Landtag Brandenburg P-HA 6/9 6. Wahlperiode Hauptausschuss Protokoll 9. Sitzung (öffentlich) 9. Juli 2015 Potsdam - Haus des Landtages 12.05 Uhr bis 12.15 Uhr Vorsitz: Klaus Ness Protokoll: Marion Bley Anwesende Ausschussmitglieder: Mike Bischoff (SPD) Thomas Domres (DIE LINKE) stellv. Thomas Jung (AfD) Klara Geywitz (SPD) Dr. Saskia Ludwig (CDU) Ralf Christoffers (DIE LINKE) Klaus Ness (SPD) stellv. Dr. Jan Redmann (CDU) Britta Stark (SPD) Péter Vida Axel Vogel (GRÜNE/B90) Datum der Ausgabe: 17.09.2015
Landtag Brandenburg P-HA 6/9 S. 2 Tagesordnung: 1. Organstreitverfahren der AfD-Fraktion, Az.: VfGBbg 57/15 Beschlussfassung über die weitere Verfahrensweise 2. Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald Beschlussfassung über die weitere Verfahrensweise
Landtag Brandenburg P-HA 6/9 S. 3 Festlegungen: 1. Der Hauptausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung. 2. Der Hauptausschuss wird dem Landtag den Entwurf einer Stellungnahme in dem Organstreitverfahren der AfD-Fraktion, Az.: VfGBbg 57/15 zur Beschlussfassung für die Sitzung im September 2015 unterbreiten. 3. Die förmlichen Voraussetzungen der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald liegen vor. Dies gilt vorbehaltlich der Prüfung durch den Landesabstimmungsleiter mit dem positiven Ergebnis, dass diese förmlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. 4. Die Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald ist zulässig. 5. Zuständig im Sinne des 9 Absatz 6 VAG ist der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung.
Landtag Brandenburg P-HA 6/9 S. 4 Aus der Beratung: Vorsitzender Ness (SPD) begrüßt die Anwesenden recht herzlich und eröffnet die 9. Sitzung des Hauptausschusses. Diese außerordentliche Sitzung sei notwendig geworden, da unter anderem gesetzliche Fristen einzuhalten seien. Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. 11 0 0 Zu TOP 1: Organstreitverfahren der AfD-Fraktion, Az.: VfGBbg 57/15 Vorsitzender Ness (SPD) erklärt, dass der Hauptausschuss wie immer gehalten sei, sich gemäß 55 GOLT zu diesem Verfahren zu positionieren. Er schlage vor, dass sich der Landtag in diesem Fall äußere. Er würde dazu für die Sitzung im September den Entwurf einer Stellungnahme vorlegen, sodass der Landtag in einer seiner Sitzungen im September 2015 darüber befinden könne. Diese Verfahrensweise wolle er zur Abstimmung stellen: 10 0 1 Vorsitzender Ness (SPD) stellt fest, dass er insoweit der Präsidentin mitteilen werde, dass der Hauptausschuss eine Äußerung des Landtages in dem Verfahren für geboten halte und sie bitten werde, dass sie beim Verfassungsgericht eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme beantragen möge. Sodann schließt Vorsitzender Ness (SPD) den TOP. Zu TOP 2: Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald Diese Volksinitiative werde der Präsidentin in Kürze von deren Vertretern übergeben. Nunmehr habe der Landesabstimmungsleiter innerhalt eines Monats einen Bericht über die Prüfung der Zulässigkeit vorzulegen. Diese werde insoweit in der Woche ab 10. August 2015 erfolgen.
Landtag Brandenburg P-HA 6/9 S. 5 Der Landtag habe jedoch auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Hauptausschusses innerhalb von vier Monaten nach Eingang der Volksinitiative über diese zu entscheiden. Da im Oktober kein Plenum stattfinde, müsse der Landtag in seiner Sitzung im September darüber befinden. Dem vorausgehen müsse eine Anhörung der Vertreter der Volksinitiative im fachlich zuständigen Ausschuss. Dies sei terminlich nicht zu leisten, wenn man sich heute nicht über die förmlichen Voraussetzungen, die Zulässigkeit und den fachlich zuständigen Ausschuss verständige, damit dieser die sachlichen Vorbereitungen treffen könne. Er schlage daher nachfolgende Beschlüsse vor: Die förmlichen Voraussetzungen der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald liegen vor. Dies gilt vorbehaltlich der Prüfung durch den Landesabstimmungsleiter mit dem positiven Ergebnis, dass diese förmlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Die Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald ist zulässig. Zuständig im Sinne des 9 Absatz 6 VAG ist der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Da es keine weiteren Bemerkungen gibt, lässt Vorsitzender Ness (SPD) darüber abstimmen. 11 0 0 Da es keine weiteren Anmerkungen gibt, dankt Vorsitzender Ness (SPD) für die Aufmerksamkeit und schließt die Sitzung. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß 83 Satz 3 GOLT in der 10. Sitzung am 16. September 2015 bestätigt.)