Chancen und Gefahren des Persönlichen Budgets als Leistungsform. Horst Frehe Richter am Sozialgericht a. D. MdBB



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Chancen und Gefahren des Persönlichen Budgets als Leistungsform Horst Frehe Richter am Sozialgericht a. D. MdBB

Eckpunkte des Persönlichen Budgets Definition der budgetfähigen Leistungen Anspruchsumfang in den Leistungsbereichen Anspruchsvoraussetzungen für f r die Leistungen Wahlrecht und Dauer der Bewilligung Berücksichtigung des individuellen Bedarfs Beratung und Unterstützung tzung bei der Umsetzung Budgetassistenz Auszahlung als Geldleistung 2

Wunsch und Wahlrecht in 9 SGB IX Berechtigten Wünschen W des Leistungsberechtigten wird entsprochen Auf persönliche Verhältnisse wird RücksichtR genommen Bedürfnisse behinderter Eltern werden besonders berücksichtigt Sachleistungen außerhalb von Reha-Einrichtungen können als Geldleistungen erbracht werden, Bei gleicher Wirksamkeit und vergleichbaren Kosten Begründungspflicht des Leistungsträgers gers bei Ablehnung Eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Selbstbestimmung Zustimmungserfordernis Volle gerichtliche Überprüfung 3

Persönliches Budget in 17 SGB IX Antragsabhängigkeit ngigkeit Beteiligte > Rehabilitationsträger (KV, BA, UV, RV, KV, JH, SH), Pflegekassen und Integrationsämter Monatliche Bemessung Leistungsform > kein eigener Leistungsanspruch Individuelle Bedarfsbemessung Träger gerübergreifende Komplexleistung Alltägliche, regelmäß äßig wiederkehrende Bedarfe Geldleistung oder Gutscheine 6-monatige Bindung an die Entscheidung Erforderliche Beratung und Unterstützung tzung als Teil d. PB Begrenzung auf die Kosten der bisherigen bedarfs- gerechten Leistungserbringung als Sollvorschrift Einheitliche Entscheidung durch den zuständigen Leistungsträger ger für f r alle Leistungsträger ger Ab 01.01.2008 Rechtsanspruch 4

Budgetfähige Leistungsbereiche Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege Pflegeleistungen Eingliederungsleistungen Teilhabe am Arbeitsleben 57 SGB XII, 35a Abs. 3 SGB VIII 61 Abs. 2 S. 3 + 4 SGB XII 35a SGB XI 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II 103 Satz 2 SGB III Alle Teilhabeleistungen 17 Abs. 2 bis 6, 159 Abs. 5 SGB IX Begleitende Hilfe Rentenversicherungsleistungen Krankenversicherungsleistungen Unfallversicherungsleistungen 102 Abs. 7 SGB IX 13 Abs. 1 Satz 2 SGB VI 11 Abs. 1 Nr. 5 SGB V 26 Abs. 1 Satz 2 SGB VII 5

Budget zur beruflichen Teilhabe Erlangung und Erhaltung des Arbeitsplatzes, z.b. Bewerbungstraining, Arbeitsplatz-suche,, Praktikumsorganisation, Arbeitserprobung, Einarbeitung, Job-Coaching,, Konfliktberatung Berufsvorbereitung und Grundausbildung z.b. Kursgebühren, Unterhalts- leistungen,, Arbeitsmittel, Prüfungsgeb fungsgebühren, Kosten auswärtiger Unterkunft Berufliche Anpassung und Weiterbildung z.b. Qualifizierung im Beruf, berufliche Umschulung, Beruflicher Aufstieg Berufliche Ausbildung z.b. qualifiziert Berufsausbildung, Anlernung, Eingangs- und Berufsbildungsphase der WfbM Sonstige Hilfen für f r eine angemessene und geeignete Beschäftigung z.b. technische Hilfsmittel, persönliche Unterstützung, tzung, Kosten der Arbeitsplatzanpassung Begleitende medizinische, psychologische und pädagogische p Hilfen z.b. Selbsthilfe-, Suchtberatung, Kfz-Hilfe z.b. Fahrtkosten, Führerschein, F Kfz-Finanzierung, ausnahmsweise Unterhaltskosten PKW Begleitperson, Reisekosten, Haushaltshilfe Arbeitsassistenz, Gebärdensprachdolmetscher, Vorlesekräfte 6

Wesentliche Elemente der Budgetverordnung Träger übergreifendes Persönliches Budget Bestimmung eines Beauftragten Einheitliches Bedarfsermittlungsverfahren Zusammenführung in einem Gesamtbudget Zielvereinbarung über Rechte und Pflichten Einheitlicher Verwaltungsakt Einheitliche Leistungserbringung Rechtsmittel gegen den Beauftragten 7

Aufgaben nach der Budget-VO Berechtigter Akteur Aktivität Antrag Leistung Persönliches Budget Beauftragter Koordinierung Komplexleistung Beteiligte Stellungnahme Teilbudget 8

