Zur Rolle von Kollektivvertrag und Selektivverträgen für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung

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Transkript:

Zur Rolle von Kollektivvertrag und Selektivverträgen für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung Wie verändert sich die ambulante ärztliche Versorgung? Tagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Berlin, 29. Oktober 2015 Prof. Dr. Klaus Jacobs Vor mehr als 25 Jahren: Enquete-Kommission Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 2

Vor mehr als 25 Jahren: Enquete-Kommission Wie schnell ist nichts passiert! Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 3 Vor mehr als 20 Jahren: Ochsenblut-Broschüre Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 4

Aus der Ochsenblut-Broschüre von 1994 (S. 16) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 5 Aus der Ochsenblut-Broschüre von 1994 (S. 17 f.) (S. (S. 19) 19) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 6

Ordnungspolitische Grundlagen: Akteure und Wettbewerbsfelder in der GKV Versicherte/ Patienten Versicherungsmarkt: Wettbewerb um Versicherte Behandlungsmarkt: Wettbewerb um Patienten Leistungsmarkt: Wettbewerb um Versorgungsverträge Krankenversicherungen Leistungserbringer + Staat (Wettbewerbsordnung und Sicherung ihrer Einhaltung) + Gemeinsame Selbstverwaltung (Leistungskatalog, Qualitätsstandards) Wettbewerb im Gesundheitswesen, 29.06.2015 7 Reformbeispiel: Niederlande 2006 Klare Rollendefinition und -zuordnung so etwas fehlt bei uns! Quelle: Gesundheitsministerium der Niederlande, 2006 Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 8

2014: fast wieder wie 2009 2015: Bei Onkologie/Rheuma Aufhebung der Beschränkung der Behandlung auf schwere Verlaufsformen 2015: Besondere Versorgung ( 140a) (siehe auch SVR-G 2012) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 9 Entwicklung Hausarztvertrag AOK Baden-Württemberg Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 10

Entwicklung Facharztverträge AOK Baden-Württemberg Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 11 Die Rhetorik stimmt (Koalitionsvertrag 2005, S. 88) (Koalitionsvertrag 2009, S. 85) (Koalitionsvertrag 2013, S. 76) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 12

aber die Politik ist unentschlossen Beispiel: unklare Rolle von Selektivverträgen!? Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 13 und inkonsistent Beispiel: Nebeneinander von Regelungen/Instrumenten mit ähnlichen/überlappenden Zielstellungen Selektivverträge zur besonderen Versorgung ( 140a), immerhin jetzt mit der Aussicht auf eine wettbewerbsneutrale und diskriminierungsfreie Bereinigung der Gesamtvergütung auf Einzelarztebene Förderung von Praxisnetzten im Rahmen der vertragsärztlichen Honorarverteilung ( 87b) (Gesetzesbegründung: Ziel ( ) ist die Optimierung ambulanter Versorgungsstrukturen, wodurch die Qualität sowie die Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit gesteigert werden können. ) Innovationsfonds ( 92a) Keine wechselseitige Ergänzung/Verstärkung, sondern Rollen- und Verantwortungs-Diffusion Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 14

Innovationsfonds: zweifelhaft in Diagnose und Therapie (Mai 2014) Ist tatsächlich fehlendes Geld das wesentliche Hemmnis? Übergang in die (Regel-)Versorgung was heißt das? (1. flächendeckend?; 2. verpflichtend für alle?; 3. evaluiert?) Nur Prozessinnovationen (= bessere Kooperation)? Was ist mit Strukturinnovationen (= neue medizin-betriebliche Versorgungseinrichtungen jenseits sektoraler Zuordnungen)? In der Zuständigkeit der sektoralen Platzhirsche im G-BA? Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 15 Die Erwartung eines Kenners der Materie (Franz Knieps, Frankfurter Rundschau vom 22.09.2015) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 16

Notwendig: konsequenter Vertragswettbewerb Vorfahrt für Vertragswettbewerb, wo immer möglich, gemeinsam und einheitlich nur, wenn und wo nötig (= wettbewerbliche Ausnahmebereiche, z.b. ländlicher Raum, Notfallversorgung, seltene Erkrankungen) Funktionalisierung des Kassenwettbewerbs zur Versorgungssteuerung, einschließlich der Akzeptanz von Unterschieden Sicherstellungsauftrag bei den Kassen auf Basis sektorenübergreifender Versorgungsplanung von Leistungen Rückführung der G-A-Kompetenzen auf Rahmengestaltung Investitionen in neue Versorgungsformen müssen sich lohnen (können), in erster Linie auch für Leistungserbringer Voraussetzung: politische Entscheidung im Zweifel gegen die Interessen der sektoralen Anbieterverbände (z.b. ambulant vor stationär statt KV vor Krankenhaus ) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 17 Vorbild Schweiz? Beispiel 1 (fmc Schweiz 2014: Denkstoff No. 1) Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 18

Vorbild Schweiz? Beispiel 2 Seit 2011 sind mehr als 50 Prozent der Bevölkerung freiwillig in Managed-Care-Modelle eingeschrieben und profitieren durch Beitragsnachlässe von den Einsparungen in diesen Modellen. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, 29.10.2015 19 Vielen Dank für Ihr Interesse. Prof. Dr. Klaus Jacobs 030/34646-2182 Klaus.jacobs@wido.bv.aok.de Besuchen Sie uns im Internet www.wido.de