Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0442 Landesinstitut für Schulentwicklung, Landesmedienzentrum und Medienförderung

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Transkript:

Vorbemerkung: Bei Kap. 0442 sind Mittel für das Landesinstitut für Schulentwicklung, das Landesmedienzentrum Baden- Württemberg und das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht veranschlagt. A. Das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es gliedert sich in folgende vier Bereiche: - Fachbereich 1: Verwaltung, Koordinierung, Bildungsanalysen - Fachbereich 2: Qualitätsentwicklung und Evaluation - Fachbereich 3: Schulentwicklung und empirische Bildungsforschung - Fachbereich 4: Bildungsplanarbeit Die Mittel und Stellen der Beamtinnen und Beamten sind im Kap. 0442 Tit. 422 01, die Mittel der Beschäftigten sowie der Aushilfen und der befristeten Projektangestellten bei Tit. 685 01 enthalten. Darüber hinaus sind Abordnungen bis zu der im Haushaltsvermerk bei Tit. 422 01 genannten Anzahl möglich. Soweit aus kapitalisierten Stellen Mittelbeschäftigungen stattfinden, sind die Mittel im Tit. 685 01 enthalten. Auf dieser Grundlage werden dem Landesinstitut für Schulentwicklung zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Landeshaushalt folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: Veranschlagt sind: 2015 2016 Beamtenstellen bei Tit. 422 01 1.671,2 1.670,2 Abordnungsmittel bei Tit. 422 02 114,8 114,8 Zuführungsbetrag bei Tit. 685 01 2.241,3 2.258,5 Mehrausgaben gegen Einsparung in den Schulkapiteln, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit. 685 01 Mehrausgaben für die Weiterentwicklung der Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg gegen Einsparung in den Schulkapiteln, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit. 685 01 400.0 100,0 Verwendung von Lehrkräften (180, ab 01.09.2015 140) aus den Schulkapiteln ohne Kostenersatz, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit. 422 01 (gemäß Richtwert A 13, höherer Dienst) 9.216,7 7.854,0 insgesamt: 13.894,0 12.247,5 B. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart ist ebenfalls eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Seine Finanzierung ist nach 9 des Gesetzes über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) vom 6. Februar 2001, GBl. S. 117 ff. geregelt. Die Finanzierung der Aufgaben des Landesmedienzentrums erfolgt mit Landesmitteln sowie kommunalen Mitteln entsprechend den vom Landesmedienzentrum wahrgenommenen Landes- und Kommunalaufgaben. Die kommunale Beteiligung an den Kosten des Landesmedienzentrums ist durch den Anteil des Landes am Aufkommen der Finanzausgleichsumlage nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich pauschal abgegolten (vgl. Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 17. Dezember 1990, GBl. S. 421). Die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten des Landesmedienzentrums erfolgt im Wege des Zuschusses. C. Das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht in Grünwald ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter sind die Länder. Die Beiträge der Gesellschafter werden jährlich von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedürfen der Zustimmung der Finanzministerkonferenz. -180-

Personalausgaben 422 01 129 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und 1.545,9 a) 1.671,2 1.670,2 Beamten 1.736,8 b) 1.662,4 c) Lehrkräfte von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung beim Landesinstitut für Schulentwicklung verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 180/180/ab 01.09.2015 140/140 Lehrkräften nicht übersteigt. Davon entfallen insbesondere auf Evaluation 145/145/ab 01.09.2015 105/105. Erläuterung: Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften. Zum Haushaltsvermerk: Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesinstituts ist eine flexible Personalstruktur erforderlich, die den ständigen Austausch zwischen Schule und Landesinstitut gewährleistet und dem Ziel, verstärkt projektbezogen zu arbeiten, Rechnung trägt. Hierfür ist es erforderlich, über die in Kap. 0442 veranschlagten Stellen hinaus weitere Lehrkräfte in dem im Haushaltsvermerk genannten Umfang beim Landesinstitut zu verwenden. 422 02 129 Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete Beam- 114,8 a) 114,8 114,8 tinnen und Beamte 113,0 b) 111,4 c) 428 01 N 129 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,0 a) 0,0 0,0 (Beschäftigten) 0,0 b) 0,0 c) Erläuterung: Hier werden die Beschäftigungsentgelte für befristete Beschäftigungen, wie z. B. Elternzeitvertretung, veranschlagt. Zwischensumme Personalausgaben 1.660,7 a) 1.786,0 1.785,0 Zuweisungen und Zuschüsse 685 01 129 Zuschuss an das Landesinstitut für 2.587,2 a) 2.241,3 2.258,5 Schulentwicklung 2.726,0 b) 2.646,1 c) Mehrausgaben sind - nach näherer Bestimmung von Kultusministerium und Ministerium für Finanzen und Wirtschaft - bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu fünf Lehrerstellen bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit. 422 01, die dem Landesinstitut für Schulentwicklung gemäß haushaltsrechtlicher Ermächtigung zur Verfügung stehen, zulässig. Mehrausgaben sind für die Weiterentwicklung der Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg in den Jahren 2013 bis 2016 in Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu 13 Lehrerstellen bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit. 422 01und 428 01 zulässig. -181-

