Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen auf den Testflächen Winterungen 2010

Ähnliche Dokumente
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Fachinformation der Zuständigen Stelle für die Beratung nach Düngeverordnung

Landwirtschaftliche Fachbehörde M-V

Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen auf den Testflächen Winterungen. (Erste Mitteilung vom )

Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Sommerungen 2017

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen auf den Testflächen Ökolandbau 2008

Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Ökolandbau 2017

Landwirtschaftliche Fachbehörde

Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Winterungen 2016

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

N min / S min aktuell - Endstand

Nmin-Richtwerte Winterungen j. Mittel 0-90 cm Abweichung Blatt Bodenart Hauptkultur Vorkultur* 0-30 cm cm cm 0-90 cm

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf

Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Werte in der zweiten Messung stark gesunken

Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Kaum veränderte Nitratgehalte in der zweiten Messung

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Den Schieber etwas zumachen

Sachgerechte Düngung in Bayern

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung

0-30 cm. Anzahl Proben leichte Böden (S_lS, su) Getreide (141) alle Sand bis sandiger Schluff Getreide (155) Winterraps

Erste Einschätzung zur Situation von Getreide und Raps

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Ihre Nachricht Ihr Zeichen Bearbeiter Durchwahl Datum Riediger

Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Teil 2 Nitratgehalte in der zweiten Messung gestiegen

Wie viel Stickstoff braucht der Mais?

Ihre Nachricht Ihr Zeichen Bearbeiter Durchwahl Datum Riediger

Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Ergebnisse erster Messung liegen teilweise vor

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Stickstoff-Düngebedarfsermittlung. Hinweise zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung. Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016

Die neue Düngeverordnung

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Aktueller Rat zur Nmin- und Smin-Situation Thüringer Böden im Frühjahr 2015

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

N-Düngebedarfsberechnung nach Düngeverordnung für Körner- und Silomais

Vorläufige Richtwerte fürr N min -Gehalte im Boden (gültig bis ) Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

pro Jahr) mehrschnittigem N-Düngebedarfsermittlung Berücksichtigung des N min -Gehaltes.

Hoch, Höher, am Höchsten!

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Neue DüV was passiert beim Raps? Dr. J. Peters, B. Burmann Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich

Entwicklung der P-Versorgung der Ackerböden von Mecklenburg-Vorpommern

Agrar- und Umweltberatung Boden- und Gewässerschutz Umweltplanung

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

Hinweise zur Frühjahrsdüngung 2013

Fruchtfolgegestaltung im Licht der neuen DüV Wirtschaftlichkeit, N- Salden und Verwertung organischer Dünger

VR-Bank/Februar2015/Peer Leithold

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Vorgaben der Düngeverordnung beachten Nur bei aufnahmefähigem Boden düngen

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung

Mögliche Düngestrategien im Betrieb nach neuer Düngeverordnung

Phosphor - Landwirtschaft Düngung Umwelt

Tätigkeiten im Arbeitskreis WRRL Erste Ergebnisse zur Streifenbearbeitung zu Winterraps. 20. Januar 2014 Robert Steffens, Referat 71

N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps

Die neue Düngeverordnung

Düngeverordnung: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat im Weinbau

Fachberatung Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft. 4. Dialog WRRL. WRRL-Beratung

Bedeutung der deutschen Seehäfen für den Landkreis Bad Doberan

N-Bilia l n a z n en e n u n u d n d W i W r i tsc s h c a h f a tlilc i h c k h e k i e t i

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH)

Die neue Düngeverordnung

Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.

Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke

Das neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD. Pflanzenbautag 2016 Groß-Kreutz, , Dr. Michael Grunert

Aktuelle Ergebnisse zur N-Düngung von Raps. Dr. Wilfried Schliephake, Abt. 7 - Pflanzliche Erzeugung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Versuchsergebnisse aus Bayern 2003 bis 2006

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?!

Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Hinweise zur Düngeverordnung 2017 und zur Düngung 2018

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Düngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen

Grundlagen und Sachstand

Stand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert

Die Stickstoffbedarfsermittlung bei Hopfen nach der neuen Düngeverordnung

Langzeitwirkung organischer und mineralischer Düngung Praxisrelevante Ergebnisse aus dem Dauerdüngungsversuch L28 in Bad Salzungen.

