Wohn-Vertrag und Betreuungs-Vertrag

Ähnliche Dokumente
Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Verträge über Wohnen mit Pflege oder Betreuung

Die Stiftung Lebenshilfe Weimar /Apolda

Betreuungs-Vertrag. für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Erklärung in Leichter Sprache

Wie bekomme ich Leistungen zur Teilhabe? Neue Regelungen nach dem Bundes-Teilhabe-Gesetz

1 Ich wohne alleine. Oder ich wohne mit anderen zusammen. Ich wohne selbst-ständig. Oder ich lebe in einem Wohn-Heim.

Wie bekommen Sie die Hilfe, die Sie brauchen?

Persönliches Budget. Darum geht es in diesem Kurs:

Urlaubs-Reisen für Menschen mit Behinderung

Wohnen mit Unterstützung. Info-Heft in Leicht Lesen

Text in leichter Sprache zum Wohnen bei der Lebenshilfe Salzburg

Wie bekommen Sie die Hilfe, die Sie brauchen?

Text in leichter Sprache zum Senioren - Wohnen bei der Lebenshilfe Salzburg

Konrad-von-Preysing-Haus. Konzeption in einfacher Sprache

Information zur Wahl in Kaarst In Leichter Sprache

Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz

Im Jahr 1990 haben sich verschiedene Vereine zusammen getan: Lebenshilfe Oldenburg Lebenshilfe Wesermarsch Lebenshilfe Ammerland

Briefkopf vom Kosten-Träger. 26. März Ihr Persönliches Geld. Herr / Frau xxx xxx xxx

Wohn- und Betreuungs-Vertrag

Schulung für Frauen-Beauftragte

Stärker werden und etwas verändern!

Chancen nutzen. Stärken zeigen. Mitgliedsantrag in einfacher Sprache

Inklusions-Preis vom Bezirk Mittelfranken. Haben Sie eine gute Idee oder machen schon etwas:

zum Antrag auf Geld aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf

Wichtige Infos über die Wahlen

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Bochum

Vorsorge-Vollmacht. Mit dieser Vorsorge-Vollmacht soll verhindert werden, dass ein Gericht sagt, wer für Sie handeln darf.

Patienten-Verfügung in Leichter Sprache

Geschäfts-Ordnung Inklusions-Fach-Beirat

Die Wohn-Gruppe Nachtigallen

Persönliche Zukunftsplanung

Gut für alle. Gerecht für alle. Frieden für alle.

Infos in Leichter Sprache über: Befragung von Menschen mit und ohne Behinderungen

Der Antrag für Grund-Sicherung. Wichtige Informationen in Leichter Sprache

Selbsteinschätzung Individueller Betreuungsbedarf Tagesstruktur: psychische Be einträchti gung/sucht behinderung

Unsere Angebote für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen

Was steht im Sozial-Bericht?

Info-Blatt: So bekommen Sie Geld aus der Stadt-Teil-Kasse

Selbsteinschätzung Individueller Betreuungsbedarf Tagesstruktur: geistige Behinderung / körperliche Behinderung

Erklärung zum Formular: Wohnungs-Geber-Bestätigung

Informationen zum neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz

Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache

Ennepe-Ruhr-Kreis. Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Informationen in Leichter Sprache

Ziel-Vereinbarung Persönliches Geld

Satzung: Lebenshilfe Braunschweig e.v. Erklärung in Leichter Sprache

Selbsteinschätzung Individueller Betreuungsbedarf Wohnen: psychische Be einträchti gung / Sucht behin derung

BERLIN 7. November Rede von Ulla Schmidt Bundes-Vorsitzende der Lebenshilfe in Leichter Sprache

Regeln für die Förderung von Urlaubs-Angeboten für Menschen mit Behinderung

Wahl bei der VBG im Jahr Infos über die VBG

Wir wollen zum Beispiel verstehen: Was ist Frauen und Männer mit Lernschwierigkeiten selbst wichtig.

Die Wohn-Gruppe Pinguine

Einverständnis-Erklärung

Das Leit-Bild für Menschen mit Behinderung in Kiel.

