Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates

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Lfd. Nr. 7/2010 Gemeinde Kapfenstein Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 03. Dezember 2010 im Sitzungssaal Oberes Schulhaus Kapfenstein 3. Die Einladung erfolgte am 18. November 2010. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen. Anwesend waren: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister: Vizebürgermeister: Gemeindekassier: GROSS Ferdinand EDELSBRUNNER Markus GUTMANN Ewald GR.: BUNDERLA Therese GR.: FASSOLD Sonja GR.: GINGL Josef GR.: HIRSCHMUGL Monika GR.: KUMMER Michaela GR.: LUTTERSCHMIED Helmut GR.: EDELSBRUNNER Kurt GR.: GIGL Annemarie GR.: GUTMANN Christian GR.: KADISCH Gerhard GR.: LANG Raimund GR.: SCHÖLLAUF Günter Bedienstete: Dirnbauer Manfred, Rubak Viktoria, Wagner Tanja Zuhörer: Baumgartner Ernst Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich. Bürgermeister Ferdinand Groß N:\0 - Allgemeine Verwaltung\006 - Aufsicht über die Gemeinde\Gemeinderatssitzungen\2010\Gemeinderatssitzung(03.12.)7-2010.doc

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 2 Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 1.) Tagesordnungspunkt 2.) Feuerwehrwesen Kindergarten- und Musikschulbeiträge Tagesordnungspunkt 3.) Weihnachtszuwendungen 2010 Tagesordnungspunkt 4.) Straßen Wege Plätze Tagesordnungspunkt 5.) Landwirtschaftskammerwahlen 2011 Tagesordnungspunkt 6.) AWV Abfallbilanzverordnung Tagesordnungspunkt 7.) Sitzungsplan 2011 Tagesordnungspunkt 8.) Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 Tagesordnungspunkt 9.) Allfälliges ********************* Verlauf der Sitzung und Beschlüsse: Der Bürgermeister und Vorsitzende begrüßt um 19.30 Uhr die fünfzehn erschienenen Mitglieder des Gemeinderates und die Bediensteten, stellt die Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit fest und eröffnet die Sitzung. Eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 14. Oktober 2010 wurde jedem Gemeinderat zugestellt. Auf die Verlesung der Verhandlungsschrift wird verzichtet. Einwendungen wurden dazu keine erhoben und gilt die Verhandlungsschrift gemäß 60 (6) Stmk. Gemeindeordnung 1967 als genehmigt. Die Verhandlungsschrift wird von dem Vorsitzenden und den Schriftführern unterfertigt. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung (Punkt 1 bis Punkt 9) der heutigen Sitzung vor. Diese wurde allen Gemeinderäten zugestellt. Gemäß 54 (4) Steiermärkische Gemeindeordnung eröffnet der Vorsitzende die Fragestunde und bittet um Wortmeldungen: Es werden keine Wortmeldungen eingebracht, der Vorsitzende leitet zur Behandlung der Tagesordnung über. Tagesordnungspunkt 1.) Feuerwehrwesen 1.1. Freiwillige Feuerwehr Mahrensdorf Im Jahr 2009 musste die Freiw. Feuerwehr Mahrensdorf unvorhersehbare Kosten für Reparaturen des Hydraulischen Rettungsgerätes und des TLF tragen. Ebenso war die Anschaffung von Regen- und Schutzbekleidung notwendig. Die Freiw. Feuerwehr Mahrensdorf ersucht um einen 50% Zuschuss zu den entstandenen Sonderkosten von insgesamt EUR 16.763,08. (EUR 8.381,54 sollen von der Gemeinde Kapfenstein übernommen werden.) Mittels Vorstandsbeschluss vom 22. Februar 2010 wurde ein solcher Zuschuss zugesagt. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung des Zuschusses zu den Reparaturkosten ein und zur Abstimmung.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 3 Für die außerordentlichen Reparaturkosten des hydraulischen Rettungsgerätes und des TLF der Freiwilligen Feuerwehr Mahrensdorf, sowie für die Anschaffungskosten von Regen- und Schutzbekleidung von insgesamt EUR 16.763,08 wird ein Zuschuss von 50% der Kosten, das sind EUR 8.381,54, gewährt und zur Auszahlung angewiesen. 