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Telefon: 0 233-44646 Telefax: 0 233-44652 Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 10 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/221 Wildtiere in München Auffang- und Auswilderungsstation auf den Weg bringen! Antrag Nr. 14-20 / A 00065 von Frau StRin Dr. Evelyn Menges vom 02.07.2014 1 Anlage Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.04.2015 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten...1 1 Anlass...1 2 Aufgaben der Landeshauptstadt München...2 3 Fachliche Beurteilung...3 3.1 Jagdbehörde...3 3.2 Städtisches Veterinäramt...4 3.3 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Untere Naturschutzbehörde...5 4 Bewertung und Entscheidungsvorschlag...6 II. Antrag des Referenten...9 III. Beschluss...10 I. Vortrag des Referenten 1 Anlass Zuletzt hat sich der Kreisverwaltungsausschuss am 26.02.2013 mit der Thematik Wildtiere im Rahmen des Beschlusses zum neuen Vertrag der Landeshauptstadt München mit dem Tierschutzverein München e.v. befasst. Es ging hierbei um die freiwillige Zahlung einer Pauschale für die Kosten, die im Zusammenhang mit Wildtieren dort fortlaufend entstehen.

Seite 2 von 10 Das Tierheim hat 2011 und 2012 je Kosten in Höhe von rund 120.000 (inkl. tierärztliche Versorgung) für die Versorgung von Wildtieren mitgeteilt und regte eine 50%-ige Beteiligung der Landeshauptstadt München an. Der entstehende Aufwand ist primär der Sorge von Tierfreunden zuzurechnen, die aus oftmals falsch verstandener Tierliebe in die natürliche Entwicklung eingreifen und Wildtiere beim Tierheim vorbeibringen. Da diese Tiere aus ihrer Umgebung entfernt werden und durch den Eingriff tatsächlich vor allem im Winter nicht mehr problemlos an ihren angestammten Platz zurückkehren können, nimmt das Tierheim die Tiere an, ohne Kostenersatz dafür zu verlangen. Zudem hatte der Kreisverwaltungsausschuss bereits am 17.07.2007 zum damaligen Wildtierproblematik-Antrag 02-08 / A 03069 von Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges vom 18.05.2006 entschieden, erst dann erneut über das Thema zu beraten, wenn die Münchner Tierschutzorganisationen ein gemeinsames Konzept für die Entwicklung und den Betrieb einer Wildtier-Auswilderungsstation vorlegen. Bis heute wurde die Angelegenheit von den Organisationen jedoch nicht verfolgt. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00065 von Fr. Dr. Menges (Anlage ) vom 02.07.2014 zielt darauf ab, dass die Stadtverwaltung Kontakt zu allen einschlägigen Tierschutzorganisation, die sich in München mit Wildtieren befassen, aufnimmt und zu einem runden Tisch einlädt. Dort soll unter Federführung der Stadt ein Konzept für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt einer Auffang- und Auswilderungsstation für verletzte Wildtiere in München erarbeitet werden. Zudem ist für eine angemessene Förderung Sorge zu tragen. 2 Aufgaben der Landeshauptstadt München Leistungen der Landeshauptstadt München im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren sind in zwei Komponenten zu unterteilen. Die eine Komponente betrifft die Aufwendungen, welche die Stadt im Zusammenhang mit ihren Pflichtaufgaben tätigt, die andere betrifft die auf rein freiwilliger Basis. Die Pflichtaufgaben ergeben sich kraft Gesetz. Es handelt sich dabei um Leistungen Dritter, zu denen an sich die Landeshauptstadt München verpflichtet ist. Dies betrifft beispielsweise die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung aller Fundtiere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bis zum 28. Tag sowie für die Verwahrung sichergestellter Tiere nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, dem Tiergesundheitsgesetz sowie dem Tierschutzgesetz (TierSchG).