Bundes-Teil-Habe-Gesetz: Das fehlt uns noch!

Mittendrin auch im Alter!

Unsere Wohn-Gemeinschaften die Idee:

teilhabe jetzt O ffene B ehinderten A rbeit Programm März bis Juni 2017 in den Landkreisen Ebersberg und Erding

Wohnen in einem Wohn-Heim. Wohnheime

In einem Leitbild stehen viele Sachen: Über einen Verein oder über eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung.

Umfrage von KISS Hamburg

Erklärung in Leichter Sprache zum Formular: Aufenthalts-Genehmigung

7 Forderungen an die Politiker für die Bundestags-Wahl 2017 vom Bundes-Verband Caritas Behinderten-Hilfe und Psychiatrie e.v.

#btw17 das muss kommen!

Jahresbericht. Sozial-Bericht Zusammen-Fassung in leichter Sprache. Sozial

Rede von Sören Pellmann im Bundestag

Stellungnahme: Das denken wir im Netzwerk Leichte Sprache über die Anträge

Menschen mit Behinderungen haben Rechte. Es reicht nicht, wenn die Rechte auf dem Papier stehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen die

Inhaltsverzeichnis - wo steht was?

Ich bestimme selbst wie ich wohne! Ein Heft in Leichter Sprache

Rede von Barbara Stamm in Leichter Sprache. Präsidentin vom Bayerischen Landtag Vorsitzende vom Landesverband der Lebenshilfe Bayern

Erklä rungen zum Indi vidu ellen Hilfeplan.

Betreuungs-Verfügung in Leichter Sprache

Sexualität, Schwangerschaft, Familienplanung

Infos für eine Mutter Wenn sie nicht verheiratet ist.

Erklärung zum Formular: Antrag für die Übernahme von Bestattungs-Kosten

Telefon für Bremen: Telefon für Bremerhaven: Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen aber einen Antrag dafür

So kann Ihr Kind gut mit der Schule anfangen

LEICHTE SPRACHE Info zur Haut krankheit Krätze. Merkblatt. Nachhaltige Region Soziale Region

#btw17 das muss kommen!

Die Wohn-Gruppe Ostheim

Infos und Erlaubnis in Leichter Sprache

Welchen Beruf will ich lernen? Das Projekt PraWO plus

Das Leit-Bild von der Lebenshilfe Solingen

So arbeitet das Netzwerk Leichte Sprache. So arbeitet das Netzwerk Leichte Sprache

Informationen zum neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz. Teil-Habe und Selbst-Bestimmung von Menschen mit Behinderungen. Ein Heft in Leichter Sprache

Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung

Antrag an die Regierung vom Bundes-Land Sachsen Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bündnis 90 Die Grünen

Wettbewerb: Die Unterfränkischen Inklusions-Preise

Landes-Amt für Soziales. Abkürzung: LAS. Infos zum Antrag auf Sozial-Hilfe. 1.Allgemeines. Hochstraße Saarbrücken. Dies ist ein Info-Blatt.

Inklusives Seminar. Meine Lebensgeschichte: Biografie-Arbeit mit dem Lebens-Buch

Infos in Leichter Sprache. Es gibt in Deutschland eine Partei: Christlich Demokratische Union. Die Partei heißt auch: CDU.

Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im Bezirk Mittelfranken

Transkript:

Wohn-Vertrag und Betreuungs-Vertrag in Leichter Sprache Der Vertrag ist zwischen Ihnen und der Lebenshilfe Nürnberger Land e.v. Der Vertrag beginnt am. Der Vertrag ist zu Ende, wenn er gekündigt wird. Der Vertrag gilt bis zum. Ihre Daten: Frau Wo wohnen Sie jetzt: Wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben: Der gesetzliche Betreuer muss den Vertrag auch unterschreiben. Ihr gesetzlicher Betreuer: Herr Adresse: Unsere Daten: Lebenshilfe Nürnberger Land e.v. unterschreibt den Vertrag für die Lebenshilfe.

Was steht in diesem Vertrag? 1. Wer sind wir? Seite 2 2. Welche Verträge sind noch wichtig für diesen Vertrag? Seite 3 3. Was macht die Lebenshilfe für Sie? Seite 5 4. Geld für Ihren Wohn-Platz Seite 11 5. Wenn Sie eigene Sachen mitbringen Seite 14 6. Wenn Sie mehr oder weniger Pflege und Betreuung brauchen Seite 15 7. Sie müssen mitarbeiten Seite 16 8. Regeln für das Zusammen-Wohnen Seite 17 9. Sich beraten lassen und sich beschweren Seite 18 10. Wann darf der Vertrag gekündigt werden? Seite 19 11. Regeln für diesen Vertrag Seite 20 12. Unterschreiben Seite 21 13. Was gehört noch zu diesem Vertrag? Seite 22 BWO0102/2/07.02.17 Seite 1

1. Wer sind wir? Wir sind die Lebenshilfe Nürnberger Land. Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Das bedeutet: Wir wollen mit unserer Arbeit nicht reich werden. Für unsere Arbeit bekommen wir Geld. Mit dem Geld helfen wir dann wieder Menschen mit Behinderung. Bei uns können Menschen mit Behinderung wohnen. Dabei ist uns wichtig, dass Menschen mit Behinderung überall dabei sein können. Wir helfen zum Beispiel Menschen mit Behinderung, dass sie andere Menschen treffen können. Das nennt man Teilhabe. BWO0102/2/07.02.17 Seite 2

2. Welche Verträge sind noch wichtig für diesen Vertrag? Wir haben schon einmal über Ihr Wohnen bei uns gesprochen. Da haben Sie von uns Zettel bekommen. Diese Zettel heißen: vor-vertragliche Information. Die vor-vertraglichen Informationen gehören zu diesem Vertrag. Auf diesem Zettel können Sie genau lesen, was wir für Sie machen. Vor-vertragliche Informationen Wenn sich seit dem Gespräch etwas verändert hat: Vielleicht steht noch nicht alles richtig in der vor-vertraglichen Information. Zum Beispiel: Sie ziehen doch in ein anderes Zimmer. Wir schreiben hier auf, was sich verändert hat: Änderungen Wenn Sie schon einen alten Vertrag mit uns haben: Der alte Vertrag gilt nicht mehr. Es gilt jetzt dieser neue Vertrag. Alter Vertrag gilt nicht mehr BWO0102/2/07.02.17 Seite 3

Wir haben Verträge mit dem Amt. Die Verträge heißen: Leistungs-Vereinbarung In diesem Vertrag steht: Wie müssen wir unsere Bewohner unterstützen. Vergütungs-Vereinbarung In diesem Vertrag steht: Wofür bekommen wir Geld. Und wie viel Geld bekommen wir. Verträge mit dem Amt Prüfungs-Vereinbarung In diesem Vertrag steht: Wie wird geprüft, dass wir gute Arbeit machen. Sie können diese Verträge bei uns lesen. Sie können auch eine Kopie von den Verträgen bekommen. Vertrag mit dem Land Bayern Es gibt noch einen wichtigen Vertrag. Der Vertrag heißt: Landes-Rahmen-Vereinbarung In diesem Vertrag steht: Wie müssen wir arbeiten. Jede Wohn-Einrichtung hat ein Konzept. Konzept Darin steht: Wie wird in dem Haus gearbeitet. Wie betreuen wir Sie. BWO0102/2/07.02.17 Seite 4

4. Was macht die Lebenshilfe für Sie? Unsere Hilfe soll für Sie passen. Darum schauen wir: Was brauchen Sie. Und was ist im Moment wichtig für Sie. Ihr Zimmer Sie bekommen ein Zimmer von uns. Das Zimmer ist in <Name Wohn-Einrichtung> <Straße Wohn-Gruppe> <PLZ Ort Wohn-Gruppe> Sie haben das Zimmer Nummer <Zimmernummer>. Das Zimmer ist im <Stockwerk> Stock-Werk. Ihr Zimmer Ihr Zimmer ist ein Einzel-Zimmer Sie wohnen alleine in dem Zimmer. Doppel-Zimmer Sie teilen sich das Zimmer mit jemandem. Wenn Sie ein Doppel-Zimmer haben: Es ist wichtig, dass Sie damit einverstanden sind. Sie dürfen sagen, wenn Sie mit der anderen Person nicht das Zimmer teilen wollen. BWO0102/2/07.02.17 Seite 5

