Mein Weg von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt

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Transkript:

Mein Weg von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt 1

AWO Bundesverband e. V. Blücherstr. 62/63 10961 Berlin Telefon: (+49) 30 263 09 0 Telefax: (+49) 30 263 09 325 99 E-Mail: info@awo.org Internet: awo.org Verantwortlich: Redaktion: Ansprechpartner: E-Mail: Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender Brigitte Döcker, Fabian Schwarz Fabian Schwarz fabian.schwarz@awo.org Übersetzung in einfache Sprache: AWO Büro Leichte Sprache Berlin AWO Bundesverband e. V., Berlin. Das Copyright für Texte und Bilder liegt, soweit nicht anders vermerkt, beim AWO Bundesverband e.v. Abdruck, auch in Auszügen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Alle Rechte vorbehalten. April 2019 2

Inhaltsübersicht Seite Vorwort 4 Sie können sich auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten 5 Sie können sich in der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten 5 Sie können sich bei einem anderen Leistungsanbieter auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten 5 Sie können ein Praktikum machen 5 Sie können auf einem Außenarbeitsplatz arbeiten 6 Sie können in einer Firma arbeiten und Unterstützte Beschäftigung bekommen 7 Auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten 9 Integrationsämter und Integrationsfachdienste beraten Sie 9 Sie können in einem Inklusionsbetrieb arbeiten 9 Sie können mit einer Arbeitsassistenz arbeiten 10 Sie können technische Hilfsmittel bekommen 11 Ihr Arbeitsplatz kann umgebaut werden 11 Sie können von Kollegen in der Firma unterstützt werden 12 Sie können weniger arbeiten als Ihre Kollegen 12 Sie können mit dem Budget für Arbeit in einer Firma arbeiten 13 3

Liebe Leserinnen und Leser, viele Menschen mit Behinderungen arbeiten in einer Werkstatt. Für viele Menschen mit Behinderungen ist die Werkstatt ein guter Arbeitsplatz. Werkstätten haben aber auch eine inklusive Aufgabe. Das bedeutet: Werkstätten sollen Menschen mit Behinderungen dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. Damit Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben wie andere Menschen. Aber nur ein Prozent der Menschen mit Behinderung wechseln von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt. Wir möchten Ihnen mit diesem Heft zeigen: Wie kann der Weg von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt klappen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten. Es gibt viele Hilfen für Menschen mit Behinderungen und für den Arbeitgeber. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und Hilfen vor. Es gibt ein Gesetz. Das Gesetz heißt: Bundesteilhabegesetz. In dem Gesetz geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen gut am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Im neuen Bundesteilhabegesetz stehen viele neue Regeln für das Arbeitsleben. Diese neuen Regeln haben wir beachtet. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. Brigitte Döcker Vorstandsmitglied AWO Bundesverband 4

Sie können sich auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten Sie können sich in der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten Einige Menschen haben es schwerer, einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. Zum Beispiel, weil sie eine schwere Behinderung haben. Die Werkstatt für behinderte Menschen soll diese Menschen unterstützen. Die Werkstatt soll dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt finden. Menschen mit Behinderungen sollen am Arbeitsleben teilhaben können. Das ist eine wichtige Aufgabe der Werkstatt. Sie können sich bei einem anderen Leistungsanbieter auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten Menschen mit Behinderungen können sich auch von anderen Einrichtungen unterstützen lassen. Diese anderen Einrichtungen heißen: andere Leistungsanbieter. Die Einrichtungen sollen dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt finden. Diese anderen Leistungsanbieter können ganz verschieden sein. Zum Beispiel unterstützen einige Einrichtungen nur Menschen mit einer bestimmten Behinderung. Oder sie arbeiten nur mit einer bestimmten Firma zusammen. Oder die Einrichtung ist sehr klein und kann vielleicht nur 10 Menschen mit Behinderungen unterstützen. Das ist alles möglich. Menschen mit Behinderungen sollen am Arbeitsleben teilhaben können. Das ist eine wichtige Aufgabe der anderen Leistungsanbieter. Sie können ein Praktikum machen Ein Praktikum bedeutet: Sie können für eine bestimmte Zeit in einer Firma arbeiten. Sie können dort die Arbeit kennenlernen. Sie können entscheiden, ob die Arbeit zu Ihnen passt. Sie können neue Dinge lernen. Auch die Firma kann in der Zeit überlegen, ob Sie gut in die Firma passen. Die Firma kann herausfinden, ob Sie die Arbeit gut machen. 5

