Jahrgang 2017 Leinefelde-Worbis, den Nr. 27. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates vom

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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2017 Leinefelde-Worbis, den 26.10.2017 Nr. 27 Inhalt Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates vom 23.10.2017 191 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen 192 Haus- und Straßensammlung 2017 der Kriegsgräberfürsorge 193 Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Stadt Leinefelde-Worbis Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, 37339 Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt und wird auf Wunsch per E-Mail zugesandt. Auch unter der Internetadresse www.leinefelde-worbis.de ist das Amtsblatt abrufbar. 190

A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Bekanntmachung der Beschlüsse Nachstehende Beschlüsse wurden in der 17.Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am 23.10.2017 gefasst: 190/2017 Bestätigung des Neugliederungsantrags bezüglich der Eingliederung der Gemeinde Hundeshagen in die Stadt Leinefelde-Worbis Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis beschließt die Bestätigung des Beschlusses Nr.232/2016 vom 12.12.2016 zur Eingliederung der Gemeinde Hundeshagen in die Stadt Leinefelde-Worbis zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Modell Verbandsgemeinde wird nicht angestrebt. Beratungsergebnis:: einstimmig, 20 Stimmen dafür, 0 Enthaltungen Anmerkung: Die Anlagen zu den Beschlüssen können im Ratsbüro, Rentamt Worbis, Rossmarkt 1, 37339 Leinefelde- Worbis zu den Dienstzeiten eingesehen werden. gez. Marko Grosa Bürgermeister 191

B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde: Leinefelde-Worbis Lagebezeichnung: Die Matzenburg Gemarkung: Wintzingerode Flur: 5 Flurstück: 36/3 wurde eine Grenzfeststellung Grenzwiederherstellung Abmarkung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 06.11.2017 bis 05.12.2017 in der Zeit von Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Leinefelde-Worbis Franz-Weinrich-Straße 24 37339 Leinefelde-Worbis eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. 192

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde- Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Leinefelde-Worbis, 24.10.2017 Im Auftrag gez. Gunter Franke Katasterbereichsleiter www.thueringen.de/vermessung>landesamt>öffentliche Bekanntmachung Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen Oktober 2017 Versöhnung über den Gräbern Arbeit für den Frieden Haus- und Straßensammlung 2017 der Kriegsgräberfürsorge Die diesjährige Spendensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. - Landesverband Thüringen - wird im Zeitraum vom 30. Oktober bis 19. November 2017 (Volkstrauertag) in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Az.: 200.12-2152-10/17 TH vom 18.08.2017. Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten der Bundeswehr um Unterstützung. Aber wir bieten auch etwas: Wir stehen den Städten, Kommunen und Kirchen in Thüringen im Rahmen der Kriegsgräberfürsorge zur Durchsetzung des Gräbergesetzes als Berater, Unterstützer und Bindeglied zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Seite. Wir bieten den Schulen und anderen Bildungsträgern friedenspädagogische Projekte 193

mit historischem und lokalem Bezug. Im Rahmen unserer Workcamps bieten wir Jugendlichen europaweite Angebote des freiwilligen Engagements zur Versöhnung über den Gräbern. Wir helfen Angehörigen bei der Suche nach den Gräbern von Gefallenen und Vermissten. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine und Schulklassen uns zu unterstützen und als Sammler für diesen gemeinnützigen und friedensfördernden Zweck aktiv zu werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Verwaltungsbehörde. Dort liegen die entsprechenden Sammlungsunterlagen bereit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Henrik Hug Geschäftsführer 194 Bahnhofstraße 4a 99084 Erfurt Telefon: 0361-6 44 21 75 Fax: 0361-6 44 21 74 E-Mail: thueringen@volksbund.de Internet: www.volksbund.de Spendenkonto IBAN: DE22 8208 0000 0391 4914 00, BIC: DRESDEFF827