Fachtagung In den Räumen der Bucerius Law School

Ähnliche Dokumente
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand

Kündigungsschutzklage

Kündigung - verhaltensbedingt: betriebliche Beeinträchtigung

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

2 Voraussetzungen HI660690

Wie bleibe ich Chef in meinem Haus?

C. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44

6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87

Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters - Wie weit geht Sie? Matthias Gillmann Leiter der Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA)

Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Inhaltsübersicht. Kündigungsschutzklage - Änderungskündigung

Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

DITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft

Teil F: Prüfungsschemata

"AR um 6: Der Einzelfall entscheidet"

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo

RECHTSANWALTSKANZLEI DR. ZACHARIAS

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen

Arbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen.

WasIhnen dieses Buchbietet 13. Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Prüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG

Die IHK informiert: Merkblatt. Kündigungsgründe und Kündigungsschutz

Arbeitsrechtlicher Rückgriffsanspruch bei grobem Behandlungsfehler

Arbeitsrecht Kündigungsschutz

Kündigungsrecht, Fall 3. Teil 1

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis

Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Suchtmittelanhängigkeit eines Arbeitnehmers

Kündigung während Krankschreibung wann ist sie zulässig?

Inhaltsübersicht. Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

Dr. Ulrich Boudon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ausbilder der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht

Rechtliche Aspekte personenbedingter Kündigungen

Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz

Inhaltsübersicht. Kündigung - personenbedingt: Unkündbarkeit

Kündigungsrecht. 2. Kündigungsberechtigung G ist als Geschäftsführer ( 35 GmbHG) der B-GmbH vertretungs- und kündigungsberechtigt.

Kündigungsschutz auch für

vangard Trennung von Führungskräften Dr. Stefan Röhrborn Düsseldorf, 28. November 2017 Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner

Die unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wiener Arbeitsrechtsforum, 2. Symposium, 7. Juni 2016

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Der Einsatz von Arbeitnehmern in Matrixstrukturen multinationaler Konzerne

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Vertiefung Leistungsstörungsrecht

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg

FORUM Leiharbeit und Werkverträge

K a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte. Willkommen zur Kanzlei Michaelis Vortragsveranstaltung 2015!

Arbeitsrecht in der Praxis: Management von schwierigen Arbeitsverhältnissen

Vortragsübersicht I/II

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 095, Datum

Brennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse

Trennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 63

Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB

Überblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung. Dr. Marion Bernhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht

Inhaltsübersicht. Kündigung - verhaltensbedingt: Allgemeines

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

E. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64

Personalabbau in der Krise. Dr. Dirk Freihube. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gliederung. 177 Prof. Dr. Hermann Reichold 2014 Universität Tübingen

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Dr. Götz Zerbe. Referent: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von

Jura Online - Fall: Die Tücke der Technik - Lösung

H O G E & C O L L E G E N

Allgemeiner Kündigungsschutz (durch das KSchG)

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11

Tendenzen in der Kündigungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co.

Arbeitsrechtlicher Schwerbehindertenschutz in der digitalen Arbeitswelt ( Arbeit 4.0 )

JAHRESPROGRAMM Abendforum Arbeitsrecht Praxisseminare für Unternehmen

6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Fälle zum Arbeitsrecht

Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten - und Internetnutzung am Arbeitsplatz

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

PD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht

Vorlesung Individualarbeitsrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 32

Referent: Dr. Stefan K. Reiß

GPA-Mitteilung 1/2007

Inhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Abmahnung und ordentliche Kündigung wegen Verspätung - Interessenabwägung

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

Transkript:

Fachtagung 14.02.2019 In den Räumen der Bucerius Law School

Die Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Verletzung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht

1 Gesetzliche Weiterbildungspflicht: Was droht einem Versicherungsmakler? EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie 48 VAG Versicherungsunternehmen dürfen nur mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, die sich an 34d GewO halten 34d GewO Erlaubnis, Sachkunde, Weiterbildung (auch der mitwirkenden Beschäftigten) 34e GewO Verordnungsermächtigung Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV), 7 Weiterbildung, 26 Ordnungswidrigkeiten Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG Geldbußen 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

2 Weiterbildungspflicht sollte im Arbeitsvertrag verankert werden. Arbeitsvertragliche Gestaltung, Möglichkeiten: Benennung der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterbildungspflicht des Beschäftigten im Arbeitsvertrag oder im Anhang Festlegung der Weiterbildungspflicht des Beschäftigten als eine der Hauptleistungspflichten, u.u. auch mit der Benennung von Sanktionen (z.b. Strafversprechen) Wenn möglich konkrete Benennung bzw. exemplarische Benennung von Fortbildungsangeboten für den Arbeitnehmer: Kanzlei-Fortbildungsveranstaltungen

2 Weiterbildungspflicht sollte im Arbeitsvertrag verankert werden. (Schriftliche) Weisungen: Konkrete Weisung an den Arbeitnehmer, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen!

2 Weiterbildungspflicht sollte im Arbeitsvertrag verankert werden. Vereinbarung konkreter Fortbildungsmaßnahmen mit dem Arbeitnehmer, u.u. Fortbildungsvertrag: Konkrete Benennung der Fortbildungsmaßnahme, Regelung der Kostenübernahme (i.d.r. trägt der Arbeitgeber die Kosten der Fortbildung, ggf. inklusive Freistellung) (Gestufte) Rückforderungsmöglichkeiten der Fortbildungskosten und ggf. auch der Freistellungskosten, zum Beispiel bei Kündigung des Arbeitnehmers oder bei Nichtbestehen einer Maßnahme

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im deutschen Arbeitsrecht: Politische Grundentscheidung Umfassender Kündigungsschutz versus hire and fire

Das Kündigungsschutzgesetz 1 Absatz 1 KSchG Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Das Kündigungsschutzgesetz 1 Absatz 2 KSchG Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse... bedingt ist.

Das Kündigungsschutzgesetz 23 KSchG Kleinbetriebsklausel

Fristgemäße (ordentliche) Kündigung ( 622 BGB) Fristlose (außerordentliche) Kündigung ( 626 BGB)

Verhaltensbedingte Kündigung: Rechtfertigung der Kündigung durch Gründe, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Verhalten ist dabei jedes vom Willen des Arbeitnehmers gesteuertes Verhalten. Das Handeln ist kündigungsrelevant, wenn der Arbeitnehmer Vertragspflichten verletzt. Klassischer Fall: Griff in die Kasse ( Goldene Löffel klauen )

Prüfungsschema verhaltensbedingte Kündigung 1. Schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht des Arbeitnehmers? 2. Gab es eine einschlägige Abmahnung oder ist wegen der Schwere der Pflichtverletzung ausnahmsweise die Abmahnung entbehrlich? 3. In Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien muss die Kündigung billigenswert und angemessen erscheinen. (Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) 4. Fortsetzung bis zum Vertragsende unzumutbar? (dann fristlose Kündigung möglich, 626 BGB) Klassischer Fall: Faust ins Gesicht!

Personenbedingte Kündigung: Kündigung gerechtfertigt durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Es geht um nicht vom Willen des Arbeitnehmers gesteuerte Handlungen, durch die der Arbeitnehmer Vertragspflichten verletzt oder um Gründe, die in seiner Person liegen. Klassischer Fall: Der Gerüstbauer mit Bandscheibenvorfall

Prüfungsschema: personenbedingte Kündigung : 1. Der Arbeitnehmer ist aufgrund mangelnder Eignung oder seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht mehr in der Lage, künftig seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. 2. Die mangelnde Eignung bzw. die fehlenden Fähigkeiten führen zu seiner erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher und wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers. 3. Es gibt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz. 4. In Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien muss die Kündigung billigenswert und angemessen erscheinen (Interessenabwägung). 5. Fortsetzung bis zum Vertragsende unzumutbar? (dann fristlose Kündigung möglich, 626 BGB) Klassischer Fall: Krankheitsbedingte Kündigung

Weitere klassische Fallbeispiele verhaltensbedingter und/oder personenbedingter Kündigung: Der angestellte LKW-Fahrer verliert seinen Führerschein.

