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Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 15 Freitag, den 20. April 2018 Nummer 4 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lieberose für das Haushaltsjahr 2018 Seite 2 Bekanntmachung der Beschlüsse der 21. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose vom 20. März 2018 Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Goschen Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsvollversammlung der Jagdgenossenschaft Jessern Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Sacrow Seite 4 Bekanntmachung der Einladung an die Mitglieder und Jagdgenossenschaften der Hegegemeinschaft Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Byhleguhre Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Seite 5 Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Bereich des Amtes Lieberose/Oberspreewald vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald Seite 5 - Herausgeber: Amt Lieberose/Oberspreewald Der Amtsdirektor, Kirchstraße 11, 15913 Straupitz IMPRESSUM - Verantwortlich: Hauptamt des Amtes Lieberose/Oberspreewald - Frau Chilla - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg - Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg - Bezugsmögichkeiten: Das Amtsblatt ist in den Verwaltungsstellen des Amtes Lieberose/Oberspreewald in 15868 Lieberose, Markt 04 und in 15913 Straupitz, Kirchstraße 11, jeweils im Hauptamt, kostenlos erhältlich. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Mitteilungsblatt in Papierform zum Abopreis von 35,40 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,75 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.

Straupitz - 2 - Öffentliche Bekanntmachungen Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.148.500,00 ordentlichen Aufwendungen auf 2.145.900,00 außerordentlichen Erträge auf 60.000,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 74.900,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.538.500,00 Auszahlungen auf 2.870.700,00 festgesetzt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lieberose für das Haushaltsjahr 2018 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.953.600,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.863.100,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 584.900,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 948.600,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 59.000,00 Einzahlung aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festegsetzt. 1 2

3-3 - Straupitz Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 741.000,00 festgesetzt. Die Steuersätze für die Realsteuern, die in der gesonderten Hebesatzsatzung vom 28.11.2016 festgesetzt worden sind, betragen: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000,00 festgelegt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000,00 festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 15.000,00 und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000,00 festgesetzt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden 4 5 aus. 15913 Straupitz, Kirchstraße 11 - Kämmerei - 15868 Lieberose, Markt 4 - Hauptamt - Die Haushaltssatzung 2018 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft. Straupitz, 22.03.2018 gez. Boschan Amtsdirektor

