HERZLICH WILLKOMMEN 1 ABLAUF EINHEIT 19.02.2019 Organisatorisches Auslandsgeschäfte (Band 1 S. 233 246) Innergemeinschaftliche Geschäfte, Drittlandgeschäfte (Band 1 S. 247 270) Kostenrechnung (Band 2 S. 127 136) Bezugskalkulation (Band 2 S. 137 146) 2 1
ORGANISATORISCHES 3 AUSLANDSGESCHÄFTE 4 2
AUSLANDSGESCHÄFTE Verkauf ins Ausland Innergemeinschaftliche Lieferung Export EU-Land Inland Drittland Innergemeinschaftlicher Erwerb Import Einkauf vom Ausland 5 AUSLANDSGESCHÄFTE Fremdwährungen: Valuten (Noten) bezeichnet man ausländisches Geld in Form von Banknoten oder Münzen. Sie haben im Inland keine gesetzliche Zahlkraft. Devisen versteht man auf fremde Währung lautende Guthaben im Ausland (Meist bei Ausländischen Kreditinstituten) 6 3
AUSLANDSGESCHÄFTE Ankaufskurs: Der höhere Ankaufskurs wird angewendet, wenn der Bankkunde ausländische Zahlungsmittel an die Bank verkauft. Verkauft der Bankkunde der Bank Devisen od. Valuten, so ist der Betrag durch den höheren Kurs zu dividieren. Verkaufskurs: Der niedrigere Verkaufskurs wird angewendet, wenn der Bankkunde ausländische Zahlungsmittel von der Bank kauft. Kauft der Bankkunde von der Bank Devisen oder Valuten, so ist der Fremdwährungsbetrag durch den niedrigeren Kurs zu dividieren 7 INNERGEMEINSCHAFTLICHE GESCHÄFTE 8 4
INNERGEMEINSCHAFTLICHE GESCHÄFTE Definition: sind Lieferungen und Einkäufe mit Geschäftspartnern im EU-Gemeinschaftsgebiet. Ein österreichisches Unternehmen benötigt zur Durchführung von innergemeinschaftlichen Geschäften eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID). Diese wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Mit der Verwendung einer UID-Nummer weist sich ein Unternehmer aus. Zur Überprüfung der Richtigkeit von UID-Nummern wurde EU-weit ein Bestätigungsverfahren eingeführt. 9 INNERGEMEINSCHAFTLICHE GESCHÄFTE Innergemeinschaftliche Lieferungen 20 Kundenkonto / 4010 Erlöse aus ig. Lieferungen Unternehmen, die Innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen, sind verpflichtet, beim Finanzamt im Allgemeinen bis zum 15. des auf jeden Kalendermonat zweit-folgenden Kalendermonats eine Zusammenfassende Meldung mithilfe von Finanz-Online zu übermitteln. 10 5
INNERGEMEINSCHAFTLICHE GESCHÄFTE Innergemeinschaftliche Erwerbe 5010 HW-Einsatz / 33 Lieferantenkonto 2510 VSt aus ig. Erwerben / 3510 Erwerbsteuer Weist sich der Käufer (Erwerber) mit seiner UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten im EU-Gemeinschaftsgebiet aus, so kann der Lieferant steuerfrei liefern. Der (österreichische) Käufer (Erwerber) muss jedoch im Regelfall Erwerbsteuer (Umsatzsteuer aus ig. Erwerben) entrichten, wobei der für die Warenart maßgebende Umsatzsteuersatz (zb. 20%, 13%, 10%) anzuwenden ist. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt laut Rechnung. Die Erwerbsteuer ist im Normalfall als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben abziehbar, sodass der vorsteuerabzugsberechtigte Käufer (Erwerber) durch die Erwerbsteuer nicht belastet wird. 11 DRITTLANDGESCHÄFTE 12 6
DRITTLANDGESCHÄFTE Kursdifferenzen bei Fremdwährungsforderungen: Wird die Ausgangsrechnung in einer Fremdwährung zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens der Forderung und dem Zahlungseingang Kursdifferenzen entstehen. Diese sind auf den Konten 4840 Fremdwährungsgewinne bzw. 7815 Fremdwährungsverluste zu verbuchen. Verbuchung Kursgewinn: 20 Kundenkonto / 4840 Fremdwährungskursgewinne Verbuchung Kursverlust: 7815 Fremdwährungskursverluste / 20 Kundenkonto 13 DRITTLANDGESCHÄFTE Bewertung von Fremdwährungsforderungen: Bei der Bilanzierung von Forderungen, die nicht auf Euro lauten, sind diese mit dem Entstehungskurs oder dem höheren Kurs am Abschlussstichtag zu bewerten. Die Bilanzierung der Forderung erfolgt entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren der dabei errechneten Werte. Die Kursdifferenz, die sich bei einer Abwertung ergibt, ist auf das Konto 7815 Fremdwährungskursverlust umzubuchen. 7815 Fremdwährungskursverluste / 20 Kundenkonto 14 7
