Gemeinde Munderfing Bürgermeister Martin Voggenberger Dorfplatz Munderfing Munderfing,

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Transkript:

Gemeinde Munderfing Bürgermeister Martin Voggenberger Dorfplatz 1 5222 Munderfing Munderfing, 25.05.2010 Antrag gem. 46 (2) der OÖ. Gemeindeordnung zur Aufnahme in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10.06.2010 Thema: Evaluierung der Entscheidung des Gemeinderates bezüglich Zustimmung zur Umfahrung Munderfing. Begründung: Als Gemeindevertreter haben wir die Aufgabe für unsere Gemeinde nach besten Wissen und Gewissen zu agieren und jede neue Entwicklung zu prüfen, aber auch unsere Entscheidung auf neue Erkenntnisse ständig anzupassen und entsprechende Handlungen zu setzen. Wir sind nicht Erfüllungsgehilfe vom Land OÖ sondern umgekehrt, das Land ist als Dienstleister der Gemeinden zu sehen, so wie uns die Bürger als ihre Dienstleister sehen dürfen. Wir sollten daher, bevor wir unseren Ort derartig verändern (über die nächste Generation hinaus), ein Profil über die zukünftigen Werte und Ziele für unsere Gemeinde erarbeiten und zwar mit Einbindung der Bürger, Vertreter der lokalen Wirtschaft und Landwirtschaft. (Vorschlag eines Fragebogens liegt dem Antrag bei) Da namhafte Experten vor neuen Umfahrungen warnen und ein Umdenken in der Verkehrsplanung fordern, müssen bisher nicht in Betracht kommende Auswirkungen neu diskutiert werden und zwar wie folgt: Finanzierung der Übernahmekosten Durch die Übernahme der jetzigen B 147 in eine Gemeindestraße, entstehen der Gemeinde zusätzliche jährliche Erhaltungskosten von ca. Euro 140.000,--. Steuergeld, welches die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung hat. Es muss geklärt werden, wie die Gemeinde eine zukünftige und langfristige Finanzierung dieser Mehrkosten bewältigen wird können. Weiters sollte erörtert werden, ob diese Mittel für die Erhaltung von einer bestehenden Straße gerechtfertigt sind, bzw. ob diese Summe nicht besser in lokale Projekte (Dorferneuerung, Radwege, Regionalförderung, usw.) investiert werden sollte.

Gerade im Gesundheits-u. Sozialbereich ist die Gemeinde zudem mit stetig steigenden Mehrbelastungen konfrontiert, welche schon jetzt nicht mehr zu bewältigen sind. Es ist daher unverantwortlich, eine derart massive finanzielle Mehrbelastung zusätzlich noch in der Straßenerhaltung in Kauf zu nehmen. Weiterer Kaufkraftabfluss nach Salzburg Schon jetzt verliert unsere Region Millionen an Kaufkraft an Ballungszentren, wie z.b. Salzburg. Eine Verbesserung der Verkehrsanbindung zu diesem Speckgürtel würde diesen Kaufkraftabfluss weiter verstärken. Lokale Nahversorger und Gewerbe in Gefahr Gut ausgebaute Straßenverbindungen zu Ballungsräumen ziehen profitorientierte Konzerne und Diskonter an, welche unsere heimische Nahversorgung, aber auch unsere kleingewerblichen Arbeitsplätze gefährden. Es ist daher zu bedenken, dass mögliche neue Arbeitsplätze (Billigarbeitsplätze) entlang der Umfahrung zu Lasten unserer bestehenden etablierten Betriebe geht. Wollen wir das? Extreme Zunahme des Durchzugsverkehrs auf dem gesamten Gemeindegebiet, welche mit enormer Zunahme von Lärm, CO2-u. Feinstaubbelastung für unsere Gemeinde verbunden ist (Beispiel B148). Keine dauerhafte spürbare Verkehrsentlastung Untersuchungen zeigen, dass Umfahrungsstraßen zwar kurzfristig eine marginale Entlastung von Ortsdurchfahrten bewirken können, diese aber gerade in Verbindung mit hochrangigen Straßenverbindungen langfristig wieder verloren gehen (Ausweichverkehr aufgrund überfüllter Bundesstraßen). Zerstörung landwirtschaftliche Flächen Wertvolle landwirtschaftliche Flächen werden entwertet bzw. gehen für immer verloren. Ebenso wird das Zusammenlegungsverfahren mit dem Bau der Umfahrungsstraße wesentlich erschwert und verzögert. Der Eingriff in das Landschaftsbild widerspricht dem OÖ Raumordnungsgesetz Zukunftschancen im Ort für die nächste Generation werden gefährdet Im Ort gehen Arbeitplätze verloren und zwar durch Abwanderung von Nahversorgern und Abnahme der Klein-u. Mittelbetriebe. Das verstärkt das Auspendeln und den Abzug der Jugend in Ballungsräume. Die neuen Siedlungsgebiete werden sehr unattraktiv, wodurch der Verlust von Wohn und Lebensqualität droht. Durch die Umfahrungsstraße wird der Erholungsraum sehr eingeschränkt (Der Ort Munderfing wird zweigeteilt, die Straße für Erholungssuche zu einer Barriere, welche man nur schwer überwinden kann bzw. will).

