BEGRÜNDUNG zur 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet Ost I Gemeinde Memmelsdorf Landkreis Bamberg Entwurf vom 25.07.2018
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 PLANUNGSVERLAUF 3 1.1 Veranlassung zur Planung 3 1.2 Abstimmung auf andere Planungen und Gegebenheiten 3 1.3 Verfahrensschritte 3 1.4 Grundlagen des Bauleitplanverfahrens 4 2 GEPLANTE ÄNDERUNG 4 3 UMWELTPRÜFUNG 4 4 IMMISSIONSSCHUTZ 5 5 BETEILIGTE FACHSTELLEN 6
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 3 1 PLANUNGSVERLAUF 1.1 Veranlassung zur Planung Die Gemeinde Memmelsdorf besitzt für das Gewerbegebiet im Osten des Hauptortes Memmelsdorf den rechtswirksamen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost I" vom 22.06.1993, der seitdem viermal geändert wurde, zuletzt mit Satzungsbeschluss vom 25.01.2017. In dieser letzten Änderung war im Zuge der Nachnutzung des aufgegebenen Logistikbetriebes Massak im Gewerbegebiet Ost I eine Drogerienutzung mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 800 m² integriert worden, da dieses Sortiment seit dem Wegfall der Schlecker-Filialen im Raum Memmelsdorf gänzlich fehlte. Gemäß Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken im Zuge der 4. Bebauungsplan- Änderung soll die Entwicklung für die Nachnutzung des Betriebes Massak in zwei Schritten erfolgen. So soll nun zur bisherigen Drogerie-Nutzung mit maximal 800 m² Verkaufsfläche zusätzlich eine Textil-Nutzung mit maximal 500 m² Verkaufsfläche aufgenommen werden. Der Auftrag zur Bearbeitung dieser 5. Bebauungsplan-Änderung ging an die Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbh in Bamberg. 1.2 Abstimmung auf andere Planungen und Gegebenheiten Im Flächennutzungsplan ist der entsprechende Bereich schon als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Ein weiterer Änderungsbedarf ist also nicht gegeben. Der Bestand an Gas- und Stromversorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH ist zu beachten. Dabei handelt es sich um - 20-kV-Kabel (mit Schutzzonenbereich je 0,5 m beiderseits der Trassenachse) - Gasleitungen (mit Schutzstreifen je 0,5 m beiderseits der Trassenachse) Entsprechende Hinweise sind im Textteil zur Bebauungsplan-Änderung enthalten. Die Leitungsverläufe können den Lageplänen in der Anlage zu dieser Begründung entnommen werden. 1.3 Verfahrensschritte Die Bebauungsplan-Änderung wird nach dem im Baugesetzbuch (BauGB) niedergelegten Verfahren aufgestellt. Nachfolgend aufgeführte Verfahrensschritte sind vorgesehen bzw. bereits durchgeführt (die Daten werden im laufenden Verfahren ergänzt): 28.02.2018 Aufstellungsbeschluss 21.03.2018 Beschluss des Vorentwurfs 06.04.2018 ortsübliche Bekanntmachung der Frühzeitige Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB 16.04. 17.05.2018 Frühzeitige Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 4 25.07.2018 Auswertung im Gemeinderat mit Billigungsbeschluss 24.08.2018 ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB 03.09. 05.10.2018 Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB Oktober 2018 November 2018 Auswertung im Gemeinderat mit Satzungsbeschluss Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 1.4 Grundlagen des Bauleitplanverfahrens Rechtliche Grundlagen des Verfahrens sind: das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), und die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl 2007, S. 588), geändert durch 2 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. S. 375). 2 GEPLANTE ÄNDERUNG Bisher gelten im Änderungsbereich folgende Festsetzungen: Gewerbegebiet nach 8 BauNVO, aus Schallschutzgründen dahingehend beschränkt, dass tags ein Emissionspegel von 60 db(a)/qm und nachts von 0 db(a)/qm zulässig ist. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gemäß 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sind nicht zugelassen. Grundflächenzahl von 0,6 Baumasse von 15.000 m³ maximale Gebäudehöhe von 7,0 m abweichende Bauweise dergestalt, dass Gebäude über 50 m Kantenlänge zulässig sind. Maximal 800 m² Verkaufsfläche für Drogerienutzung Diese Festsetzungen gelten auch weiterhin, lediglich die Textil-Nutzung mit maximal 500 m Verkaufsfläche kommt hinzu. Die Änderung dient der Erweiterung des Angebots vor Ort und damit der Sicherstellung der Versorgung der ansässigen Bevölkerung. 3 UMWELTPRÜFUNG Das Gebiet ist bereits gemäß dem geltenden Bebauungsplan bebaut. Es erfolgt keine zusätzliche Bebauung, es erfolgt keine neue Versiegelung, die Baugrenzen bleiben unverän-
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 5 dert. Die Zulassung eines zusätzlichen Sortiments bedeutet keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter. Auf einen Umweltbericht kann daher verzichtet werden. 4 IMMISSIONSSCHUTZ Auf das Gebiet wirkt Verkehrlärm von der Staatstraße St 2190 ein. Gemäß den jüngsten verfügbaren Daten aus der Verkehrszählung 2015 liegt der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) an der Zählstelle 60319406 bei 7.984 Kfz/24 h. Der LKW-Anteil liegt tags bei 3,46 %, nachts bei 4,35 %. Um auch eine Aussage für die Zukunft zu treffen, wurde der DTV 2015 für das Prognosejahr 2025 um 10 % erhöht: DTV 2025 = DTV 2015 x 1,10 = 7.984 Kfz/24 h x 1,10 = 8.783 Kfz/24 h Daraus ergibt sich an der Bauverbotszone die nachfolgend dargestellte Belastung. Der gemäß DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" für Gewerbegebiet geltende Orientierungswert von tags 65 wird eingehalten. Der Orientierungswert von 55 db(a) zur Nachtzeit wird um etwa 1,5 db(a) überschritten. Da aber keine Wohnungen für Betriebsinhaber etc. zugelassen sind und somit keine schutzbedürftigen Nutzungen betroffen sind, ist diese Überschreitung als irrelevant anzusehen. Schallschutzmaßnahmen werden also nicht erforderlich.
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 6 5 BETEILIGTE FACHSTELLEN Am Bebauungsplanverfahren werden die nachfolgend aufgeführten Ämter und Behörden (Träger öffentlicher Belange) beteiligt: 1. Landratsamt Bamberg 2. Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanung, Bayreuth 3. Staatliches Bauamt Bamberg, FB Straßenbau 4. Wasserwirtschaftsamt Kronach 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 6. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg 7. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West 8. Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg 9. Industrie- und Handelskammer für Oberfranken 10. Handwerkskammer für Oberfranken 11. Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann 12. Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg Nachbargemeinden: 13. Stadt Bamberg 14. Gemeinde Breitengüßbach 15. Gemeinde Gundelsheim 16. Gemeinde Litzendorf 17. Stadt Scheßlitz Die Bebauungsplan-Änderung mit Begründung wird im laufenden Verfahren der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Auswertung im Gemeinderat kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die Planung rechtsverbindlich. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens Änderungen ergeben, so werden der Plan und/oder die Begründung fortgeschrieben. Aufgestellt: Bamberg, den 21.03.2018, geändert am 25.07.2018 Sf/Ku-18.018.7 Für den Fachbereich Für den Fachbereich Landschafts- und Grünplanung: Bauleitplanung: i. A. i. A. Ebner Kutzner Planungsgruppe S t r u n z Ingenieurgesellschaft mbh Kirschäckerstraße 39, 96052 Bamberg ( 0951 / 9 80 03 0 Schönfelder
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 7 Stromversorgung - Bayernwerk Netz GmbH Anlage 1
5. B-Plan-Änderung Gewerbegebiet Ost I, Gemeinde Memmelsdorf Seite 8 Gasversorgung - Bayernwerk Netz GmbH Anlage 2