Gemeinschafts-Räume Es gibt Räume, die alle Bewohner benutzen dürfen. Zum Beispiel Gruppen-Räume, Bade-Zimmer, Garten. Räume für alle Sie dürfen die Gemeinschafts-Räume benutzen. Putzen und Wäsche Wir putzen Ihr Zimmer, wenn Sie dass nicht können. Sie bekommen von uns: Bett-Wäsche Hand-Tücher Mittel für die Körper-Pflege. Zum Beispiel: Seife, Dusch-Gel, Zahn-Creme. Wenn Sie besondere Mittel brauchen: Sie müssen die Mittel selber bezahlen. Wir waschen für Sie: Ihre Bett-Wäsche. Ihre Kleidung. In der Außenwohngruppe waschen Sie selbst. Wir helfen Ihnen dabei. BWO0102/2/07.02.17 Seite 6

Schlüssel Sie bekommen diese Schlüssel: <Schlüssel> Wenn Sie noch mehr Schlüssel haben wollen: Sie dürfen nicht einfach neue Schlüssel machen lassen. Sie müssen uns fragen. Wir machen dann den Schlüssel für Sie nach. Wenn Sie Schlüssel verlieren: Sie müssen uns das sagen. Sie bekommen dann einen neuen Schlüssel von uns. Wenn Sie selber schuld sind, dass der Schlüssel weg ist: Sie müssen den neuen Schlüssel bezahlen. Wenn Sie ausziehen: Die Schlüssel gehören uns. Sie müssen alle Schlüssel zurück geben. BWO0102/2/07.02.17 Seite 7

Essen und Trinken Wenn Sie in der Wohn-Einrichtung sind: Sie bekommen Essen: Frühstück Mittag-Essen Zwischen-Mahlzeit Abend-Essen. Essen und Trinken Sie bekommen auch Getränke: Zum Beispiel: Kaffee, Tee, Kakao, Wasser und Saft. Alkohol bekommen Sie nicht von uns. Sie dürfen mit entscheiden und mit planen. Zum Beispiel was es zum Essen gibt. Besonderes Essen Wenn Sie besonderes Essen und Trinken brauchen. Zum Beispiel, weil Sie eine Diät machen. Oder weil Sie einige Sachen nicht essen dürfen. Ihr Arzt muss dann aufschreiben, dass Sie das besondere Essen brauchen. Sie bekommen dann das Essen von uns. BWO0102/2/07.02.17 Seite 8

Hilfe und Beratung Wir helfen Ihnen im Alltag. Zum Beispiel, wenn Sie zum Amt müssen. Oder, wenn Sie etwas einkaufen müssen. Wir helfen Ihnen mit Ihrem Geld. Zum Beispiel, wie Sie Geld sparen können. Hilfe bei vielen Sachen Wir helfen Ihnen, dass Sie andere Menschen treffen können. Wir helfen Ihnen, dass Sie in der Freizeit etwas unternehmen können. Selber bestimmen Wenn wir Ihnen helfen, ist Ihre Selbst-Bestimmung wichtig. Wir machen nur, was Sie wollen. Wir dürfen nicht über Sie bestimmen. Wobei wir Ihnen genau helfen, steht in einem Frage- Bogen. Der Frage- Bogen heisst Kröger- Bogen. Den Frage- Bogen schreiben wir mit Ihnen zusammen: Wir denken zusammen mit ihnen darüber nach, welche Unterstützung Sie brauchen und was Sie lernen können. Das schreiben wir im Frage- Bogen auf. Wir achten darauf, dass wir uns an den Frage- Bogen halten. Wir schauen auch, wo Sie schon etwas gelernt haben. Dann schreiben wir den Frage- Bogen neu. Wir helfen nur bei den Sachen, die im Frage- Bogen stehen. Oder wenn das Amt sagt: Wir bezahlen die Hilfe dafür. BWO0102/2/07.02.17 Seite 9

