Flugabwehr für schwimmende Einheiten

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Transkript:

Flugabwehr für schwimmende Einheiten Über Dekaden hat sich die Flugabwehr für schwimmende Einheiten der Deutschen Marine aus dem ursprünglichen Szenario des Kalten Krieges in die Neuzeit mit dem vielfältigen symmetrischen und asymmetrischen Bedrohungsumfeld weiter entwickelt. Wurden nach 1945 noch vornehmlich Rohrwaffen zur Bekämpfung von Luftzielen eingesetzt, machte die Einführung von Strahlflugzeugen und die Seezielflugkörpertechnologie auch ein entsprechendes Wirkmittel zur Abwehr notwendig. Der Bedrohungsentwicklung folgend, haben sich die konzeptionellen Grundlagen, die technische Ausrüstung der schwimmenden Einheiten, die taktischen und prozeduralen Verfahren sowie die Ausbildung kontinuierlich verändert. Die eingeleitete Neuausrichtung der Bundeswehr wird der Deutschen Marine, neben den bisherigen typischen Fähigkeiten, auch ein zunehmend verändertes Fähigkeitsspektrum auferlegen. Mit der Teilkonzeption Wirkung Luft werden erstmalig alle Bereiche der Flugabwehr auch im Vergleich zum teilstreitkräftegemeinsamen Fähigkeitsportfolio betrachtet. Das maritim ausgeprägte Aufgabenspektrum in den bisher zugewiesenen Operationsräumen muss künftig die Betrachtung der Flugabwehr auch über den Bereich des Seeraumes hinaus erwägen. Dieses Spektrum wird bei gleichzeitiger Verringerung der Ressourcen auch eine technologische Weiterentwicklung der Flugabwehr für schwimmende Einheiten notwendig machen. Denn nur eine maritime Flugabwehr, die dem veränderten Aufgabenspektrum der Bundeswehr und dem künftigen Bedrohungsumfeld auch über die nächste Dekade hinaus begegnen kann, wird auch zukunftsfähig sein. Bedeutung der Flugabwehr für die Deutsche Marine Sicherlich wird die US NAVY den Begriff der Flugabwehr für ihre Einheiten deutlich differenzierter interpretieren, als es in der Deutschen Marine der Fall ist. Die Flugabwehr für schwimmende Einheiten ist als Teil des maritimen Beitrages zur Luftverteidigung (Air Defence) zu verstehen. Gemäß STANAG 3680 beinhaltet die Luftverteidigung alle Maßnahmen zur Ausschaltung bzw. Reduzierung der Wirkung von gegnerischen Luftoperationen. 1 Dies beinhaltet die Bekämpfung von ballistischen Flugkörpern (Missile Defence) und die Maßnahmen zur Bekämpfung einer Bedrohung, die von luftatmenden Systemen ( z.b. Marsch- 1 STANAG 3680 (Allied Administrative Publication 6): Air Defence comprises all measures designed to nullify or reduce the effectiveness of hostile air action. -1-

