Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg v LAN D ES U M WELTAMT BRANDENBURG
Schutz und Wiederherstellung von Bodenfunktionen Der Boden bildet Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und ist Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Auf Grund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften übernimmt er Regelungsfunktionen für Stoffeinträge und sonstige stoffliche Einwirkungen, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Zugleich ist der Boden Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und erfüllt vielfältige Nutzungsfunktionen, z.b. als Standort für die Land- und Forstwirtschaft. Das Bundes-Bodenschutzgesetz fordert, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, verunreinigte Böden zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung dieser Funktionen ist daher neben der Vermeidung von Neuversiegelungen dem fortschreitenden Flächenverbrauch auch durch Entsiegelungsmaßnahmen zu begegnen. Rechtsgrundlagen für Entsiegelungsmaßnahmen Mit - der Entsiegelungsregelung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) -der Eingriffsregelung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) i.v.m. dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) - der Eingriffsregelung für die Bauleitplanung im Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. dem BNatSchG bestehen rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt bzw. veranlasst werden können. Die Eingriffsregelung bildet dabei die effektivste Grundlage für die Durchsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen. Sie ist Grundlage für mögliche Entsiegelungen durch Vorhabenträger im Rahmen von Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zum Ersatz bei eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen insbesondere der Bodenfunktionen.
Naturräume in Brandenburg (Naturräumliche Regionen gemäß Landschaftsprogramm Brandenburg 1997) Nord brau aenburgisches Wald- und Seengebie He;de- Oder-Spree und SeTSigebiet Landkreisgrenzen naturräumliche Grenzen Oberlausitzer Heideland Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg Zahlreiche Liegenschaftsverwaltungen und Kommunen, aber auch private Eigentümer, verfügen über brachliegende Flächen mit Entsiegelungs- und Rückbaupotenzialen, die keiner erneuten wirtschaftlichen bzw. baulichen Nutzung zugeführt werden. Mangels deren Kenntnis und Verfügbarkeitwerden bisher kaum Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt. Um verstärkt Möglichkeiten der Entsiegelung von Flächen aufzuzeigen und Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen, werden potenzielle Entsiegelungsflächen im Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg" des Landesumweltamtes erfasst. Diese Flächen sollen für Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zur Verfügung stehen.
Mit dem vorliegenden Flächenfonds werden Informationen bereitgestellt: -zur Lage der Flächen, - zur Flächenverfügbarkeit und Art der Fläche, -zum möglichen Maßnahmenumfang, -zu bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten - und möglichen Risiken. Welche Informationen liefert der Datenfonds? Voraussetzung für die Zuordnung von Entsiegelungsflächen zu Vorhaben ist der funktionalräumliche Bezug zum Eingriff. Bei der Begründung des räumlichen Zusammenhanges von Eingriffsort und Ersatzmaßnahmen werden die im Landschaftsprogramm Brandenburg dargestellten 14 naturräumlichen Regionen (Naturräume) herangezogen. Für welche Nutzer ist der Datenfonds gedacht? Als Nutzer des Datenfonds kommen Träger von Vorhaben nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht, Kommunen als Träger der verbindlichen Bauleitplanung sowie sonstige Träger von Vorhaben im unbeplanten Außenbereich nach 35 Baugesetzbuch in Betracht. Durch Zugriff auf den Datenfonds reduziert sich der Recherche- und Abstimmungsaufwand für den Eingriffsverursacher und die zuständige Behörde. Dies führt in der Regel zu einer Beschleunigung des Planverfahrens. Welche Flächen sind bereits im Datenfonds? Bisher sind im Datenfonds Entsiegelungsflächen für beispielhaft ausgewählte Naturräume enthalten. Diese Flächen sind nach einer Ersteinschätzung für die Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung geeignet.
Können weitere Flächen in den Datenfonds aufgenommen werden? Der Datenfonds ist offen gestaltet. Damit können weitere Flächen, z. B. von Liegenschaftsgesellschaften, Kommunen und privaten Flächeneigentümern, jederzeit aufgenommen werden. Sofern Interesse an der Aufnahme von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds besteht, können die dazu erforderlichen Informationen dem Landesumweltamt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist ein Erfassungsbogen zu nutzen, der über das Internet oder vom Datenhalter zur Verfügung gestellt wird. Das Einverständnis des Flächeneigentümers im Papierformat ist an das Landesumweltamt zu senden. Die Daten werden aufbereitet, geprüft und bei Eignung in den Fonds aufgenommen. Welche Vorteile bringt die Einstellung von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds? Für Liegenschaftsverwaltungen, Kommunen und private Flächeneigentümer können sich durch die Bereitstellung von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds folgende Vorteile ergeben: - Verwertung brachliegender, bisher versiegelter Flächen, - Reduzierung von Verwaltungskosten, insbesondere für die Verkehrssicherungspflicht brachliegender Liegenschaften, - Übernahme der Entsiegelungskosten durch den Eingriffsverursacher, ggf. auch der Rückbaukosten für Hochbauten, - Durchführung landschaftspflegerischer Gestaltungsmaßnahmen ggf. auch durch den Vorhabenträger, - Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes.
Ansprechpartner Landesumweltamt Brandenburg Referat Bodenschutz Postfach 60 10 61 14410 Potsdam Tel: (0331)2776-453 (0331)2776-177 Fax: (0331)2776-306 e-mail: infoline@lua.brandenburg.de Internet: www.brandenburg.de/land/mlur/a/datenfon.htm Herausgeber Landesumweltamt Brandenburg Referat Öffentlichkeitsarbeit Berliner Straße 21-25 14467 Potsdam Tel: (03 31)232 3246 Fax: (0331)2921 08 e-mail: infoline@lua.brandenburg.de V LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg Stand: Dezember 2001 Titelfoto: Ralf Rudolf, Berlin Teilentsiegelte, zum Radweg rückgebaute alte B115 in Jämlitz (Landkreis Spree-Neiße) sonstige Fotos: Karin Hirsch