Effizienter Mitteleinsatz bei der Wohnbauförderung (Forschungsbericht 2194) FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann



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Transkript:

Impulstag Niederösterreichische Wohnbauforschung 6. September 2012 Effizienter Mitteleinsatz bei der Wohnbauförderung (Forschungsbericht 2194) FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH PF 2, A 1020 Wien +43 1 968 6008 office@iibw.at 1

Förderungsausgaben in NÖ 2011 Neubau Objektförderung 311 Mio. 63% (Ö 58%) stabil Sanierung Objektförd. Subjektförderung Gesamt 127 Mio. 26% (Ö 27%) stark sinkend 57 Mio. 12% (Ö 15%) stabil 496 Mio. Sinkend Stark sinkende Einzelbauteilsanierungen bei Eigenheimen Umfassende Sanierungen nur leicht rückläufig 2

Subjektförderung in NÖ 2011 29.000 Beihilfenbezieher, leicht sinkend Davon 18% Wohnbeihilfe, 82% Wohnzuschuss (neu) 4,3% der Haushalte beziehen Wohnbeihilfe (Ø Ö 5,5%) Keine allgemeine Wohnbeihilfe Ausgaben annähernd gleichbleibend: 50 Mio. Neubau, 7 Mio. Sanierung 3

Hintergrund der Studie Titel: Effizienter Mitteleinsatz bei der Wohnbauförderung Untertitel: Fehlallokation, Förderungsmissbrauch und deren Bekämpfung Bemühungen auf nationaler und internationaler Ebene zur besseren Legitimierung von Förderungen Lenkungseffekte sind die eigentliche Begründung für Förderungen Förderungen sind wirtschafts-, sozial-, umwelt-, raumordungspolitisch begründet Es geht nicht nur darum, förderungsoptimierendes Verhalten oder Missbrauch zu reduzieren, sondern auch darum, die eigentlich Anspruchsberechtigten besser erreichen zu können (Erhöhung der Take-up Rate). Schwerpunkt Subjektförderung 4

Zwischen Fehlallokation und Missbrauch Ineffiziente Förderungen: Begünstigung nicht intendierter Haushaltsgruppen Begünstigung auch anderer als der intendierten Haushalte (Mitnahmeeffekte) Verdrängung marktmäßiger Angebote (crowding-out) Verhaltensanpassungen der Förderungsnehmer, die der Intention der Förderung zuwider laufen Anspruchsvoraussetzungen der Förderung sind nicht überprüfbar und ermöglichen Missbrauch 5

Größenordnung in der NÖ Subjektförderung Häufigstes förderungsoptimierendes Verhalten: Alleinerzieher-Haushalte geben LebenspartnerInnen nicht an ungerechtfertigt ausbezahlte Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse: 3 bis 6 Mio. In Wirklichkeit gemeinsam lebende Paare geben sich als SingleHaushalt aus ungerechtfertigt ausbezahlte Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse: 7 bis 12 Mio. In Summe 12 21% der NÖ Subjektförderung 6

Internationale Erfahrungen Subjektförderungen in vielen europäischen Ländern vorrangig. Problem steigender Missbrauchsanfälligkeit Administrationskosten Anteil Wohnbeihilfenbezieher im EU-Vergleich (ca. 2003): 25% 20% 15% 10% 5% 0% F DK S NL GB EST PL CZ IRE AT SK IT Quelle: Kemp (2007); Czischke (2007); Lux & Sunega (2007); Ahren (2004); Hegedüs (2007); Schätzung IIBW. 7

Internationale Erfahrungen Analyse der Missbrauchsbekämpfung in GB, Niederlande, Schweden, Frankreich Umfassende Kontroll- und Sanktionsbefugnisse 3-stufige Sanktionierung: Aussetzung der Förderung Zurückzahlung inkl. Bußgeld strafrechtliche Verfolgung Whistleblowing Medienkampagnen Öffentlichkeitswirksame Sanktionierung von Missbrauch Zusammenarbeit mit Finanz- und Steuerbehörden 8