Wertverlust von Grund und Boden Verbleibende Grundstücke an der neuen Straße werden massiv entwertet. Wir ersuchen daher den Gemeinderat diesem Antrag zuzustimmen. Gemeinderat Friedrich Nobis Gemeinderätin Katharina Fröhlich Gemeinderat Gottfried Feldbacher Gemeinderätin Nicole Buchleitner Anhang: Beispiele von Experten Fragebogen

DI Günter Emberger Institut für Transportwissenschaft Forschungsbereich für Verkehrsplanung undverkehrstechnik TU-Wien Verkehrsplanung in Gemeinden Wie wird es heute gemacht? Gemeinde steht in Konkurrenz mit anderen um Einwohner um Arbeitsplätze Traditionelle Lösung: Ausbau der Infrastruktur um attraktiver zu sein UND existierende Verkehrsprobleme zu lösen weiterer (kurzfristiger) Vorteil - Ausbau von Infrastruktur schafft Arbeitsplätze Aber stimmt das? Auswirkungen von Umfahrungsstraßen kurzfristig (marginale) Entlastung von Ortsdurchfahrten z.b. Lärm > 3dB nötig längerfristig Erhöhung der Erhaltungskosten (Ortsdurchfahrt geht in Gemeindebesitz über) Siedelungsdruck entlang der Umfahrungsstraße (Shoppingcenters, Wohnhäuser, etc ) Erhöhung der Erhaltungskosten (Kanal, Strom, Wasser, etc ) Zersiedelung, Abnahme der Dichten, etc Erhöhung der Autoabhängigkeit Verschiebung von Reisezielen Kaufkraftabfluss

Volkswirtschaftliche Effekte von (Straßen -) Verkehrsinfrastruktur Traditionell: Höhere Erreichbarkeiten = höheres Wirtschaftswachstum Gibt es diesen Zusammenhang? Wer sind Gewinner und wer Verlierer? Beschäftigungseffekte von Verkehrsinfrastrukturen Direkte Beschäftigungseffekte Raumstrukturelle Effekte Raumstrukturelle (indirekte) Effekte von Infrastrukturen Studie von Gather aus dem Jahr 2005 kommt zu folgenden Schlussfolgerungen: Leistungsfähige Infrastruktur verstärkt lokale Standortattraktivität erhöhter Rationalisierungsdruck / höhere Produktivität Beschäftigungsverluste / Arbeitslosigkeit Hochwertige Infrastruktur ist nicht unbedingt notwendig und keinesfalls hinreichend für eine positive Entwicklung der Regionalwirtschaft! In Teilräumen mit Strukturschwächen besteht Gefahr, dass eine Verbesserung der Erreichbarkeit den Abfluss von Kaufkraft, Kapital und Arbeit in wirtschaftsstärkere Regionen beschleunigt und so der lokalen Wirtschaft schaden Ich interpretiere den State of Art der Wissenschaft daher, dass die Aussage höhere Erreichbarkeit = höheres Wirtschaftswachstum wissenschaftlich nicht bewiesen ist!! Auf regionaler Ebene ist sogar das Gegenteil der Fall!

Lösungsansatz Zeit in der Ortschaft binden Warum? Mobilitätszeit (tägl. Reisezeitbudget) ist konstant! Zeit ist für alle gleich (reich oder arm) Stärkung der lokalen Wirtschaft Stärkung der Umwelt (langsamere Verkehrsmittel benötigen weniger Resourcen (Platz, Energie, Emissionen, etc) Achtung Umbau der Strukturen benötigt Zeit Zusammenfassung Wertesystem muss dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen! Daraus ergibt sich zwingend folgende Prioritätenreihung Fußgeher, Radfahrer, Öffentl. Verkehr, Motorisierter Verkehr in ALLEN Bereichen (Planung, Infrastruktur, Gesetzgebung) Der Umbau benötigt Zeit in den Köpfen, in den Gesetzen, in den Strukturen Lebenswerte Siedlungen müssen nachhaltige Siedlungen sein