Seite 3 von 10 Vergütungen durch die Landeshauptstadt München für Leistungen Dritter, zu denen die Stadt zwar nicht gesetzlich verpflichtet ist, die aber durchaus in ihrem Interesse liegen, fallen in den freiwilligen Aufgabenbereich. Zu nennen wäre hier beispielsweise die finanziellen Aufwendungen für die Aufbewahrung von Tieren durch den Münchner Tierschutzverein. Über deren Umfang und die konkrete Höhe entscheidet im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Leistungen der Stadtrat. 3 Fachliche Beurteilung Das Kreisverwaltungsreferat hat alle in der Sache tangierten Fachdienststellen um Stellungnahme gebeten. 3.1 Jagdbehörde Die Jagdbehörde (KVR HA I/21) hat folgende Beurteilung abgegeben: Art. 22a BayJG (Schutz kranken und verletzten Wildes) trifft folgende Regelung: Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Rahmen des 36 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes Vorschriften über das Aufnehmen, die Pflege und die Aufzucht verletzten oder kranken Wildes und dessen Verbleib zu erlassen; diese Vorschriften können sich auch auf Eier oder sonstige Entwicklungsformen solchen Wildes erstrecken. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde in Bayern bisher nicht erlassen, da laut Kommentar dafür bisher keine Notwendigkeit gesehen wurde. Es sind auch sonst keine jagdrechtlichen Vorschriften ersichtlich, welche der Stadt explizit die Aufgabe zuweisen, sich um die Errichtung einer Wildtierauffang- bzw. Wildtierauswilderungsstation zu kümmern. Verletzte oder kranke Wildtiere im Stadtgebiet München werden entweder tierschutzgerecht durch berechtigte Jäger getötet oder werden ins Tierheim, in Einrichtungen der tierärztlichen Fakultät der LMU oder in private tierärztliche Einrichtungen gebracht. In einigen Fällen werden verletzte oder kranke Wildtiere auch von Privatpersonen gepflegt, wo die Haltungsbedingungen dann ggf. durch das Veterinäramt im Hinblick auf Tierschutzaspekte überprüft werden. Von Seiten der Jagdbehörde wird aufgrund der in der Vergangenheit eingegangenen Meldungen vermutet, dass mehr Wildtiere, welche unter das Naturschutzrecht fallen (kleinere Singvögel, Igel, Eichhörnchen... für die die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung zuständig ist) in derartige Einrichtungen eingeliefert werden als Wildtiere, welche unter das Jagdrecht fallen.

Seite 4 von 10 Die Errichtung einer Wildtierauffang- bzw. Wildtierauswilderungsstation wäre grundsätzlich begrüßenswert (da dann eine zentrale Anlaufstelle vorhanden wäre), ist aber momentan für die Wildtiere, welche unter das Jagdrecht fallen, aufgrund der oben beschriebenen Praxis nicht zwingend erforderlich. Die Erstellung eines Konzeptes für die Entwicklung und den Betrieb einer Wildtierstation unter Federführung des Kreisverwaltungsreferates ist derzeit nicht zuletzt aufgrund der angespannten Personalsituation schon bei Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht möglich und nicht notwendig. 3.2 Städtisches Veterinäramt Das Städtische Veterinäramt (KVR HA I/51) nahm wie folgt Stellung: Inhaltlich schließt sich das Veterinäramt den Ausführungen der Unteren Jagdbehörde (KVR-I/21) an. Verschiedene Rechtsvorschriften regeln den Umgang mit wildlebenden Tieren, wobei das Jagd- und Artenschutzrecht im Vordergrund stehen. Tierschutzrechtliche Belange sind insbesondere dann berührt, wenn es um den Schutz verletzter, hilfloser oder kranker Tiere geht. Diesem Umstand trägt auch das Artenschutzrecht Rechnung, indem es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften zulässt, verletzte, hilflose oder kranke Tiere in menschliche Obhut aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Es ist Praxis, dass Wildtiere unterschiedlicher Arten, insbesondere kranke oder vermeintlich kranke, verwaiste oder vermeintlich verwaiste, von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen und zur Behandlung oder Versorgung Tierärzten (u.a. Tierrettung e.v., Vogelklinik der LMU München, private Tierärzte), dem Tierheim oder anderen Tierschutzinstitutionen (z.b. Igel-, Eichhörnchenauffangstation) überlassen werden. Dies geschieht nicht selten in Unkenntnis der rechtlichen Vorschriften. Um so wichtiger ist es, dass die Münchner Bevölkerung durch fachkundige Information über den richtigen Umgang mit Wildtieren aufgeklärt wird. Die Bedeutung der gezielten Aufklärung der Münchner Bürgerinnen und Bürger wurde anlässlich des Antrages Nr. 08-14 / A 05251 von Frau StRin Bettina Messinger und Herrn StR Hans Dieter Kaplan entsprechend gewürdigt. Es ist zu hoffen, dass hierdurch die Zahl der Wildtiere, die den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe oben) als Pfleglinge zufallen, verringert wird. Auf Anfrage übermittelte das Tierheim München eine Auflistung aller Wildtiere, die dem Tierheim München im Jahr 2013 zur Pflege überlassen wurden. Von den insgesamt ca.