DRITTLANDGESCHÄFTE Kursdifferenzen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten: Bei Eingangsrechnungen in Fremdwährungen, sind die Kursdifferenzen (der Zahlungsausgleich erfolgt zu einem anderen als bei der Verbuchung der Eingangsrechnung verwendeten Kurs) auf den Konten 4840 Fremdwährungsgewinne bzw. 7815 Fremdwährungsverluste zu erfassen. Verbuchung Kursgewinn: 33 Lieferantenkonto / 4840 Fremdwährungskursgewinne Verbuchung Kursverlust: 7815 Fremdwährungskursverluste / 33 Lieferantenkonto 15 DRITTLANDGESCHÄFTE Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten: Bei der Bilanzierung von Verbindlichkeiten, die nicht auf Euro lauten, sind diese mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag zu bewerten. Die Bilanzierung der Verbindlichkeit erfolgt mit höheren der beiden berechneten Werte (=strenges Höchstwertprinzip). Die Kursdifferenz, die sich bei einer Abwertung ergibt, ist auf das Konto 7815 Fremdwährungskursverlust umzubuchen. 7815 Fremdwährungskursverluste / 33 Lieferantenkonto 16 8
KOSTENRECHNUNG 17 KOSTENRECHNUNG WOZU??? Wie ist das möglich??? 18 9
KOSTENRECHNUNG -EINFÜHRUNG das war aber noch nicht alles: Kosten können kontrolliert werden Wie hoch sind die Kosten der einzelnen Kostenstellen? Wie haben sie sich entwickelt? Andere wichtige Entscheidungen können getroffen werden: Zahlt es sich überhaupt aus, einen Betrieb zu gründen? Was soll angeboten werden? Wie wird die Leistung erstellt? Zukauf oder Selbsterstellung? Wie viel muss im Jahr mindestens verdient werden, um alle Kosten zu decken? weil die Kostenrechnung Antworten auf Fragen hat, welche die Finanzbuchhaltung nicht beantworten kann! 19 KOSTENRECHNUNG WOZU? WESHALB BETRIEBE KOSTENRECHNUNG MACHEN SOLLTEN 20 10
KOSTENRECHNUNG WOZU? DIE ANTWORT! WESHALB BETRIEBE KOSTENRECHNUNG MACHEN SOLLTEN FEHLER IM INNERBETRIEBLICHEN BEREICH 1. Fehlen des unbedingt notwendigen kaufmännischen Weitblicks, der rationellen Planung bei Funktionsänderungen, Absatzschwierigkeiten 40 % 2. Kalkulationsfehler, Produktionsmisserfolge 7 % 3. Mangelnde Beobachtung der Vorkommnisse in der Wirtschaft, Angebot-Nachfrage, Zinsen- und Kostensteigerungen, Umstrukturierungen, Differenzen in der Geschäftsführung usw. 4 % 51 % (Rundungsdifferenz) Quelle: www.ksv.at (Daten der Insolvenzursachen 2015, abgerufen im Februar 2019) 21 BUCHHALTUNG DIE AUSGANGSBASIS FÜR DIE KOSTENRECHNUNG UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DER BUCHHALTUNG UND DER KOSTENRECHNUNG 1. Welches Ziel wird verfolgt? 2. An wen richtet sich die gewonnene Information? 3. Ist man verpflichtet, sie zu führen? 4. Unterliegt die Erstellung gesetzlichen Richtlinien? 5. Zu welchem Zeitpunkt wird sie durchgeführt? 6. Wie häufig wird sie durchgeführt? Buchhaltung Dokumentation betrieblicher Vorgänge unternehmensinterne und unternehmensexterne Adressaten externes Rechnungswesen Ja mindestens Einnahmen- Ausgaben-Rechnung Ja z. B. Unternehmensgesetzbuch (UGB), Umsatzsteuergesetz (UStG) etc. im Nachhinein Jahresabschluss: üblicherweise 1 x pro Jahr Kostenrechnung Entscheidungsgrundlage Planung der Kosten Kontrolle der Kosten ausschließlich unternehmensinterne Adressaten!!! internes Rechnungswesen Nein jedoch empfehlenswert!!! Nein wenige Ausnahmen im Voraus und im Nachhinein auch unterjährig, z. B. 1 x im Monat, 1 x im Quartal 7. Welche Größen werden verwendet? Aufwände, Erträge Vermögen und Kapital Kosten und Leistungen 22 11
KOSTENRECHNUNG WOZU? FRAGEN, WELCHE DIE KOSTENRECHNUNG BEANTWORTEN KANN Welchen Mindestpreis muss ein Produkt (eine Dienstleistung) am Markt erzielen, damit der Erlös die Kosten deckt? Preisentscheidung Welche Produkte (Dienstleistungen) sollen überhaupt am Markt angeboten werden, um den Gewinn des Unternehmens zu optimieren? Sortimentsentscheidung Mit welchen Verfahren sollen Produkte bzw. Dienstleistungen erstellt werden, um die Kosten zu minimieren? Verfahrensentscheidung Soll eine Leistung im Unternehmen selbst erstellt oder zugekauft werden? Make or Buy-Entscheidung bzw. Outsourcing-Entscheidung Wie sollen sich die Kosten für die betrieblich erstellten Leistungen entwickeln und wie haben sie sich entwickelt? Problem der Kostenplanung und Kostenkontrolle 23 BEZUGSKALKULATION 24 12
BEZUGSKALKULATION Zweck der Bezugskalkulation ist die Errechnung des Einstandspreises bei gegebenem Rechnungspreis (progressive Bezugskalkulation) bzw. des maximalen zulässigen Rechnungspreises bei gegebenen Einstandspreis (retrograde Bezugskalkulation). 25 BEZUGSKALKULATION progressive Bezugskalkulation Rechnungspreis - v.h. - Rabatt + i.h. rabattierter Preis + Fakturenspesen - Rechnungsbetrag exkl. USt - v.h. - Skonto + i.h. Kassapreis + eigene Bezugsspesen - Einstandspreis retrograde Bezugskalkulation 26 13