Rechte und Pflichten des Berechtigten Antragstellung Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung Konkretisierung der Leistungserbringung Umsetzungsverantwortung Rechtmäß äßige Leistungserbringung Rechnungslegung und Abrechnung Qualitätssicherung tssicherung Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets 9

Rechte und Pflichten des Beauftragten Unverzügliche Unterrichtung der anderen LT Einholung ihrer Stellungnahmen Einheitliche Bedarfsermittlung und Beteiligung Zusammenführung der Teilbudgets Durchführungsverantwortung hrungsverantwortung Finanzielle Leistungserbringung im voraus Internes Erstattungsverfahren Zielvereinbarung und Verwaltungsakt Rechtsmittelverfahren 10

Rechte und Pflichten anderer Leistungsträger ger Stellungnahme innerhalb 2 Wochen Mitwirkung an einheitlicher Bedarfsermittlung Erstellung eines Teilbudgets innerhalb 1 Woche Zahlung bzw. Erstattung an den Beauftragten Anpassung und Weiterentwicklung des Budgets Beteiligung an Zielvereinbarung/Verwaltungsakt Mitwirkung am Rechtsmittelverfahren 11

Regelungsbereiche der Zielvereinbarung Teilhabe Selbstbestimmung Bedarfsdeckung 1. Leistungen 2. Beratung 3. Rechte und Pflichten 4. Kündigung und Dauer 5. Weitergewährung 6. Dynamisierung 7. Qualitätssicherung 7. Qualitätssicherung 6. Dynamisierung 5. Weitergewährung 4.Kündigung 3. Rechte/Pflichten 2. Beratung 1. Leistungen Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget 12

Leistungen Medizinische Rehabilitationsleistungen Leistungen zur beruflichen Teilhabe Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Grundpflegeleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen Hauswirtschaftliche Leistungen Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege Arbeits- und Ausbildungsassistenz Schul- und Studienassistenz Mobilitätshilfen tshilfen und Fahrtkosten Kommunikationshilfen Eingliederungshilfe und Jugendhilfeleistungen 13

Beratung und Unterstützung tzung Bedarfsermittlung und -planung Rechtliche Unterstützung tzung und Beratung Budgetassistenz Rechtliche Betreuung Buchhaltung und Rechnungslegung Personalsachbearbeitung Konfliktmanagement Personalsuche Training und Einweisung Sicherheitsplanung und Back-up-Systeme 14

Rechte und Pflichten Vorauszahlung und Weiterzahlung Schwankungsreserve und Sicherheitsfonds Einhaltung der Zweckbestimmung Qualitätssicherung tssicherung und -kontrollen Beseitigung von Leistungsmängeln ngeln Abrechnung und Rechnungslegung Meldepflichten und Abführung Einhaltung arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Vorschriften 15

Kündigung und Geltungsdauer Bindung mindestens 6 Monate Geltungsdauer und Überprüfung z.b. 2 Jahre Automatische Verlängerung der Vereinbarung Kündigung bei Aufhebung des Verwaltungsaktes Kündigung wegen gestiegener Kosten Wegfall der Organisationsmöglichkeiten glichkeiten Kündigung wegen Verletzung der Pflichten Außerordentliche Kündigung K bei gravierenden Verstöß ößen oder drohender Insolvenz Auslaufen der Zielvereinbarung und Wegfall des Anspruchs Übergangs- oder Folgeregelungen 16

Weitergewährung der Leistungen Fortzahlung des Anspruches bei Krankenhausaufenthalt Weiterführung bei Kuren und Urlauben Doppelleistungen bei Ausfall der Assistenten Übernahme der zusätzlichen Restkosten bei Krankheit Arbeitsverbote wegen Schwangerschaft Weiterzahlung im KündigungsschutzverfahrenK und Abfindung Fort- und Weiterbildung der AssistentInnen Auslandsaufenthalt des/der Berechtigten 17

Dynamisierung und Anpassung des Budgets Änderungen des Lohntarifes oder Lohnerhöhung hung Zusätzliche Kosten durch Gesetzesänderungen Unvorhersehbare Lohnnebenkosten Änderung des Bedarfes Sonstige Preiserhöhungen hungen Dynamisierungsklauseln Aushandlungsverfahren Schiedsstelle oder andere Schiedsverfahren Sonderregelungen bei drohender Insolvenz 18

Qualitätssicherung tssicherung und -kontrolle Qualitätskontrolle tskontrolle durch Leistungsträger ger Dokumentation der Eingliederungsfortschritte Kooperation mit Leistungserbringern Kontrolle durch den gesetzlichen Betreuer Externe Beratung durch Fachkräfte Verwendungsnachweise Zielerfüllungs- llungs- und Ergebniskontrollen Verlaufsberichte 19

Resumé Das Persönliche Budget steigert die Selbstbestimmung und Leistungsqualität, t, wenn es bedarfsgerecht konzipiert ist, tatsächlich Handlungsspielräume ume eröffnet, eine qualitativ hochwertige und effiziente Leistungserbringung ermöglicht, hinreichend flexibel ist und die notwendige Sicherheit vermittelt. 20

Herzlichen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Horst Frehe Richter am Sozialgericht a. D. MdBB 21