Ihr Lohn wird aber trotzdem von der Werkstatt oder von einem anderen Leistungsanbieter bezahlt. Sie bekommen regelmäßig Besuch in der Firma von einer Person aus der Werkstatt. Sie können diese Person bei Fragen und Problemen ansprechen. Vielleicht brauchen Sie während des Praktikums regelmäßig Hilfe bei der Arbeit. Zum Beispiel: Sie brauchen immer wieder eine Erinnerung, welche Aufgaben noch zu tun sind. Ein Kollege oder eine Kollegin aus der Firma kann Ihnen helfen. Der Kollege oder die Kollegin kann in dieser Zeit nicht seine oder ihre eigene Arbeit machen, weil er oder sie Sie unterstützt. Deshalb bekommt die Firma zusätzliches Geld für den Kollegen oder die Kollegin. Damit die Firma keinen Nachteil hat. Das Geld bezahlt das Integrationsamt. Integrationsämter kümmern sich darum, dass Menschen mit Behinderungen keine Nachteile im Arbeitsleben haben. Mehr Infos gibt es im Gesetz Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung im Paragraf 27. Oder im Gesetz Werkstätten-Verordnung im Paragraf 5. Paragrafen sind die verschiedenen Absätze im Gesetz. Sie können auf einem Außenarbeitsplatz arbeiten Vielleicht möchten Sie nicht in einer Werkstatt arbeiten, sondern in einer Firma. Vielleicht möchten Sie aber trotzdem von der Werkstatt oder von einem anderen Leistungsanbieter unterstützt werden. Das wird Außenarbeitsplatz genannt. Sie arbeiten dann in einer Firma. Ihr Lohn wird aber trotzdem von der Werkstatt oder vom anderen Leistungsanbieter bezahlt. Sie bekommen regelmäßig Besuch von Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen aus der Werkstatt oder von anderen Leistungsanbietern. Sie können diese Personen bei Fragen und Problemen ansprechen. Sie können zum Beispiel in diesen Bereichen einen Außenarbeitsplatz bekommen: Gartenarbeit, Arbeit im Büro, Arbeit im Restaurant oder im Café, bestimmte Arbeiten in Altenheimen oder Arbeiten in der Küche. Sie können aber auch in anderen Bereichen arbeiten. 6

Vielleicht brauchen Sie auf dem Außenarbeitsplatz regelmäßig Hilfe bei der Arbeit. Zum Beispiel: Sie brauchen immer wieder eine Erinnerung, welche Aufgaben noch zu tun sind. Ein Kollege oder eine Kollegin aus der Firma kann Ihnen helfen. Der Kollege oder die Kollegin kann in dieser Zeit nicht seine oder ihre eigene Arbeit machen, weil er oder sie Sie unterstützt. Deshalb bekommt die Firma zusätzliches Geld für den Kollegen oder die Kollegin. Damit die Firma keinen Nachteil hat. Das Geld bezahlt das Integrationsamt. Integrationsämter kümmern sich darum, dass Menschen mit Behinderungen keine Nachteile im Arbeitsleben haben. Mehr Infos gibt es im Gesetz Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung im Paragraf 27. Oder im Gesetz Werkstätten-Verordnung im Paragraf 5. Paragrafen sind die verschiedenen Absätze im Gesetz. Sie können in einer Firma arbeiten und Unterstützte Beschäftigung bekommen Vielleicht möchten Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt in einer Firma arbeiten. Vielleicht brauchen Sie Unterstützung an Ihrem Arbeitsplatz. Aber Sie möchten keine Unterstützung von einer Werkstatt oder einem anderen Leistungsanbieter bekommen. Diese Möglichkeit wird Unterstützte Beschäftigung genannt. Das ist das Ziel der Unterstützten Beschäftigung: Sie arbeiten in einer Firma auf dem 1. Arbeitsmarkt. Die Firma zahlt Ihren Lohn. Sie haben eine Sozialversicherung. Sozialversicherung heißt: Jeder Mensch, der arbeitet, zahlt etwas Geld in eine Versicherung ein. Auch die Firma zahlt etwas Geld in die Versicherung ein. Die Sozialversicherung hilft Menschen in Not. Menschen, die in einer Werkstatt oder bei einem andern Leistungsanbieter arbeiten, zahlen kein Geld in die Sozialversicherung ein. 7