Straupitz - 4 - Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose vom 20. März 2018 Öffentlicher Teil TOP 3 Beschlussempfehlung: Haushaltssatzung und Haushaltssatzung 2018 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung. TOP 4 Beschlussempfehlung: 3D reflexionsseismische Messungen im Aufsuchungserlaubnisfeld Lübben Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose beschließt die Zustimmung der 3D reflexionsseismischen Messungen im Stadtgebiet nicht. TOP 5 Beschlussempfehlung: Vorschlagsliste Schöffenwahl Wahlperiode 2019-2023 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl. Nichtöffentlicher Teil. Im TOP 10 wurde die Verpachtung der gastronomischen Einrichtung Darre Lieberose beschlossen. Im TOP 11 wurde der Verkauf Grundstück Gemarkung Lieberose, Flur 8, Flurstück 28 beschlossen. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Goschen am Montag, dem 7. Mai 2018 um 18:00 Uhr im Gasthaus Zur Linde in Speichrow Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der fristgemäßen Ladung 2. Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Billigung des Protokolls vom 05.05.2017 5. Bericht des Vorstandes 6. Kassenbericht 2017/18 7. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 8. Beschluss zur Verwendung des Reinertrags 2017/18 9. Beschluss zum Haushaltsplan 2018/19 10. Beschluss zum Beitritt der JG Goschen in die LagJE Brandenburg (Gast: Dr. Simon Harnisch) 11. Sonstiges - Information zum aktuellen Stand Wildschadenanträge und Klageverfahren - Information aus der Winterschulung 2018 der LagJE Brandenburg - Informationen der Pächter zum Jagdjahr 2017/18 Bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse bitten wir um Vorlage der aktuellen Grundbuchauszüge. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Goschen Einladung Genossenschaftsvollversammlung Jessern, d. 06.04.2018 Teilnehmer: Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen der Gemarkung Jessern Datum: Mittwoch, d. 09.05.2018 Ort: ehem. Gaststätte Lindenhof Jessern Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung 1. Eröffnung, Feststellung der Anwesenheit,Niederschrift der letzten Vollversammlung 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Jagdpächters 4. Kassenbericht 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahl der Kassenprüfer 7. Beschlussfassung Haushaltsplan 2018/2019 8. Verlängerung u. Änderung Jagdpachtvertrag 9. Sonstiges Anschließend gemeinsames Wildessen; herzlich eingeladen sind auch jeweilige PartnerInnen. Dommann Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Sacrow Der Vorstand Sacrow, den 03.03.2018 Einladung Hiermit ergeht an alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sacrow die herzliche Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft am Freitag, dem 27. April 2018 um 19.00 Uhr im Kulturraum, Sacrower Dorfstraße 23 15913 Spreewaldheide TAGESORDNUNG TOP 1: Geschäftsordnung - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung - Bestätigung der Tagesordnung - Verlesung und Bestätigung des Protokolls vom 31.03.2017 TOP 2: Kassenbericht 2017 TOP 3: Bericht über die Kassenprüfung 2017 TOP 4: Bericht über die Vorstandsarbeit 2017 TOP 5: Beschlussfassung: Entlastung des Vorstandes 2017 TOP 6: Beschlussfassung: Haushaltsplan 2018 TOP 7: TOP 8: TOP 9: TOP 10: TOP 11: TOP 12: Kommol Vorsitzender Bericht der Jagdpächter Beschlussfassung: Heilung der Veröffentlichung der Satzungsänderung vom 19.03.2010 Beschlussfassung: Satzungsänderung, hier: Änderung der Bekanntmachungsweise Beschlussfassung: Satzungsänderung, hier: Formulierung über die Anzahl der Beisitzer Informationen, Anfragen, Diskussion Sonstiges Hinweise: Die Auszahlung der Jagdpacht findet im Sacrower Kulturraum (Adresse s.o.) an folgenden Terminen statt: Sonntag, den 6. Mai 2018 und Sonntag, den 13. Mai 2018, jeweils zwischen 10 und 12 Uhr. Die Berechtigung zum Empfang der Jagdpacht abweichend unseres Jagdkatasters ist uns bitte mittels aktueller Grundbuchauszüge nachzuweisen.