DI Dr. Michael Meschik Sinnvolle und gerechte Umsetzung des Fuß- und Radverkehrs Wie kann der nichtmotorisierte Verkehr in den Gemeinden gefördert werden? DI Dr. Michael Meschik, michael.meschik@boku.ac.at Institut für Verkehrswesen, Department für Raum- Landschaft und Infrastruktur Universität für Bodenkultur Wien, Peter Jordan Str. 82, 1190 Wien Vorbemerkungen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden die Begriffe Radfahrer, Fußgeher usw. verwendet. Es sind damit ausdrücklich immer weibliche und männliche Personen gemeint. Gerecht ist wertebehaftet Sinnvoll lässt sich nachfolgend begründen: Einleitend - Wozu überhaupt Verkehr? Die grundlegende Aufgabe des Verkehrswesens ist es, die Erreichbarkeit jener Ziele zu gewährleisten, wo die 5 Daseinsgrundfunktionen der Menschen (Wohnen, Arbeiten, Bilden, Versorgen, Erholen) ausgeübt werden. Dies muss gleichberechtigt für alle Personen gelten, egal über welches Verkehrsmittel (= Auto, Fahrrad, Füße, öffentliche Verkehrsmittel) diese verfügen. Es wären daher bereits aus volkswirtschaftlichen Überlegungen jene Verkehrsmittel zu bevorzugen, die diese Zwecke mit dem geringsten Aufwand und der geringsten Belastung für Mensch, Umwelt, Gemeindebudget usw. bewerkstelligen. Es besteht allgemeiner Konsens, dass für Schäden oder Ausgaben der Verursacher aufzukommen hat (= Prinzip der Kostenwahrheit). Nichtmotorisierter Verkehr = Aktivverkehr = Radverkehr & Fußgeherverkehr Warum die Nichtmotorisierten fördern? Radverkehr und Fußgeherverkehr erfüllen in idealer Weise alle 3 Dimensionen der Nachhaltigkeit (die soziale, ökonomische und ökologische) und weisen zahlreiche Vorteile auf. Kurze Wege, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad durchgeführt werden, sind wesentlich ressourcen- und umweltschonender als Wege, die selbst mit dem umweltschonendsten Kraftfahrzeug zurückgelegt werden. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum sich Fördermaßnahmen für Radfahrer und Fußgeher volkswirtschaftlich und auch bezogen auf den Gemeindehaushalt rechnen : Investitionen in den Fuß- oder Radverkehr pro zurückgelegten Weg sind am kostengünstigsten verglichen mit anderen Verkehrsmitteln; Nutzen Kostenverhältnis bis zu 20:1. Erreichbarkeit von Zielen und selbstständige Mobilität wird gewährleistet für alle Personen, auch wenn diese nicht über ein Kfz verfügen. Kleinräumige (Versorgungs-)Strukturen und kurze Wege bleiben erhalten. Geringe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern (Benzin, Diesel). Zeitersparnis: im innerstädtischen Kurzstreckenverkehr ist das Fahrrad gleich schnell oder schneller als das Kfz. Leistungsfähigkeit: Durch den gleichen Querschnitt können eineinhalbmal so viele Personen transportiert werden wie mit dem Pkw. Flächeneinsparung: Sowohl in Bewegung als auch im abgestellten Zustand benötigen Fahrräder eine 10-mal kleinere Verkehrsfläche als Pkw, Fußgeher noch