Erläuterung: Der Haushaltsplan des Landesinstituts für Schulentwicklung wird bis auf weiteres kameralistisch geführt. Das Landesinstitut kann mit Zustimmung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft auf kaufmännische (doppelte) Buchführung umstellen. Veranschlagt sind: 2015 2016 Einnahmen Eigene Einnahmen - Schulbuchüberprüfung 40,0 40,0 - Betriebseinnahmen 200,0 200,0 - Vermischte Einnahmen 10,0 10,0 Zuschüsse - Originärer Landeszuschuss 2.241,3 2.258,5 - Zuschüsse Dritter - Schöpfmittel allgemein - Schöpfmittel für die Weiterentwicklung der Bildungspläne 0,0 400,0 0,0 100,0 Gesamteinnahmen 3.141,3 2.858,5 Personalausgaben 1.167,3 1.193,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.964,0 1.655,2 Investitionen 10,0 10,0 Gesamtausgaben 3.141,3 2.858,5 Den Planungen liegt der Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016 des Landesinstituts für Schulentwicklung zu Grunde. 685 03 129 Zuschuss an das Landesmedienzentrum 4.612,6 a) 4.626,6 4.661,1 4.392,2 b) 4.403,6 c) Die Erläuterungen sind hinsichtlich Ziff. 2 (Zuschuss zur Fortführung der Projekte SESAM und Support-Netz) verbindlich. Lehrkräfte von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 8/8/8 Lehrkräften nicht übersteigt. Erläuterung: Im Zuschuss für die Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten ist eine Ausgleichszulage von 8,8 enthalten. 2015 2016 Veranschlagt sind: 1. Zuschuss zu den Aufwendungen des Landesmedienzentrums für Aufgaben des Landes und der Kommunen 2.650,7 2.679,5 2. Zuschuss zur Fortführung der Projekte SESAM und Support-Netz (übertragen aus FAG-Mitteln) 1.600,0 1.600,0 3. Mittel für Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten (1/1/1 Direktor, 4/4/4 Verwaltungsbeamtinnen und -beamten) 375,9 381,6 zus. 4.626,6 4.661,1 Die Mittel für die Sanierungsmaßnahmen sind bei Tit. 893 03 gesondert veranschlagt. -182-

Übersicht über die Einnahmen und : Einnahmen 1. Eigene Mittel und Mittel nichtöffentlicher Stellen 1.258,0 1.260,0 2a. Zuschuss des Landes 4.626,6 4.661,1 2b. Zuschuss des Landes für Sanierungsmaßnahmen 449,4 373,9 2c. Zuschüsse des Landes (Projekte im Rahmen der Beschlüsse in der Folge des Sonderausschusses "Konsequenzen aus Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt") aus Kap. 0436 370,0 370,0 3. Zuwendung der Stadt Karlsruhe 533,0 545,0 4. Zuwendung der Stadt Stuttgart 681,1 694,0 zus. 7.918,1 7.904,0 1a. Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten (1/1/1 Direktor, 4/4/4 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte) 1b. Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten 375,9 45,4 381,6 47,0 2. Personalausgaben der übrigen Bediensteten 4.553,5 4.707,9 3. Sachausgaben, Investitionen 2.943,3 2.767,5 zus. 7.918,1 7.904,0 Den Planungen liegen die Haushaltspläne 2015/2016 des Landesmedienzentrums zu Grunde. 685 04 129 Zuschuss an das Institut für Film und Bild in 98,0 a) 98,0 98,0 Wissenschaft und Unterricht 93,5 b) 90,0 c) Erläuterung: Die Wirtschaftspläne für die Jahre 2015 und 2016 müssen noch durch die Gesellschafterversammlung verabschiedet werden. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse 7.297,8 a) 6.965,9 7.017,6 für Investitionen 893 03 129 Zuschuss an das Landesmedienzentrum für 97,0 a) 449,4 373,9 Sanierungsmaßnahmen 197,0 b) 260,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel zur Sanierung des Dienstgebäudes Rotenbergstraße 111 in Stuttgart. Die Sanierung wurde auf Grund von unzureichend erfüllten Auflagen des baulichen Brandschutzes nötig. Der Gesamtaufwand der Sanierungsmaßnahme Brandschutz liegt bei ca. 2,2 Mio. EUR. In den Jahren 2015 und 2016 ist die Fortführung des 2. Bauabschnitts mit Kosten von insgesamt ca. 630,0 vorgesehen. Erhöhung der Zuschüsse 2015/2016 i. H. v. 349,4/273,9 Tsd. zur Fortführung der Sanierungsmaßnahme. Zwischensumme für Investitionen 97,0 a) 449,4 373,9 Gesamtausgaben 9.055,5 a) 9.201,3 9.176,5-183-

Abschluss Kapitel 0442 Personalausgaben 1.660,7 a) 1.786,0 1.785,0 Zuweisungen und Zuschüsse 7.297,8 a) 6.965,9 7.017,6 für Investitionen 97,0 a) 449,4 373,9 Gesamtausgaben 9.055,5 a) 9.201,3 9.176,5 Kapitel 0442 Zuschuss 9.055,5 a) 9.201,3 9.176,5-184-