Strategische Umweltprüfung. zum Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil

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Transkript:

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Strategische Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Zusammenfassende Umwelterklärung 1

Inhalt 1 Aufgabenstellung der zusammenfassenden Umwelterklärung... 4 2 Erläuterung der Einbeziehung von Umwelterwägungen innerhalb des Maßnahmenprogramms... 5 3 Berücksichtigung des Umweltberichts einschließlich der Stellungnahmen von Behörden und Öffentlichkeit... 6 4 Darlegung der Auswahlgründe für das Maßnahmenprogramm nach Abwägung mit den geprüften Alternativen... 8 5 Maßnahmen nach 14m UVPG zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen... 9 3

1 Aufgabenstellung der zusammenfassenden Umwelterklärung Die Europäische Union hat im Jahr 2000 mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die bis 2015 (mit Verlängerung bis 2021, 2027) zu einem guten Zustand bzw. Potenzial der Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer in ökologischer und chemischer Hinsicht sowie des Grundwassers in mengenmäßiger und chemischer Hinsicht führen. Nach Umsetzung dieser EG-Richtlinie in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Länder- Wassergesetze erfolgte zunächst die Schaffung flussgebietsbezogener Verwaltungsstrukturen sowie die Erarbeitung von Datengrundlagen und Problemanalysen zu den Grund- und Oberflächengewässern einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer. Anschließend wurde im Jahr 2009 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit (FGE) Rhein ein Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm nach 82 und 83 WHG veröffentlicht. Ende 2014 erfolgte die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 (zweiter Bewirtschaftungszeitraum) gemäß 84 Abs. 1 WHG. Zu dem Entwurf des aktualisierten Maßnahmenprogramms wurde ein Umweltbericht als wesentliche Grundlage für die erforderliche Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß den 14f - m des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erarbeitet. Der Umweltbericht stellt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen positiven und negativen Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms auf die im UVPG genannten Schutzgüter dar. Der Umweltbericht dient dazu, die Arbeitsschritte und Ergebnisse der SUP zu dokumentieren und in die Entscheidungsfindung einzubringen. Anschließend wurde dieser Umweltbericht gemäß 14h - i UVPG zusammen mit dem Entwurf des Maßnahmenprogramms den Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt wird, sowie der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen gemäß 14k UVPG durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung fand im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Maßnahmenprogramms für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein Berücksichtigung. Aufgrund der Bestimmungen des 14l UVPG gehört zur Bekanntgabe des Maßnahmenprogramms eine zusammenfassende Erklärung. Gegenstand dieser Erklärung ist die Erläuterung, wie Umwelterwägungen innerhalb des Maßnahmenprogramms einbezogen sowie die Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen das Maßnahmenprogramm gewählt wurde. Die zusammenfassende Erklärung bildet gemeinsam mit der Bekanntmachung der Annahme des Plans den Abschluss des Verfahrens zur SUP des Maßnahmenprogramms für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein 2015 bis 2021. 4

2 Erläuterung der Einbeziehung von Umwelterwägungen innerhalb des Maßnahmenprogramms Das Maßnahmenprogramm für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein beruht auf den im Bewirtschaftungsplan vorgenommenen Problemanalysen hinsichtlich der signifikanten Belastungen und anthropogenen Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Detaillierte Inhalte der Problemanalyse sind dem Kapitel 2 im Bewirtschaftungsplan zu entnehmen. In einem Planungs- und Kommunikationsprozess wurden vorhandene chemische, physikalische und biologische Grundlagendaten ausgewertet. Die ermittelten Belastungen sind im Maßnahmenprogramm beschrieben. Im Jahr 2013 erfolgte im Rahmen der Aktualisierung der Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 WRRL die Beurteilung der Situation der Oberflächengewässer und des Grundwassers im Thüringer Einzugsgebiet des Rheins. Aus den Ergebnissen der Belastungsanalyse wurden die für die Zielausrichtung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein abgeleitet. Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Thüringer Einzugsgebiet des Rheins fand vom 22.12.2013 bis zum 22.06.2014 eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der interessierte Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit zur Stellungnahme erhielten. Auch innerhalb der in der internationalen FGE Rhein liegenden EG-Mitgliedstaaten - Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande - fand eine Abstimmung zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung statt. Die Endfassung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung berücksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen. Unter Beachtung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung sind die Maßnahmen der Entwürfe des aktualisierten Bewirtschaftungsplans und des aktualisierten Maßnahmenprogramms für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein entwickelt worden. Hierbei wurde vor allem der von der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erstellte standardisierte Katalog von wasserwirtschaftlichen Maßnahmentypen einbezogen. Der so zur Verbesserung des Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser erstellte Entwurf des aktualisierten Maßnahmenprogramms war dann Gegenstand der SUP. Den Ausgangspunkt der SUP bildete die im Frühjahr 2014 durchgeführte Abstimmung des Untersuchungsrahmens (Scoping) für den Umweltbericht. Hierzu wurde ein Vorschlag für einen Untersuchungsrahmen entwickelt und jeweils Stellungnahmen der Behörden gemäß 14f Abs. 4 UVPG eingeholt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch das Maßnahmenprogramm berührt wird. Im Zuge der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat die zuständige oberste Wasserbehörde über die Berücksichtigung vorgebrachter Änderungs- und Ergänzungswünsche entschieden. Infolge des weiteren Abstimmungs- und Diskussionsprozesses wurde der SUP-Untersuchungsrahmen an einigen Stellen so angepasst, dass eine Verbesserung der Einbeziehung von Umwelterwägungen bei der SUP erzielt werden konnte, z. B. hinsichtlich der Belange des Bodenschutzes. Die auf diesem abgestimmten Untersuchungsrahmen basierende anschließende Erarbeitung des Umweltberichts enthält, aufbauend auf einer allgemeingültigen Wirkungsanalyse der einzelnen Maßnahmentypen des LAWA-Maßnahmenkatalogs, eine raumbezogene Auswirkungsprognose und - bewertung, der sämtliche vorliegende Maßnahmenmeldungen für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein zugrunde lagen. 5

