des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5881 11. 03. 2019 Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung 1) Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030 Vorhaben: Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030 KOM(2019) 22 endg. BR-Drucksache: 63/19 2) Federführendes Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Aktenzeichen: 21-0123.4-05/95 Beteiligte Ressorts: Ministerium der Justiz und für Europa Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerium für Soziales und Integration Ministerium für Finanzen 1) Unterrichtung gemäß Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) vom 17. Februar 2011 (GBl. 2011, 77). Vorgelegt mit Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 8. März 2019. 2) Die BR-Drucksache 63/19 kann beim Informationsdiest des Landtags eingesehen oder im Internetangebot des Bundesrats www.bundesrat.de unter der Rubrik Dokumente abgerufen werden. Eingegangen: 11. 03. 2019 / Ausgegeben: 15. 03. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel.

Berichtsbogen der Landesregierung gem. Art. 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 und 3 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) 1. BR-Drucksachennummer: 63/19 2. Titel der Drucksache: Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030 COM(2019) 22 final 3. Frühwarndokument: ja nein Fristbeginn: 4. Federführendes Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Beteiligte Ressorts: Ministerium der Justiz und für Europa Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerium für Soziales und Integration Ministerium für Finanzen 5. Datum der voraussichtlichen Behandlung im Bundesrat: 12. April 2019 6. Erhebliche politische Bedeutung für das Land: Das Thema Nachhaltigkeit hat für die Landesregierung große Bedeutung. Baden-Württemberg hat sich zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 verpflichtet. Das Reflexionspapier der EU-Kommission adressiert eine Vielzahl von Politik- und Gesellschaftsbereichen. Nicht alle Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung können auf Landesebene geregelt werden. Deshalb ist ein zielgerichtetes Vorgehen auf Bundes- und EU-Ebene für das Land von großer Bedeutung. Wichtig sind einerseits klare und messbare Zielvorstellungen und andererseits wirksame Maßnahmen. Zugleich darf das Subsidiaritätsprinzip nicht ausgehebelt werden. 2

7. a. Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes Baden-Württemberg berührt (einschließlich Abweichungsrechte nach Art. 72 Abs. 3 und Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG): ja nein Alternativ: b. Wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berührt: ja nein 8. Verweis auf Berichtsbogen der Bundesregierung: Siehe Anlage BMU, BMZ, 13. Februar 2019 9. Rechtsgrundlage: Entfällt, da kein Rechtsakt. 10. Inhalt: Das Reflexionspapier zur Nachhaltigen Entwicklung ist das 6. thematische Reflexionspapier, mit dem die Kommission die Debatte über die Zukunft der EU führt. Die Debatte wurde 2017 von Kommissionspräsident Juncker mit der Veröffentlichung des Weißbuches zur Zukunft Europas eingeleitet und soll im Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs am 9. Mai 2019 in Sibiu seinen Höhepunkt finden. Dort soll eine strategische Agenda beraten werden, die die Richtung für die Arbeit der Europäischen Union in den kommenden fünf Jahren vorgibt. Die Vereinten Nationen haben bereits 2015 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) verabschiedet. Mit dem Reflexionspapier will die Kommission eine Gesamtstrategie zu ihrer Umsetzung in der EU anstoßen, jedoch wird es an der neuen Kommission sein, diese weiter zu konkretisieren. Mit der Mitteilung legt die Kommission auch einen Bericht über den Beitrag der Juncker- Kommission zu den Nachhaltigkeitszielen (Annex I), einen Statusbericht über die Performance der EU in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele (Annex II) und den bereits vorgestellten Beitrag einer hochrangigen Multi-Stakeholder Plattform, die im Mai 2017 unter Vorsitz des Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans gegründet wurde. Das Reflexionspapier im Einzelnen: Als weltweit größter Binnenmarkt, Handelspartner, Investor und Geber von Entwicklungshilfe kann die EU den Erfolg der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ganz erheblich beeinflussen, indem sie den Weg zu einer kohlenstoffarmen, klimaneutralen, ressourceneffizienten und die biologische Vielfalt respektierenden Wirtschaft im Einklang mit den SDG geht. A. Nachhaltigkeit in den drei Säulen der Nachhaltigkeit Für eine bessere Zukunft braucht es, laut Kommission, ein neues Modell des nachhaltigen Wachstums, insbesondere den Übergang von einer linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltige Lebensmittelproduktion, zukunftssichere Energie, Gebäude und Mobilität sowie die Sicherstellung einer sozial verträglichen Wende. 3

1) Mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft der Juncker-Kommission 2015 und der überarbeiteten Bioökonomie-Strategie von 2018 sei die EU führend bei der Einrichtung einer Kreislaufwirtschaft. Die vorgesehenen Maßnahmen müssten aber oft noch in die Praxis umgesetzt werden. Als gutes Beispiel diene die weltweit erste Strategie für Kunststoffe. Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft verringere darüber hinaus den von der EU ausgehenden globalen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Druck und fördere die strategische Autonomie der EU. 2) Die Errichtung eines nachhaltigen Lebensmittelsystems soll beschleunigt werden, ein weltweiter Spitzenplatz ist erreichbar: Lebensmittel sollen nachhaltig erzeugt, verarbeitet, konsumiert und vermarktet werden. Die nationalen Pläne der Mitgliedstaaten müssen nach Auffassung der Kommission die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wiederspiegeln. Genannt wird z. B. der umsichtigere Einsatz antimikrobieller Mittel, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung und die Gewährleistung von Nachhaltigkeit beim Einsatz von Pestiziden. 3) Die Energie soll nachhaltig erzeugt, gespeichert und verbraucht werden, um die Umweltwirkungen zu reduzieren und die Gesundheit zu schützen. Die Energieautonomie soll verbessert und die Energieunion durch Errichtung fehlender Verbindungsleitungen vorangetrieben werden. Bis 2050 soll der Gebäudebestand dekarbonisiert werden und es sollen nachhaltige Dämmstoffe eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte angestrebt werden, dass in der EU nur noch emissionsfeie Fahrzeuge auf der Straße unterwegs sind. Aktive Verkehrsformen (Gehen, Radeln) und gemeinsam genutzte Verkehrsmittel (Car-Sharing, Fahrgemeinschaften) sollen vermehrt genutzt werden. 4) Die Sicherstellung einer sozial gerechten Wende ist nach Auffassung der Kommission eine wichtige Voraussetzung für die Nachhaltigkeitswende insgesamt. Die Wende könne nicht gelingen, wenn sie auf Kosten einzelner Gruppen geschieht. Während bei der Nachhaltigkeitswende neue Arbeitsplätze entstehen, können z. B. durch Digitalisierung und Automatisierung traditionelle Arbeitsplätze vernichtet oder umgewandelt werden. Hier seien Spannungen zu erwarten und frühe Lösungen erforderlich, wie die Initiative für Kohleregionen im Wandel. Derartige Initiativen nehmen nach Ansicht der Kommission die Herausforderungen der Wende vorweg und sollten auf den Bereich des Automobilsektors und bestimmte Branchen der Ernährungswirtschaft übertragen werden. B. Rahmenbedingungen bzw. horizontale Faktoren der Nachhaltigkeitswende 1) Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung : Die Reform und Modernisierung von Bildungssystemen soll vom Bau umweltgerechter Schulen und Campusse bis zur Entwicklung neuer Fertigkeiten für die digitale Wirtschaft reichen. In zentralen digitalen Technologiefeldern wie Vernetzung, Internet der Dinge, Cybersicherheit, Blockchain oder Hochleistungsrechenkapazität soll Fachwissen entwickelt werden. Auch sei ein Rechtsrahmen nötig, der die tatsächliche Verbreitung von Innovation für nachhaltige Entwicklung stimuliert. 2) Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb : Im Rahmen des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen soll der erforderliche Finanzbedarf für die Nachhaltigkeitswende und Dekarbonisierung (180 Mrd. Euro) mit Unterstützung des privaten Sektors gedeckt werden. Damit für Umweltzerstörung nicht der Steuerzahler aufkommen muss, sollen die tatsächlichen Kosten in die Produkte eingepreist werden (Internalisierung externer Effekte). Nachhaltige Produkte sollen dadurch bessere Marktchancen erhalten. Durch die Änderung der Steuersysteme soll eine steuerliche Entlastung der Arbeit und eine Erhöhung der Steuern auf Kapital, Umweltverschmutzung und unterpreisige Ressourcen erfolgen. Zudem sollen kontraproduktive finanzielle Anreize (Subventionen für fossile Brennstoffe) beseitigt werden. 4

3) Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, neue Geschäftsmodelle : Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gewinnt nach Auffassung der Kommission an Bedeutung in den Unternehmen in der EU. Konsum und Produktionsmuster in der EU sollen darüber hinaus auch nicht indirekt zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in anderen Teilen der Welt beitragen. Die kollaborative Wirtschaft sehe direkte Geschäftsbeziehungen der Verbraucherinnen und Verbraucher untereinander vor und kann einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und zu nachhaltigen Geschäftsmodellen leisten. Hier soll ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen werden. 4) Offener und regelbasierter Handel : Die EU hat nach Meinung der Kommission ein Interesse, das multilaterale System mit Nachdruck zu unterstützen, um den Aufbau eines nachhaltigen Planeten zu ermöglichen. Sie könne den Platz jener Weltmächte einnehmen, die sich aus internationalen Handelsabkommen zurückziehen, und tut es bereits. Alle Handels- und Investitionsabkommen der EU enthalten ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung; so die Abkommen mit Japan (2018) und mit Kanada (2018) sowie derzeit Chile. 5) Governance und Gewährleistung der Politikkohärenz auf allen Ebenen : Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundrechte sowie Frieden, Justiz und das Vorhandensein robuster Institutionen, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden als gemeinsame Werte genannt, die es zu bewahren und zu stärken gilt. Für alle politischen Optionen müssen diesbezügliche Folgeabschätzungen durchgeführt werden. Die Kohärenz zwischen der Innenpolitik und den Auswirkungen auf die externe Dimension ist nach Auffassung der Kommission zu beachten, etwa durch den Export der negativen Auswirkungen unseres ökologischen Fußabdrucks in andere Länder. Die Kohärenz zwischen unterschiedlichen Bereichen (Verkehr, Luftqualität und Gesundheit) erfordere übergreifende Projekte (Nexus-Ansatz). Die Festlegung messbarer N!-Ziele auf EU-Ebene könnte ein nächster Schritt zur Umsetzung der Agenda 2030 sein. C. Die EU als globaler Wegbereiter einer N!-Entwicklung Um zu verhindern, dass andere Staaten gegensätzliche Maßnahmen verfolgen, soll nach Meinung der Kommission die EU als globaler Wegbereiter einer nachhaltigen Entwicklung fungieren. Globale Regeln für nachhaltige Entwicklung auf der Basis zentraler Werte, die von allen eingehalten werden, sollen Garant für gemeinsamen Wohlstand und eine nachhaltige Welt sein. Im Bereich Klimawandel und Umweltzerstörung sollte die EU eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Dekarbonisierung des Verkehrssektors einnehmen. Außerdem könnte die EU verbindliche globale Vereinbarungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und biologische Vielfalt initiieren. Die EU möchte eine führende Rolle beim Aufbau eines Finanzsystems übernehmen, das weltweit nachhaltiges Wachstum fördert. D. Drei Szenarien für die Umsetzung der SDG in der EU Die Kommission schlägt drei Szenarien für die Umsetzung der SDG vor. Auf dieser Basis soll über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Ergebnisse sollen in die Ausarbeitung der Strategischen Agenda der EU für 2019 bis 2024 einfließen: 1) SDG als Richtschnur für eine übergreifende EU-Strategie: Die Agenda 2030 als Kompass für EU und Mitgliedstaaten, die SDG als übergreifende strategische Ziele. Implementierung eines Europäischen Verfahrens für die politische Koordinierung der SDG, mit dem Fortschritte bei der Umsetzung bewertet und überwacht werden. 5

2) Einbeziehung der SDG in alle Politikbereiche der EU; ohne Durchsetzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, d. h. Fortsetzung der aktuellen Herangehensweise. 3) Ausrichtung des Fokus auf andere Länder der Welt, da die EU in vieler Hinsicht bereits eine Vorreiterrolle einnimmt (Umweltstandards, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit). Andere Länder könnten bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützt werden, damit diese aufholen. Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards könnten durch Handelsabkommen und multilaterale Verträge gefördert werden. Die EU könnte ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen zugleich konsolidieren. 11. Erste Einschätzung zur Vereinbarkeit des EU-Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Es handelt sich bei dem Reflexionspapier um einen ersten Aufschlag zum Thema Nachhaltigkeit. Ziel ist es, eine Diskussion darüber zu entfachen, wie mit dem Thema Nachhaltigkeit auf EU- Ebene zukünftig umgegangen werden soll. Das Reflexionspapier enthält Erwägungen zu zahlreichen Politikfeldern, auch zu solchen, in denen die EU nur eingeschränkte Kompetenzen hat. Ob Maßnahmen im Einzelfall mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip im Einklang stehen, kann erst bewertet werden, wenn konkrete Vorschläge vorliegen. 12. Folgen des EU-Vorhabens für das Land: Die Folgen für das Land sind abhängig von der Wahl des jeweiligen Szenarios. Jedes Szenario erfordert die Entwicklung eines Handlungsrahmens. Unklar ist aber bislang, ob ein auch für das Land verbindlicher Rahmen entwickelt wird, der das Land in die Pflicht nimmt. Das könnte dann der Fall sein, wenn konkrete Ziele und Maßnahmen auf EU-Ebene beschlossen werden oder über Vorgaben etwa über das Europäische Semester Einfluss genommen wird. a) Finanzielle Auswirkungen: Derzeit keine. b) Verwaltungsaufwand: Entfällt. c) Umsetzungsbedarf: Entfällt. d) Kommunalverträglichkeit: Entfällt. e) ggf. weitere wichtige Aspekte: 6

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Landtag von Baden-Württemberg 8 Drucksache 16 / 5881

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5881 9

Landtag von Baden-Württemberg 10 Drucksache 16 / 5881

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