VDI 3814 Blatt 2.2 Planungsinhalte + Sytemintegration

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Transkript:

light+building ZVEI Technologieforum 2018 VDI 3814 Blatt 2.2 Planungsinhalte + Sytemintegration Referent: Dipl.-Ing. Marius Hartel, GA Ingenieurgesellschaft mbh VDI / GA Ingenieurgesellschaft mbh

Referent: Dipl.-Ing. Marius Hartel VDI Dipl.-Ing. der Elektrotechnik, Fachrichtung Automatisierungstechnik Inhaber des Ingenieurbüros für Gebäudeautomation (Ingenieur-Dienstleistungen Hartel) Geschäftsführender Gesellschafter der GA Ingenieurgesellschaft mbh Freier Sachverständiger für Gebäudeautomation und Systemintegration Mitglied in diversen VDI-Richtlinienausschüssen: VDI 3814 Gebäudeautomation (GA), Blatt 1, 2, 3, 4, 6 (Vorsitz im Blatt 2+3) VDI 3813 Raumautomation (RA)(stellv. Vorsitz) VDI 6010 Sicherheitstechnische Einrichtungen, VDI 6026 Dokumentation in der TGA VDI-Fachausschuss Elektrotechnik und Gebäudeautomation 2

Referent: Dipl.-Ing. Marius Hartel VDI und nebenbei Mitglied DIN GAEB STLB-Bau, LB 070 Gebäudeautomation (stellv. Vorsitz) Mitglied der B.I.G.-EU Mitglied des Arbeitskreises BACnet im deutschen Markt Berater des AMEV im Bereich Gebäudeautomation Empfehlung BACnet 2009, 2011, 2017 Empfehlung Gebäudeautomation 2005-2018 BBR-Forschungsvorhaben Zukunft Bau des BBSR: Systematisierung von BACnet-Interoperabilitätstests 3

VDI 3814 Blatt 2 4

VDI 3814 Blatt 2.2 5

VDI 3814 Blatt 2.2 - AGENDA 1. Planungsinhalte 2. Systemintegration 3. Schnittstellen 6

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte Die Gebäudeautomation (GA) entwickelt sich zunehmend als Leitdisziplin für die nachhaltige Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften über den gesamten Lebenszyklus. Die Voraussetzungen für eine effektive Bewirtschaftung mit der GA werden bereits beim Planen und Errichten geschaffen. Erfolgsentscheidend für die Realisierung einer den Anforderungen entsprechenden Automatisierungslösung ist die rechtzeitige, gewerkeübergreifende, integrale Planung der GA. 7

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und HOAI 8

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und HOAI Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß Bundesgesetzblatt 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) oder Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (allgemein gebräuchliche Verwendung) Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland. 9

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und HOAI Die geregelten Honorare gelten übrigens nur für Grundleistungen! 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung 55 (1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in 55 und der Anlage 15.1 aufgeführten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt. 10

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen 11

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C / DIN 18386 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Gebäudeautomation 12

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und VDI Das Leistungsbild Technische Ausrüstung enthält gemäß Definition alle erforderlichen Grundleistungen für die Planung aller technischen Anlagen und somit auch der Gebäudeautomation, benennt jedoch nur einzelne GA-spezifische Grundleistungen, wie z.b. die GA-Funktionsliste. Um Missverständnisse aufgrund des Fehlens von anderen GA-spezifischen Fachbegriffen zu vermeiden, werden die im Leistungsbild TA enthaltenen GA-spezifischen Leistungen für den Bereich der GA in dieser Richtlinie spezifiziert. 13

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte und VDI Eine neue vertragliche Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen und zur Erstellung von Unterlagen (Plänen, Zeichnungen, Berechnungen etc.) durch die in der jeweiligen Planungs- oder Ausführungsphase betroffenen Beteiligten wird durch diese Richtlinie nicht geschaffen. Vielmehr setzt diese Richtlinie voraus, dass Art und Umfang der Dienstleistungen und zu erstellenden Unterlagen eindeutig zwischen dem AG und den jeweiligen Beteiligten vertraglich zu regeln sind. 14

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte VDI 15

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte VDI 16

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte VDI Checklisten Planung Gebäudeautomation mit 440 Zeilen! 17

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsinhalte VDI Bedarfsplanung (VDI 3814 Blatt 2.1) Grundlagenermittlung (HOAI Lph. 1) Vorplanung (HOAI Lph. 2) Entwurfsplanung (HOAI Lph. 3) Ausführungssplanung (HOAI Lph. 5) Vorbereitung der Vergabe (HOAI Lph. 6) Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI Lph. 7) HOAI Lph. 8 - Objekt-/Bauüberwachung und Dokumentation (HOAI Lph. 8) Bauausführung, Werk- und Montageplanung (VDI 3814 Blatt 2.2) Objektbetreuung (HOAI Lph. 9) 18

VDI 3814 Blatt 2.2 - AGENDA 1. Planungsinhalte 2. Systemintegration 3. Schnittstellen 19

VDI 3814 Blatt 2.2 - Systemintegration Die immer komplexer werdenden Prozesse beim Planen und Bauen von Gebäuden mit Einbindung von zusätzlichen Projektbeteiligten und Einsatz vielfältiger technischer Lösungen erfordern zudem eine interoperable Zusammenführung unterschiedlicher Produkte und Systeme in Form der Systemintegration. Ohne die Integration aller für den Betrieb relevanten Automationseinrichtungen ist ein professioneller Gebäudebetrieb nicht möglich. 20

VDI 3814 Blatt 2.2/4.2 - Systemintegration 21

VDI 3814 Blatt 2.2/4.2 - Systemintegration 22

VDI 3814 Blatt 2.2/4.2 - Checklisten GA Planungsinhalte 440 Zeilen Checkliste Systemintegration 748 Zeilen 23

VDI 3814 Blatt 2.2 - AGENDA 1. Planungsinhalte 2. Systemintegration 3. Schnittstellen 24

VDI 3814 Blatt 2.2 - Schnittstellen Die Schnittstelle zwischen der installierten Technik, der Gebäudestruktur und den organisatorischen Abläufen ist zum Wohlbefinden der Nutzer und unter wirtschaftlichen Aspekten maßgeblich für den Betrieb der technischen Anlagen. Sowohl die baulichen als auch die technischen Schnittstellen haben beispielsweise Auswirkungen auf Leistungsgrenzen in den Ausschreibungen. Je komplexer die Zusammenhänge umso wichtiger ist ein Schnittstellenkoordinator. 25

VDI 3814 Blatt 2.2 - Planungsschnittstellen Planungsschnittstellen stellen die Zuständigkeiten, Vorleistungen, Mitwirkungs- sowie die Koordinationsverpflichtungen aller an der Planung Beteiligter in übersichtlicher Form dar. Dieses kann in Form von Tabellen, Matrizen, Ablaufdiagrammen oder Ähnlichem erfolgen. Die Planungsschnittstellen sind, sofern nicht bereits in liegenschafts- oder projektspezifischen Lastenheften enthalten, zu Beginn der Planung im Rahmen der Grundlagenermittlung oder spätestens zu Beginn der Vorplanung zu erstellen. 26

VDI 3814 Blatt 2.2 - Technische Schnittstellen Die technischen Schnittstellen bauen auf den vorhandenen Planungsschnittstellen und Systemintegrationstabellen auf und ergänzen diese sinnvoll um die detaillierten Vorgaben in Bezug auf die Bestandteile der dort enthaltenen und zu planenden Anlagen sowie deren Betriebsmittel (Aggregate, Sensorik, Aktorik). Zusätzlich schaffen sie den Bezug der technischen Komponenten zu den zuständigen Objekt- und Fachplanern und spezifizieren deren Schnittstellentätigkeiten und -zuständigkeiten. 27

VDI 3814 Blatt 2.2 - Technische Schnittstellen Die nachfolgenden Inhalte sind mindestens zu berücksichtigen: Definition der technischen Schnittstelle im Gewerk A Angaben vom Gewerk A an Gewerk B im Rahmen der Planung Angaben vom Gewerk B an Gewerk A im Rahmen der Planung Angaben vom Gewerk A an Gewerk B im Rahmen der Ausführung Angaben vom Gewerk B an Gewerk A im Rahmen der Ausführung Lieferumfang durch den AN im Schnittstellengewerk A Lieferumfang durch den AN im Schnittstellengewerk B Koordinationsinhalte Verantwortlichkeit Gewährleistung Dokumentation 28

Integrale Planung der Gebäudeautomation (GA) Viel Erfolg bei der Anwendung der neuen Richtlinie VDI 3814 Blatt 2.2 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29