Protokoll über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen am 27. Juni 2017 im Kreishaus in Heide

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Transkript:

Protokoll über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen am 27. Juni 2017 im Kreishaus in Heide Beginn: Ende: 14:00 Uhr 16:30 Uhr Anwesend waren: I. die Mitglieder des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen: 1.) Landrat Dr. Klimant 2.) Dr. Gesche Kern, Norddeich 3.) Wilhelm Malerius, Brunsbüttel 4.) Peter von Hemm, Österdeichstrich 5.) Silvia Gaus, Husum 6.) Rolf Claußen, Meldorf 7.) Helge Haalck, Heide 8.) Herbert Schoer, Friedrichskoog 9.) Christina Ruddeck, Tönning 10.) Werner Weiss, Windbergen 11.) Monika Dorsch, Husum-Lund II. als stimmberechtigte Vertreter für nicht anwesende Mitglieder (DTM): 1.) Uwe Peterson, Nindorf 2.) Heinz Hell, Meldorf 3.) Horst Häring, Warwerort 4.) Inken Mauscherning, Witzwort 5.) Prof. Dr. Anja Wollesen, Heide III. als nicht stimmberechtigte Vertreter für anwesende Mitglieder (DTM) IV. von der Nationalparkverwaltung 1.) Dr. Detlef Hansen 2.) Kirsten Boley-Fleet 3.) Armin Jeß 4.) Christian Fischer V. Gäste 1.) Dietmar Wienholdt, MELUND 2.) Claudia Flecken, HPA 3.) Dr. Henrich Röper, HPA - 1 -

Tagesordnung TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 27.06.2017 TOP 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 25.04.2017 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen Ergebnisse des Monitorings bei Tonne E3 Die touristische Relevanz der deutschen UNESCO Welterbestätten und Nationalparks Kurzbericht über Informationsveranstaltung zum Krabbenfischerbeirat Wahl eines Mitglieds für den Krabbenfischereibeirat Verschiedenes TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Landrat Dr. Klimant begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Nationalparkkuratoriums fest. Zu Beginn der Sitzung verpflichtet Landrat Dr. Klimant Herbert Schoer, Vertreter der Fischerei, als neues Mitglied und Inken Mauscherning, Vertreterin der betreuenden Verbände, als neues stellvertretendes Mitglied. TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 27.06.2017 Die Tagesordnung für die Sitzung am 27.06.2017 wird einstimmig genehmigt. TOP 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 25.04.2017 Die Niederschrift über die Sitzung am 25.04.2017 wird einstimmig genehmigt. - 2 -

TOP 4 Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen Auf Vorschlag von Frau Cornelius-Heide (per Mail) stellt sich Rolf Claußen, Vertreter des Sports im Nationalparkkuratorium, zur Wahl als stellvertretender Vorsitzender. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, ohne Enthaltungen TOP 5 Anlage: Ergebnisse des Monitorings bei Tonne E3 TOP 5 Präsentation Monitoring Tonne E3 Frau Flecken von Hamburg Port Authorithy (HPA) erläutert die aktuellen Rahmenbedingungen für die Ausbaggerungen im Hamburger Hafen. Darüber hinaus stellt Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Entsorgung/ Verwertung des Hafenschlicks bis hin zur Verklappung bei Tonne E3 sowie den Umfang und die Ergebnisse des Monitoring vor, das rund um die Verklappungsstelle und bis zu den Küstenmessstellen Schleswig-Holsteins und Niedersachsens durchgeführt wird. Schließlich stellt Sie die weitere Entwicklung und zukünftige Perspektiven der für die Bewirtschaftung des Hamburger Hafens notwendigen Ausbaggerung und der daraus resultierenden Umlagerung und Verklappung vor. Aus dem Vortrag ergeben sich verschiedene Nachfragen, die im Folgenden zusammengefasst werden: Welche Arten werden beim Monitoring untersucht und finden auch Untersuchungen von Seeschwalbeneier aus dem Bereich Neufeld Eingang in den Monitoringbericht? Frau Flecken und Herr Wienholdt erläutern dazu, dass in dem Monitoring nur vor Ort sesshafte Arten Berücksichtigung finden und keine wandernden Fischarten, wie z.b. der Stint oder Zugvogelarten wie z.b. die Seeschwalben. Diese Arten sind zwar aus Artenschutzgründen von einem außerordentlichen Interesse, aber für ein Monitoring der Folgen der Baggergutverklappung nicht geeignet, da etwaige Schadstoffbelastungen von ganz unterschiedlichen Quellen herrühren können und nicht auf die Verklappung bei Tonne E3 zurückzuführen sind. Verdriftet das verklappte Material aus dem sogenannten Schlickfallgebiet z.b. an die schleswig-holsteinische Küste und in die dort befindlichen Schutzgebiete? Frau Flecken und Herr Dr. Röper zeigen anhand einiger Grafiken auf, dass das Material in einem Umkreis von ca. 5km verbleibt und keine Verdriftung an die Küste stattfindet. Alle Ergebnisse zeigen, dass eine Beeinträchtigung von Schutz- und Küstengebieten ausgeschlossen werden kann. - 3 -