In der Gesamtzusammenschau aller Umweltziele sind durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms positive bis sehr positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Diese liegen naturgemäß insbesondere im Bereich der Oberflächengewässer und des Grundwassers, denn das Maßnahmenprogramm zielt gerade darauf ab, diese beiden Umweltgüter nachhaltig zu verbessern. Den positiven Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms stehen potenziell negative Auswirkungen hinsichtlich des Faktors Flächeninanspruchnahme gegenüber, die jedoch räumlich begrenzt sind. Dies betrifft teilweise die Schutzgüter Boden sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Durch Prospektionen im Vorfeld der Zulassung und mit Hilfe von Vermeidungs- und Sicherungsmaßnahmen ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Zielkonflikte i. d. R. lösen oder zumindest minimieren lassen. Prinzipiell ist bei den Bewertungen im Umweltbericht zu berücksichtigen, dass sich aufgrund der abstrakten Planungsebene und des Konkretisierungsgrades des Maßnahmenprogramms die Umweltauswirkungen vielfach erst im Genehmigungsverfahren abschließend ermitteln lassen. Für mögliche Zielkonflikte sind abgestimmte Lösungen zwischen Wasserwirtschaft sowie Natur-, Boden- und Denkmalschutz bzw. anderen Sachgebieten zu erarbeiten, die der Zielerreichung der jeweiligen Umweltziele möglichst umfassend gerecht werden. 3 Berücksichtigung des Umweltberichts einschließlich der Stellungnahmen von Behörden und Öffentlichkeit Der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein ist das zentrale Dokument der SUP. Die Entwürfe von Maßnahmenprogramm und Umweltbericht wurden den Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt wird, und der Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ab dem 22.12.2014 zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am 22.06.2015 wurden die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich ihrer Relevanz für das weitere Verfahren überprüft. Insgesamt gingen fünf Stellungnahmen zum Maßnahmenprogramm des Thüringer Anteils an der FGE Rhein und dem Umweltbericht ein. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden auf konkrete Forderungen geprüft. Sie führten teilweise zu redaktionellen Änderungen des Maßnahmenprogramms. Die Begründungen können im Einzelnen auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamts über den nachfolgenden Link eingesehen werden: http://www.thueringen.de/wrrl. In der Stellungnahme zum Umweltbericht wird die voraussichtlich ermittelte Umweltauswirkung des Maßnahmenprogramms auf das Schutzgut Boden nicht geteilt. Die Umweltauswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen werden im Umweltbericht hinsichtlich des schutzgutbezogenen Umweltziels Gewährleistung einer forst- und landwirtschaftlichen Nutzung als potenziell negativ eingeschätzt. Eine potenziell negative Betroffenheit der Forstwirtschaft wird in der Stellungnahme nicht erkannt. Bei der Bewertung der Maßnahmen wurde bspw. berücksichtigt, dass die Umsetzung einiger Maßnahmen mit der Inanspruchnahme von Boden bzw. Fläche verbunden ist, die für die Land- bzw. Forstwirtschaft dann nicht mehr zur Verfügung stehen bzw. einer Nutzungsextensivierung unterliegen. Diese Aspekte stehen einer uneingeschränkt positiven Bewertung der Maßnahmen teilweise entgegen. Bei der Bewertung des schutzgutbezogenen Zielbeitrags wird zudem eine Worst-Case-Betrachtung zugrunde gelegt. Dies ist erforderlich, da in den relevanten Maßnahmen des LAWA-Maßnahmenkatalogs unterschiedliche Maßnahmen bzw. verschiedene Ausprägungen von Maßnahmen zusammengefasst wurden. 6

Substanzielle inhaltliche Änderungen des Maßnahmenprogramms, die eine gegenüber dem ausgelegten Umweltbericht abweichende Beurteilung der Umweltauswirkungen nach sich ziehen würden, waren nicht erforderlich. Im Rahmen der Vervollständigung des Maßnahmenprogramms erfolgte im August 2015 eine Aktualisierung der gemeldeten Maßnahmentypen gemäß LAWA-Maßnahmenkatalog. Die Modifikation der Maßnahmen im Maßnahmenprogramm führt teilweise zu einer Überarbeitung der Auswirkungsprognose für das betroffene Bearbeitungsgebiet Main und vereinzelt zu redaktionellen Anpassungen des Umweltberichts. Ein Punkt dabei war die Überarbeitung der zuvor ermittelten, voraussichtlich erheblichen positiven und negativen Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms. Im Ergebnis sind lediglich vereinzelte Änderungen der Bewertungen festzustellen. Die Grundaussage des Umweltberichts, dass die Durchführung des Maßnahmenprogramms weit überwiegend positive Effekte auf die Schutzgüter nach UVPG, insbesondere auf das Schutzgut Wasser bewirkt, bleibt bestehen. Aus den Modifizierungen des Maßnahmenprogramms resultiert in der Summe keine Änderung der Gesamtplanwirkung des Maßnahmenprogramms. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit im Rahmen der SUP aus umweltfachlicher Sicht nicht erforderlich. 7