Pflege Wir helfen Ihnen bei der Pflege. Zum Beispiel: Wir helfen Ihnen, dass Sie Essen bekommen. Wir helfen Ihnen, dass Sie sich waschen und die Zähne putzen. Hilfe bei einfacher Pflege Wenn Sie mehr Pflege brauchen. Wir schauen im Gesetz für das Wohn-Heim nach: Im Gesetz steht Wir müssen Ihnen dabei helfen: Wir helfen Ihnen bei dieser Pflege. Im Gesetz steht Wir müssen Ihnen dabei nicht helfen: Wir helfen Ihnen nicht bei dieser Pflege. Mehr darüber steht in diesem Vertrag auf Seite 15. Arzt und Therapie Wir helfen Ihnen, wenn Sie zum Arzt müssen. Zum Beispiel können wir Ihnen sagen: Welche Ärzte gibt es. Sie können aber selber entscheiden: Zu welchem Arzt wollen Sie gehen. Das ist Ihr Recht. Wenn der Arzt sagt, dass Sie eine Therapie machen dürfen. Zum Beispiel: Kranken-Gymnastik. Wir helfen Ihnen, dass Sie jemanden dafür finden. Sie können aber selber entscheiden: Wo wollen Sie die Therapie machen. Das ist Ihr Recht. BWO0102/2/07.02.17 Seite 10

3. Geld für Ihren Wohn-Platz Was kostet Ihr Wohn-Platz? Ihr Wohn-Platz und Ihre Hilfe kostet Geld: Geld für Ihr Essen und das Wohnen. Dieses Geld nennt man Grund-Pauschale. Geld für Ihre Betreuung und Pflege. Dieses Geld nennt man Maßnahme-Pauschale. Geld für das Haus. Zum Beispiel, wenn etwas neu gemacht werden muss. Dieses Geld nennt man Investitions-Betrag. Wenn Sie nicht mehr in der Werkstatt oder Förderstätte arbeiten: Sie können dann bei uns in Gruppen mitmachen. Dafür bekommen wir auch Geld. Dieses Geld nennt man Tages-Struktur-Pauschale. Meistens bezahlt das Amt Ihren Wohn-Platz. Wie viel Geld wir bekommen, steht in einer Vereinbarung. Amt bezahlt meistens Die Vereinbarung haben wir mit dem Amt gemacht. Die Vereinbarung heißt: Vergütungs-Vereinbarung. Sie bekommen diese Vereinbarung mit diesem Vertrag. Wie viel Geld Ihr Wohn-Platz genau kostet, steht in der Anlage 1: Was kostet Ihr Wohn-Platz? Anlage 1 Diesen Zettel finden Sie am Ende vom Vertrag. BWO0102/2/07.02.17 Seite 11

Wann muss das Geld bezahlt werden? Das Geld muss am Anfang vom Monat bezahlt werden. Zum Beispiel: Das Geld für den Monat Juli muss am Anfang vom Monat Juli bezahlt werden. Am Anfang vom Monat Das Geld muss bis zum dritten Arbeits-Tag im Monat bezahlt sein. Wenn das Amt das Geld bezahlt: Wir schicken die Rechnung an das Amt. Das Amt bezahlt das Geld. Sie müssen nichts machen. Wir schreiben für Sie auf, wie viel das Amt für Sie bezahlt hat. Rechnung an das Amt Wenn wir mehr für Sie machen sollen, als das Amt bezahlt: Sie müssen den Rest selber bezahlen. BWO0102/2/07.02.17 Seite 12

Wenn Sie nicht da sind Kurz weg Sie sind weniger als 3 Tage nicht im Wohn-Heim: Ihr Wohn-Platz muss ganz bezahlt werden. Sie bekommen kein Geld zurück. Sie sind länger als 3 ganze Tage nicht im Wohn-Heim: Ihr Wohn-Platz kostet dann weniger Geld. Sie können dann einen Antrag an uns schreiben. Sie bekommen dann Geld von uns. Lange weg Wenn Sie in dem Wohn-Heim am Bitterbach, in dem Wohn-Heim am Haberloh oder in einer Außen-Wohn- Gruppe wohnen: Sie bekommen 4,00 für einen Tag. BWO0102/2/07.02.17 Seite 13