viel weniger. Dadurch wird Raum für andere Nutzungen frei. Flächen für den RV müssen befestigt, aber nicht versiegelt sein. Lärmfreiheit: Die geringe Lärmbelastung durch den Radverkehr und Fußgeherverkehrverbessert speziell innerorts die Lebensqualität deutlich. Gesundheitskosten, Krankenstände und Staukosten nehmen ab, genauso gehen Unfallzahlen, Lärmbelastung und Luftverschmutzung zurück. Durch das Radfahren und zu Fuß gehen entstehen keine Umweltbelastungen. Besonders in Siedlungs-Kernzonen, wo es zurzeit zu kritischen Immissionsbelastungen kommt, ist dies ein wichtiger Beitrag zu Luftreinhaltung, Verbesserung der Lebensqualität und langfristig zur Volksgesundheit. Eine regelmäßige, idealerweise tägliche Bewegung von mindestens 30 Minuten raschen Gehens oder Radfahrens (WHO-Empfehlung) schützt vor Herzkreislauferkrankungen (koronare Herzkrankheit, Hypertonie, Hirninfarkt) und vor Stoffwechselstörungen (nicht Insulin-abhängiger Diabetes, Fettstoffwechselstörungen). Diese Erkrankungen nehmen in entwickelten Länder wie Österreich stark zu. Höhere Verkehrssicherheit: Städte und Gemeinden mit geringem Radverkehrsanteil weisen ein hohes Verkehrsunfallrisiko für Radfahrer (und Fußgeher) auf. In Ländern und Gemeinden, wo es hohe Radverkehrsanteile gibt, sinkt die Unfallgefährdung von Radfahrern deutlich (Kopenhagen z.b. auf ein Drittel pro km in 10 Jahren!). Dies hängt neben guten Radverkehrsanlagen auch von der stetigen Präsenz der Radfahrer im Straßenverkehr zusammen. Motorisierte Verkehrsteilnehmer fahren dort auch häufig selbst Rad und kennen die Verhaltensmuster und Bedürfnisse der Radfahrer aus eigener Erfahrung wodurch sie entsprechend rücksichtsvoll unterwegs sind. Wie kann der Rad- und Fußverkehr gefördert werden? Rad- und Fußverkehrsförderung muss als System verstanden werden! Radverkehr ist Fahrzeugverkehr und gehört daher auf die Fahrbahn. Fußgeherverkehr ist mit Rad und Kfz-Verkehr nur in Ausnahmefällen verträglich. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen der Radverkehr und Fußgeherverkehr bzw. die Rad fahrenden und zu Fuß gehenden Personen bei ihrem umweltfreundlichen Mobilitätsverhalten unterstützt werden können. Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sind in folgenden Schwerpunkten erforderlich: Umstieg Auto Fahrrad und zu Fuß (kurze Wege), Umstieg Auto Kombination ÖV & Fahrrad bzw. zu Fuß (mittlere und große Distanzen), Sicherheit von Fußgehern und Rad Fahrenden (Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit), Fahrradparken und Diebstahlprävention.. Die Maßnahmen können grob in 3 Kategorien eingeteilt werden: Infrastruktur: Die Infrastruktur ist ein wichtiger Teil der Förderungen. Dazu gehören alle baulichen Anlagen, wie z.b. Radfahrstreifen, Radwege (problematisch!), Gehsteige, diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr, ansprechend gestaltete Aufenthaltsbereiche für die Fußgeher, Hilfen zum Queren der Fahrbahn etc. etc.. Eine der wichtigsten und billigsten Maßnahmen (wird vielleicht deshalb oft übersehen!?) ist eine mäßige Geschwindigkeit: 30 km/h (fallweise 50 km/h) im Ort, 80 km/h außerorts, dort wo viele Fußgeher und Radfahrer unterwegs sind.

Organisation und Service: Dazu zählen alle erdenklichen Maßnahmen und Aktionen, die den Menschen zu Fuß gehen und Radfahren komfortabler und schmackhaft machen. Zum Beispiel Wegweiser und Beschilderungen, Leihräder (in hügeligen Gegenden neuerdings verstärkt Elektroräder), Dienstfahrräder, die Vorbildwirkung von Meinungsbildnern (Rad fahrender Bürgermeister) sind ebenso wichtig, wie Aktionen zur Förderung des Einkaufens mit dem Fahrrad, Reparaturstützpunkte, Schließfächer und Lieferservice für Einkäufe, Aktionen für sichere Schulwege, bedarfsorientierter öffentlicher Verkehr usw. usw. Werbeaktionen und Öffentlichkeitsarbeit: Dazu gehören alle Aktivitäten, welche die Vorteile des Aktivverkehrs (siehe oben) bekannt machen und gegen Vorurteile mit Sachargumenten ankämpfen. Feste und Sportevents, Aktionen wie z.b. sicherer Schulweg, medizinische Beratung und Gesundheitschecks, Fahrradcodierungsaktionen usw. usf. Grundsätzlich sind (fast) alle gut durchdachten und sinnvoll organisierten Aktionen ein Mosaiksteinchen zur Förderung und Umsetzung guter Voraussetzungen für den nichtmotorisierten Verkehr in den Gemeinden. Aus den zahlreichen Möglichkeiten zur Förderung von Rad Fahrenden und Fußgehern werden nachahmenswerte Beispiele gezeigt und mit den TeilnehmerInnen diskutiert. Das Potenzial für Verbesserungen und Verlagerungen von Wegen vom Auto auf das Fahrrad ist groß: Immerhin sind (Untersuchung aus Graz) etwa 50 % der mit dem Auto innerorts zurückgelegten Wege unter 5 km lang!

IN ZUKUNFT SOLL DIE CHARAKTERISTIK DER GEMEINDE... DURCH FOLGENDE EIGENSCHAFTEN / STRUKTUREN / QUALITÄTEN VERBESSERT WERDEN: