// Eheversorgungsausgleich

Ähnliche Dokumente
// Eheversorgungsausgleich

// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI)

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

Umsetzung des Jahressteuergesetzes Modellrechnungen und Meldebeispiele zur VBLinfo 2/2007 sortiert nach Abrechnungsverband West und Ost

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe

// Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE)

Beispiel 1. Normal-/Regelfall

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

RUNDSCHREIBEN 5 /2017

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007

Rundschreiben. Nr. 2 Mai 2018

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR Juli Mitgliederinfo ZR 45. Sehr geehrte Damen und Herren,

Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II

I Ende Ein- I Versiche- l Verstaue- Cent Cent

Donnerstag, Freitag, jeweils von 9.30 Uhr bis Uhr Donnerstag,

R U N D S C H R E I B E N 5 /

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis

Informationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 4/2013

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. August 2007

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2002

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe

Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE WEGEN ALTERS FÜR VERSICHERTE

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung

An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

Ihre Zusatzversorgungskasse informiert!

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München,

Meldungen zur ZVKRente (Pflichtversicherung) Hinweise und Musterfälle Aufzehrmodell im Abrechnungsverband I

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/

Meldungen zur ZVKRente (Pflichtversicherung) Hinweise und Musterfälle Verteilmodell im Abrechnungsverband I

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur ZVKRente (Pflichtversicherung) 2016

Steuerfreie ZVK-Umlage

Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung

VBL. Versorgungsausgleich. Das neue Recht.

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Beispiel 10. Zahlungs-monat. Zuflussjahr. Zusatzinformationen. Zeitraum Buchungsschlüssel ZVE Zusätzliche Umlage. Ki.

Versorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 19. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 20

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung 2010

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten für 2003

3a. Aktuelle Hinweise zur Steuer- und SV-Pflicht der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung im öff. Dienst

Info 01/2018 Personal-, Vergütungs und Lohnabrechnungsstellen

R U N D S C H R E I B E N 5 /

22. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - betreffend die Anlage 7 -

VBL-Versorgungsausgleich.

Rundschreiben Nr. 1/2008

VBLinfo. Inhalt. Ausgabe 1 Januar Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten

In der Zukunft bestens abgesichert. Robert Münch BAV Spezialist

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE WEGEN ALTERS FÜR BEITRAGSFREI VERSICHERTE

Wert Quartalsbuchung mit ZVE. Wert nachher "ÄRtiv. Reiter Quartalsbuchung

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung 2011

Versorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 23. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 24

ZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung

Oberste Finanzbehörden der Länder

Die Mitgliedschaft in der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Merkblatt für Arbeitgeber

MER-Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif V / 2015

Aktuelles zum Sanierungsgeld/Stärkungsbeitrag

4. Aktuelle Hinweise zur Steuer- und SV-Pflicht der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung im öff. Dienst

Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung

Die Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.

Rundschreiben

An die Personalstellen Dresden, im Januar 2007 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen. 1. Umlage- und Beitragssatz für das Jahr 2007

mit unserem Rundschreiben 3/2016 erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen.

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR VERSICHERTE

63. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE WEGEN ERWERBSMINDERUNG FÜR VERSICHERTE

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 3. Dezember 2007

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge

Hinweise und Muster. für die Meldungen zur Pflichtversicherung. ab 2002

Rundschreiben Nr. 1/2006

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung 2012

4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten

Rundschreiben Nr. 5/2004

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis

3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang.

An die Personalstellen Dresden, im November 2005 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

VBL-Informationsveranstaltung 2017

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS)

Hinweise zum Bearbeiten der Jahresmeldungen mit dem Programm "JADE"

VBLspezial 10. für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen. Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost.

