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Transkript:

BVMB e. V. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Mitglieder des Arbeitskreises Bahn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 Konto: 1669 Vereinsregister Bonn Nr. 3079 8. Februar 2012 NO/br Deutsche Bahn AG Seit 01. Januar 2012 Neuregelung zur Behandlung von Mehrmengen im Sinne von 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B bei VOB-Einheitspreisverträgen der DB ProjektBau GmbH. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom 17. März 2011 hatten wir Sie darüber informiert, dass die DB AG eine Neuregelung zur Behandlung von Mengenüberschreitungen beabsichtigt. Danach sollten Mengenüberschreitungen als reines Abrechnungsthema und nicht mehr wie bis Ende 2011 üblich als Nachträge behandelt werden. Die DB internen Beratungen hierzu dauerten mehrere Monate. Mit Schreiben vom Januar 2012 teilte die DB ProjektBau GmbH nun mit, dass sie für alle ab dem 1. Januar 2012 neu abgeschlossenen VOB-Einheitspreisverträge die Abrechnung von Mengenüberschreitungen nur noch über den bestehenden Hauptvertrag vornehmen werde. Die bisherige Praxis der Abrechnung über entsprechende Mehrmengennachträge werde damit für Neuverträge nicht mehr angewendet. Nach der Neuregelung sollen bei VOB-Einheitspreisverträgen Mengenüberschreitungen über den bestehenden Hauptvertrag abgerechnet werden. Es soll jedoch dabei bleiben, dass Ansprüche auf Preisanpassung nach 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B weiterhin über das bestehende Nachtragsmanagement abgewickelt werden und hierfür vom Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber entsprechende Angebote vorgelegt und vom Einkauf verhandelt werden müssen.

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 2 Daneben fordert die DB ProjektBau GmbH die Bauunternehmen auf, mit jeder Abschlagsrechnung eine Übersicht der voraussichtlichen Abrechnungsmenge zum Bauende zu übermitteln. Dies soll auf einer formlosen Übersicht erfolgen, die nicht Vertragsbestandteil wird und lediglich der Orientierung der Projektleitung bezüglich des zukünftig zu erwartenden Abrechnungswertes dienen soll. Sie soll die Projektleitungen in die Lage versetzen, gegebenenfalls notwendige zusätzliche Mittelbedarfe frühzeitig sicherzustellen. Für VOB-Einheitspreisverträge, die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, verbleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Praxis der Abrechnung von Mengenüberschreitungen über das Nachtragsmanagement. Allerdings wurde es dem einzelnen Projektleiter der DB Projekt- Bau GmbH freigestellt, im Einzelfall auch für Altverträge mit dem Auftragnehmer die Neuregelung anzuwenden. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der DB ProjektBau GmbH (Anlage 1). Da sich das Einführungsschreiben nur auf mit der DB ProjektBau GmbH geschlossene VOB- Einheitspreisverträge bezieht und auch weitere Fragen aufgekommen sind, haben die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit ebenfalls beigefügtem Schreiben vom 7. Februar 2012 die DB AG um ergänzende Ausführungen gebeten (Anlage 2). Bitte informieren Sie uns über Ihre Erfahrungen mit der Neuregelung in der Praxis und teilen Sie uns eventuelle Schwierigkeiten mit. Wir würden diese dann in unseren Gesprächen mit der DB AG erörtern. Mit freundlichen Grüßen Friedhelm Noss, Dipl.-Volkswirt Hauptgeschäftsführer Anlagen