Seite 5 von 10 1900 Wildtieren machen mit ca. 800 Tieren die Wildvögel einschließlich Wasservögel den Großteil aus. Hinzu kommen noch ca. 250 Tauben. Eichhörnchen schlagen mit 433 Tieren, Igel mit 387 Tieren zu Buche. Andere Tierarten fallen zahlenmäßig kaum ins Gewicht und spielen daher nur eine nachgeordnete Rolle. Nicht ermittelt wurde, wie hoch der Anteil der innerhalb der Grenzen der Landeshauptstadt München aufgefundenen Wildtiere ist bzw. wie viele Wildtiere anderen Gemeinden zuzuordnen sind. Die recht hohe Zahl der Wildtierpfleglinge im Jahr 2013 lässt auf den ersten Blick einen Bedarf an einer Wildtierauffangstation in der Landeshauptstadt München vermuten. Allerdings werden Eichhörnchen und Siebenschläfer auf Nachfrage im Tierheim München in der Regel an die Eichhörnchenauffangstation des Eichhörnchen Schutz e.v. (Frau Gallenberger) vermittelt. Igel werden vom Tierheim München teilweise an die Igelnothilfe abgegeben, der überwiegende Teil soll jedoch im Tierheim München versorgt werden. Was die Wildvögel anbelangt, arbeitet das Tierheim München mit verschiedenen Personen eng zusammen, so dass nicht alle im Tierheim München abgegebenen Wildvögel auch dort versorgt, sondern ein Teil dieser Wildvögel in anderen Pflegestellen untergebracht werden. Ob der Bedarf einer Wildtierauffangstation für die Landeshauptstadt München tatsächlich begründet ist, ist auf der Grundlage der vom Veterinäramt recherchierten orientierenden Daten nicht sicher belegbar, bei grober Einschätzung zumindest fraglich. Allenfalls für die Wildvögel könnte man wegen der hohen Zahl eine Notwendigkeit für eine Wildtierauffangstation ableiten, ohne jedoch Kenntnis zu haben, ob es nicht weitere Unterbringungsressourcen z.b. beim Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. gibt. Auch dem Veterinäramt liegen keine Hinweise vor, dass der Schutz hilfsbedürftiger Wildtiere in der Landeshauptstadt München gegenwärtig nicht gewährleistet oder mangels Unterbringungsressourcen ernsthaft gefährdet sei. Insoweit werden die Ausführungen von KVR-I/21 ausdrücklich bestätigt. Ungeachtet dessen bleibt es den Münchner Tierschutzorganisationen unbenommen, in Eigeninitiative ein gemeinsames Konzept für die Entwicklung und den Betrieb einer Wildtierauffangstation zu erstellen und vorzulegen. 3.3 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Untere Naturschutzbehörde Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Untere Naturschutzbehörde hat folgende Stellungnahme abgegeben: Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind bei der Aufnahme von Wildtieren insbesondere die Bestimmungen des 44 sowie 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten.

Seite 6 von 10 Nach 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG ist es grundsätzlich verboten, Tiere der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen (sog. Besitzverbote). Die Legalausnahme nach 45 Abs. 5 BNatSchG ermöglicht jedoch - vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften - die Aufnahme verletzter, hilfloser oder kranker Tiere mit dem Ziel diese gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich wieder selbständig erhalten können. 45 Abs. 5 BNatschG schreibt somit vor, dass grundsätzlich Jedermann dazu berechtigt ist, verletzte, hilflose oder kranke Tiere der besonders geschützten Arten aufzunehmen, um diese gesund zu pflegen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird keine Stelle bestimmt, an die die Tiere abzugeben sind. Die Untere Naturschutzbehörde wird daher bei der Aufnahme von Wildtieren in erster Linie beratend tätig. Den Bürgerinnen und Bürgern werden je nach Art und Verletzung des gefundenen Tieres Einrichtungen benannt, an die sie sich bei Bedarf wenden können. Im Rahmen der Beratung erfolgt keine Favorisierung bestimmter Organisationen, sondern es wird versucht, jeweils bezogen auf den konkreten Einzelfall fachlich fundierte Ansprechpartner zu vermitteln. Im Ergebnis schließt sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Untere Naturschutzbehörde der Haltung des Kreisverwaltungsreferates an, dass es nicht die Aufgabe der Stadt ist, alle Tierschutzorganisationen an einem runden Tisch zu versammeln und federführend ein Konzept voranzutreiben. Die Untere Naturschutzbehörde, die die Arbeit der zahlreichen Tierschutzorganisationen sehr schätzt, würde es jedoch begrüßen, wenn diese auf eigene Initiative hin ein Konzept entwickeln. 4 Bewertung und Entscheidungsvorschlag Die Verpflegung von aufgefundenen Wildtieren und die Auswilderung solcher Tiere ist eine Aufgabe, die derzeit auf rein freiwilliger Basis von den Tierschutzorganisationen wahrgenommen wird. Zum Beispiel verbringt die Tierrettung von Bürgerinnen/Bürgern aufgefundene Wildtiere an verschiedene Organisationen, welche die Weiterversorgung und Auswilderung vornehmen. Bisher ungeklärt ist, wie hoch der eigentliche Anteil der im Gebiet der Landeshauptstadt München aufgefundenen Wildtiere ist und wie hoch der Anteil tatsächlich erkrankter Tiere darunter ist. Die Aufnahme von eingesammelten Tieren aus falsch verstandener Tierliebe wird zudem kritisch gesehen. Man kann durchaus in einem gewissen Maß ein Interesse der Landeshauptstadt München