Wie funktioniert die Unterstützte Beschäftigung? Es gibt verschiedene Einrichtungen, die Unterstützte Beschäftigung anbieten. Im Gesetz werden diese Einrichtungen Anbieter der Unterstützten Beschäftigung genannt. Die Einrichtungen prüfen zusammen mit Ihnen: Welche Pläne habe ich für die Zukunft? Wo möchte ich arbeiten? Was kann ich gut? Welche Arbeit passt zu mir? Dann wird ein Arbeitsplatz für Sie gesucht. Oft muss der Arbeitsplatz für den Menschen mit Behinderung angepasst werden. Zum Beispiel, weil jemand einen Rollstuhl benutzt. Sie haben einen Arbeitsplatz gefunden? Dann gibt es 2 Phasen. In Phase 1 lernen Sie die Arbeit und die Aufgaben kennen. Die Firma und der Anbieter für Unterstützte Beschäftigung schulen Sie, damit Sie später gut in der Firma arbeiten können. Die Phase 1 geht meistens 2 oder 3 Jahre lang. Danach kommt Phase 2. Nach den 2 oder 3 Jahren entscheidet die Firma: Können Sie weiter in der Firma arbeiten? Wenn sich die Firma dafür entscheidet, bekommen Sie einen festen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung. Sie und die Firma bekommen in der ganzen Zeit Unterstützung vom Anbieter der Unterstützten Beschäftigung. In der ersten Phase bezahlt ein Rehabilitationsträger die Hilfe. Das kann die Agentur für Arbeit sein. Wenn Sie einen festen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung bekommen haben, beginnt die Phase 2. Nun bekommen Sie eine andere Unterstützung. Die andere Unterstützung heißt: Berufsbegleitung. Das Integrationsamt bezahlt die Berufsbegleitung. Mehr Infos gibt es im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 55. 8

Auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten Sie können viele Hilfen und viel Unterstützung bekommen, wenn Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten. Die wichtigsten Hilfen stellen wir Ihnen hier vor. Integrationsämter und Integrationsfachdienste beraten Sie Integrationsämter und Integrationsfachdienste sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen keine Nachteile im Arbeitsleben haben. Sie können sich von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten zu allen Hilfsangeboten beraten lassen, wenn Sie einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Sozialversicherung heißt: Jeder Mensch, der arbeitet, zahlt etwas Geld in eine Versicherung ein. Auch die Firma zahlt etwas Geld in die Versicherung ein. Die Sozialversicherung hilft Menschen in Not. Integrationsfachdienste begleiten auch oft Menschen mit Behinderungen, die von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt wechseln. Auf dieser Internetseite finden Sie alle Integrationsämter und Integrationsfachdienste in Deutschland: www.integrationsaemter.de Vielleicht sind Sie von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt oder zu einem anderen Leistungsanbieter gewechselt. Vielleicht möchten Sie aber wieder in der Werkstatt arbeiten, weil die Arbeit in der Firma nicht gut klappt. Dann können Sie das tun. Das ist Ihr Recht. Mehr Infos dazu stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 220. Sie können in einem Inklusionsbetrieb arbeiten Ein Inklusionsbetrieb ist eine Firma, in der mindestens 30 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine schwere Behinderung haben. 30 Prozent bedeutet: Von 10 Mitarbeitern müssen mindestens 3 Mitarbeiter eine schwere Behinderung haben. Dann ist die Firma ein Inklusionsbetrieb. Der Arbeitsplatz ist auf dem 1. Arbeitsmarkt. Die Firma zahlt Ihren Lohn. 9

