Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Herausforderungen für die Wettbewerbskommission Prof. Dr. Vincent Martenet, Präsident der WEKO
Übersicht I. Allgemeine Ziele II. Neue Entwicklungen A. KG B. KG/FMG C. BGBM III. Prioritäten für die Zukunft IV. Institutionen V. Internationale Kooperation 2
I. Allgemeine Ziele Gute Entscheide in einem vernünftigen Zeitraum nach einem gerechten Verfahren treffen Juristisch und ökonomisch saubere Entscheide Hohe Erfolgsquote der WEKO Ein Verbesserungspotenzial bleibt natürlich! Mehr Verfahrensgarantien für die Parteien schnellere Verfahren Mehr Vertrauen schaffen seitens der Bevölkerung und der Politik in die WEKO 3
II. Neue Entwicklungen A. KG / Horizontale Abreden Kerngeschäft der WEKO Leitentscheide: Tessiner Asphalt-Kartell Elektroinstallationsbetriebe Bern (endgültig) Wassermanagement (Komponente für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen) Mehrere Fälle in der Entscheidphase oder kurz vor dieser Bonusmeldungen attraktiv für die Unternehmen! Pragmatische Praxis der WEKO einvernehmliche Regelungen 4
II. Neue Entwicklungen A. KG / Vertikale Abreden Leitenscheide: Felco: Preisbindung zweiter Hand (endgültig) Gaba: Marktabschottung (Beschwerde hängig) Hors-Liste Medikamente: Festlegung von Wiederverkaufspreisen (Beschwerde hängig) Revidierte Bekanntmachung vom 28. Juni 2010 differenzierte Behandlung von vertikalen Abreden (aber keine Revolution!) Prinzip: CH Recht = EU Recht 5
II. Neue Entwicklungen A. KG / Marktbeherrsch. Stellung - Missbrauch CH-Recht sehr nah am EU-Recht Swiss Finish im Prinzip vermeiden Leitentscheide (Beschwerden hängig): g) Swisscom: Terminierungspreise im Mobilfunk (Begriff der Erzwingung, Art. 7 Abs. 2 lit. c KG) Publigroupe: Kommissionierung von Berufsvermittlern Swisscom: ADSL II 6
II. Neue Entwicklungen A. KG / Zusammenschlusskontrolle Fokus auf problematische schweiz-spezifische Fälle Leitentscheid: Untersagung des Zusammenschlusses Orange/Sunrise Suche nach zielführenden Auflagen/Bedingungen Frage der Efficiencies Unterschiede im Vergleich von Migros/Denner Ein modernerer Test (SIEC) wäre besser 7
II. Neue Entwicklungen B. KG / FMG Parallele Anwendbarkeit des KG und des FMG Rolle der WEKO umso wichtiger, als die ComCom Preise für den Zugang zur Telekominfrastruktur nicht von Amtes wegen festlegen darf Leitentscheid: Swisscom, Terminierungspreise im Mobilfunk BVGer, 24. Februar 2010, E. 12.3.3.1: der Umstand, dass die fernmelderechtliche regulatorische Rahmenordnung als lex specialis dem Kartellgesetz grundsätzlich vorgeht. Klärungsbedarf Beschwerde ans BGer 8
II. Neue Entwicklungen C. BGBM Auslegung von Art. 2 Abs. 7 BGBM ( Übertragung der Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Private ): Weite Tragweite Empfehlungen der WEKO betreffend Umsetzung Anfechtung von BGBM-widrigen Entscheiden vor kantonalen Gerichten oder vor BGer 9
III. Prioritäten für die Zukunft In der Regel haben laufende Untersuchungen erste Priorität Allgemeine Prioritäten: Harte horizontale Abreden Submissionsabsprachen Zunahme von Bonusmeldungen Klare Fälle von Marktabschottung 10
IV. Institutionen A. Trennung Untersuchung/Entscheid Sekretariat ist Untersuchungsbehörde WEKO ist Entscheidbehörde Die Trennung ist wichtig Distanz der Entscheidbehörde Klare Verantwortungen Einmischung der WEKO in die Untersuchungen in der Regel problematisch Vollständige Trennung Untersuchungsbehörde / Entscheidbehörde nicht ohne Revision des KG 11
IV. Institutionen B. Unabhängigkeit / 1 Unabhängigkeit/Unparteilichkeit Art. 30 Abs. 1 BV und 6 EMRK: Vollständige Unabhängigkeit von der Wirtschaft im allgemeinen (d. h. auch keine Handelsgerichte mehr wie in ZH, keine Arbeitsgerichte mehr, usw.) die Rechtsprechung (BGer + EGMR) geht nicht so weit Beschwerde ans BVGer (volle Kognition) gegen Verfügungen der WEKO möglich 12
IV. Institutionen B. Unabhängigkeit / 2 Anschein von Unabhängigkeit im weiteren Sinne als Art. 30 Abs. 1 BV und 6 EMRK ist wichtig Glaubwürdigkeit + Legitimität der Wettbewerbsbehörde: innerhalb der Schweiz ausserhalb der Schweiz 13
IV. Institutionen C. De lege ferenda Morgen (oder Übermorgen!) Eine moderne Behörde für ein modernes Gesetz Eine kleinere, schlagkräftige und konsequent konzipierte Entscheidbehörde Vollständige oder fast vollständige Trennung zwischen Untersuchung/Antragstellung und Entscheid Vernehmlassungsentwurf vom 30. Juni 2010 Vollständige Unabhängigkeit (im weiten Sinne) 14
V. Internationale Kooperation Internationaler Info- und Erfahrungsaustausch: Sekretariat Kommission (insbesondere Präsidium) Doppelspurigkeiten: Zusammenschlusskontrolle ( Waiver -Lösung) Internationale Kartelle EU-Kooperationsabkommen: Sehr wichtig für die WEKO Auch im Interesse der Unternehmen (Rechtssicherheit, Verfahrensdauer, usw.) 15
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 16