5. Wenn Sie eigene Sachen mitbringen Sie ziehen bei uns ein und bringen eigene Sachen mit. Zum Beispiel Möbel, Fernseher und Radio. Wir schreiben eine Liste. Auf der Liste steht: Was haben Sie mitgebracht. Liste für eigene Sachen Die Liste kommt dann in Ihre Akte im Büro. Sie bekommen eine Kopie von der Liste. Im eigenen Zimmer Ihre eigenen Sachen müssen in Ihrem Zimmer stehen. Wenn Sie woanders stehen sollen: Wir müssen das erlauben. Selber aufpassen Wenn Sie wertvolle Sachen mitbringen. Zum Beispiel Schmuck oder Geld: Sie müssen selber auf die wertvollen Sachen aufpassen. Wenn die Sachen geklaut werden: Wir bezahlen das nicht. Elektrische Geräte Sie dürfen Ihre eigenen elektrischen Geräte mitbringen. Zum Beispiel Fernseher, Computer, Radio. Elektrische Geräte müssen sicher sein. Die Geräte müssen sicher sein. Die Geräte müssen einmal im Jahr geprüft werden. Dafür kommt ein Elektriker. Dafür müssen Sie einmal im Jahr 5 selber bezahlen. BWO0102/2/07.02.17 Seite 14

6. Wenn Sie mehr oder weniger Pflege und Betreuung brauchen Sie brauchen mehr Pflege oder Betreuung. Zum Beispiel, weil Ihre Behinderung stärker wird. Wir versuchen dann, dass Sie weiter bei uns wohnen können. Wir versuchen dann zum Beispiel, dass mehr Betreuung da ist. Sie können nur weiter bei uns wohnen, wenn die Wohn-Einrichtung das schaffen kann. Und wenn die Räume noch passend sind. Und wenn die Leistungs-Vereinbarung mit dem Amt das noch erlaubt. Anlage 2 Manchmal können Sie dann aber nicht weiter bei uns wohnen. Mehr darüber steht im Anlage 2: Wann können Sie nicht mehr bei uns wohnen? Diesen Zettel finden Sie am Ende vom Vertrag. Wenn Sie mehr Pflege und Betreuung brauchen: Wir bekommen dann mehr Geld dafür. Gespräch: Wie viel Hilfe brauchen Sie? Wenn Sie weniger Hilfe brauchen: Wir bekommen dann weniger Geld dafür. Wenn das Amt Ihre Hilfe bezahlt: Wir sprechen mit dem Amt, dass Sie mehr oder weniger Hilfe bekommen. BWO0102/2/07.02.17 Seite 15

7. Sie müssen mitarbeiten Das Amt bezahlt Ihre Hilfe. Dafür muss man einen Antrag an das Amt schicken. Antrag schreiben Sie müssen die Anträge beim Amt stellen. Wenn Sie wollen helfen wir Ihnen dabei. Gespräch mit dem Amt Das Amt bezahlt Ihre Hilfe. Dafür gibt es Gespräche mit dem Amt. Das Amt schaut: Wie viel Hilfe brauchen Sie. Welche Hilfe brauchen Sie. Sie müssen beim Gespräch mitarbeiten. Zum Beispiel müssen Sie auf die Fragen antworten. BWO0102/2/07.02.17 Seite 16

