rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - ca. 342 Mio. demografischer Mehraufwand bei Sachleistungen (257 Mio. bei Heimen, 85 Mio. bei mobilen Diensten) - ca. 247 Mio für den Ausbau der Sachleistungen (Heim, mobile Dienste, Kurzzeit-/Tagesbetreuung, Case Management) - ca. 383 Mio für den demografisch bedingten Mehraufwand beim Pflegegeld Pro Jahr ist daher mit einer Aufwandssteigerung von ca. 100 Mio zu rechnen (+2,5 %, ohne Inflation)

Pflegegeldbezieher in Prozent der 81+ jährigen 70,0% 60,0% 60,0% 62,6% 56,0% 58,6% 52,9% 60,6% 50,7% 49,2% 55,6% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% B K N O S ST T V W Quelle: Pflegevorsorgebericht 2008, Statistik Austria, eigene Berechnungen Differenz: bis 13,4 %-Punkte

100 Leistungsstunden mobil in Stunden/PG-Bezieher 96 90 80 70 Differenz: bis 1:7 62 60 50 40 30 20 17 28 40 19 30 14 23 10 0 B K N O S ST T V W Quelle: Pflegevorsorgebericht 2009, eigene Berechnungen

Heimplätze pro 100 PG-Bezieher 40 35 Differenz: bis 1:2 30 25 22 20 15 11 14 13 17 15 19 14 11 10 5 0 B K N O S ST T V W Quelle: Pflegevorsorgebericht 2009, eigene Berechnungen

Mobile Pflege und Betreuung Übersicht über Versorgungssituation (mobil/stat.) Stunden mobile Pflege/Heimplätze pro PflegegeldbezieherIn Jeweils in Bezug zum Österreichschnitt (100%) 300% 275% 250% 200% 178% 150% 100% 50% 48% 79% 99% 80% 114% 87% 55% 119% 87% 153% 39% 103% 65% 130% 99% 76% 0% B K N O S ST T V W Quelle: Pflegevorsorgebericht 2009, eigene Berechnungen Schnitt Mobil Heim

Ausbaupläne der Länder Mobile Betreuung 2011-2020 800 700 600 500 400 12 6 10 5 25 15 10 83 55 50 17 54 2 32 1 3 6 17 14 8 30 56 35 15 13 24 22 12 53 20 10 50 18 9 45 16 40 35 113 96 83 72 62 52 63 72 81 85 300 200 385 385 385 385 385 385 385 385 385 385 100 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 derzeit Demografie Ausbau Mobil Tagesbetreuung Case/care Kurzzeit

Ausbaupläne der Länder Stationäre Betreuung 2011-2020 1600 1400 1200 69 30 53 74 4 9 18 51 46 106 26 156 25 42 17 17 192 218 244 257 1000 800 600 1137 1137 1137 1137 1137 1137 1137 1137 1137 1137 400 200 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 derzeit Demografie Ausbau Stat.

Zukünftige Finanzierung der Pflege Ziele Langfristige Finanzierung des v.a. demografisch bedingten Mehraufwandes Verbesserung des Riskoausgleiches - zwischen den Gebietskörperschaften (-> Entlastung der Gemeinden) - zwischen Betroffenen und Solidargemeinschaft (Selbstbehalte) Verbesserung der Planungsgrundlagen und Steuerungsmöglichkeiten für den einzelnen, die Träger und die öffentliche Hand Pflegebedürftigkeit soll kein Armutsrisiko darstellen Ausgleich der starken regionale Unterschiede bei Pflegegeldeinstufung, Selbstbehalten und Versorgungsniveau Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der Abläufe

Unser Verständnis vom Pflegefonds Der Pflegefonds Ein - transparentes - österreichweit nach einheitlichen Prinzipien gestaltetes - Instrument zur Steuerung und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen zu schaffen, bei dem es neben einem Anspruch auf Geldleistungen (Pflegegeld) auch einen garantierten Anspruch auf Unterstützung für Sachleistungen (z.b. mobile Pflegeleistungen) geben soll. Zusammenfassung aller bestehenden (Kunden-)Finanzierungen von Bund, Ländern und Gemeinden im Langzeitpflegebereich Herausführen der Sachleistungsfinanzierung aus der Armenhilfe.

Das Vorbild Familienlastenausgleichsfonds Mischfinanzierung Breites Leistungsspektrum - Geldleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Sozialversicherungsersatzzahlungen, Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension) - Sachleistungen (Schülerfreifahrten, Mutter-Kind-Pass Untersuchungen, Schulbücher usw.). Selbstbehalte Keine eigene Verwaltungsstruktur

Grundsätzliche Behandlung der Leistungen Geldleistungen: - Pflegegeld für zu Hause betreute Personen soll im wesentlichen beibehalten werden, Zusammenführung von Bundes- und Landespflegegeld - Umwandlung bei stationärer Langzeitbetreuung in stationäres Pflegegeld in Höhe der pflegebezogenen Kosten je PG-Stufe, Wegfall der 10%-Regelung, Taschengeld soll bei Pension berücksichtigt werden (derzeitige Regelung nicht sachgerecht), dabei soll die Pflegekomponente im wesentlichen aus dem Pflegegeld abgedeckt werden, die Hotelkomponente aus Eigenleistungen der Bewohner Sachleistungen: - Leistungsstunden der mobilen Dienste, Tageszentren, Kurzzeitpflege u.ä. werden öffentlich gefördert (Eigenbeitrag durch sozial gestaffelte Selbstbehalte bzw. Kostenzuschüsse)

PFLEGEFONDS Leistungen für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf Leistungen für pflegende Angehörige Casemanagement Geldleistung mobile Dienste teilstationäre Dienste stationäre Dienste Angehörigen beratung Entlastung/ Unterstützung soziale Absicherung Pflegegeld Zuschuss Pflegehilfsmittel, Wohnraumadapt. Förderung 24h-Betreuung mobile Betreuung & Pflege (HKP, HH) Soziale Dienste (z.b. Besuchsdienst, Essen auf Rädern) Therapeutische Dienste (Physio, Ergo, Logo) Psychosozialer Dienst Tageszentren Soziale Dienste (z.b. Mittagstisch) stat. Betreuung & Pflege Kurzzeitpflege Übergangspflege Urlaubspflege Neue Wohnformen Allgemeine Pflegeberatung Spezielle Pflegeberatung (z. B. Kontinenz, Wunden) spezielle psychosoziale Beratung stunden-/ tageweise Entlastungsdienste Kurzzeitpflege Urlaub für pfleg. Angehörige finanzielle Unterstützung bei Urlaub, Verhinderung Beiträge KV, PV ab PG-Stufe 3 Innovationspool

Abwicklung Grundlage für die Bemessung der Leistungen ist eine weiterentwickelte Einstufung des Pflegebedarfes. Dafür soll auf Basis internationaler Erfahrungen- ein einheitliches Assessmentinstrument entwickelt werden, das sowohl für die Bemessung der Geldleistung als auch der Sachleistung geeignet ist. Es wird (in einem Verfahren) ein Anspruch auf eine Geldleistung und für einen Zuschuss zu bestimmten Sachleistungen festgestellt. Das Ausmaß der geförderten Sachleistungen wird mengenmäßig begrenzt. Alle Prozesse in Zusammenhang mit Antrag, Einstufung, Dokumentation Abrechnung etc. werden elektronisch abgewickelt (eigene Pflegecard oder E-Card).

Selbstbehalte/Kostenzuschüsse Selbstbehalte (bzw. gestaffelte Kostenzuschüsse) sollen einerseits als (Selbst-)Steuerungsinstrument dienen, andererseits einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten. Die soziale Staffelung der Selbstbehalte (bzw. gestaffelten Kostenzuschüsse) soll nach Individualeinkommen erfolgen (einheitlicher Sockelbetrag plus einkommensabhängiger Komponente). Die derzeitige Sozialhilfelogik soll nur subsidiär zum Einsatz kommen.