Wie ist der aktuelle Sachstand des Sedimentmanagementkonzeptes? Langfristig sollte das Sedimentmanagementkonzept die Baggermengen reduzieren und die Verklappung bei Tonne E3 entbehrlich machen. Frau Flecken wiederholt, dass das Sedimentmanagement auf drei Säulen steht. Erste Priorität hat die Reduktion des Schadstoffeintrages, hier ist die Sanierung von verbleibenden und sekundären Schadstoffquellen, in erster Linie in Tschechien, zu nennen. Dafür hat Hamburg im Rahmen des Projektes Schadstoffsanierung Elbsedimente (ELSA) 11 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hiermit können Sanierungsprojekte initiiert und finanziell unterstützt werden. Als zweite Säule sind Strombaumaßnahmen z.b. in Kreetsand, um hafennah zusätzliche Überflutungs- und Sedimentationsräume zu schaffen. Dieses Thema steht auch im Fokus des neu gegründeten Forums Tideelbe dessen Hauptaufgabe darin besteht die Bewertung strombaulicher Maßnahmen und Umsetzungsempfehlungen zu erarbeiten. Die dritte Säule beschreibt die Maßnahmen zur Erhaltung der Wassertiefen, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens von entscheidender Bedeutung ist. Für den Umgang mit dem Baggergut gibt es mehrere Handlungsstränge. Die Umlagerung in den Wintermonaten innerhalb Hamburgs, die Verbringung in den Sommermonaten in der Nordsee sowie die ganzjährig stattfindende Landbehandlung und Entsorgung von höherbelastetem Material. Bis die beiden ersten Säulen Erfolge zeigen wird es noch viele Jahre dauern und daher ist mittelfristig ein Verzicht auf eine Verklappung des Baggerguts nicht möglich. Langfristig werden die Sanierungsmaßnahmen in den quellnahen Bereichen hoffentlich greifen, so dass eine Nutzung des Baggergutes z.b. im Deichbau oder zur Versorgung des Wattenmeeres mit Sedimenten möglich sein wird. Außerdem wird durch die Schaffung von zusätzlichen Überflutungs- und Sedimentationsräumen voraussichtlich die Menge des anfallenden Baggerguts langfristig stabilisiert oder gesenkt werden können. Um trotzdem nach dem Ablauf des Einvernehmens mit dem Land Schleswig-Holstein handlungsfähig zu bleiben, wird aktuell die Möglichkeit der Verbringung des Materials in einem Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) geprüft. Landrat Dr. Klimant beendet die Diskussion mit dem Hinweis, dass sich das Nationalparkkuratorium in Zukunft bestimmt wieder mit diesem Thema beschäftigen wird, um ggf. auf die Entwicklung Einfluss zu nehmen. TOP 6 Anlage: Die touristische Relevanz der deutschen UNESCO Welterbestätten und Nationalparks TOP 6 Präsentation Tourismus Welterbe Frau Prof. Wollesen berichtet über eine Studie der Fachhochschule Westküste zur touristischen Relevanz der deutschen UNESCO Welterbestätten und Nationalparks. In der Studie wurden die 16 deutschen Nationalparke und die 40 deutschen UNESCO-Welterbestätten (sowie vier ausländische Ziele) betrachtet. - 4 -