8. Regeln für das Wohnen Damit alle gut zusammen wohnen können, gibt es Regeln. Diese Regeln heißen: Haus-Ordnung. Sie müssen sich an die Haus-Ordnung halten. Anlage 3 Vorher fragen Die Haus-Ordnung bekommen Sie mit diesem Vertrag: Anlage 3: Haus-Ordnung Diesen Zettel finden Sie am Ende vom Vertrag. Wenn Sie ein Tier haben wollen: Sie müssen den Leiter von der Wohn-Einrichtung fragen. Sie müssen alle Mit-Bewohner fragen. Alle müssen damit einverstanden sein. Rauchen ist im ganzen Haus verboten. Auch in Ihrem Zimmer dürfen Sie nicht rauchen. Wir dürfen nicht einfach in Ihr Zimmer gehen. Wir müssen anklopfen. Nicht einfach in Ihr Zimmer gehen. Wir haben einen Schlüssel für Ihr Zimmer. Manchmal müssen wir in Ihr Zimmer, wenn Sie nicht da sind. Zum Beispiel, wenn wir putzen wollen. Oder, wenn Hand-Werker kommen. Das dürfen wir. Wenn es geht müssen wir Ihnen das vorher sagen oder Sie fragen. BWO0102/2/07.02.17 Seite 17

9. Sich beraten lassen und sich beschweren Sie können sich beraten lassen. Sie können sich beschweren. Zum Beispiel, wenn wir schlechte Arbeit machen. Beraten und beschweren Sie können sich bei uns beschweren. Anlage 4 Sie können sich aber auch bei anderen Stellen beschweren. Welche Stellen das sind, steht in Anlage 4: Wo kann ich mich informieren? Wo kann ich mich beschweren? Diesen Zettel finden Sie am Ende vom Vertrag. BWO0102/2/07.02.17 Seite 18

10. Wann darf der Vertrag gekündigt werden? Sie können den Vertrag kündigen. Wir können den Vertrag kündigen. Die genauen Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt: Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz. Die Lebenshilfe darf den Vertrag kündigen, wenn Sie in der Wohn-Gruppe stark stören. Oder, wenn Sie andere Bewohner sehr stark stören. Zum Beispiel, wenn Sie andere schlagen. BWO0102/2/07.02.17 Seite 19

11. Regeln für diesen Vertrag Wenn sich dieser Vertrag ändert. Oder wenn es neue Regeln gibt: Wir müssen das aufschreiben. Nur dann gilt es. Wir können nicht alle Regeln einfach so verändern. Bei ein paar Regeln müssen wir uns dann an ein Gesetz halten. Das Gesetz heißt: Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz. Neue Regeln aufschreiben. Welche Regeln können wir nur nach dem Gesetz verändern? Die Regel: Wenn Sie mehr oder weniger Pflege und Betreuung brauchen. Und die Regel: Was kostet Ihr Wohn-Platz. Der Preis darf sich nur ändern, wenn wir einen neuen Vertrag mit dem Amt machen. Wenn eine Regel in diesem Vertrag nicht stimmt: Alle anderen Regeln stimmen trotzdem. Falsche Regel: alle anderen Regeln bleiben. Das bedeutet: Sie müssen sich dann auch immer noch an die anderen Regeln in diesem Vertrag halten. Für die falsche Regel wird dann eine neue Regel gesucht. Die neue Regel muss der alten Regel ähnlich sein. BWO0102/2/07.02.17 Seite 20

12. Unterschreiben Ort, den Datum Ihre Unterschrift Bewohner oder gesetzlicher Betreuer Unterschrift Lebenshilfe Lebenshilfe BWO0102/2/07.02.17 Seite 21

13. Was gehört noch zu diesem Vertrag? Zu diesem Vertrag gehören noch 4 Texte. Diese Texte nennt man Anlage. Sie bekommen die Texte mit diesem Vertrag. Anlage 1: Was kostet Ihr Wohn-Platz? In diesem Text steht: Wie viel kostet Ihr Wohn-Platz Wie wird das Geld bezahlt Anlage 2: Wann können Sie nicht mehr bei uns wohnen? In diesem Text steht: Was passiert, wenn wir Sie nicht mehr genug betreuen und pflegen können. Anlage 3: Haus-Ordnung In diesem Text stehen die Regeln für das Zusammen-Wohnen. Anlage 4: Wo kann ich mich informieren? Wo kann ich mich beschweren? In diesem Text stehen Personen, wo Sie sich beschweren können. Zum Beispiel, wenn Sie mit der Arbeit der Betreuer nicht zufrieden sind. Bilder: Lebenshilfe Bremen für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 BWO0102/2/07.02.17 Seite 22