- 5 - Straupitz Der Wortlaut zu den Satzungsänderungen (TOP 9 + 10) kann beim Schriftführer (Tel.: 035475 15691) eingesehen werden. Hegegemeinschaft Süd Ost Oberspreewald Einladung an die Mitglieder und Jagdgenossenschaften der HG zur Trophäenschau und Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft in der Gaststätte Zur Radfahrstation in Caminchen. Am 21.04.2018, um 14.00 Uhr. Die Anlieferung der Trophäen erfolgt am 18.04.2018 von 16.00 bis 18.00 Uhr. Auswärtige Jäger sollten die Möglichkeit nutzen, ihre Trophäen durch ortsansässige Mitglieder mit abgeben zu lassen. Wir bitten darum, den Termin einzuhalten um für den Aufbau und die Auswertung der AK 3/4 ausreichend Zeit zu haben. Die Trophäen der AK 2 sind aufgesetzt, mit Unterkiefer und beschriftet abzugeben. Wir bitten auch um Trophäen Rehwild männlich AK 2 und Schwarzwild männlich AK 2. Trophäen der AK 1 entfallen. Erinnerung: Die Kassierung der Beiträge erfolgt auch am 21.04.2018 für 2017 Tagesordnung o Begrüßung o Auswertung Jagdjahr 2017/2018 o Auswertung Trophäenschau o Bericht Kassenwart o Entlastung des Vorstandes o Vorstellen der Neumitglieder o Informationen (ASP und Lebensmittelunternehmer) und Anfragen Mit freundlichen Grüßen gez. Buder Vorsitzender der Hegegemeinschaft Ab 10.00 Uhr Öffnung der Trophäenschau für Bürger, Jagdgenossen und Waidgenossen Am: im: Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Byhleguhre Freitag, dem 18. Mai 2018, um 19.00 Uhr Gemeindehaus Byhleguhre Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jagdgenossen und Flächen 2. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstandes 3. Auswertung des Jagdjahres 2017/2018 4. Kassenbericht 5. Bericht der Revisionskommission 6. Entlastung des Jagdvorstandes 7. Wahl eines neuen Mitgliedes der Revisionskommission 8. Informationen und Anfragen 9. Gemütliches Beisammensein Alle Jagdgenossen und Flächenbesitzer (bejagbarer Flächen) sind mit Partnern herzlich eingeladen! Hinweis: - Bei Änderungen der Eigentümer von Flächen muss der Eigentumsnachweis erbracht werden. - Vertreter von Erbengemeinschaften müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Alle Flächenbesitzer der Gemarkung Alt Zauche werden hiermit eingeladen, an der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche am Freitag, dem 22. Mai 2018, um 19:00 Uhr im Gasthaus Hempel Alt Zauche teilzunehmen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung/Wahl Versammlungsleiter 3. Bericht Vorstand 4. Kassenbericht Jagdjahr 2017/2018 5. Bericht über die Kassenprüfung 6. Entlastung des Vorstandes, Kassenführer, Kassenprüfer 7. Wahl der Kassenprüfer für die nächsten zwei Geschäftsjahre 8. Bericht der Jagdpächter 9. Verlängerung Pachtvertrag Jagdbogen 3 10. Beschluss des Haushaltsplanes 2018/2019 11. Information/Diskussion 12. Schlusswort Bitte bei Veränderung der Eigentumsverhältnisse (Eigentümer/ Flächengröße ) ist ein entsprechender Eigentumsnachweis vorzulegen. (Bringepflicht) Jagdgenossenschaft Alt Zauche Vorstand Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2017 Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Bereich des Amtes Lieberose/Oberspreewald Am 24. Januar 2018 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2017 beschlossen. Gemäß 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg vom 12. Mai 2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27) sind die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt über das Bodenrichtwertportal Boris Land Brandenburg im Internet unter www.borisbrandenburg.de/boris-bb/ Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)) erhältlich. gez. Schiefelbein Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Information des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald Aktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2017 Am 24. Januar 2018 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald 406 allgemeine und 24 besondere Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2017 beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein durchschnittliches baureifes Grundstück, d.h. auf ein Grundstück, welches ohne weitere Aufwendungen für Freimachung, Erschließung o. ä. bebaubar ist.

