Zurück Verwaltungsmodernisierung in die Zukunft in Das Berlin Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin Manfred Pasutti Birgit Senatsverwaltung Stapf-Finé für Inneres und Senatsverwaltung Sport für Inneres und Sport Organisations- und Personalentwicklung in Berlin 14. und 15. Januar 2013 Seite 1
Agenda Was würde Michael J. Fox in der Vergangenheit der Verwaltungsmodernisierung ändern? Was bisher geschah Rückblick ServiceStadt Berlin 2011 ServiceStadt Berlin 2016 Was in der neuen Staffel geschieht In einer neuen Hauptrolle: Das EGovG Berlin Ausblick: ServiceStadt Berlin 2021 Seite 2
Was bisher geschah Rückblick ServiceStadt Berlin 2011 (SSB 2011) Motto der SSB 2007 2011: Mehr Service, bessere Qualität Errungenschaften der ersten Generation : Erstmals gebündelte Steuerung über Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung, ressortübergreifende Koordinierung, unterjähriger Finanzierungstopf, Etablierung einer strategischen Dachmarke Projektbeispiele (aus insges. rund 140 geförderten Projekten): Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren (ebg), einheitliche Behördenrufnummer 115, einheitlicher Ansprechpartner (EA) Seite 3
Was bisher geschah Rückblick ServiceStadt Berlin 2016 (SSB 2016) Motto der SSB 2011-2016: Transparenz, Partizipation, Effizienz, Bürger- und Wirtschaftsservice Von Generation eins zu Generation zwei: Deutliche Reduzierung der Projektanzahl, detaillierte Kriterien zur Projektauswahl, webbasiertes Controlling Projektbeispiele (aus insges. knapp 40 geförderten Projekten): Service-Portal, Beschäftigtenportal, E-Recruiting, De-Mail und andere Basisdienste, Ordnungsamt-Online, Open Data Portal, E-Partizipation Seite 4
Was bisher geschah Förderkriterien des Programms Formale Kriterien Projektstruktur Meilensteinplanung Finanzplanung Berichtswesen Inhaltliche Kriterien Bürger-/Wirtschaftsnähe Transparenz Partizipation Effizienz Balanced Scorecard Ressortübergreifender Ansatz IT- und E-Government-Projekte: Berücksichtigung BEGS (Berliner E-Government Strategie) Seite 5
Was in der neuen Staffel geschieht In einer neuen Hauptrolle: Das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) Verfahrensstand EGovG Bln 12.11.2015 Erste Lesung im Abgeordnetenhaus (Drucksache 17/2513) 06.04.2016 Presseerklärung der Koalitionsfraktionen: Änderungsantrag zum geplanten E-Government-Gesetz Berlin 11.04.2016 Erste Beratung des Gesetzentwurfs mit Expertenanhörung im federführenden Parlamentsausschuss, dem ITDat Seite 6
Was in der neuen Staffel geschieht In einer neuen Hauptrolle: Das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) Wesentliche Änderungen des EGovG Bln lt. Koalitionsantrag 1. Es wird eine/n IT-Staatssekretär/in geben, welche/r die verfahrensunabhängige Hard- und Software der Berliner Verwaltung zentral bereitstellt und steuert (IKT-Steuerung). 2. Verpflichtende und flächendeckende Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte) bis zum 31.12.2022. 3. ITDZ wird der zentrale Dienstleister der Berliner Verwaltung (Benutzungszwang) für verfahrensunabhängige IKT und IT-Basisdienste. Seite 7
Was in der neuen Staffel geschieht Verwaltungsabläufe dokumentieren, analysieren, optimieren ( 10 Abs. 2 Entwurf egovg Bln) innen digital standardisiert für Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Benutzerfreundlichkeit Für die verfahrensunabhängige IKT liegt die Verantwortung zukünftig bei der zentralen IKT-Steuerung, d.h. verfahrungsunabhängige IKT wird zentral finanziert und bereitgestellt. Die IKT-Steuerung setzt technische Vorgaben auch - für die Fachverfahren. Umstellung aller Verwaltungsbereiche auf E-Government ehauptstadt einfach, elektronisch, effizient außen attraktiv einfach für die Menschen Förderung über die SSB 2021 für dezentrale Projekte, die zum Beispiel: Verwaltungsvorgänge nachfrageorientiert gestalten, Geschäftsprozesse optimieren und digitalisieren, Barrierefreiheit herstellen. Seite 8
Was in der neuen Staffel geschieht Ausblick: Wie wird ein Vorhaben zum ServiceStadt Berlin-Projekt? 1. Projektidee in einer Verwaltung 2. Erstes Abstimmgespräch mit SenInnSport ZS C 1 über die Erfüllung der Förderkriterien 3. Projektantrag im webbasierten Berichtswesen stellen 4. Beschluss im Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung bzw. im Lenkungsrat über Projektaufnahme 5. Bereitstellung der Projektmittel durch ZS C 1 6. Projektdurchführung in dezentraler Verantwortung 7. Berichtspflichten im Staatssekretärsausschuss/Lenkungsrat und gegenüber dem Abgeordnetenhaus 8. Projektabschluss Seite 9
Viel Erfolg bei Ihren weiteren Projekten! Birgit.stapf-fine@seninnsport.berlin.de Tel.: 90223-1511 Seite 10