Transkript:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Fachinformation der Zuständigen Stelle für die Beratung nach DüV Ergebnisse der Nmin/SminUntersuchungen auf den Testflächen Winterungen Die Ermittlung des Düngebedarfs der Kulturen an Stickstoff hat entsprechend Düngeverordnung (DüV) schlagweise bzw. für vergleichbare Bewirtschaftungseinheiten zu erfolgen und muss grundsätzlich vor der Aufbringung von Stickstoff vorgenommen werden. Mit der Düngebedarfsermittlung ist der Nachweis zu erbringen, dass die angebaute Kultur zum Zeitpunkt der Düngung einen Nährstoffbedarf hat. Bei der sachgerechten Ermittlung des Düngebedarfs für jeden Schlag sind: der Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes und das Ertragsniveau des Standortes, die Anbaubedingungen, die Bodenreaktion und der Humusgehalt des Bodens, die über andere Bewirtschaftungsmaßnahmen zugeführten Nährstoffmengen sowie die Nährstoffnachlieferung aus dem Boden zu berücksichtigen. Die im Boden verfügbaren Stickstoffgehalte und die Stickstoffnachlieferung aus dem Boden (außer auf Dauergrünland) sind jährlich für jeden Schlag durch Untersuchung repräsentativer Proben oder durch Übernahme der Untersuchungen vergleichbarer Standorte oder durch Anwendung anerkannter Berechnungs und Schätzverfahren nach Empfehlung der landwirtschaftlichen Fachberatung zu ermitteln. Mit der vorliegenden Information werden die aktuellen Richtwerte zur Höhe und Verteilung der pflanzenverfügbaren Bodenstickstoffgehalte (Nmin) veröffentlicht. In der Düngungsrichtlinie MV sind Richtwerte für die Zu und Abschläge angegeben, die bei der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen sind. Eine sichere Prognose des Stickstoffdüngebedarfs erhält der Landwirt, wenn er zumindest anteilig bei einem Teil seiner Kulturen den NminGehalt analysieren und auf dessen Basis den Düngebedarf mit dem SBASystem berechnen lässt. Bei der Nutzung dieses Systems werden automatisch alle Größen berücksichtigt, die nach DüV zu beachten sind. Die Auswertung der pflanzenverfügbaren Bodenstickstoffgehalte der Testflächen erfolgt jeweils auf Landesebene und nach Regionen. Dabei werden aufgrund ihrer Standortbedingungen und mittleren jährlichen Niederschlagsmengen folgende Kreise in einer Auswertungsregion zusammengefasst: Region I: Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Parchim, Region : Landkreise Doberan, Nordvorpommern, Rügen, Region I: Landkreise Güstrow, Demmin, Müritz, Region : Landkreise MecklenburgStrelitz, Ostvorpommern, UeckerRandow. Aufgrund der aktuellen Witterungssituation ist gegenwärtig keine Aussage zur Entwicklung bzw. dem Zustand der Bestände möglich. Der Schnee hat die Bestände zwar vor den Frösten geschützt, kann a ber aufgrund der Höhe und der langen Bedeckungszeit sowie der Verharschung in den letzten Wochen negative Auswirkungen auf den Blattapparat und die Vitalität der Pflanzen haben. Es ist davon auszugehen, dass die Pflanzen deutlich geschwächt aus dem Winter hervorgehen werden. Aufgrund der langen Vegetationsruhe wird die aktuelle Bestandesentwicklung neben der Schneedecke vor allem durch den Aussaattermin im Herbst bestimmt. Insbesondere stark entwickelte Rapsbestände könnten aufgrund des Zusammenpressens der Blattmasse stärker in Mitleidenschaft gezogen werden als normal entwickelte Bestände. Das Wintergetreide dürfte im Vergleich zum Raps kaum gefährdet sein. Die Blätter des Rapses und die Blattspreiten des Getreides sind auf aufgrund des Frostes in ihrer Zellstruktur mehr oder weniger stark geschädigt. Damit dürften sie insbesondere gegenüber stärker ätzenden Düngemitteln und hohen Salzkonzentrationen empfindlich sein. Aus diesem Grund sollte die 1. N Gabe vor allem bei deutlich geschädigten Beständen nach Möglichkeit nur auf abgetrocknete Pflanzen ausgebracht werden. Zur Vermeidung von zusätzlichem Salzstress ist weiterhin zu empfehlen, auf geschädigten Beständen weniger hohe 1. NGaben auszubringen.