1.2. AOH 2011 Transferzahlungen an Feuerwehren Gde.-Kassier Ewald Gutmann hat 2 Finanzierungsvorschläge für die außerordentlich veranschlagten Investitionen für das Jahr 2011 der Feuerwehren Mahrensdorf und Pretal ausgearbeitet. Die Variante 1 wird bevorzugt und soll diese im Gemeinderat beraten werden. Von einer Beschlussfassung kann abgesehen werden, da noch keine Angebote für das betreffende Fahrzeug vorliegen. Variante 1: FF Mahrensdorf EUR 21.450,00 (1/3 des Gemeindebeitrages des neuen Fahrzeuges) - EUR 8.600,00 (bereits von Gde. im Jahr 2008 für Tragkraftspritze bezahlt) + EUR 3.550,00 (50% für gekauftes Funkgerät u. MTF-Sanierung im Jahr 2011) EUR 16.400,00 (Kapitaltransferzahlung an FF Mahrensdorf im Jahr 2011) FF Pretal EUR 2.300,00 (1/3 des veranschlagten Atemschutzes u. der KFZ-Reparatur = Kapitaltransferzahlung an FF Pretal im Jahr 2011) EUR 18.700,00 (Summe der Kapitaltransferzahlungen an die Feuerwehren) Variante 2: FF Mahrensdorf EUR 64.350,00 (Gemeindebeitrag des neuen Fahrzeuges) - EUR 8.600,00 (bereits von Gde. im Jahr 2008 für Tragkraftspritze bezahlt) EUR 55.750,00 (zu zahlender Gemeindebeitrag) EUR 18.583,33 (1/3 des Gemeindebeitrages) + EUR 1.520,00 (1/2 der Kosten des bereits gekauften Funkgerätes) EUR 20.103,33 (Kapitaltransferzahlung an FF Mahrensdorf im Jahr 2011) (MTF-Sanierung wird nicht gefördert) FF Pretal EUR 1.666,67 (1/3 des veranschlagten Atemschutzes = Kapitaltransferzahlung an FF Pretal im Jahr 2011) (Fahrzeugumrüstung wird nicht gefördert) EUR 21.770,00 (Summe der Kapitaltransferzahlungen an die Feuerwehren) FF Kapfenstein hat keinen Gemeindebeitrag veranschlagt! HBI Ernst Baumgartner: Den Rüsthauszubau der Freiw. Feuerwehr Pretal müssen wir in den Voranschlag aufnehmen. GR. Helmut Lutterschmied: Die Freiwillige Feuerwehr Kapfenstein wird nächstes Jahr neue Einsatzbekleidung anschaffen. Wir sind bestrebt, dass alle Wehren einsatzbereit und gut ausgerüstet sind und bleiben. Ab nächstes Jahr soll vor der Voranschlagerstellung ein Treffen mit den Feuerwehren und dem Vo r- stand organisiert werden um die Vorhaben, etc. zu besprechen.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 4 Tagesordnungspunkt 2.) Kindergarten- und Musikschulbeiträge 2.1. Erhaltungsbeitrag zur Kinderbetreuung Mit Schreiben vom 03. November 2010 hat die Gemeinde Bad Gleichenberg um Entrichtung eines Erhaltungsbeitrages zur Kinderbetreuung für die Kinder aus der Gemeinde Kapfenstein angesucht. Kindergarten: Krainer Thomas, Pichla 8 Nachmittagsbetreuung: Fuchs Annika Valentina, Pichla 19 Krainer Katharina, Pichla 8 Neumeister Katja, Pichla 17 Für die Nachmittagsbetreuung beträgt der Erhaltungsbeitrag EUR 700,00 pro Kind und für den Besuch des Kindergartens beträgt der Erhaltungsbeitrag EUR 1.700,00 pro Kind. Nach meinen Erkundungen wurde bis jetzt noch nie etwas bezahlt. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung des Erhaltungsbeitrages zur Kinderbetreuung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat lehnt den Antrag in offener Abstimmung bei Anwesenheit von fünfzehn Gemeinderatsmitgliedern mit fünfzehn NEIN-Stimmen (Bgm. Ferdinand Groß, VBgm. Markus Edelsbrunner, Gde.-Kassier Ewald Gutmann, GR. Therese Bunderla, GR. Kurt Edelsbrunner, GR. Sonja Fassold, GR. Annemarie Gigl, GR. Josef Gingl, GR. Christian Gutmann, GR. Monika Hirschmugl, GR. Gerhard Kadisch, GR. Michaela Kummer, GR. Raimund Lang, GR. Helmut Lutterschmied, GR. Günter Schöllauf) ab: Der Erhaltungsbeitrag zur Kinderbetreuung von EUR 700,00 pro Kind und Schuljahr für die Nachmittagsbetreuung und EUR 1.700,00 pro Kind und Schuljahr für den Besuch des Kindergartens in Bad Gleichenberg wird für die Kinder aus der Gemeinde Kapfenstein genehmigt und an die Gemeinde Bad Gleichenberg zur Auszahlung angewiesen. 