Im Vortrag werden ausgewählte Ergebnisse der Studie unter besonderer Berücksichtigung der Pilotregionen Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Weltnaturerbe Wattenmeer dargestellt. Abschließend betont Frau Prof. Wollesen, dass sich die Region auf einem guten Weg befindet und im Vergleich zu anderen Nationalpark und UNESCO Welterbestätten in vielen Bereichen einen Spitzenplatz belegt. Sowohl Landrat Dr. Klimant als auch Dr. Hansen schlossen sich diesem Fazit gerne an. TOP 7 Kurzbericht über Informationsveranstaltung zum Krabbenfischereibeirat Wahl eines Mitglieds für den Krabbenfischereibeirat Dr. Hansen berichtet die Hintergründe für die Berufung eines Krabbenfischereibeirates. Hamburg und Schleswig-Holstein haben vereinbart, dass Hamburg je Tonne verbrachten Hafenbaggerguts einen Betrag von 5 Euro an die Nationalparkstiftung zahlt. Von den Zahlungen sollen dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) bis zu sechs Mio. Euro zur Förderung von Projekten zur Verfügung gestellt werden. Die Hälfte davon steht für Projekte zur Entwicklung einer nachhaltigen Krabbenfischerei zur Verfügung. Weiterhin wurde vereinbart, einen Krabbenfischereibeirat zu gründen, der das MELUND bei der Auswahl der Projekte, die aus dem Bereich Krabbenfischerei gefördert werden sollen, berät. In diesem Gremium sollen Fischereiorganisationen und verbände, Naturschutzverbände, die Wissenschaft sowie die Nationalpark- und die Fischereiverwaltung vertreten sein. Die konstituierende Sitzung des Krabbenfischereibeirates sollte am 17.05.2017 stattfinden. Da es im Vorfeld unter den eingeladenen Einrichtungen und Verbänden Nachfragen bezüglich der Zusammensetzung des Krabbensichereibeirates gab, lud das damalige MELUR zu einer Informationsveranstaltung in die Nationalparkverwaltung ein, die dann am gleichen Datum stattfand. Es wurde über die Eckpunktevereinbarung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg informiert, über eine künftige Geschäftsordnung beraten und über die künftige Zusammensetzung des Beirates entschieden: - 3 Vertreterinnen und Vertretern der Krabbenfischerei - 3 Vertreterinnen und Vertretern der im Nationalpark tätigen Umweltverbände Die Krabbenfischerei und die Naturschutzverbände können jeweils Stellvertreter/ Innen namentlich benennen, die während der Sitzung anwesend sein können. Insgesamt haben beide Seiten jeweils drei Stimmen. - 1 VertreterIn des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen - 1 VertreterIn des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland - 1 VertreterIn der Oberen Fischereibehörde (LLUR) - 1 VertreterIn der Oberen Naturschutzbehörde (NPV) - 1 VertreterIn des Thünen Instituts für Seefischerei, der in beratender Funktion an den Sitzungen des Beirats teilnimmt. - 5 -

- 1 Vertreter der Obersten Fischereibehörde - 1 Vertreterin der Obersten Naturschutzbehörde (Vorsitz) Die beiden VertreterInnen des MELUND sind nicht stimmberechtigt, da im MELUND die abschließende Entscheidung der Mittelvergabe erfolgt. Folgende Personen sind zwischenzeitlich von Seiten der Krabbenfischerei benannt: - Dieter Voß und Bettina Adam vom Fischereiverein Friedrichskoog als Vertreter und Stellvertreterin - Ted Sönnichsen und Günter Klever von der Erzeugergemeinschaft Tönning, Eider, Elbe-Weser als Vertreter und Stellvertreter - Philipp Oberdörffer und Nico Sklorz von der Erzeugergemeinschaft der Deutschen Krabbenfischer als Vertreter und Stellvertreter. Nach der Benennung aller Mitglieder soll am 13.09.2017 die konstituierende Sitzung stattfinden. Auf Vorschlag von Frau Cornelius-Heide (per Mail) stellt sich Rolf Claußen, Vertreter des Sport im Nationalparkkuratorium, zur Wahl als Vertreter des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, ohne Enthaltungen In der Diskussion zu diesem Thema äußert Herr Voß seine Unzufriedenheit mit der Besetzung des Krabbenfischereibeirates. Landrat Dr. Klimant erwidert, dass der Krabbenfischereibeirat neben der Aufgabe der Beratung bei der Vergabe von Fördergeldern eine sehr gute Chance zur gemeinsamen Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei darstellt und er sich von allen Beteiligten eine konstruktive ergebnisoffene Diskussion wünscht. TOP 8 Verschiedenes Sachstandsbericht Befahrensverordnung (BefVO) Frau Boley-Fleet stellt den Bezug zum Thema in der gemeinsamen Sitzung der Nationalparkkuratorien am 05.07.2016 her, in der beide Kuratorien den damals vorliegenden im Arbeitskreis BefVO abgestimmten Vorschlägen für eine Novellierung der Befahrensverordnung auf Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Antrages zugestimmt haben. Insbesondere wurde der geplanten naturschutzfachlichen Gebietskulisse für das Kitesurfen zugestimmt. Die Nationalparkverwaltung hat daraufhin den schleswig-holsteinischen Teil des Antrages auf Novellierung vorbereitet und die länderübergreifende Punkte mit den Nationalparkverwaltungen Hamburg und Niedersachsen abgestimmt. Eine finale Abstimmung konnte Anfang Mai 2017 erzielt werden. Der gemeinsame Antrag der drei Bundesländer wurde von Umweltminister Habeck am 18.05.2017 beim Bundesverkehrsministerium eingereicht. Aufgrund der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl am 07.05.2017 hat Minister Habeck seinen beiden Kollegen aus Hamburg und Niedersachsen im Juni mitgeteilt, dass er den Bundesverkehrsminister - 6 -