Straupitz - 6 - Die Unterschiede in der Höhe der Richtwerte sind im Wesentlichen in der Lage begründet. Weitere Einflussgrößen wie z. B. Erschließung und Grundstücksgröße sind ebenfalls von Bedeutung für den Kaufpreis. Kleinere Grundstücke erzielen regelmäßig höhere Preise pro m² als Größere. Für das Gebiet des Amtes Lieberose/Oberspreewald wurden zum Stichtag 31.12.2017 folgende Bodenrichtwerte ermittelt: Zone BRW-Zone Beschluss 31.12.2017 ( /m²) Merkmale 31.12.2017 4210 Lieberose 20 M 800m² 4211 Lieberose 20 M SB 6021 Lieberose Gewerbe 5 G 3869 Lieberose Behlow 5 MD 1.500m² 3809 Straupitz 20 M 1.000m² 3001 Alt Zauche 12 MD 1.000m² 3002 Alt Zauche OT Burglehn 12 MD 1.000m² 3833 Blasdorf 5 MD 1.000m² 3013 Briesensee 15 MD 1.000m² 3021 Butzen 8 MD 1.000m² 3025 Byhleguhre 15 MD 800m² 3026 Byhleguhre Mühlendorf 5 MD 1.000m² 3027 Byhleguhre 5 MD 1.000m² Neu Byhleguhre 3028 Byhleguhre Erlenhof 5 MD 1.000m² 3029 Byhlen 8 MD 1.000m² 3033 Caminchen 8 MD 1.000m² 3837 Doberburg 5 MD 1.000m² 3841 Goschen 5 MD 1.000m² 3057 Goyatz 30 M 800m² 7007 Goyatz 22 SE 3073 Groß Liebitz 5 MD 1.000m² 3085 Guhlen 5 MD 1.000m² 3845 Jamlitz 5 MD 800m² 3846 Jamlitz Mochlitz 5 MD 800m² 3097 Jessern 15 MD 800m² 7013 Jessern 22 SE Zone BRW-Zone Beschluss 31.12.2017 ( /m²) Merkmale 31.12.2017 3121 Laasow 5 MD 1.000 m² 3125 Lamsfeld 8 MD 1.000 m² 7014 Lamsfeld 15 SE 3849 Leeskow 5 MD 800 m² 3137 Mochow 8 MD 800 m² 3153 Neu Zauche 15 MD 1.000 m² 3173 Ressen 8 MD 1.000 m² 3181 Sacrow 5 MD 1.000 m² 3801 Siegadel 5 MD 1.000 m² 3857 Speichrow 10 MD 1.000 m² 7015 Speichrow 18 SE 3861 Trebitz 5 MD 800 m² 3865 Ullersdorf 5 MD 1.000 m² 3813 Waldow 5 MD 1.000 m² 3825 Wußwerk 10 MD 1.200 m² 3829 Zaue 20 MD 900 m² 7010 Zaue 18 SE Abkürzungen: Art der Nutzungen M gemischte Baufläche MD Dorfgebiet G gewerbliche Baufläche SE Sondergebiet Erholung Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand ebf: erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz Sanierungszusatz SB sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert Es wurden 21 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene Bereiche des Landkreises ermittelt. Für das Amt Lieberose/Oberspreewald gelten nachfolgende land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte. Art der Nutzung /m² Ackerland, Spreewald, Ackerzahl 25 0,45 Grünland, Spreewald, Grünlandzahl 30 0,40 Forsten, Spreewald, mit Aufwuchs 0,40 Ackerland, Lieberose, Ackerzahl 20 0,40 Grünland, Lieberose, Grünlandzahl 30 0,50 Forsten, Lieberose, mit Aufwuchs 0,50 Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte sein Informationsangebot im brandenburg-viewer (http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer. htm) erweitert. Zu den angebotenen Geobasisdaten gehören Topografische Karten, die Automatisierte Liegenschaftskarte und Luftbilder. Diese können einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwertinformationen überlagert werden. Der brandenburg-viewer erlaubt damit einen visuellen Einblick in die aktuellen Bodenrichtwerte auf verschiedenen Darstellungsgrundlagen. Ferner steht eine Ortssuche zur Verfügung. Die Ortssuche ermöglicht eine Suche nach beliebigen Gebieten. Hierbei ist es möglich, eine Adresse (Straße, PLZ und Hausnummer) oder einen Ort, einen Gemarkungsnamen oder Flurkennzeichen (Katasterangaben) oder einen Kartenblattnamen (Kartenblätter) einzugeben. Für die Bodenrichtwertdarstellung werden eine Zeichenerklärung und Informationen zu den dargestellten Bodenrichtwerten und deren wertbeeinflussenden Merkmalen in separaten Erläuterungen angeboten. (Quelle: Vermessung Brandenburg, Nr. 2/2010, S. 73) Seit dem 18. Januar 2016 ist das amtliche Bodenrichtwertauskunftsportal Boris Land Brandenburg unter www.boris-brandenburg.de/boris-bb/ freigegeben worden. In diesem Portal können die Bodenrichtwerte eingesehen werden. Des Weiteren ist gegen eine Gebühr auch eine amtliche Bodenrichtwertauskunft in Form eines Ausschnittes aus der Bodenrichtwertkarte (PDF-Datei) möglich. Weitere mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Grundstücksmarkt sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den Rufnummern 03546 202758, -60, -90 per E-Mail-Anfrage über gaa@dahme-spreewald.de oder Fax 03546 201264 (Reutergasse 12, 15907 Lübben) erhältlich. gez. Schiefelbein Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

- 7 - Straupitz O 462499 m N 5771433 m N 5745289 m O 418295 m Bodenrichtwerte zum Stichtag: 31.12.2017 Region: Amt Lieberose/Oberspreewald Maßstab: 1:172000 Herausgeber: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald in Zusammenarbeit mit der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Die Daten (Bodenrichtwerte und Karten) sind urheberrechtlich geschützt (s. Legende).

Straupitz - 8 -