Amtsblatt der Stadt Herne Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herne Ausgabetag 1.Juli 2016 1. Jahrgang Ausgabe 15/2016 Inhaltsverzeichnis Seite Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 5.7.2016, 16:00 2 Öffentliche Zahlungserinnerung 4 an Mariusz Pelka 4 an Irene Müller 5 an Viorel Constantin 5 an Abdellah Machkitou 6 an Marcin Owczarek 7 en an Costel-Robert Chiriac 8-11 Herausgeber: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, Pressebüro, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, Telefon 0 23 23 / 16-0 Erscheinungsweise: nach Bedarf Bezug: Einzelbezug ist kostenlos bei Abholung im Rathaus Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne und im Rathaus Wanne, Rathausstraße 6, 44649 Herne, während der üblichen Dienststunden. Das Amtsblatt steht im Internet unter www.herne.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung TAGESORDNUNG für die Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, dem 05.07.2016, 16:00 Uhr Sitzungsort: großer Sitzungssaal (Raum 312), Rathaus Herne Öffentlicher Teil 1. Abschluss einer Städtepartnerschaft mit Besiktas Istanbul in der Türkei 2. Reorganisation der Immobilienfunktion der Stadt Herne 3. Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2015 4. Bürgereingabe zur Erhöhung der Grundsteuer B hier: Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Bürgereingaben 5. Interfraktioneller Arbeitskreis Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten 6. Schulorganisatorische Maßnahmen an den Förderschulen Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) Stadtbezirk Sodingen Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) Stadtbezirk Sodingen 7. Geschäftsordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne (Seniorenbeirat) sowie Aufnahme der/des Vorsitzenden als festes eigenständiges Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren der Stadt in der Funktion als sachkundiger Einwohner ohne Stimmrecht und Verankerung des Beirates in der Hauptsatzung der Stadt Herne. 8. Ärztliche Versorgung in Herne - Unterstützung eines Aufrufs der Stadt Mühlheim 9. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne - Ordnungsbehördliche Straßenverordnung - OBV - vom 21.12.2005 10. Beschluss des "Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Baukau" Stadtbezirk Herne-Mitte 2
11. Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für das Änderungsverfahren 23 HER Dienstleistungspark Schloss Strünkede in Herne 12. Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne Stadtbezirk Sodingen Satzungsbeschluss gemäß 86 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) 13. Bebauungsplan Nr. 241 "Siedlung Teutoburgia", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) 14. Rahmenvertrag über die Einleitung in genossenschaftliche Anlagen zwischen der Emschergenossenschaft, der Stadtentwässerung Herne AÖR - SEH - und der Stadt Herne 15. Antrag: Freiwilliger Verzicht auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen 16. Antrag: Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen 17. Mitteilungen des Oberbürgermeisters 18. Anfragen der Stadtverordneten 18.1. Anfrage: Revierpark Gysenberg Nichtöffentlicher Teil 1. Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR), Geschäftsführungsangelegenheiten 2. Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbh (SEG): Grundstücksverkauf 3. Verkauf des städt. Gebäudes Hermann-Löns-Str. 56 4. Mitteilungen des Oberbürgermeisters 5. Anfragen der Stadtverordneten Weitere Informationen zu den Inhalten finden Sie im Ratsinformationssystem unter www.herne. Herne, 23. Juni 2016 Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda 3
Öffentliche Zahlungserinnerung Die Zahlungsabwicklung der Stadt Herne als Vollstreckungsbehörde erinnert an die Zahlung der im Monat Juli 2016 fällig werdenden Steuern und Abgaben. Bei verspäteter Zahlung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge berechnet werden. Falls Mahnung und ggfs. zwangsweise Einziehung erforderlich werden, entstehen weitere Kosten. Die Bankverbindungen der Stadt Herne und das anzugebende Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Heranziehungsbescheid. Herne,1.7.2016, Zahlungsabwicklung als Vollstreckungsbehörde nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) Herrn Mariusz Pelka, letzte bekannte Anschrift: Plutostr. 92, 44651 Herne, liegt beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne, Raum 234, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Gewerbesteuerbescheid vom 18.05.2016 Vertragsgegenstandsnummer 5000100012029683 Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und am Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der jeweils geltenden Fassung als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 22.06.2016 4
nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) Irene Müller, letzte bekannte Anschrift: Altenhöfener Str. 58, 44623 Herne, liegt beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne, Raum 539, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom 17. Juni 2016 Vertragsgegenstandsnummer 50005000115075300001 Die Mahnung kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, und am Freitag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der jeweils geltenden Fassung als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 28. Juni 2016 letzte bekannte Anschrift: Herrn Viorel Constantin Haldenstr. 32, 44629 Herne liegt bei der Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, Arbeitsgruppe Schwarzarbeit, Berliner Platz 9, 44623 Herne, Zimmer 2.43, 2.46 folgendes Schriftstück: Bescheid vom 22.06.2016 Aktenzeichen 44/2--3-0067/15 zur Abholung bereit. Der Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle - nach vorheriger Terminabsprache - abgeholt werden ( 02323 16-2258, -2260, -2032). Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 7. März 2006 (SGV. NRW. 2010) als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, den 22.06.2016 5
Herrn Abdellah Machkitou Heinrich-Bammel-Weg 23 42327 Wuppertal liegt bei der Behörde Stadt Herne, Stadt Herne, Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, Bußgeldstelle, Südstr. 8,, Zimmer 102, folgendes Schriftstück Bescheid vom 22.06.2016 Aktenzeichen 73363756/A0S/0490 zur Abholung bereit. Dieses Schriftstück gilt gem. 1 und 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.52 (Bundesgesetzblatt I S. 379), zuletzt geändert am 12.09.90 (BGBl. I S. 2002) nach Ablauf von zwei Wochen gerechnet vom Tag des Aushängens als zugestellt. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr 6
Herrn Marcin Owczarek Emil-Zimmermann-Allee 8 45897 Gelsenkirchen Bußgeldstelle, Südstr. 8,,Z. 101, folgendes Schriftstück vor: Bescheid vom 30.10.2014 Aktenzeichen 71667804/A1S/0490 Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr 7
Bußgeldstelle, Südstr. 8,, Z. 114 folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73271380/A1Z/0490 Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr Bußgeldstelle, Südstr. 8,,Z. 114, folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73347866/A1Z/0490 Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr 8
Bußgeldstelle, Südstr. 8,, Z. 114, folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73184568/A1Z/0490 Bußgeldstelle, Südstr. 8,,Z. 114, folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73408636/A1Z/0490 Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr 9
Bußgeldstelle, Südstr. 8,,Z. 114, folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73408644/A1Z/0490 Bußgeldstelle, Südstr. 8, Zi. 114, folgendes Schriftstück vor Aktenzeichen 73408660/A1Z/0490 Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr 10
Bußgeldstelle, Südstr. 8,,Z. 114, folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73184550/A1Z/0490 Bußgeldstelle, Südstr. 8,,Z. 114, folgendes Schriftstück vor: Aktenzeichen 73598737/A1Z/0490 Mo., Di., Do. 13.30 15.30 Uhr 11