Sie müssen eine schwere Behinderung haben, um in einem Inklusionsbetrieb zu arbeiten. Denn Menschen mit einer schweren Behinderung haben es besonders schwer, einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. Schwere Behinderung heißt: Der Grad Ihrer Behinderung muss mindestens 50 sein. Wenn Sie in einem Inklusionsbetrieb arbeiten, bekommen Sie Unterstützung und Begleitung am Arbeitsplatz. Inklusionsbetriebe beschäftigen sich mit dem Thema Gesundheit. Zum Beispiel bieten sie Kurse zum Thema Gesundheit an, es gibt gesundes Essen in der Firma oder die Mitarbeiter achten darauf, dass der Arbeitsplatz gut für die Gesundheit ist. Inklusionsbetriebe unterstützen Sie auch, wenn Sie einen anderen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt finden möchten. Mehr Infos stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 216. Sie können mit einer Arbeitsassistenz arbeiten Einige Menschen mit einer schweren Behinderung brauchen immer wieder Hilfe bei der Arbeit, weil sie bestimmte Dinge nicht selbst machen können. Diese Hilfe nennt man Arbeitsassistenz. Eine Arbeitsassistenz ist eine Person, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützt. Aber: Sie machen Ihre Arbeit selbst. Die Assistenz hilft Ihnen nur, wenn Sie Hilfe brauchen. Sie können Ihre Arbeitsassistenz selbst aussuchen. Die Arbeitsassistenz arbeitet dann für Sie. Das bedeutet: Sie sind der Arbeitgeber der Assistenz. Sie bekommen Geld vom Integrationsamt. Mit dem Geld bezahlen Sie die Arbeitsassistenz selbst. Diese Möglichkeit wird Arbeitgebermodell genannt. Die Arbeitsassistenz kann auch für eine Firma arbeiten. Das bedeutet: Sie bezahlen eine Firma. Die Firma schickt Ihnen eine Assistenz. Die Firma bezahlt die Arbeitsassistenz. Diese Möglichkeit wird Auftragsmodell genannt. Sie müssen einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Sie müssen außerdem eine schwere Behinderung haben. Dann können Sie eine 10

Arbeitsassistenz bekommen. Schwere Behinderung heißt: Der Grad Ihrer Behinderung muss mindestens 50 sein. Sie müssen einen Antrag für die Arbeitsassistenz stellen. Wenn Sie mit einer Arbeitsassistenz arbeiten, haben Sie eine große Verantwortung. Weil Sie der Arbeitgeber für die Assistenz sind. Arbeitsassistenz wird vor allem von Menschen in einem Rollstuhl, von blinden Menschen oder von gehörlosen Menschen genutzt. Das Integrationsamt bezahlt die Arbeitsassistenz. Mehr Infos stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 in den Paragrafen 49 und 185. Sie können technische Hilfsmittel bekommen Einige Menschen brauchen bestimmte Hilfsmittel. Zum Beispiel: Einen bestimmten Schreibtisch, einen bestimmten Bürostuhl oder ein Vorleseprogramm für den Computer. Solche Hilfsmittel heißen: technische Arbeitshilfen. Sie müssen einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Sie müssen außerdem eine schwere Behinderung haben. Dann können Sie technische Hilfsmittel bekommen. Schwere Behinderung heißt: Der Grad Ihrer Behinderung muss mindestens 50 sein. Sie müssen für die Hilfsmittel einen Antrag stellen. Das Integrationsamt kann die Hilfsmittel bezahlen. Vielleicht bezahlt aber auch ein Rehabilitationsträger die Hilfsmittel. Rehabilitationsträger sind zum Beispiel: Eine Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Mehr Infos stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 185. Ihr Arbeitsplatz kann umgebaut werden Manchmal muss ein Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung umgebaut werden. Zum Beispiel: Rollstuhlfahrer brauchen eine rollstuhlgerechte Toilette oder eine Rampe. Diese Hilfe heißt: behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. 11