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an

Die betriebliche Versorgung des öffentlichen. Dienstes im Abänderungsverfahren

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse

Transkript:

// Eheversorgungsausgleich Erläuterungen und Hinweise für die Sachbearbeitung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I (AV I) Stand: Januar 2019 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) wertgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Die Neuregelung des Eheversorgungsausgleichs durch das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) findet in allen Fällen Anwendung, die ab dem 01.09.2009 eingeleitet wurden beziehungsweise bei denen das Ausgleichsvorhaben nicht bis zum 31.08.2010 in erster Instanz abgeschlossen wurde. Im Wege der internen Teilung werden die Anwartschaften der betroffenen Versicherten der kvw-zusatzversorgung, sofern diese unverfallbar sind, nach entsprechender Aufforderung durch das jeweilige Familiengericht geteilt. Hierzu unterbreitet die Zusatzversorgungskasse dem zuständigen Familiengericht einen entsprechenden Teilungsvorschlag. Die ausgleichsberechtigten Parteien (meist nicht selbst in der kvw-zusatzversorgung versichert) erhalten hierdurch einen eigenständigen Leistungsanspruch, der bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Ausgleichsberechtigten eigenständig gegenüber der kvw geltend gemacht werden muss. Die Grundlagen zum Vorgehen insbesondere für die Umsetzung im Meldewesen nach der DATÜV-ZVE im Abrechnungsverband I (AVI) erläutern wir im Folgenden. Inhalt 1. Versorgungsausgleich - Grundlagen... 2 2. Erläuterungen... 2 2.1. Umgang mit der Steuerfreiheit der Umlage... 2 2.2. Erläuterung zu den relevanten Steuermerkmalen... 2 3. Tabellen Steuerfreibetrag und Entgelt... 3 4. Beispielfälle... 4 4.1. Berechnung... 4 4.2. Buchungssätze (Verteilmodell)... 4 4.3. Berechnung mit Entgeltumwandlung... 4 4.4. Buchungssätze mit Entgeltumwandlung (Verteilmodell)... 5 5. Hinweis... 5 kvw-zusatzversorgung // Zumsandestraße 12 // 48145 Münster Tel. (0251) 591-5566 // versicherung@kvw-muenster.de

1. Versorgungsausgleich - Grundlagen Gemäß 11 Abs. 1 VersAusglG (Anforderung an die interne Teilung) muss die interne Teilung die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Damit erfordert der Versorgungsausgleich zwar eine gleiche Teilhabe, jedoch keine Besser- oder Schlechterstellung der ausgleichsberechtigten Person. Die Ausgleichsberechtigten erwerben ein eigenständiges Anrecht. Durch Einführung des Jahressteuergesetzes 2007 stellt der Gesetzgeber ab 2008 die Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die kvw-zusatzversorgung im AV I zunehmend steuerfrei ( 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz/EStG). Die im Rahmen der Teilung relevanten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte in der Ehezeit sind damit steuerlich aufzuteilen. Wesentlich ist hier die Abgrenzung der entsprechenden Versicherungsabschnitte zum Beginn sowie zum Ende der Ehezeit. Zusätzlich ist zu unterscheiden, wie die Entgelte gemeldet werden. Es sind grundsätzlich zwei Varianten möglich, das Verteil- bzw. das Aufzehrmodell. 2. Erläuterungen 2.1. Umgang mit der Steuerfreiheit der Umlage Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Gehaltsabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sogenanntes Aufzehrmodell berücksichtigt werden. // // Verteilmodell: Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich 134,00 Euro (1.608,00 / 12 = 134,00 Euro, Wert für 2019) der Umlage steuerfrei. Die darüber liegende Umlage ist zunächst pauschal ( 16 Abs. 2 ATV-K; monatlich 89,48 Euro = jährlich 1.073,76 Euro) beziehungsweise darüber hinaus individuell zu versteuern. Aufzehrmodell Beim Aufzehrmodell werden dagegen die Umlagen in den ersten Monaten so lange in voller Höhe steuerfrei gestellt, bis der Freibetrag von 1.608,00 Euro aufgezehrt ist. Erst nach dem Ausschöpfen des Freibetrags erfolgt die Versteuerung der monatlichen Umlage (pauschal und individuell). => Im Rahmen der Umsetzung des Versorgungsausgleichs findet ausschließlich die Anwendung des Verteilmodells statt. 2.2. Erläuterung zu den relevanten Steuermerkmalen Steuermerkmal Erläuterung 01 bis Ende 2010 zu nutzen: Steuerfreiheit der Umlage: Die Umlage ist ab dem 1.1.2008 nach 3 Nr. 56 EStG im ersten Dienstverhältnis zunächst bis zu 1 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei zu stellen. Dieser Grenzwert erhöht sich in den folgenden Jahren ab 2014 auf 2 Prozent, ab 2020 auf 3 Prozent und schließlich ab 2025 auf 4 Prozent der BBG. Dieser Wert ist jedoch um die steuerfreien Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG zu mindern. 10 Versteuerung pauschal ( 16 Abs. 2 ATV-K; monatlich 89,48 Euro = jährlich 1.073,76 Euro) oder individuell. Nur für Abschnitte mit Umlage zu verwenden. 11 ab 2011 zu nutzen: Steuerfreiheit der Umlage im 1. Dienstverhältnis nach 3 Nr. 56 EStG Weitere Erläuterungen siehe oben (Steuermerkmal 01) kvw-infoblatt Eheversorgungsausgleich Seite 2 von 5 Stand: Januar 2019