Auch auf die Anwendung von MehrnährstoffDüngern sollte bei starker Schädigung der Blattkörper bei der 1. NGabe verzichtet werden, da dadurch eine noch höhere Salzkonzentration verursacht wird. Die Auswertung der N min /S min Testflächen ergab folgende Ergebnisse: Stickstoff Die nach Fruchtarten ausgewerteten NminGehalte (Tab. 2) zeigen, dass die zur Zeit verfügbaren Bodengehalte auf den Testflächen in diesem Frühjahr im Mittel der Flächen höher liegen, als die Mittelwerte der Jahre 0 0, obwohl die herbstlichen NminWerte unter dem Mittel der Vorjahre lagen (Tab. 1). Ursache für diese höheren Werte dürfte der seit Jahresende 0 bzw. Jahresbeginn herrschende Bodenfrost und die fehlende bzw. sehr geringe Sickerwasserbewegung auch aufgrund der festen Konsistenz der Niederschläge sein, die eine stärkere Verlagerung des Bodenstickstoffs bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt verhinderten. Mit der Schneeschmelze dürfte aufgrund des auf vielen Flächen offenen Bodens und der großen Schneemengen jedoch eine Verlagerung der löslichen Nährstoffe eintreten. Da die Auswertung der Verteilung in den beiden Bodenschichten ergab, dass der verfügbare Bodenstickstoff vor allem in den oberen cm zu finden ist, wird eine mögliche Auswaschung vor allem zu einer Verlagerung in die Schicht 0 cm führen. Dieser Umstand und die höheren GesamtN min Gehalte sprechen dafür, dass den Pflanzen in der ersten Wachstumsphase eine größere Menge an Stickstoff aus dem Boden zur Verfügung stehen wird als im vergangenen Jahr. Neben den höheren Bodenstickstoffgehalten in der gesamten beprobten Schicht von 0 cm ist auch festzustellen, dass die Spanne der N min Werte bei den Fruchtarten Raps ( kg/ha N min ), Gerste ( 4 kg/ha N min ) und Roggen/Triticale (24 3 kg/ha N min ) deutlich geringer ist als in den Vorjahren. Lediglich auf den Testflächen, auf denen Weizen steht, wurde eine deutlich größere Spanne für die N min Werte ( 1 kg/ha N min ) gefunden. Zwischen den einzelnen Bodenartengruppen (Tab. 3) wurden hinsichtlich der Höhe der Nmin Gehalte wie in den Vorjahren Differenzierungen entsprechend der Bodenqualität ermittelt. Bodenzustand bei der Düngung beachten Ausgenommen Roggen/Triticale tritt die Beziehung steigende Bodengehalte bei Zunahme der Bodenqualität deutlich hervor. Damit ist auf den besseren Standorten mit höheren Nmin Bodengehalten zu rechnen. Die Auswertung in der Tabelle 4 zeigt, dass beim Weizen vor allem nach den Vorfrüchten Zuckerrüben (4 kg/ha N min ) und Mais (1 kg/ha N min ) deutlich höhere NminWerte gefunden wurden als nach Getreide und auch Rapsvorfrucht. Beim Raps, der in diesem Jahr nur nach Getreide steht, wurden wie in den vergangenen Jahren im Mittel ca. kg/ha N min gefunden. Wobei zu beobachten ist, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Testflächen nicht so groß sind wie in den vergangenen Jahren. Anhaltspunkte für größere regionale Unterschiede bei den verfügbaren Bodenstickstoffgehalten lassen sich in diesem Jahr für keine Auswertungsregionen erkennen. Schwefel In diesem Frühjahr wurden auf den Testflächen bei den Fruchtarten Raps und Weizen SminGehalte gefunden, die sich auf dem Niveau der vergangenen drei bis vier Jahre bewegen. Bei der Wintergerste wurden dagegen deutlich niedrigere verfügbare Bodenschwefelgehalte gefunden. Mit durchschnittlich kg/ha S min wurde für diese Fruchtart der bisher niedrigste Bodenschwefelgehalt gefunden. Auch auf den Roggen/TriticaleFlächen wurden vergleichsweise niedrige S min Werte ermittelt. 2

