Augsburg, 10.01.2019 Nr. 1/2 Hinweis auf die Veröffentlichung der Satzungen des Abfallzweckverbandes Augsburg und der AVA Abfallverwertung Augsburg Außensprechstunde des Bezirks Schwaben Außensprechstunde des Bezirks Schwaben Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Neusäß für das Haushaltsjahr 2019 Hinweis auf die Veröffentlichung der Satzungen des Abfallzweckverbandes Augsburg und der AVA Abfallverwertung Augsburg Die Satzungen des Abfallzweckverbandes Augsburg, des AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen und des AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmens wurden im Amtsblatt der Regierung von Schwaben vom Link im Internet abgerufen werden: 27.11.2018 bekanntgemacht. Das Regierungsamtsblatt kann unter dem folgenden https://www.regierung.schwaben.bay- ern.de/verwaltung_online/amts- blatt_online.php?pfad=/index.php:/in- dex7.php Augsburg, 04.12.2018 Außensprechstunde des Bezirks Schwaben Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen - der Hilfe zur Pflege - und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen am Dienstag von 10.00 12.00 Uhr im Seniorenbüro, Schulweg 6, 86405 Meitingen an. Unter Hilfe zur Pflege versteht man die finanzielle Hilfe für pflegedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen. Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen -für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen o- der dem Aufenthalt in einem Heim. Die nächste Sprechstunde findet 15.01.2019 statt. am Eine Terminabsprache ist möglich unter der Telefonnummer 0821/3101-216 - Frau Grimm oder unter der E-Mail: Buergerberatung@bezirk-schwaben.de Augsburg, 18.12.2018 Außensprechstunde des Bezirks Schwaben Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen - der Hilfe zur Pflege - und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen am Mittwoch von 9.30 11.30 Uhr im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 86830 Schwabmünchen, Zimmer Nr. 001 an. Unter Hilfe zur Pflege versteht man die finanzielle Hilfe für pflegedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen. Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen -für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen o- der dem Aufenthalt in einem Heim. Die nächste Sprechstunde findet 23.01.2019 statt. am Eine Terminabsprache ist möglich unter der Telefonnummer 0821/3101-216 - Frau Grimm oder unter der E-Mail: Buergerberatung@bezirk-schwaben.de Augsburg, 18.12.2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Neusäß für das Haushaltsjahr 2019 I. Siehe Anlage 1
II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie Art. 117, 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 02.01.2019 genehmigt bzw. gewürdigt. Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang im Rathaus der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf. Augsburg, 03.01.2019 Martin Sailer Landrat 2