3. Tabellen Steuerfreibetrag und Entgelt Um die Berechnung des steuerfreien Anteils der Umlage bezogen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt zu erleichtern, stellt die folgende Tabelle 1 die Beträge für die einzelnen Jahre dar. Die Rückrechnung auf das dem Freibetrag zugehörige Entgelt erfolgt durch Teilung des Freibetrages durch den Umlagesatz (dieser beträgt 4,5 Prozent) und Multiplikation mit 100. Die entsprechenden Steuerfreibeträge für die einzelnen Jahre finden Sie in der Tabelle 2. Beispiel: Im Jahr 2008 = monatlich 53,00 Euro / 4,5 (Umlagesatz AV I) * 100 = 1.177,78 Euro Tabelle 1: Jahr monatlicher Steuerfreibetrag auf das Entgelt zurückgerechnet (Freibetrag / 4,5*100) % der BBG 2008 1.177,78 1 2009 1.200,00 1 2010 1.222,22 1 2011 1.222,22 1 2012 1.244,44 1 2013 1.288,89 1 2014 2.644,44 2 2015 2.688,89 2 2016 2.755,56 2 2017 2.822,22 2 2018 2.888,88 2 2019 2.977,77 2 Tabelle 2: Jahr Steuerfreibetrag nach 3 Nr. 56 EStG jährlich / monatlich % der BBG 2008 636,00 / 53,00 1 2009 648,00 / 54,00 1 2010 660,00 / 55,00 1 2011 660,00 / 55,00 1 2012 672,00 / 56,00 1 2013 696,00 / 58,00 1 2014 1.428,00 / 119,00 2 2015 1.452,00 / 121,00 2 2016 1.488,00 / 124,00 2 2017 1.524,00 / 127,00 2 2018 1.560,00 / 130,00 2 2019 1.608,00 / 134,00 2 kvw-infoblatt Eheversorgungsausgleich Seite 3 von 5 Stand: Januar 2019