Die auf den Testflächen ermittelten SminGehalte bewegen sich auch in diesem Frühjahr zu mehr als 2/3 im Bereich unter kg/ha S min. Wie beim Stickstoff weisen die ermittelten SminGehalte eine Abhängigkeit von der Bodenqualität auf, d.h. mit zunehmender Bodengüte steigt der im Boden verfügbarer Schwefelgehalt. Hinsichtlich der Verteilung in den beiden beprobten Schichten ist im Gegensatz zum Bodenstickstoff aber festzustellen, dass sich der größte Teil des pflanzenverfügbaren Schwefels in der unteren Bodenschicht ( 0 cm) befindet. Dieses trifft insbesondere für die besseren Böden zu, die im Mittel auch insgesamt höhere S min Bodengehalte aufweisen. Bei den Vorfrüchten zeigt sich, dass auf den Winterweizenflächen, auf denen Raps als Vorfrucht stand, wie erwartet höhere BodenS min Gehalte gefunden werden, so dass hier mit einer höheren Schwefelbereitstellung zu rechnen ist. Zwischen den vier Auswertregionen sind keine Tendenzen hinsichtlich unterschiedlicher S min Gehalte zu erkennen. Gefahr der Abschwemmung auf gefrorenen und wassergesättigten Böden beachten Aufgrund der aktuellen Witterungslage ist davon auszugehen, dass aufgrund der großen Schneemengen beim Auftauen die Wassersättigung der Böden sehr schnell erreicht wird. Ebenso werden vor allem tiefgefrorene, nicht bewachsene Flächen nicht kurzfristig durchtauen. Einsetzende Niederschläge und das Schmelzwasser können unter derartigen Bedingungen vom Boden nicht aufgenommen werden, so dass insbesondere auf hängigen Flächen mit Abschwemmungen innerhalb der Schläge und auch von den Schlägen gerechnet werden muss. Dadurch sind nicht nur Nährstoffverluste auf der Fläche, sondern auch Umweltbelastungen in Gewässern zu erwarten. Zusätzlich ist zu bedenken, dass Gülle, aber auch mineralischer Stickstoff, wenn sie direkt über Drainage oder Abspülungen bzw. indirekt über Bodeneintrag von den Flächen in Gewässer gelangen, u.a. aufgrund ihres hohen Sauerstoffzehrungspotentials erhebliche Schäden in den ohnehin auf Grund der Eis und Schneedecke schon sauerstoffarmen Gewässern führen können. Erinnert wird hier an das Frühjahr 0, als bei leicht gefrorenem Boden mm Niederschlag und Tauwasser ausreichten, um massive Ab und Überschwemmungen zu verursachen. Abschwemmungsgefahr bei gefrorenem Boden Unter diesem Gesichtspunkt wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass bei der Stickstoff und Phosphordüngung entsprechend Düngeverordnung kein Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer erfolgen darf. Aus diesem Grunde sind bei der Düngung unbedingt der aktuelle Bodenzustand mit der Auftautiefe, die Wassersättigung, die Schneebedeckung sowie die Niederschlagserwartung der folgenden Tage zu berücksichtigen. Bei der unmittelbaren Ausbringung ist grundsätzlich zu beachten, dass direkte Einträge durch Einhaltung eines Abstandes zur Böschungsoberkante des jeweiligen Gewässers zu vermeiden sind. Die auf den Testflächen ermittelten Nmin und SminGehalte sollten entsprechend den Standortbedingungen als Richtwerte in die Berechnungen des Düngebedarfs eingehen. Abweichende Aussagen zum ermittelten Stickstoffdüngebedarf sollten durch eigene NminUntersuchungen belegt werden. Weitere Informationen zur Durchführung der Düngebedarfsermittlung, der DüV, den Richtwerten der DüV und der Düngungsrichtlinie MV sowie den Ergebnissen der NminTestflächen können der Internetseite Landwirtschaftliches Fachrecht unter www.lmsberatung.de entnommen werden. 3

Ministerium für Landwirtschaft, Mecklenburg Umwelt und Verbraucherschutz Vorpommern Fachinformation der Zuständigen Stelle für Beratung nach DüV Ergebnisse der Nmin/SminUntersuchungen auf den Testflächen Tabellen Winterungen (erste Mitteilung vom.02.) Tabelle 1: Mittlere NminGehalte im Herbst * wenige Flächen Mittlere NminGehalte (kg/ha Nmin 0 0 cm) 00 01 02 03 04 0 0 0 0 Herbst 0 (kg/ha Nmin 0 0 cm) Mittel Spanne WRaps 4 3 1 1 0 4 2 WGerste 0 3 1 3 WRoggen/WTriticale* 1 3 4 41 1 2 1 1 WWeizen 1 1 0 2 * aufgrund der geringen Flächenanzahl werden Winterroggen und Wintertriticale zusammengefasst 4 0 3 1 2 2 Tabelle 2: Mittlere NminGehalte im Frühjahr * wenige Flächen Mittlere NminGehalte (kg/ha Nmin 0 0 cm) 00 01 02 03 04 0 0 0 0 0 Frühjahr (kg/ha Nmin 0 0 cm) Mittel Spanne WRaps 3 1 3 0 3 4 3 2 WGerste 4 1 3 4 4 1 43 40 3 4 2 WRoggen/WTriticale* 4 3 43 4 43 4 2 WWeizen 0 3 2 1 0 4 3 41 4 * aufgrund der geringen Flächenanzahl werden Winterroggen und Wintertriticale zusammengefasst 2 3 4 24 3 3 1