flugkörper, Seezielflugköpern, Flugzeugen, Drohnen, etc.) ausgeht. Die taktische Flugkörperabwehr (Anti-Ship-Missile Defence -ASMD) wird ebenfalls den Maßnahmen zur Bekämpfung von luftatmenden Systemen (Air Breathing Threat) zugeteilt. Die territoriale Flugkörperabwehr (Missile Defence) legt sich gem. MC 0604 ausschließlich auf die Bekämpfung von ballistischen Flugkörpern fest. Dieses stellt eine signifikante Änderung des bisher in der maritimen Terminologie verwendeten Begriffes der Flugkörperabwehr (Missile Defence) dar. In erster Linie soll die Flugabwehr für schwimmende Einheiten in der Deutschen Marine solche Maßnahmen beinhalten, die den Schutz und das Überleben der eingesetzten Kräfte und Mittel gegen jegliche Bedrohung aus der Luft sicherstellen können. Diese Maßnahmen sind zunächst einmal vornehmlich defensiv ausgerichtet, auch wenn zur Durchsetzung militärischer Ziele aktive Wirkmittel (z.b. Rohrwaffen, Flugkörper und Täuschmittel) zum Einsatz gebracht werden. Die passiven Schutzmaßnahmen (z.b IR- und RCS-Signaturreduzierung) unterstützen die Flugabwehr, müssen in der Regel jedoch schon beim Design der Einheiten berücksichtigt werden. Ein Zusammenführen von einzelnen Funktionalitäten ist durch organisatorische und prozedurale Maßnahmen (z.b. durch Regeln bei der Nutzung der elektromagnetischen Abstrahlcharakteristik) zu unterstützen. Der vorzuhaltende Schutz richtet sich in der Regel an der sich entwickelnden Bedrohung in den verschiedenen Operationsräumen aus. Auf der Hohen See wird eine Bedrohung vornehmlich durch reguläre Streitkräfte mit zunehmend hoch entwickelten Waffensystemen erbracht. Diese Bedrohung wird sich in Küstennähe zunehmend um die asymmetrischen Potentiale erweitern. Dies bedeutet, dass der unmittelbare Schutz einer schwimmenden Einheit immer einer situationsbedingten Eigendynamik unterliegt. Aufgrund der eher reaktiven Handlungsoptionen mit denen einer Bedrohungsvielfalt begegnet werden kann, ist der Eigenschutz immer einer Zeitkritikalität unterworfen. Um die Saturierung eines Einzelsystems in der Flugabwehr zu vermeiden, sind insbesondere bei Einheiten ab Fregattengröße verschiedene, in der Tiefe gestaffelte Trefferfronten vorgehalten. 2 Darüber hinaus kann auch kein Abwehrsystem die Variationen einer Bedrohung exklusiv abdecken. Die einzusetzenden Effektoren sind in der Regel mit einem hohen Wirkungsgrad gegen bestimmte Bedrohungen definiert und somit auch in ihrer technischen Auslegung (z.b. Suchkopftechnologie) konzipiert. So kann auch bei einer ausgeprägten Bedrohung aus der Luft die Überlebens- und Durchsetzungsfähigkeit der Einheiten sichergestellt 2 Gestaffelte Flugabwehr (layered defence) -2-

werden. Maritime Kräfte, die nicht über ausreichende Fähigkeiten zum Eigenschutz verfügen, sind durch dafür optimierte Flugabwehreinheiten zu schützen. Dieser Verbandsschutz setzt dann eine Stationierung eines Verbandsflugabwehrschiffes (z.b. F 124) in der Nähe der zu schützenden Einheiten voraus. AAW Selbstverteidigung Verbandsflugabwehr inkl. ( ASMD Bedrohungspotentiale Eigenschutz Eigen- und Verbandschutz im Nahbereich Verbands- und Gebietsschutz im Mittelbereich Verbands- und streitkräftegemeinsamer Gebietsschutz Abbildung 1: Flugabwehr im Kontext Die Verbandsflugabwehr ist Bestandteil der aktiven Luftverteidigung und bekämpft Luftkriegsmittel des gesamten Bedrohungsspektrums aus der Luft; ausgenommen hiervon sind ballistische Flugkörper. Sie gewährleistet den räumlichen Schutz von Objekten, Kräften und Mitteln im Einsatz und stellt den unmittelbar begleitenden Schutz eigner Kräfte im Mittleren, Nah- und Nächstbereich 3 sicher. Sie beinhaltet auch die Maßnahmen der taktischen Flugkörperabwehr (Anti Ship Missile Defence ASMD). Herausforderungen in der Flugabwehr Ausgehend von einer Bedrohungsanalyse und der Abschätzung der künftigen Entwicklung von gegnerischen Potentialen müssen die Mittel, Verfahren und taktischen Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt werden. 3 STANAG 1173: Nächstbereich bis 3,5 NM bzw. Nahbereich bis 10 NM -3-