4. Beispiele Der/die Beschäftigte möchte geschieden werden und die für die Teilung der Anwartschaften bei der Zusatzversorgung relevante Ehezeit wird auf den Zeitraum vom 1. August 2009 30. April 2018 festgelegt. Die Jahresmeldungen von 2010 2017 können so bestehen bleiben. Auf die Ehezeit abzugrenzende Meldungen sind die Jahre: 2009 mit dem Entgelt 10.674,42 Euro und 2018 mit dem Entgelt 8.431,79 Euro. 4.1. Berechnung Abzugrenzen sind die Monate ab Beginn der Ehe 5 Monate Im Jahr 2009 Rechnung Ergebnis Steuerfreie Umlage ( 3 Nr. 56 EStG) 648,00 / 12 * 5 = 270,00 Rückrechnung auf das zu meldende Entgelt (maximal) 270,00 / 4,5 * 100 = 6.000,00 Abzugrenzen sind die Monate bis zum Ende der Ehezeit 4 Monate Im Jahr 2018 Rechnung Ergebnis Steuerfreie Umlage ( 3 Nr. 56 EStG) 1560,00 / 12 * 4 = 520,00 Rückrechnung auf das zu meldende Entgelt (maximal) 520,00 / 4,5 * 100 = 11.555,56 Daraus ergeben sich folgende Aufteilungen nach Steuermerkmalen in den entsprechenden Buchungssätzen. 4.2. Buchungssätze (Verteilmodell) Beginn Versicherungsabschnitt Ende Buchungsschlüssel Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Anzahl Kinder, für die Anspruch auf Elternzeit besteht Einz. VM Steuermerkmal Euro Cent 01.08.2009 31.12.2009 01 10 10 4.674 42 01.08.2009 31.12.2009 01 10 01 6.000 00 01.01.2018 30.04.2018 01 10 10 0 00 01.01.2018 30.04.2018 01 10 11 8.431 79 4.3. Berechnung mit Entgeltumwandlung Abzugrenzen sind die Monate ab Beginn der Ehe 5 Monate sowie die Monate bis zum Ende der Ehezeit 4 Monate Zusätzlich hat der/die Beschäftigte eine Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG in Höhe von monatlich 50,00 Euro abgeschlossen. Diese Entgeltumwandlung reduziert den Betrag, der für die Steuerfreiheit der Umlage nach 3 Nr. 56 EStG zur Verfügung steht. kvw-infoblatt Eheversorgungsausgleich Seite 4 von 5 Stand: Januar 2019

Daraus ergeben sich folgende Berechnungen: Im Jahr 2009 Rechnung Ergebnis Steuerfreie Umlage ( 3 Nr. 56 EStG) 648,00 / 12 * 5 = 270,00 Entgeltumwandlung ( 3 Nr. 63 EStG) 50,00 * 5 = 250,00 verbleibender Betrag für die steuerfreie Umlage des AG 270,00-250,00 = 20,00 Rückrechnung auf das zu meldende Entgelt 20,00 / 4,5 * 100 = 444,44 Im Jahr 2018 Rechnung Ergebnis Steuerfreie Umlage ( 3 Nr. 56 EStG) 1.560,00 / 12 * 4 = 520,00 Entgeltumwandlung ( 3 Nr. 63 EStG) 50,00 * 4 = 200,00 verbleibender Betrag für die steuerfreie Umlage des AG 520,00-200,00 = 320,00 Rückrechnung auf das zu meldende Entgelt 320,00 / 4,5 * 100 = 7.111,11 Daraus ergeben sich folgende Aufteilungen nach Steuermerkmalen in den entsprechenden Buchungssätzen. 4.4. Buchungssätze mit Entgeltumwandlung (Verteilmodell) Auf die Ehezeit abzugrenzende Meldungen sind die Jahre: 2009 mit dem Entgelt 10.674,42 Euro und 2018 mit dem Entgelt 8.431,79 Euro. Beginn Versicherungsabschnitt Ende Buchungsschlüssel Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Anzahl Kinder, für die Anspruch auf Elternzeit besteht Einz. VM Steuermerkmal Euro Cent 01.08.2009 31.12.2009 01 10 10 10.229 98 01.08.2009 31.12.2009 01 10 01 444 44 01.01.2018 30.04.2018 01 10 10 1.320 68 01.01.2018 30.04.2018 01 10 11 7.111 11 5. Hinweis Auch für die Ausgleichsberechtigten, die bisher keine eigenen Anwartschaften in der Pflichtversicherung hatten, besteht die Möglichkeit, den Aufbau einer Altersversorgung bei der kvw- Zusatzversorgung mit eigenen Beiträgen in der freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente mit Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Alter) fortzuführen. Diese Fortsetzung kann bis zu drei Monate nach Erhalt der Information über die Anwartschaft bei uns beantragt werden. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! Tel. (0251) 591-5566 versicherung@kvw-muenster.de kvw-infoblatt Eheversorgungsausgleich Seite 5 von 5 Stand: Januar 2019