Seite 7 von 10 an der Unterbringung und Auswilderung von Wildtieren sehen, da diese immer wieder im Stadtgebiet aufgefundenen werden und dann versorgt und ausgewildert werden müssen. Es wäre daher denkbar, den betreffenden Organisationen eine Vergütung für die Weiterversorgung von Wildtieren auf freiwilliger Basis zukommen zu lassen, um deren Bemühen um das Wohl der Wildtiere Rechnung zu tragen. Die Landeshauptstadt München hat bislang anders als im Stadtratsantrag vom 02.07.2014 dargestellt keine freiwillige Pauschale für Wildtiere, die von dem Tierheim München betreut werden, erbracht. Gerade weil beispielsweise von der Tierrettung aufgefundene Wildtiere an verschiedene Organisation zur Weiterversorgung / Vermittlung abgegeben werden, wäre es nicht sachgerecht, allein dem Münchner Tierschutzverein e.v. eine Vergütung zukommen zu lassen. Der Verein wäre ansonsten gegenüber anderen beteiligten Organisationen privilegiert. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wäre daher eine Bezuschussung aller bei der Versorgung von verletzten Wildtieren und deren Auswilderung beteiligten Institutionen denkbar, wenn der Stadtrat ausdrücklich entscheidet hierfür auf freiwilliger Basis einen Zuschuss zahlen zu wollen. Dies ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass die betreffenden Organisationen gemeinsam ein abgestimmtes und tragfähiges Konzept für die Entwicklung und den Betrieb einer Auffang- und Auswilderungsstation erarbeiten. Derzeit ist nämlich unklar, welche Organisationen Wildtiere, die im Stadtgebiet München aufgefunden wurden, aufnehmen und in welchem Umfang sie dies tun. Die genaue Abstimmung, die Verteilung der Zuständigkeiten im Hinblick auf die verschiedenen Tierarten sowie die konkrete Abwicklung dieser Tierschutzaufgabe können nur die in diesem Bereich tätigen Organisationen untereinander vornehmen. Eine Beteiligung der Stadtverwaltung oder gar eine Federführung durch die Stadtverwaltung ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Hinzu kommt, dass der Stadtverwaltung in diesem Bereich nicht nur die fachliche Kompetenz und Erfahrung fehlt, sondern auch aufgrund der vorhandenen Arbeitsbelastung im Bereich der Pflichtaufgaben die personellen Ressourcen. Sowohl die Initiative für die Vernetzung als auch die Umsetzung einer Kooperation müssen daher von den tangierten Institutionen ausgehen. Eine finanzielle Unterstützung kann dann durch den Stadtrat beschlossen werden. Ein Ziel des Kreisverwaltungsreferates ist durch die vorliegende Beschlussvorlage nicht betroffen, da es nicht in den Aufgabenbereich der Landeshauptstadt München fällt, die Zusammenarbeit der verschiedenen Tierschutzorganisation zu organisieren.

Seite 8 von 10 Die Stellungnahme der Stadtkämmerei lag bei Drucklegung noch nicht vor und wird nachgereicht. Dem Korreferenten des Kreisverwaltungsreferat, Herr Stadtrat Dr. Alexander Dietrich, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung I, Herrn Stadtrat Dominik Krause, ist ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet worden. Beteiligung des Bezirksausschusses/der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen.

Seite 9 von 10 II. Antrag des Referenten 1. Von der Darstellung der Pläne für eine gemeinsame Auffang- und Auswilderungsstation für verletzte Wildtiere in München wird Kenntnis genommen. Ein gemeinsames Betriebskonzept der Tierschutzorganisationen mit der Stadt München wird nicht erstellt. Über eine Bezuschussung wird nicht entschieden. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00065 der von Frau StRin Dr. Evelyne Menges vom 02.07.2014 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Seite 10 von 10 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Kreisverwaltungsreferat - GL/12 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I Am Kreisverwaltungsreferat GL/12