Möglicher Verteilungsmechanismus Pflegefonds bringt zentral das Geld für die Regelversorgung im Bereich Pflege auf (aus unterschiedlichen Quellen) Pflegefonds definiert Pflegebedürftigkeit (Einstufungskriterien) und identifiziert Pflegebedürftige (Assessmentinstrument, Gutachter) Die Pflegebedürftigen sind die Maßzahl für die Verteilung der Gelder auf die Länder (fixe Beträge für Regelleistungen, Pauschalsumme für weitere Entlastungsangebote) Rahmennormkostensatz für Träger Struktur- und Kaufkraftunterschiede werden berücksichtigt Kundenseitige Bedarfssteuerung erfolgt über Eigenleistung, Deckelung des Anspruches und ev. Koppelung der Sachleistung mit dem Pflegegeld

Verwaltung und Kompetenzen Der Pflegefonds soll ein Ordnungsmodell für die Pflegefinanzierung sein, keine neugeschaffene Behörde. Im Rahmen des Pflegefonds sollen die Gebietskörperschaften arbeitsteilig und nach einheitlichen Regeln zusammenwirken. Derzeit bestehende Doppelgleisigkeiten sollen abgebaut werden (z.b. Pflegegeldauszahlung). Hauptverantwortung beim Bund liegt bei Finanzierung und Regelwerk, die Länder sind für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich Durch eine zentrale Datenerfassung, Assessment- und Evaluierungsinstrumente sollen Planungsgrundlagen und Steuerungsmöglichkeiten für den Pflegebereich verbessert werden.

Qualitätssicherung und Transparenz Mit dem Pflegefonds sollen auch Qualität und Transparenz im System steigen: Gezielte Verbesserung der Versorgungsqualität Sicherstellung von Versorgungsstandards für geförderte Angebote Verbesserung des individuellen Case-Managements und des regionalen Care-Managements (ohne Zentralbürokratien zu schaffen) Bessere Transparenz im Hinblick auf Angebote, Preise und Unterstützungsmöglichkeiten Zielgerichtete Evaluation und Qualitätskontrolle

Finanzierung Neben den bestehenden Mitteln zur Pflegefinanzierung werden in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel notwendig sein (ca. 5 Mrd. Euro in den nächsten 10 Jahren). Wie dieses Geld aufgebracht werden soll (Steuern, Beiträge, Umschichtungen etc.) ist im Lichte der Gesamtgestaltung der öffentlichen Finanzierung zu treffen. Realistisch scheint eine Mischfinanzierung. Vergleichszahlen zur Mittelaufbringung: KV-Beiträge: 0,1% ergibt. Mio Erbschaftssteuer Vermögenssteuer Umsatzsteuer: 1% ergibt. Mio

Migrationsschritte Der Pflegefonds kann nur schrittweise verwirklicht werden. Mögliche Teilschritte wären: 1. Zusammenführung von Bundes- und Landespflegegeld 2. Entwicklung und Implementation eines standardisierten Assessment- Instruments 3. Vereinheitlichung der Begutachtung 4. Schrittweise Harmonisierung der Kosten und Versorgungsqualität

Vorteile/Nachteile für KundInnen + Berechenbarkeit + Gerechtigkeit + Transparenz + Rechtsanspruch + Sicherstellung der Versorgung/Versorgungsqualität + Keine Sozialhilfeempfänger Für manche Kunden höhere Kundenbeiträge

Vorteile/Nachteile für Träger + Berechenbarkeit + Weniger Abhängigkeit von Landesengpässen Weniger Möglichkeiten der für Individualabsprachen

Vorteile/Nachteile für Solidarsystem/öffentl.Hand + Bessere Versorgungsplanung + Trennung zwischen Regulator und Leistungserbringern + Bessere Steuerbarkeit + Verwaltungsvereinfachung

Offene Fragen Wie weit reicht der Rechtsanspruch? Wie wirken die Incentives? Wo ist der Pflegefonds angesiedelt? Wie sehen die Entscheidungsmechanismen aus? Woher kommt die Finanzierung?