2.2. Kindergarten Kapfenstein Bewerbungen Wie in der letzen Gemeinderatssitzung berichtet, wird unsere Kinderbetreuerin Bernadette Glatz Anfang März in Karenz gehen. Folgende Bewerbungen sind bereits eingetroffen: Neubauer Irmtraud, Bad Gleichenberg Hödl-Sundl Sonja, St. Anna am Aigen Blasl Bernadette, Bairisch Kölldorf 2.3. Musikschulbeiträge Herr Wolf, Pretal, hat um Gewährung einer Förderung für die Musikschule ab 3 Kinder (Sonderförderung) zb. in Fehring, angesucht. GR. Sonja Fassold: Für Musikschüler wird eine Landesförderung gewährt. Tagesordnungspunkt 3.) Weihnachtszuwendungen 2010 3.1. Weihnachtszuwendungen Den Bediensteten der Gemeinde Kapfenstein des Dienst- und Ruhestandes soll nach dem Modell des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für das Weihnachtsfest 2010 folgende Zuwendungen in Form von Kapfensteiner Gutscheinen gewährt werden:

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 5 1/010/728 Nell Franz EUR 40,-- Hödl Gertrude EUR 40,-- Dirnbauer Manfred EUR 40,-- Fassold Manfred EUR 40,-- Wagner Tanja EUR 40,-- Rubak Viktoria EUR 210,-- 1/211/728 Dopona Heinrich EUR 270,-- Heschl Elfriede EUR 40,-- Pammer Franz EUR 100,-- 1/240/728 Krenn Annemarie EUR 120,-- Pammer Agnes EUR 40,-- Gaber Kerstin EUR 40,-- Schöllauf Elisabeth EUR 120,-- Lang Bernadette EUR 120,-- 1/821/728 Fink Franz EUR 100,-- Groß Josef EUR 40,-- Unger Anton EUR 40,-- Köldorfer Albert EUR 40,-- Hirschmugl Anton EUR 40,-- 1/851/728 Krenn Gottfried EUR 270,-- EUR 1.790,-- (Diese Weichnachtszuwendungen wurden auch in den vergangenen Jahren durchgeführt.) Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung der Weihnachtszuwendung für die Bediensteten ein und zur Abstimmung. Die Weichnachtszuwendung 2010 wird nach dem Modell der Stmk. Landesregierung in Form von Kapfensteiner Gutscheinen mit einer Gesamtsumme von EUR 1.790,00 gewährt und durchgeführt. 3.2. Weihnachtsfeier Die Weihnachtsfeier der Bediensteten findet heuer am 17. Dezember 2010 beim GH. Höfler, Mahrensdorf, statt. Die Bediensteten sind mit Ihren Partnern zur Feier eingeladen. (anstatt eines mehrgängigen Menüs) Tagesordnungspunkt 4.) Straßen Wege Plätze 4.1. Grundverkauf Grundstück Nr. 561/2, KG. Kapfenstein Wie in der letzen Gemeinderatssitzung unter Allfälliges berichtet möchte Herr Ferdinand Suppan das schon seit Jahren von ihm bewirtschaftete Grundstück in Kapfenstein kaufen. Ein weiterer Teil des Grundstückes Nr. 561/2 wird aber von Dopona Heinrich bewirtschaftet. (Siehe Plan) Die benötigte Vermessung bzw. Grundstücksteilung wird auf Kosten von Herrn Suppan von der Agrarbezirksbehö r- de Steiermark durchgeführt.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 6 Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung des Grundstückverkaufes ein und zur Abstimmung. Die Gemeinde Kapfenstein, 8353 Kapfenstein 123, verkauft ein Trennstück vom Grundstück Nr. 561/2 aus der Liegenschaft Einlagezahl 366, Grundbuch 62016 Kapfenstein, im ungefähren Ausmaß von 140 m² zum Preis von EUR 2,00 pro m² an Suppan Ferdinand, geb. 18.06.1940 und Suppan Manfred, geb. 22.12.1966, beide wh. in 8354 Jamm 116, Eigentümer der Liegenschaft Einlagezahl 573, Grundbuch 62014 Jamm. 4.2. Baugrund Schögler - Information Engelbert Schögler, Kapfenstein 45, möchte sein Grundstück im Bereich der südlich Ortseinfahrt verkaufen (ca. 7000m²). Er hat vorgeschlagen, dass die Gemeinde Kapfenstein oder die Raiffeisenbank Kapfenstein die Grundstücke kaufen sollen und wieder zum Verkauf als Bauland anbieten. Gespräche mit der Raiffeisenbank sollen geführt werden. Gemeinde hat keine finanziellen Mittel zur Verfügung. 