Reglement der Elternmitwirkung Talhof-Erlen Ausgabe 2012 (Am 3.9.2012 von der Kreisschulpflege genehmigt)
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Aufgaben der Elternmitverantwortung 3 2. Organisation des Elternrates 4 3. Organisation Wahlen 6 4. Aufgaben des Vorstandes 8 5. Aufgaben der Klassendelegierten 9 6. Abgrenzungen 10 7. Allgemeine Bestimmungen 11 8. Infrastruktur und Finanzen 12 Reglement Elternmitwirkung Seite 2 von 12
1. Ziele und Aufgaben der Elternmitverantwortung Die Elternmitverantwortung (EMW) übernimmt die gemeinsame Verantwortung für die Kinder und weiteren an der Schule Beteiligten, indem sie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Lehrpersonen, der Hauswartung und den Behördenmitgliedern pflegen, die Schule unterstützt mit Wissen, Ideen und Erfahrungen, Schulprojekte initiiert oder bei der Durchführung mithilft. Die EMW schafft ein Netzwerk für alle Eltern der Schule Talhof- Erlen und profitiert von den Ressourcen, Erfahrungen und kulturellen Werten aller Beteiligten, indem sie Erfahrungsaustausch, Diskussionsforen und Weiterbildungsanlässe organisiert, bei Problemen zur Lösungsfindung beiträgt, allen Eltern bei Fragen, die die ganze Schule betreffen, als Anlaufstelle und Drehscheibe dient. Reglement Elternmitwirkung Seite 3 von 12
2. Organisation des Elternrates Der Elternrat setzt sich zusammen aus je einem Delegierten pro Klasse. Die Klassendelegierten und ihre Stellvertretungen werden jährlich neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Klassendelegierten wählen einen Vorstand bestehend aus 5 Mitgliedern, wobei das Schulhaus Talhof mit 3 Vorstandmitgliedern und das Schulhaus Erlen mit 2 Vorstandsmitgliedern vertreten ist. Reglement Elternmitwirkung Seite 4 von 12
Sollte eine grosse Kulturgruppe im Elternrat nicht vertreten sein, so kann eine zusätzliche Vertretung in den Elternrat eingeladen werden. Sämtliche Beschlüsse des Elternrates werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Klassendelegierten gefasst. Der Elternrat konstituiert sich selbst. Reglement Elternmitwirkung Seite 5 von 12
3. Organisation Wahlen Wahl der Klassenelterndelegierten Der Vorstand des Vorjahres, bzw. die letztjährigen Delegierten sind verantwortlich für die Durchführung der Wahlen. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Klasseneltern, bzw. Erziehungsberechtigte von SchülerInnen der betreffenden Klasse. Gewählt werden können alle Klasseneltern, die nicht im Schulkreis angestellt (Lehrpersonen, Hauswart, Schulleitung, Hortpersonal) oder in der Schulpflege tätig sind. Klassenelternteile, von denen mehrere Kinder die Schule besuchen, können nur in einer Klasse als Klassenelterndelegierte gewählt werden. Wählbar sind ferner nur jene Klasseneltern, die entweder am Wahlabend anwesend sind oder sich vorgängig beim Klassenelterndelegierten (Wahlleitung) schriftlich für eine Kandidatur beworben haben. Jede Klasse wählt 2 Klassenelterndelegierte. Findet sich niemand, ist diese Klasse vorläufig ohne Vertretung im Klassenelternrat. Besonders motivierte Eltern können sich zusätzlich in den Elternrat wählen lassen. Jede Klasse hat jedoch bei Abstimmungen und Wahlen im Elternrat max. 2 Stimmen. Die Delegierten werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Reglement Elternmitwirkung Seite 6 von 12
Die Wahl ist gültig mit einfacher Mehrheit. Bis Ende September wird ein Klassenelternabend von der Lehrperson organisiert. Die Delegierten vom Vorjahr führen die Wahlen am Klassenelternabend durch. Tipps zur Durchführung der Wahl finden sich im Infoblatt Wahlen. Reglement Elternmitwirkung Seite 7 von 12
4. Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand des Elternrates konstituiert sich selber bestimmt den Sitzungsrhythmus des Vorstandes, mindestens einmal pro Quartal verschickt eine Traktandenliste vor dem Sitzungstermin führt, genehmigt und verwaltet die Sitzungsprotokolle organisiert mindestens zwei Elternratsversammlungen pro Schuljahr, bei Bedarf weitere leitet die Sitzungen des Elternrats pflegt den Kontakt nach aussen (Vereine, Organisationen, Clubs, andere Elternräte u.a.m.) informiert Eltern und Öffentlichkeit in Absprache mit der SL über Projekte und Aktivitäten initiiert Projekte in Absprache mit der Schulleitung und koordiniert die Projektumsetzungen informiert die SL über Anliegen der Eltern hat die Budgetverantwortung über die von der Schule zur Verfügung gestellten Mittel und legt jährllich der Schulleitung eine Abrechnung vor Reglement Elternmitwirkung Seite 8 von 12
5. Aufgaben der Klassendelegierten Die Klassendelegierten fördern den Kontakt zwischen Klasseneltern, Elternrat und Klassenlehrpersonen vertreten die Klasse im Elternrat leiten Anliegen von Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern, der Lehrerschaft, welche die gesamte Schule betreffen, weiter besprechen mit der Klassenlehrkraft am Anfang des Schuljahres die Form der möglichen Zusammenarbeit und werten diese Ende Schuljahr aus nehmen an den Elternratssitzungen teil; im Verhinderungsfall die Stellvertretung können auf Klassenebene Projekte unterstützen oder einbringen wählen den Vorstand führen die Klassendelegiertenwahlen anlässlich des Elternabends für das laufende Schuljahr durch Reglement Elternmitwirkung Seite 9 von 12
6. Abgrenzungen Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen. Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern ist nicht Aufgabe der Elternmitwirkung. Vertrauliche Informationen unterstehen der Schweigepflicht. Die Elternmitwirkung hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Schulpflege, der Schulleitung und der Lehrpersonen. Im Volksschulgesetz ( 55 VSG Mitwirkung im Allgemeinen und 65 der Volksschulverordnung) ist die Elternmitwirkung geregelt und somit für den Elternrat Talhof/Erlen gültig Reglement Elternmitwirkung Seite 10 von 12
7. Allgemeine Bestimmungen Die Elternmitwirkung Talhof-Erlen ist konfessionell und politisch neutral. Auf fremdsprachige Mitglieder ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Delegierte, die Einzelinteressen vertreten oder/und nicht angemessen mit dem/der Lehrer/in und /oder der Klassenvertretern zusammenarbeiten, können - nach einer Aussprache mit den Beteiligten - durch den Vorstand der Elternmitwirkung von der Elternarbeit ausgeschlossen werden. Die Zweckmässigkeit des Reglements ist periodisch zu überprüfen. Reglement Elternmitwirkung Seite 11 von 12
8. Infrastruktur und Finanzen Die Schule Talhof-Erlen stellt der EMW unentgeltlich Räume für die Durchführung von Sitzungen zur Verfügung. Termine für Sitzungen in Schulräumen finden nach Absprache mit der Schulleitung statt. Die EMW kann in Absprache mit der Schulleitung Informationen wie Flyer etc. in der Schule kopieren und über die Klassen verteilen lassen. Das von der Schulleitung zugesprochene Budget wird von der EMW selbständig verwaltet. Ende Jahr wird der Schulleitung eine Abrechnung vorgelegt Reglement Elternmitwirkung Seite 12 von 12