4 Darlegung der Auswahlgründe für das Maßnahmenprogramm nach Abwägung mit den geprüften Alternativen Das Maßnahmenprogramm selbst enthält keine Planungsalternativen. Es stellt das Ergebnis eines Auswahlprozesses unter den alternativen Planungsmöglichkeiten im Rahmen der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein dar. Zur Harmonisierung der Maßnahmenprogramme der internationalen FGE Rhein wurde die Maßnahmenauswahl in den im Rheineinzugsgebiet liegenden EG-Mitgliedstaaten Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande insbesondere bzgl. der international abgestimmten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und überregionalen Bewirtschaftungsziele abgestimmt. Im Bewirtschaftungsplan sind großräumige bzw. grundsätzliche Alternativen Gegenstand der Betrachtung, die sich an überregionalen Strategien zur Erreichung der Umweltziele orientieren. Die Auswahl der jeweils zweckmäßigsten bzw. dringlichsten Planungsalternative im Bewirtschaftungsplan orientiert sich an den spezifischen Bewirtschaftungszielen für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein. Unterschiedliche Möglichkeiten zum Erreichen dieser Bewirtschaftungsziele wurden hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirksamkeit beurteilt. Kleinräumige Standortalternativen von Planungsmaßnahmen sind wegen der grundlegenden Systematik gestufter Planungsverfahren nicht Gegenstand des Maßnahmenprogramms bzw. des Bewirtschaftungsplans, sondern werden anschließend in den die konkreten Einzelplanungen betreffenden Zulassungsverfahren untersucht und bewertet. Der prozesshafte Charakter der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms ( 84 WHG) beinhaltet die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit von Korrekturen oder Nachbesserungen aufgrund von Ergebnissen der Überwachungsmaßnahmen von Oberflächengewässern und Grundwasser. 8

5 Maßnahmen nach 14m UVPG zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Gemäß 14m UVPG sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Pläne und Programme auf die Umwelt zu überwachen und die Maßnahmen dafür im Umweltbericht zu benennen. Zweck des Monitorings ist unter anderem, frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln, um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Gemäß 14m Abs. 5 UVPG können zur Erfüllung der Anforderungen bestehende Überwachungsmechanismen genutzt werden. Relevant für die Überwachung sind in erster Linie die Umweltauswirkungen, für die im Ergebnis der SUP ein wesentlicher Beitrag durch das Maßnahmenprogramm ermittelt wurde. Dementsprechend beziehen sich geeignete Überwachungsmaßnahmen vor allem auf Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Für das Monitoring der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auch auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit werden die Monitoringmaßnahmen gemäß WRRL genutzt, die von den zuständigen Behörden in Thüringen durchgeführt werden. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das den Zielerreichungsgrad eines guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und eines guten chemischen Zustands der Oberflächengewässer und eines guten mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands regelmäßig erfasst. Während die Gewässerüberwachung in den Jahren 2007 und 2008 in erster Linie auf die Ermittlung von Belastungen und deren Ursachen ausgerichtet war, um zu einer Zustandsbewertung zu gelangen, ist sie im Rahmen der Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans ein Instrument für Erfolgskontrollen der Maßnahmen und langfristigen Planungen sowie einer gegebenenfalls vorzunehmenden Nachbesserung der Maßnahmen bei unzureichender Wirksamkeit. In dem Bericht zum Überwachungsprogramm nach Artikel 8 der WRRL für den Thüringer Anteil an der FGE Rhein werden folgende Arten des Monitorings am Oberflächen- und Grundwasser unterschieden: Überblicksüberwachung zum Monitoring der langfristigen Entwicklungen innerhalb der gesamten internationalen FGE Rhein in einem reduzierten Messnetz. Die Wasserqualität im Rhein wird regelmäßig im Rahmen des Deutschen Untersuchungsprogramms Rhein untersucht. Operative Überwachung zum regelmäßigen Monitoring signifikanter stofflicher und hydromorphologischer Belastungen in einem engen Messnetz. In die operative Überwachung werden alle Wasserkörper einbezogen, die in wasserabhängigen Habitat- und Artenschutzgebieten liegen und die nach WHG festgelegten Umweltziele möglicherweise verfehlen. Überwachung zu Ermittlungszwecken zum Monitoring von Sonderbelastungen z. B. zur Ursachenanalyse bei unerwartetem Fischsterben. Mit der Novellierung des WHG und dem Inkrafttreten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) wurden die Vorgaben der WRRL zur Überwachung in die nationalen Gesetze und Verordnungen umgesetzt und weiter konkretisiert. Die Anforderungen an Überwachungsfrequenzen und -intervalle sind für die Oberflächengewässer nach 9 OGewV i. V. m. Anlage 9 und für das Grundwasser nach 9 GrwV i. V. m. Anlage 3 und 4 vorgegeben. Im Jahr 2013 wurden gemäß Artikel 5 für alle Oberflächen- und Grundwasserkörper Bewertungen hinsichtlich der Qualitätskomponenten aktualisiert, die eine detaillierte Beschreibung der Veränderungen gegenüber dem vorigen Zustand zuließen. Die Überwachung beinhaltet umfangreiche Messnetze zur Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Diese Bestandserfassung gilt es für die Oberflächengewässer in Abhängigkeit der Qualitätskomponente im ein-, drei- oder sechsjährlichen Turnus zu aktualisieren. Der mengenmäßige und chemische Zustand der Grundwasserkörper wird in regelmäßigen Abständen gemessen. Eine ausführliche Darstellung der Überwachungsnetze und Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen ist dem Kapitel 4 des Bewirtschaftungsplans zu entnehmen. 9

