Energetische Sanierung (KfW, L-Bank): Fördermöglichkeiten für Wohnraum,
Kurzvorstellung Dipl. Ing. (FH) - Beratung Wohnungsbau Neubau, Bestand, Sanierungskonzept, Anlagentechnik Baukostenoptimierung Fördermittelberatung - Beratung Unternehmen Querschnittstechnologien Energiemanagement ISO 50001, DIN EN 16247, DIN ISO 50001 Material- und Ressourceneffizienz Fördermittelberatung - Beratung Kommunen Kommunales Klimaschutzkonzept Kommunale Liegenschaften BAFA Fördermittel
Übersicht Fördermittel Ca. 30 Förderprogramme Sanierung -Bauteile thermische Hülle -Heizung (nur energetische Maßnahmen)
Energieeinsparverordnung Gesetzliche Grundlagen EnEV 2013/2016 -Neubau -Bestand Bestandsgebäude: - Ändern von Bauteilen - Erstmaliger Einbau von Bauteilen - Erweiterung und Ausbau
Gesetzliche Grundlagen Neubau nach EnEV: Errichten eines beheizten und/oder Gekühlten Gebäudes Nutzfläche > 50 m 2
U-Werte Gesetzliche Grundlagen bei Sanierung Bestandsgebäude: Außenwände 0,24 W/(m 2. K) Fenster 1,3 W/(m 2. K) Dach 0,24 W/(m 2. K) Wände geg. Erdr. 0,30 W/(m 2. K) Bei Änderung >10% der einzelnen Bauteilfläche
Gesetzliche Grundlagen Relevante Größen: -Einzelmaßnahmen -Effizienzhaus Gesamt U-Wert H T Transmissionswärmeverlust Primärenergie Q p u-wert
Förderprogramme KfW
Förderprogramme KfW
Kredit Bestand (151/152) Sanierung Gebäude mit Bauantrag vor 01.02.2002 Anzahl Wohneinheiten nach Sanierung - Effizienzhausstandard 115, 100, 85, 70, 55 Fördersumme 100.000.- / WE - Einzelmaßnahmen Fördersumme 50.000.- / WE
Kredit Bestand (151/152)
Kredit Bestand (151/152) Sanierung - Einzelmaßnahmen. + Wärmedämmung von Wänden + Wärmedämmung von Dachflächen + Wärmedämmung von Geschossdecken + Erneuerung der Fenster und Außentüren + Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage + Erneuerung der Heizungsanlage + Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Kredit Bestand (151/152) Sanierung - Einzelmaßnahmen Heizungspaket + Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger + zu ersetzender Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht. + Einhaltung technische Anforderungen Merkblatt + Optimierung gesamter Heizungsanlage + keine Kombintion mit BAFA Förderung
Kredit Bestand (151/152) Sanierung - Einzelmaßnahmen Lüftungspaket + Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligem Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu -und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestenseiner förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster
Kredit Bestand (151/152)
Kredit Bestand (151/152)
Kredit Bestand (151/152)
Kredit Bestand (151) Beispiel Sanierung Effizienzhausstandard85 Gebäude Baujahr 1931 Wohnhaus mit Ökonomieteil - EG Massiv Ziegelstein Polistyrol 035 18 cm - OG Fachwerk Holzrahmen 18x6cm, Mineralwolle 035 - Oberste Geschossdecke Holzrahmen 20 % Holzanteil, 20 cm Mineralwolle 035 - Kellerdecke 8 cm PUR (Styrodur) 024 Dämmung 4 cm PS Polystyrol 030 Trittschall unter Estrich - Innenwand Mineralwolle16 cm - Fenster u w -0,71 W/m 2 K (3-fach)
Kredit Bestand (151) Sanierung Effizienzhausstandard85 Gebäude Baujahr 1931 - AW EG u = 0,21 W/m 2 K 18 cm - OG Fachwerk u = 0,24 W/m 2 K 18 cm - Oberste Geschossdecke u = 0,20 W/m 2 K 20 cm - Innenwand u = 0,25 W/m 2 K 16 cm - Kellerdecke u = 0,30 W/m 2 K 8 cm PU 024
Bestand (152) Sanierung Einzelmaßnahmen Anforderungen KfW Außenwände 0,20 W/(m 2. K) (20 cm) Fenster 0,95 W/(m 2. K) Dach, oberste Geschossdecke 0,14 W/(m 2. K) (31 cm) Kellerdecke Wände geg. Erdr. 0,25 W/(m 2. K) (14 cm)
Effizienzhaus 85 Beispielgebäude: Komplettsanierung
KfW Programm 167 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien 1,31% effektiver Jahreszins für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen bis 50.000 Euro für jede Wohneinheit bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz Kombination mit dem Marktanreizprogramm BAFA
KfW Programm 430 Zuschuss
KfW Programm 430 Zuschuss KfW-Effizienzhaus-Typ Höhe des Zuschusses KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal Heizungs-/Lüftungspaket Einzelmaßnahmen Bagatellgrenze 30,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 Euro pro WE 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 25.000 Euro pro WE 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 20.000 Euro pro WE 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 17.500 Euro pro WE 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro WE 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro WE 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit Zuschussbeträge erst ab 300 Euro
KfW Programm 430 Zuschuss
KfW Programm 430 Zuschuss
KfW Programm 431 Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung -50 % der Kosten: bis 4.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen -kann nur in Kombination mit den Produkten 151/152, 430 oder 153 (Kombinationsprodukte) genutzt werden direkt im KfW-Zuschussportal beantragen und sofort Zuschusshöhe erfahren
KfW Programm 433 Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Leistungsklasse der Brennstoffzelle und der Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten Der Betrag für die Leistungsklasse setzt sich zusammen aus einer Grundförderung: Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro und einer Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag von 450 Euro je angefangener 100 W elektrischer Leistung für die Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kw elektrischer Leistung. Die Summe aus Grundförderung und Zusatzförderungkann maximal 28.200 Euro betragen
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KfW Programm 159 Kredit Altersgerecht Umbauen Kredit Sollzins pro Jahr Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung 0,75 % 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 5 Jahre 0,75 % 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre Gefördert werden folgende barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden Als Einzelmaßnahmen in den Förderbereichen, 1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang 3. Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden 4. Anpassung der Raumgeometrie 5. Maßnahmen an Sanitärräumen 6. Sicherheit, Orientierung und Kommunikation 7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Oder mit denen der Standard Altersgerechtes Haus erreicht wird. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.