Weitere klassische Fallbeispiele verhaltensbedingter und/oder personenbedingter Kündigung: Der Schlechtleister : [...] keine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner Leistungsfähigkeit arbeitet [...]. (u.a. BAG 2 AZR 536/06 und BAG 2 AZR 752/07)

ERGEBNIS: Verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegen Beschäftigte im Versicherungsmaklerbüro, die sich der Fortbildungspflicht verweigern. Verhaltensbedingte Kündigung Eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag? Eindeutige, u.u. schriftliche Weisung an den Arbeitnehmer? Abmahnung? Interessenabwägung (auch: Rechtsfolgen für den Arbeitgeber? Ordnungswidrigkeit, Gewerbeuntersagung nach 35 GewO droht?)

ERGEBNIS: Verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegen Beschäftigte im Versicherungsmaklerbüro, die sich der Fortbildungspflicht verweigern. Personenbedingte Kündigung Mangelnde Eignung des Arbeitnehmers ( Unzuverlässigkeit )? Dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen. Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten an einem anderen Arbeitsplatz? Interessenabwägung (auch: Situation des Arbeitnehmers? / Was droht Arbeitgeber?)

ERGEBNIS: Verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegen Beschäftigte im Versicherungsmaklerbüro, die sich der Fortbildungspflicht verweigern. Freistellung Freistellung im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts?! Arbeitsrechtliche Gestaltung sinnvoll (in der Praxis in der Hauptsache wegen der Anrechnung von Urlaub und Freizeitausgleichsansprüchen)?

ERGEBNIS: Verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegen Beschäftigte im Versicherungsmaklerbüro, die sich der Fortbildungspflicht verweigern. Versetzung im Rahmen des arbeitsgeberseitigen Weisungsrechts?! Änderungskündigung (Legaldefinition in 2 KSchG) als Beendigungskündigung der bisherigen Arbeitsbedingungen mit einem Angebot an den Arbeitnehmer, zu veränderten Bedingungen des Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Im Rahmen einer Änderungskündigung u.u. auch Gehaltskürzung des Arbeitnehmers möglich!

Kurzer Exkurs: HANDESLVERTRETERRECHT Naturgemäß kein Weisungsrecht (i.d.r. trägt deswegen der Handelsvertreter die Kosten der Fortbildung). Aber: Handelsvertretervertrag natürlich auch gestaltbar! Kündigung leichter möglich als im Arbeitsrecht. Streit bei Kündigung: Ausgleichsanspruch nach 89b HGB?!

4 Ausblick Neues rechtliches Terrain : Rechtsprechung ist mit großer Spannung zu erwarten!

4 Ausblick Möglichkeiten der rechtlichen Unterstützung im Arbeitsrecht durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte: Vertiefende arbeitsrechtliche Seminare Kanzlei-Fortbildungsveranstaltungen (auch Handelsvertreterrecht)

4 Ausblick Einmalberatung oder Externe Rechtsabteilung, zum Beispiel auch: Arbeitsvertragsgestaltung oder Beendigungsmanagement

Arbeitsrecht gehört elementar zur Klaviatur eines erfolgreichen Versicherungsmaklers bzw. erfolgreichen Unternehmers!!! Danke für die Aufmerksamkeit, ich stehe sehr gern für Fragen zur Verfügung!

Kanzlei Michaelis: Ein starkes Team

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich hoffe, es hat Ihnen auch viel Spaß gemacht! Danke! Ihr, Stephan Michaelis