Für den Bereich der Flugabwehr sind vornehmlich Flugzeuge, Drohnen (Unmaned Aerial Systems) und taktische Flugkörper von Interesse. Zunehmend werden aber auch ungelenkte Raketen, endphasengesteuerte Artilleriegeschosse und Mörsergranaten (Rockets, Artillerie and Mortar - RAM) für schwimmende Einheiten zu einer unmittelbaren Bedrohung. Der technische Trend dieser Potentiale wird bestimmt durch Miniaturisierung, dem Aufbringen von radarabsorbierenden Oberflächen, der Reduzierung des IR-Spektrums, den unterschiedlichen Flugprofilen (sehr hoch bis sehr niedrig), ihrer autonomen Lenkung und nicht zuletzt durch die variabel zu wählenden Geschwindigkeiten bis zur fünffachen Schallgeschwindigkeit. Laufende Studien zeigen darüber hinausentsprechendes Gefährdungspotential, das von kommerziell angebotenen Kleinstflugzeugen (z.b. ferngesteuerte Modellflugzeuge) sowie speziell entwickelten Kleinstdrohnen ausgeht. Modellflugzeuge verschiedener technischer Ausprägung sind bereits heute in großer Anzahl kostengünstig zu erwerben. Dabei unterliegen diese keinen gesetzlichen Zulassungsbestimmungen und verlangen auch keine besonderen Kenntnisse und Ausbildung in ihrer Bedienung. Diese Mittel sind derzeit in ihrer Reichweite derzeit noch begrenzt, jedoch sind die technischen Fortschritte zur Erweiterung von Energiespeicherkapazitäten und die daraus resultierenden größeren Reichweiten nicht unerheblich. Die geringere Zuladungskapazität für ein solches kommerziell vertriebenes System kann durch Koppe- -4-

lung von mehreren Einzelsystemen (sog. swarm attack) ausgeglichen werden. Der Einsatz solcher Systeme gegen Boote und Schiffe der Deutschen Marine würde schnell zur Saturierung von Abwehrsystemen führen und mit wenig Aufwand einen Einsatz von Effektoren (z.b Rohrwaffen und Flugkörpern) notwendig machen. Zusammenfassen kann festgestellt werden, dass es kein exklusives maritimes Bedrohungspotentiale gibt. Alle Effektoren können mit geringen Modifikationen von Land, aus der Luft und von See auch gegen schwimmende Einheiten eingesetzt werden. Auch wen eine schwimmende Einheit auf der Hohen See maßgeblich einer militärisch geprägten Bedrohung aus der Luft ausgesetzt ist, wird diese Bedrohung im Rahmen von streitkräftegemeinsamen Einsätzen (z.b. Anfangsoperationen) in Küstengewässern um zusätzliche landgestützte und asymmetrische Potentiale anwachsen. Somit muss die Flugabwehr der Marine auch das gesamte teilstreitkraftgemeinsame Spektrum einer möglichen Bedrohung abdecken können. Funktionale Eigenschaften in der Flugabwehr für schwimmende Einheiten Die besonderen Eigenschaften in der Luftverteidigung für schwimmende Einheiten bedingen aufgrund kurzer Vorwarnzeiten, großem Bedrohungspotential, kleiner Zeitfenster zur Wirkungsentfaltung, den Bedarf nach Präzision und Vernetzung, den Anspruch an Automation sowie Koordinierung und Staffelung der Wirkmittel. Das Schutzniveau muss die auftragsgemäße Durchführung von eigenen Operationen, von niedriger bis hoher Intensität sicherstellen. Sie muss darüber hinaus auch der symmetrischen und asymmetrischen Bedrohung Rechnung tragen. Dadurch entstehen besondere Erfordernisse an die übergreifende Lagefeststellung zur Einsatzplanung und -überwachung sowie Befehlsgebung. Für die taktische Ebene sind als Beitrag zur eigenen Wirkentfaltung vor allem die Vernetzung zur Erstellung/Bereitstellung des identifizierten, streitkräftegemeinsam nutzbaren Luftlagebildes sowie die Koordinierung der Bekämpfungsentscheidungen und -durchführung unter Ausschluss einer ungewünschten Nichtbekämpfung und unerwünschten Doppel-/Mehrfachbekämpfungen von hoher Relevanz. Die multinationale Integration von Kräften und Mitteln bei der Wirkung in der Luftverteidigung ist und bleibt sichtbarer Ausdruck des Zusammenhaltes im Bündnis. Mit der konzeptionellen Verankerung nationaler Luftverteidigungsstrukturen im Bündnisrahmen in die NATO Integrated Air and Missile Defence (NATINAMD) wird dieser Zielsetzung in besonderer Weise Rechnung getragen. -5-