4.3. Verkehrsschilder Mit Verordnung vom 12. August 2010 der Bezirkshauptmannschaft Feldbach wurde eine Aufstellung von entsprechenden Straßenverkehrszeichen in der Gemeinde Kapfenstein angeordnet. Amtsleiter Manfred Dirnbauer hat folgende Anbote für die Verkehrszeichen eingeholt: Firma Netto Brutto Alpenländische Schilderfabrik EUR 2.216,37 EUR 2.659,64 Forster Verkehrs- und Werbetechnik EUR 2.688,26 EUR 3.225,91 GR. Kurt Edelsbrunner: Sind alle Schilder die gebraucht werden mit Gesamtsummen oder mit Einzelpreisen angeboten? Wenn später welche gebraucht werden, sind dann die Preise höher? Das Angebot wurde aufgrund der Vorlage basierend auf der Verordnung der BH Feldbach erstellt. Gde.-Kassier Ewald Gutmann: Wie viele Schilder sind es insgesamt? Amtsleiter Manfred Dirnbauer: Über 70 Stück inkl. Zusatztafeln.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 7 Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung der Straßenverkehrszeichen ein und zur Abstimmung. Das Anbot der Firma Alpenländische Schilderfabrik mit einer Nettoauftragssumme von EUR 2.216,37 wird zur Kenntnis genommen und der Auftrag zur Ausführung erteilt. Tagesordnungspunkt 5.) Landwirtschaftskammerwahlen 2011 Die Wahl der Landes- und Bezirkskammerräte 2011 findet am Sonntag, den 30. Jänner 2011 statt. Für die Landwirtschaftskammerwahlen 2011 soll nur ein Wahllokal im Gemeindeamt Kapfenstein eingerichtet werden und muss dies vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung des Wahllokals für die Landwirtschaftskammerwahlen 2011 ein und zur Abstimmung. Für die Landwirtschaftskammerwahlen 2011 am 30. Jänner 2011 wird in der Gemeinde Kapfenstein nur ein Wahllokal im Gemeindeamt Kapfenstein mit mindestens zwei Wahlkabinen eingerichtet. Tagesordnungspunkt 6.) AWV Abfallbilanzverordnung Gemäß 6 (1) Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz ( LGBl 65/2004) haben die Gemeinden für die Sammlung und Abfuhr der in einem Gemeindegebiet anfallenden Siedlungsabfälle gemäß 4 Abs. 4 zu sorgen. Für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle haben gemäß 6 Abs 2 leg. cit. die Abfallwirtschaftsverbände zu sorgen. Gemäß 7 (4) StAWG können sich die Gemeinden zur Besorgung der öffentlichen Abfuhr u.a. eines Abfallwirtschaftsverband bedienen. Sowohl die Gemeinden als auch die Abfallwirtschaftsverbände treffen die Aufzeichnungspflichten gemäß 17 AWG 2002 (BGBl I 2002/102) und unterliegen sie damit insbesondere auch den Bestimmungen zur elektronischen Aufzeichnungspflicht und Meldepflicht nach 5, 6 und 8 der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008). Gemäß 6 Abs. 1 bzw. 8 Abs. 3 der Abfallbilanzverordnung können sich die Gemeinden zur Erfüllung der elektronischen Aufzeichnungs- bzw. Meldepflicht eines Gemeindeverbandes bedienen. Die Abfallwirtschaftsverbände sind gemäß 14 StAWG Gemeindeverbände. Die Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtung gemäß AbfallbilanzV überlasten zum einen die bestehenden EDV- und Personalkapazitäten vieler Gemeinden und treffen den Abfallwirtschaftsverband ohnehin entsprechende Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 18. November 2010 hat sich der Abfallwirtschaftsverband Feldbach bereit erklärt - bei entsprechender Beschlussfassung durch die jeweilige Gemeinde - die die Verbandsgemeinden nach der Abfallbilanzverordnung (BGBl II 497/2008) treffenden Pflichten zur elektronischen Aufzeichnung über die Sammlung von Siedlungsabfällen gemäß StAWG 2004 und von Problemstoffen im Rahmen der Problemstoffsammlung gemäß 28 AWG 2002 ( 5, 6) sowie zur elektronischen Übermittlung der Jahresbilanz ( 8) hinkünftig zu übernehmen und auch die dafür erforderlichen technischen Sachmittel und personellen Ressourcen aus eigenem bereitzustellen. Festgehalten wird, dass durch die Übernahme dieser Verpflichtung weder die Aufgabenzuordnung gemäß 6 StAWG noch die Gebührenhoheit der Gemeinde im Sinne 13 StAWG berührt werden.