Öffentliche Bekanntmachung Die 24/II. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte findet statt am Dienstag, 16. Oktober 2018, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal (4.065) Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg Tagesordnung - öffentlicher Teil - 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls über die Sitzung des Kreisausschusses vom 11.09.2018 (wird nachgereicht) 5. Zuschuss an die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zum Neubau der Badeanstalt auf dem Amtswerder in Feldberg KA II/24/2018 6. Informationen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil - 7. Grundstücksangelegenheit KA II/14/2018 8. Vergabeangelegenheit KT II/28/2018-1 9. Vergabeangelegenheit KA II/17/2018 10. Vergabeangelegenheit KA II/18/2018 11. Vergabeangelegenheit KA II/19/2018 12. Vergabeangelegenheit KA II/20/2018 13. Vergabeangelegenheit KA II/21/2018 14. Informationen und Anfragen
gez. Heiko Kärger Ausschussvorsitzende/r Seite 2
LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE - Der Landrat - Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Kreisausschuss Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg Mitglieder und Stellvertreter/innen des Kreisausschusses nachrichtlich - Landrat, Dezernenten/innen, Amtsleiter/innen, Gleichstellungsbeauftragte - Fraktionsgeschäftsführer/in Neubrandenburg, 5. Oktober 2018 E i n l a d u n g Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie zur 24/II. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung - öffentlicher Teil - 1. Eröffnung der Sitzung Dienstag, 16. Oktober 2018, um 16:00 Uhr in Sitzungssaal Raum-Nr. 4.065, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls über die Sitzung des Kreisausschusses vom 11.09.2018 (wird nachgereicht) 5. Zuschuss an die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zum Neubau der Badeanstalt auf dem Amtswerder in Feldberg KA II/24/2018
6. Informationen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil - 7. Grundstücksangelegenheit KA II/14/2018 8. Vergabeangelegenheit KT II/28/2018-1 9. Vergabeangelegenheit KA II/17/2018 10. Vergabeangelegenheit KA II/18/2018 11. Vergabeangelegenheit KA II/19/2018 12. Vergabeangelegenheit KA II/20/2018 13. Vergabeangelegenheit KA II/21/2018 14. Informationen und Anfragen Mit freundlichen Grüßen gez. Heiko Kärger Landrat
LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: 01.10.2018 Vorlage-Nr.: KA II/24/2018 Datum: 01.10.2018 Zuständiges Amt: Ersteller/in: Amt für Finanzen Herr Chudy öffentlich X nicht öffentlich Beschluss-Nr.: Betreff: Zuwendung an die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft gemäß Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Beratungsfolge: Sitzung am: Kreisausschuss 16.10.2018 Abstimmungsergebnis: Für Geg Ent Befan Bemerkungen: Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorschlag des Landrates, einen Zuschuss in Höhe von 40.000 an die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zum Neubau der Badeanstalt auf dem Amtswerder in Feldberg nach der Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu bewilligen.. gez. Heiko Kärger Landrat
Sachdarstellung/Rechtsgrundlage: Der Kreistag hat am 03. Juni 2013 die Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beschlossen. Die Dotierung der Richtlinie erfolgte aus den jährlichen Gewinnausschüttungen der Sparkassen. Mit dem Beschluss zum Haushaltsicherungskonzept vom 08. Dezember 2014 wurde die Verwendung der Gewinnausschüttungen, zulasten der bisher gespeisten Richtlinie, zur Deckung der kreislichen Investitionen normiert. Förderungen lt. Richtlinie sollen danach weiterhin für Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz sowie in Härtefällen möglich sein. Seit dem Haushaltsjahr 2016 wurden die benannten Mittel zur Finanzierung kreislicher Investitionen eingesetzt. Nach Abrechnung von bewilligten Maßnahmen aus den Jahren 2013 bis 2015, wurden mit dem Jahresabschluss 2017 nichtverbrauchte Mittel übertragen. In der Masse wurden die bewilligten Zuschüsse innerhalb von 2 bis 3 Jahren abgerechnet und führten in der Summe, ob verbesserter Submissionsergebnisse, zu Einsparungen. Aus diesen stehen die notwendigen 40.000,00 haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in der 36. KW einen Antrag entsprechend der Förderrichtlinie gestellt. Sie plant unter Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur den Neubau der Badeanstalt mit Funktionsgebäude auf dem Amtswerder am Haussee in Feldberg. Der