Künftige Forderungen an die Flugabwehr schwimmender Einheiten Die maritimen Fähigkeiten zur Flugabwehr müssen in der künftigen Ausprägung den Schutz von schwimmenden Plattformen in allen Einsatzszenarien gewährleisten und darüber hinaus auch einen Beitrag zur Flugabwehr in küstennahen Gewässern auch für eigene Truppen, Objekte und Gebiete sicherstellen können. Materielle Auswirkungen: I. Vernetzte Führungs- und Waffeneinsatzsysteme (taktische und operative Ebene) II. IP-fähige Sensoren integriert in einem Sensorenverbund sowie die Fähigkeit zur Sensorfusion (multinational und streitkräftegemeinsam) III. IP-fähige Effektoren integriert in einem Effektorenwirkverbund sowie die Fähigkeit zur Fremdnutzung von Effektoren innerhalb des Verbundes Dazu ist eine Entkoppelung der einzelnen Systemen und Untersystemen außerhalb des unmittelbaren Nächstbereich von einer dedizierten Plattform vorzunehmen und dieses in übergreifende Netzwerke zur Führung, Aufklärung und Wirkung zuzuordnen. Der Schutz der maritimen Einheiten im Nächstbereich ist unabhängig der zuvor dargestellten Maßnahmen durch autarke Systeme mit verzugsloser Wirkkomponenten (z.b. Wirklasersysteme) zu gewährleisten sein. Personelle und ausbildungsspezifische Auswirkungen: I. Eine Entkoppelung der einzelnen Systemen und Untersystemen und deren Zuordnung zu Netzwerken werden den Trend zur Spezialisierung für den Bereich der Luftverteidigung und der zugehörigen Flugabwehr verstärken. II. Eine zusätzliche streitkräftegemeinsame Ausbildung des operativen Personals und den TSK-gemischten Einsatz an Bord von Schiffen und in landgestützten Gefechtsständen ist für die Zukunft vorzusehen. Zusammenfassung und Fazit Das sich stetig verändernde Bedrohungsumfeld sowie die künftigen Aufgaben der Deutschen Marine werden erhebliche Auswirkungen für den Bereich der Flugabwehr haben. Eine aus- -6-

schließliche Zuordnung von Fähigkeiten für maritime Operationen wäre weder zukunftsfähig, noch würden sich diese Fähigkeiten als zielkonform erweisen. Die Flugabwehr für schwimmende Einheiten muss sich künftig dem gesamten Bedrohungsspektrum der luftatmenden Systeme sowie der Mittel aus dem Bereich der umgelenkten Raketen, Artillerie und Mörser widmen. Besondere Herausforderungen werden auch die Kleinund Kleinstflugzeuge für den Schutz eigener Truppen und Verbände erfordern. Für diese beiden Bedrohungsarten werden sich zukünftig nur teilstreitkraft-gemeinsame Lösungsansätze durchsetzten, die für das anspruchsvolle geophysikalische Einsatzumfeld der Marine als geeignet erscheinen. -7-