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 8 GR. Raimund Lang: Der AWV hat sich bereit erklärt, bei Vorlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses diese Aufzeichnungs- und Meldepflicht zu übernehmen. Ab 2014 muss das monatlich gemeldet werden. GR. Raimund Lang berichtet über die Aufgaben und Aktivitäten des AWV. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Übertragung der Abfallbilanzverordnung an den AWV Feldbach ein und zur Abstimmung. Die Gemeinde Kapfenstein macht von der Ermächtigung der 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 der Abfallbilanzverordnung und vom Angebot des Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach Gebrauch und überträgt die Verpflichtungen zur Erstellung der elektronischen Aufzeichnungen gemäß 5, 6 der Abfallbilanzverordnung sowie zur elektronischen Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß 8 der Abfallbilanzverordnung auf den Abfallwirtschaftsverband Feldbach. Diese Übertragung gilt unbefristet, kann aber durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss jederzeit widerrufen werden. Tagesordnungspunkt 7.) Sitzungsplan 2011 Für die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2011 werden folgende Termine vorgeschlagen: 18. Februar 2011 Rechnungsabschluss 13. Mai 2011 19. August 2011 14. Oktober 2011 Schulvoranschlag (kurze Sitzung) 16. Dezember 2011 Voranschlag 2012 Die Sitzungen finden jeweils Freitag, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Oberen Schulhauses in Kapfenstein 3 statt. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung des Sitzungsplanes 2011 ein und zur Abstimmung. Die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2011 werden für 18. Februar 2011, 13. Mai 2011, 19. August 2011, 14. Oktober 2011 und 16. Dezember 2011, jeweils um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Oberen Schulhauses anberaumt. Tagesordnungspunkt 8.) Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 Der Entwurf des Voranschlages der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2011 wurde grundsätzlich von Amtsleiter Manfred Dirnbauer nach den vorliegenden Unterlagen, Untervoranschlägen, Kostenschätzungen, gesetzlichen Bestimmungen, Vorgaben, Erfahrungswerten etc. mittels EDV vorbereitet, mit dem Bürgermeister besprochen und im Vorstand und Wirtschaftsausschuss beraten und festgelegt. Der Voranschlag inkl. Mittelfristigem Finanz- und Investitionsplan wurde durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Einwendungen sind nicht eingelangt. Diesen Entwurf, einschließlich Dienstpostenplan für 2011, Darlehensnachweis, Erläuterungen und Ausführungsanweisungen, Untervoranschläge der FF Kapfenstein, Mahrensdorf, Pretal und des Tourismusverbandes, inkl. Mittelfristigem Finanz- und Investitionsplan lege ich vor.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 9 Amtsleiter Manfred Dirnbauer erläutert den Voranschlag und beantwortet noch ungeklärte Fragen. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Genehmigung des Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 ein und zur Abstimmung. Der vorliegende Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2011 für den ordentlichen Haushalt und für den außerordentlichen Haushalt mit dem Dienstpostenplan, dem Personenstandsnachweis für 2011 der 17 Gemeindebediensteten mit der Einstufungsverfügung ab 01. Jänner 2011, mit der Festsetzung der Steuerhebesätze, Gebühren und den Ausführungsanweisungen, inkl. Mittelfristigem Investitionsplan wird genehmigt, beschlossen und der Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: A. Ordentlicher Haushalt Einnahmen EUR 2.320.000,00 Ausgaben EUR 2.320.000,00 B. Außerordentlicher Haushalt Einnahmen EUR 2.033.700,00 Ausgaben EUR 1.539.700,00 Überschuss EUR 494.000,00 Der vorliegende Voranschlag 2011 inkl. Mittelfristigem Finanz- und Investitionsplan mit 258 Seiten (zuzügl. Untervoranschläge der Feuerwehren Kapfenstein, Mahrensdorf und Pretal, der Volksschule und des Tourismusverbandes, sowie die Voranschlagsergänzungen) bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses und der Verhandlungsschrift. Tagesordnungspunkt 9.) Allfälliges 9.1. Gemeinsame Veranstaltung der Gemeinde mit allen Vereinen im Frühjahr 2011. Dieser Festtermin soll Anlass für Ehrungen sein (Ehrennadel, Urkunden, Auszeichnungen, Ehrenbürgerverleihung an verdiente Personen). Die Einnahmen sollen in einen Vereinstopf fallen und dann für weitere Kosten an der Halle für Alle verwendet werden. 9.2. Feuerwehren: Im Oktober jeden Jahres (vor der Voranschlagserstellung!) soll ab nächstes Jahr mit allen Feuerwehren (jeweils HBI u. OBI) ein Treffen mit dem Gemeindevorstand organisiert werden, um sämtliche Vorhaben abzusprechen und Kollisionen zu vermeiden. 9.3. Die Raiffeisenbank Bankstelle Kapfenstein schließt sich an der Bioenergie an und muss dazu über Gemeindegrund graben. 9.4. Gasthaus Essen beim Stefan : Stefan Fink möchte die Pachtung des Gasthauses Essen beim Stefan beenden und wird deshalb ein neuer Pächter/eine neue Pächterin gesucht. GR. Annemarie Gigl: 9.5. St. Anna am Aigen Alltagstracht : Im Rahmen der Kleinregion wurde eine eigene Tracht entworfen. Dirndln für die Damen und Gillettes, Krawatten für die Herren. Die Gemeinde Kapfenstein hat sich angeschlossen und bei dem Entwurf der St. Anna am Aigen Alltagstracht mit dem Zusatztitel Kleinregion St. Anna am Aigen, Frutten-Gießelsdorf, Kapfenstein mitgearbeitet. Das Kapfensteiner Dirndl ist nicht anerkannt.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 03. Dezember 2010 (7/2010) Seite 10 9.6. Museum Geo-Info: Die Qualifizierung für das Österr. Museumsgütesiegel wird angestrebt. Hiefür sind einige Kriterien zu erfüllen. Da Dr. Fritz bereits einiges für die Einreichung gemacht hat, sind wir auf dem besten Weg dorthin. Zur Erstellung des Museumskonzepts und zur Leitbilddiskussion am 19. Jänner 2011 um 17.00 Uhr im Gemeindeamt Kapfenstein darf ich einladen. Am 01. April 2011 um 17.00 Uhr findet eine große Infoveranstaltung zum Geo-Trail und Geo-Info im Gemeindesaal statt. ------------------------ Die nächste Gemeinderatssitzung wird für Freitag, den 18. Februar 2011 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal, Kapfenstein Nr. 3 anberaumt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.20 Uhr und lädt alle Gemeinderatsmitglieder, Zuhörer und die Bediensteten zu einem gemeinsamen Abendessen im GH. Kapfensteinerhof, Kapfenstein 10, ein. Diese Verhandlungsschrift besteht aus zehn Seiten. Kapfenstein, am 13. Dezember 2010 Der Vorsitzende: Diese Verhandlungsschrift wurde in der Gemeinderatssitzung am 18. Februar 2011 genehmigt. Der Vorsitzende: Die Schriftführer:... Sonja Fassold... Helmut Lutterschmied... Annemarie Gigl... Raimund Lang... Monika Hirschmugl