Sie müssen einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Sie müssen außerdem eine schwere Behinderung haben. Dann kann Ihr Arbeitsplatz umgebaut werden. Schwere Behinderung heißt: Der Grad Ihrer Behinderung muss mindestens 50 sein. Ihr Arbeitgeber muss für den Umbau Ihres Arbeitsplatzes einen Antrag stellen. Das Integrationsamt bezahlt die Hilfe. Mehr Infos stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 185. Sie können von Kollegen in der Firma unterstützt werden Vielleicht brauchen Sie bei Ihrer Arbeit immer wieder Hilfe. Sie brauchen immer wieder eine Erinnerung, welche Aufgaben noch zu tun sind. Ein Kollege oder eine Kollegin aus der Firma kann Ihnen helfen. Der Kollege oder die Kollegin kann in dieser Zeit nicht seine oder ihre eigene Arbeit machen, weil er oder sie Sie unterstützt. Deshalb bekommt die Firma zusätzliches Geld für den Kollegen oder die Kollegin. Damit die Firma keinen Nachteil hat. Diese Unterstützung von Kollegen heißt: Abgeltung einer außergewöhnlichen Belastung. Sie müssen einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Sie müssen außerdem eine schwere Behinderung haben. Dann können Sie die Hilfe von Kollegen bekommen. Schwere Behinderung heißt: Der Grad Ihrer Behinderung muss mindestens 50 sein. Ihr Arbeitgeber muss für die Hilfe einen Antrag stellen. Das Integrationsamt bezahlt die Hilfe. Mehr Infos stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 185. Sie können weniger arbeiten als Ihre Kollegen Vielleicht bekommen Sie bei Ihrer Arbeit in einer Firma Unterstützung. Vielleicht können Sie wegen Ihrer Behinderung trotzdem nicht so viel 12

arbeiten wie Ihre Kollegen. Dann kann die Firma als Ausgleich Geld bekommen. Damit die Firma keinen Nachteil hat. Die Hilfe heißt: Abgeltung einer außergewöhnlichen Belastung. Sie müssen einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Sie müssen außerdem eine schwere Behinderung haben. Dann kann Ihr Arbeitgeber das Geld bekommen. Schwere Behinderung heißt: Der Grad Ihrer Behinderung muss mindestens 50 sein. Ihr Arbeitgeber muss für das Geld einen Antrag stellen. Das Integrationsamt bezahlt das Geld. Arbeiten Sie erst eine kurze Zeit in der Firma? Dann bezahlt vielleicht die Agentur für Arbeit das Geld. Das Geld kann von der Agentur für Arbeit höchstens 5 Jahre lang gezahlt werden. Die Hilfe von der Agentur für Arbeit heißt: Eingliederungs-Zuschuss. Mehr Infos zum Geld stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 2 im Paragraf 90. Sie können mit dem Budget für Arbeit in einer Firma arbeiten Einige Menschen mit Behinderung möchten gerne auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten. Aber sie brauchen bei der Arbeit viel Unterstützung. Dafür gibt es jetzt eine neue Hilfe. Die Hilfe heißt: Budget für Arbeit. Budget ist ein anderes Wort für Geld. Mit der Hilfe arbeiten Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt in einer Firma. Aber Sie bekommen so viel Unterstützung wie in einer Werkstatt. Sie müssen in der Firma nicht so viel arbeiten wie Ihre Kollegen. Deshalb kann die Firma Ausgleichs-Geld bekommen. Damit die Firma keinen Nachteil hat. Sie müssen einen Arbeitsplatz mit Sozialversicherung haben. Dann können Sie das Budget für Arbeit bekommen. Vielleicht bekommen Sie das Budget für Arbeit in einer Firma. Aber vielleicht möchten Sie trotzdem wieder in einer Werkstatt arbeiten, weil die Arbeit nicht gut klappt. Es ist Ihr Recht, wieder in einer Werkstatt zu arbeiten. Mehr Infos dazu stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 220. Mehr Infos zur Unterstützung auf dem 1. Arbeitsmarkt stehen im Gesetz Sozialgesetzbuch 9 im Paragraf 61. 13