Maßnahmenempfehlungen NÖ Es gibt keinen Königsweg, Kombination von besseren Regelungen, Kontrolle und Kommunikation Kein Vernadern von Nachbarn Keine Sozialscharotzer-Debatte 9

Unklarheiten beseitigen, Definitionen schärfen Die meisten Bundesländer stellen auf Hauptwohnsitzmeldungen ab Im Gegensatz dazu familienpolitischer Schwerpunkt in NÖ mit der der Lebenspartnerschaft schwammige Begrifflichkeit, unklare Konsequenzen Vermeidung der Förderung von Studenten-WGs Häufigkeit der Wohnungsnutzung 10

Positive und negative Konsequenzen verstärken Begünstigung der familienpolitisch erwünschten Lebensformen Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht bereits, weitere Verbesserung durch erhöhten Gewichtungsfaktor oder erhöhte angemessene Nutzfläche möglich Attraktivere Jungfamilienbegünstigung (Altersgrenze, Anwendung auch beim Wohnzuschuss Modell 2009) Gleiche anrechenbare Nutzfläche von 70 m² bei Ein- und Zweipersonenhaushalten (negativer Anreiz) sollte differenziert werden 11

Neuberechnung und Rückforderungen Zwingenden Angabe aller Änderungen der Fördervoraussetzungen im Jahresverlauf (Einkommen z.b. +/- 10%), umgehende Neuberechnung der Förderung Bei festgestellten Änderungen der Fördervoraussetzungen bei Neuantrag Rückberechnungen und Rückzahlungen (ggf. verzinst) Erhöhter Verwaltungsaufwand gerechtfertigt; OÖ holt sich damit 3 Mio. p.a. zurück 12

Kontrollmöglichkeiten ausweiten Ermächtigungen zur Einholung von Daten: Sozialversicherung, auch unterjährig, mitversicherte Personen, Rückfragemöglichkeiten beim Arbeitgeber zum Einkommen, Rückfragemöglichkeit bei Gemeinden hinsichtlich Meldung von Personen Ermächtigung für Hausvisiten 13

Sanktionen exekutieren Bisher kaum griffige Sanktionsmöglichkeiten Rückforderung von unrechtmäßig erhaltenen Subjektförderungen sollte Standard werden Stufenmodell bei vermutetem Missbrauch, mit Kommunikation, Belehrung und Sanktionierung Bei unklaren Verhältnissen befristete Aussetzung der Anspruchsberechtigung Persönliche Vorladung Hausvisite Ggf. Androhung strafrechtlicher Verfolgung Androhung des Verlusts einer geförderten Wohnung durch Adaptierung des WGG 14

Einflussnahme auf die Gemeinnützigen Schlüsselrolle bei der Abwickelung der Subjektförderung im Geschoßwohnbau, Erhöhung der Annahmerate, Reduktion des Verwaltungsaufwands, betriebswirtschaftlicher Nutzen Vermeidung von Interessenkonflikten durch: Schulung von GBV-Mitarbeitern Verpflichtende Nutzung von entsprechendem Informationsmaterial Stichprobenweise Kontrolle der haushaltsspezifischen Angaben durch die GBV-Revision 15

Kommunikation schärfen Deutliche und widerspruchsfreie Sprache in Informationsmaterial und Anträgen Hinweise auf Problematik des Förderungsmissbrauchs sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten Eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Angaben Medienkampagne mit einem Schwerpunkt auf Fairness 16

Umgesetzte Ergebnisse Nach Prüfung durch den Verfassungsdienst bereits seit 1.1.2012 in Kraft Regelungen zur Bekämpfung von Fehlallokation und Förderungsmissbrauch Klare Definition einer Lebenspartnerschaft Weitgehende Möglichkeiten der Kontrolle der Angaben von Förderungswerbern Sanktionen bei Zuwiderhandeln mit einer möglichen Aussetzung der Förderung von bis zu drei Jahren 17

Danke für Ihre Aufmerksamkeit 18