bitten wird, den schleswig-holsteinischen Antrag auf Novellierung ruhen zu lassen bis weitere Gespräche mit den Beteiligten zum Punkt Kitesurfen geführt wurden. Dazu folgendes Zitat aus dem Koalitionsvertrag vom 16.06.2017: Wir werden keine generellen Kite- und Surfverbote an unseren Küsten- und Binnengewässern erlassen. Über die Einrichtung von dauerhaften Kite-Surf-Zonen werden wir mit den beteiligten Verbänden Gespräche führen und bis zu einem Ergebnis das Bundesverkehrsministerium bitten, die beantragte Änderung der Befahrensverordnung in diesem Punkt ruhen zu lassen. (S. 46f.) Ein Brief an das Bundesverkehrsministerium dazu ist in Vorbereitung. Das Land Hamburg will nach bisheriger Auskunft am bestehenden Antrag festhalten. Am 15.06.2017 hatte die Nationalparkverwaltung Niedersachsen zu einer Infoveranstaltung mit dem Thema BefVO eingeladen. Das Ruhenlassen Schleswig- Holsteins wurde bekannt gegeben und von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. Zum weiteren Vorgehen in Niedersachsen hat die dortige Nationalparkverwaltung erläutert, dass sie nunmehr die niedersächsischen Karten zur Antragstellung an ihr Ministerium geben mit der Bitte um Weiterleitung an das Bundesverkehrsministerium. Bezüglich der Gestaltung und Umfang der zu führenden Gespräche, insbesondere mit den überregionalen Verbänden, gibt es seitens des Umweltministeriums Schleswig-Holsteins bisher keine Aussagen, sodass die Nationalparkverwaltung nur zusichern kann, über das weitere Vorgehen zu informieren. Neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums Anlage: Faltblatt Die-neue-Drohnen-Verordnung BMVI Frau Boley-Fleet berichtet, dass am 07.04.2017 vom Bundesverkehrsministerium eine Verordnung für die Nutzung von Drohnen eingeführt wurde. Hintergrund ist die enorme Zunahme von Drohnenflügen. Daraus resultiert eine deutliche Zunahme der Gefahr von Kollisionen, Abstürzen, Unfällen und Störungen, sodass eine klare Regelung zur Sicherung des Luftraums, dem Schutz der Privatsphäre und auch dem Schutz der Natur und Umwelt erforderlich wurde. In der Drohnenverordnung des Bundes geht es unter anderem um die Kennzeichnung der Fluggeräte und Kenntnisnachweise ab einem bestimmten Gewicht der Fluggeräte, um Aufstiegserlaubnisse aber auch um generelle Verbote. So wurde z.b. ein Flugverbot über Menschenansammlungen, über Flugplätzen, Industrieanlagen und Naturschutzgebieten und Nationalparken erlassen. Ausnahmen von diesen generellen Verboten durch die zuständige Luftfahrtbehörde in Kiel sind möglich. Die Nationalparkverwaltung steht in Kontakt, um mögliche Ausnahmengenehmigungen zu prüfen und abzustimmen. Ende der Sitzung 16:30 Uhr. - 7 -

Landrat Dr. Klimant (Sitzungsleitung) Armin Jeß (Protokollführung) - 8 -