Zuwendungsbescheid des Landesförderinstitutes M-V vom 23. Juli 2018 ist als Anlage beigefügt. Primäres Antragsziel ist die Umsetzung der Gesamtmaßnahme zur Sicherung der bewilligten Landesförderung. Laut Finanzierungsplan vom 02. August 2018 belaufen sich die Gesamtkosten der geplanten Baumaßnahme auf 556.000,00 (brutto). Entsprechend der geplanten Gesamtfinanzierung wurde eine Landesförderung in Höhe von 383.867,19 (netto) bewilligt. Die Gemeinde muss einen Eigenanteil in Höhe von 100.013,28 (netto) aufbringen. Außerdem wurden Kosten in Höhe von 57.361,62 (netto) als nicht förderfähig ausgewiesen. Das Amt Feldberger Seenlandschaft beantragt eine Förderung in Höhe von 40.000 zur Entlastung der aufzubringenden nicht förderfähigen Eigenmittel der Gemeinde. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils in Höhe von 100.013,28 erfolgt durch die Gemeinde selbst. Die Baumaßnahme ist Teil der Haushaltsgenehmigung 2018 des Amtes Feldberger Seenlandschaft. Die notwendigen Zuwendungsvoraussetzungen lt. Richtlinie sind erfüllt. Die Einschätzung der finanziellen Lage der Gemeinde ist als Anlage beigefügt. Nach Einschätzung der Verwaltung sollte vorliegender Antrag zur Sicherung der Landesförderung bewilligt werden. Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2018: Nein Ja Ergebnishaushalt Aufwendungen Erträge 0,00 0,00 Finanzhaushalt Auszahlungen Einzahlungen 40.000,00 0,00 in Folgejahren: Nein Ja einmalig jährlich Ergebnishaushalt Aufwendungen Erträge 0,00 0,00 Finanzhaushalt Auszahlungen Einzahlungen 0,00 0,00
Finanzielle Mittel stehen: planmäßig zur Verfügung unter: Produkt / Konto Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: 5710020.78440000 Deckungskreis Nr. Bezeichnung Kreisentwicklung Auszahlungen für Investitionsgüter nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag) Produkt / Konto Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Deckungskreis Nr. Bezeichnung Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung Bemerkungen: Kompatibilität zur strategischen Zielplanung ja nein geprüft gegeben Themenfeld-Nr.: Wirkungsziel-Nr.: Prüfung nicht erforderlich (bspw. Bestellungsvorlagen, üpl/apl- Vorlagen) Anlagen: Anlage 1 - Antrag Amt Feldberger Seenlandschaft Anlage 2 - Zuwendungsbescheid LFI Anlage 3 Finanzierungsplan Anlage 4 Einschätzung finanzielle Lage. Mitzeichnung zuständiges Dezernat: Dez. I Neubrandenburg Unterschrift:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt 20 Amtsleiter Hr. Chudy Regionalstandort: Neubrandenburg Amt: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt Sachgebiet: Finanzaufsicht 30.4 Bearbeiter/in: Frau Hinrichs Az.: 304(1)2.2-19-2018-0663 im Hause Datum: 02.10.2018 Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Sehr geehrter Herr Chudy, nachfolgend die erbetene kurze Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft auf Grundlage der am 13. September 2018 genehmigten Haushaltssatzung 2018. 2018 Der Ergebnishaushalt schließt per 31.12. mit einem negativen Jahresfehlbetrag nach Veränderung der Rücklagen i.h. 767.515 EUR (unterjährig) und einem Ergebnisvortrag insgesamt i.h.v. 3.608.722 EUR per 31.12.2018 ab. Bei Beachtung des Jahresfehlbetrages V-Ist 2017 per 02.08.2018 zzgl. des für 2018 geplanten unterjährigen Ergebnisses zeichnet sich ein vorzutragender Jahresfehlbetrag per 31.12.2018 von insgesamt 3.160.216 EUR im Ergebnishaushalt dar. Im Finanzhaushalt wurde unterjährig für die laufende Verwaltungstätigkeit ein negativer Saldo i.h.v. 765.700 EUR geplant, so dass sich per 31.12.2018 ein vorzutragender negativer Gesamtsaldo von 3.660.812 EUR darstellt. Unter Zugrundelegung des V-Ist Ergebnisses 2017 per 02.08.2018 zzgl. des für 2018 geplanten unterjährigen Ergebnisses beläuft sich negative Vortrag zum 31.12.2018 auf insgesamt 3.589.316 EUR. Finanzplanungszeitraum 2019 2021 Der Ergebnishaushalt zeigt nach Planansätzen per 31.12.2021 einen negativen Gesamtergebnisvortrag i.h.v. 4.475.717 EUR bzw. unter Berücksichtigung des V-Ist Vortrages i.h.v. 4.027.211 EUR. Im Finanzhaushalt erhöht sich der geplante negative Vortrag auf 4.787.232 EUR, bzw. Zugrundelegung der V-Ist Vorträge auf 4.715.736 EUR. Der Ausgleich des Gesamthaushaltes gem. 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik kann weder im hier bezeichneten Haushaltsjahr 2018 noch im Finanzplanungszeitraum bis 2021 erreicht werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist gefährdet. Mit freundlichen Grüßen Heike Hinrichs Sachgebietsleiterin Finanzaufsicht