Tabelle 3 : Mittlere NminGehalte nach Bodenartengruppen im Frühjahr * wenige Flächen Frucht Schicht NminGehalt nach Bodenartengruppen cm (kg/ha Nmin 0 0 cm) 0 WRaps 0 0 0 WGerste 0 0 0 WR / WT 0 0 0 WWeizen 0 0 0 leicht mittel schwer gesamt leicht mittel schwer gesamt 2 2 2 40* 3 Tabelle 4 : Mittlere NminGehalte nach Vorfrüchten im Frühjahr * wenige Flächen Frucht Schicht cm NminGehalt nach Vorfrüchten (kg/ha Nmin 0 0 cm) 0 WW WG so Raps Mais Kart ZR Sons. WW WG so Raps Mais Kart ZR Sons. WRaps 0 0 0 WGerste 0 0 0 WR / WT 0 0 0 WWeizen 0 0 0 2 2 * Get. 3* * 2* 2 3 * * * * 3* 3 2* 4 2 24 2* 3 * Get. * 4* 3* 3 3 3 44 2* 41 3 3 0* * 1 2* 4 2 2*

Tabelle : Mittlere NminGehalte nach Region und Bodenartengruppen * wenige Flächen Frucht NminGehalt nach Bodenartengruppen Region (kg/ha Nmin 0 0 cm) Frühjahr 0 Frühjahr WRaps I I WG I I WR/T I I WW I I leicht mittel schwer gesamt leicht mittel schwer gesamt 3 3* 3 2* 3 2 2 * * 2 2 2 24 2* * 2* 2 * * 3* 2 40 41 2 2* * 3* 2* 2 3 40* 3 41 3 3 2 2 3* 3 3 * * * * * 3 * 3* 42 3 * 2* * 3 3 44 * 40 2* 42 3 40 3 2 3 42 2* * * 3 3 3 42 Tabelle : Mittlere SminGehalte im Frühjahr * wenige Flächen Mittlere SminGehalte (kg/ha Smin 0 0 cm) 00 01 02 03 04 0 0 0 0 0 Frühjahr (kg/ha Smin 0 0 cm) Mittel Spanne WRaps 4 WGerste WRoggen/WTriticale* 2 2 WWeizen 2 24 2

Tabelle : Mittlere SminGehalte nach Bodenartengruppen im Frühjahr * wenige Flächen * wenige Flächen Frucht Schicht SminGehalt nach Bodenartengruppen cm (Smin kg/ha 0 0 cm) 0 WRaps 0 0 0 WGerste 0 0 0 WR / WT 0 0 0 WWeizen 0 0 0 leicht mittel schwer gesamt leicht mittel schwer gesamt * 2 * 4 * Tabelle : Mittlere SminGehalte nach Vorfrüchten im Frühjahr * wenige Flächen Frucht Schicht cm SminGehalt nach Vorfrüchten (kg/ha 0 0 cm) 0 WW WG so Raps Mais Kart ZR Sons. WW WG so Raps Mais Kart ZR Sons. WRaps 0 0 0 WGerste 0 0 0 WR / WT 0 0 0 WWeizen 0 0 0 * Get. * * * * 2* 2 * 2* 2* * * 3 Get. * * 24 * * * 1*

Tabelle : Mittlere SminGehalte nach Region und Bodenartengruppen * wenige Flächen Frucht SminGehalt nach Bodenartengruppen Region (kg/ha Smin 0 0 cm) Frühjahr 0 Frühjahr WRaps I I WG I I WR/T I I WW I I leicht mittel schwer gesamt leicht mittel schwer gesamt * * 2 * 2 * 3* * 2* * 2* 2 * 2 * * 24* * 2 2 4 24* 2 * * * * * * * 2* * * 24 * * 2 * * * 24 Region I: Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Parchim, Region : Landkreise Doberan, Nordvorpommern, Rügen, Region I: Landkreise Güstrow, Demmin, Müritz, Region : Landkreise MecklenburgStrelitz, Ostvorpommern, UeckerRandow. Fachinformation: DüV 01 Stand:.02. Bearbeiter: Dr. Kape, Dr. Pöplau, MSc Nawotke LMS Landwirtschaftsberatung MecklenburgVorpommern Tel.: 0 0 Fax: 0 4 Zuständige Stelle für die Beratung nach DüV Mail: lfb@lmsberatung.de GrafLippeStraße 1 0 Rostock Internet: www.lmsberatung.de // Landwirtschaftliches Fachrecht