In Bezug auf das Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt wird in erster Linie auf das Monitoring zu Natura 2000-Gebieten verwiesen, das von den Naturschutzbehörden der Länder durchgeführt wird. Die Überwachung ermöglicht zudem eine kontinuierliche Beurteilung der wasserabhängigen Natura 2000- Gebiete hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes. Das Monitoring der FFH-Lebensraumtypen und -Arten erfolgt in einem Sechs-Jahres-Turnus. Im Verbund sind diese Überwachungsmaßnahmen geeignet, unvorhersehbare nachteilige Auswirkungen zu erfassen, um auf dieser Grundlage bei Bedarf entsprechend gegensteuern zu können. Die Ergebnisse der Überwachung sind der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen sowie den in 14h UVPG genannten Behörden zugänglich zu machen und bei einer erneuten Aufstellung oder einer Änderung des Plans oder Programms zu berücksichtigen. Für die im Zuge der Umsetzung der WRRL geforderten Maßnahmenprogramme nach 82 WHG ist gemäß 14b Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1.4 UVPG eine SUP durchzuführen. Mit der SUP soll gewährleistet werden, dass aus der Durchführung des Maßnahmenprogramms resultierende Umweltauswirkungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor der Annahme des Programms systematisch berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung soll ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden. Prüfgegenstand der SUP sind alle Maßnahmen, die in das Maßnahmenprogramm aufgenommen wurden. Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht, in dem die voraussichtlich erheblichen positiven und negativen Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms auf die im UVPG genannten Schutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht dient dazu, die Arbeitsschritte und Ergebnisse der SUP zu dokumentieren und in die Entscheidungsfindung einzubringen. Die Gliederung des Umweltberichts orientiert sich an den rechtlich geforderten Mindestinhalten des 14g UVPG. Der vorliegende Umweltbericht bezieht sich auf den Thüringer Anteil der FGE Rhein. Insgesamt umfasst die FGE Rhein ein Einzugsgebiet von ca. 198.000 km² und verteilt sich auf neun Staaten. Der deutsche Teil der FGE erstreckt sich über acht Bundesländer, wobei der Freistaat Thüringen mit ca. 809 km² (ca. 0,8 %) den geringsten Flächenanteil am deutschen Einzugsgebiet hat. Zur Abstimmung und Koordinierung wasserwirtschaftlicher Aufgaben und Maßnahmen zwischen den Ländern im deutschen Teil der FGE Rhein wurde 2012 die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein gegründet, in welcher der Freistaat Thüringen Vertragspartner ist. In der FGG Rhein wird kein gemeinsames Maßnahmenprogramm erstellt, sondern die Bundesländer liefern eigene Pläne und Programme für ihren jeweiligen Anteil an der FGE Rhein. Das bedeutet, dass Thüringen eigenständig für die Durchführung der SUP für das Maßnahmenprogramm zuständig ist. 10

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