KfW Programm 455 Zuschuss-B Altersgerecht umbauen, Barrierereduzierung Maßnahme Einzelmaßnahmenaus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung Standard "Altersgerechtes Haus" Zuschussbetrag in % 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten Maximaler Zuschussbetrag in Euro 5.000 50.000 6.250 50.000 Max. Investitionkost enin Euro pro Wohneinheit
KfW Programm 455 Zuschuss-E Maßnahme Einzelmaßnahmenzum Einbruchschutz Zuschussbetrag in % <= 1000.- 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten >1000.- bis 15000.- 10 % Maximaler Zuschussbetrag in Euro 200.- 1400.- Max. Investitionkost enin Euro pro Wohneinheit 15.000.-
KfW Programm 270 Erneuerbare Energien Standard - Photovoltaik, Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche) - Windkraftanlagen und Repowering - Maßnahmen Stromerzeugungs- und KWK - Anlagen auf Basis fester Biomasse Erzeugung und Nutzung von Biogas - Geothermische Stromerzeugungs und KWK Anlagen - Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft -Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien -Wärme/Kältenetze und Wärme/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden -Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und angebotund zur Digitalisierung der Energiewende Nicht finanziert werden Investitionen in Strom und/oder Wärmeerzeugungs anlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe
L-Bank Programme - Eigentumsfinanzierung BW Z15 Darlehen - Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) privat - Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum - WEG - Finanzierung
L-Bank Programm Eigentumsfinanzierung BW Z 15-Darlehen, Erwerb von gebrauchten Immobilien langfristige Darlehen mit Zinsverbilligung aus Mitteln des Landes ab 0,50 % Sollzins in der Basisförderung ab 0,00 % Sollzins in der Zusatzförderung, Zinsbindung 15 Jahre Zusatzförderung Energieeffizienz (Tilgungszuschüsse siehe KfW Programm 151/152) Barrierefreiheit (Tilgungszuschüsse siehe KfW Programm 151/152) Eigenleistung mind. 25 %, (kann auch mit handwerklicher Eigenleistung gerechnet werden)
L-Bank Programm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) privat Der Förderschwerpunkt liegt auf Wohnungsbaumaßnahmen. Gefördert wird: - Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude, das heißt - Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Sanierungsbedarf oder Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen und familiengerechten Wohnungen zur Eigennutzung oder Vermietung - Schließung von Baulücken mit ortsbildgerechten Neubauten von Wohngebäuden zur Eigennutzung - Wohnumfeldverbesserungeinschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken
Förderprodukte BAFA Erneuerbare Energie Biomasse Basisförderung Pelletofen mit Wassertasche 2000.- Pelletkessel 3000.- Pelletkessel mit Pufferspeicher 3500.- Hackschnitzel 3500.- Stückholz 2000.- Weitere Zuschüsse in der Innovationsförderung, kombinierbar mit Basisförderung
Förderprodukte BAFA Quelle: BAFA
Förderprodukte BAFA Erneuerbare Energie Solarthermie Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur: - Ausschließlichen Warmwasserbereitung - Ausschließlichen Raumheizung - Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung - Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz Bsp. Heizungsunterstützung ab 15 m 2 Kollektorfläche 140.- / m 2 x 15 m 2 = 2100.-
Förderprodukte BAFA Quelle: BAFA
Förderprodukte BAFA Erneuerbare Energie Wärmepumpen Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur: - Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden -Ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt - Ausschließlichen Raumheizung von Nichtwohngebäuden - Bereitstellung von Prozesswärme - Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
Förderprodukte BAFA Quelle: BAFA
Lokale Förderprodukte Wohnbauförderung junge Familien Informationen erhältlich auf den Rathäusern der einzelnen Kommunen.
Beratungsangebote BAFA Bor-Ort-Beratung Energieberatung Wohngebäude 60 % der Beratungskosten, max. 800.- Energieagentur Zollernalb
Ihr Energieberater hilft Ihnen gerne weiter!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ingenieurbüro für Energieeffizienz u. German-Götz-Str. 28 72469 Meßstetten Dipl. Ing. (FH) Tel: +49 7436/901411 Fax: +49 7436/901412 Mobil: +49 162 9686820