Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente
MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung
Teilhabefähigkeit Integrationspotential ti - hoch - gefährdet - gemindert - nicht vorhanden Teilhabeleistung Buss Workshop Kassel
Individuelle Voraussetzungen Vorhandener Arbeitsplatz Arbeitslosigkeit (ALG I, ALG II, Dauer der Arbeitslosigkeit) Ausbildung / keine Ausbildung Leistungsfähigkeit g für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt AU Status Behinderung ( 2 SGB IX) Persönliche Dispositionen, iti wie z. B. Alter, Herkunft Buss Workshop Kassel
Teilhabeleistungen werden zentral im SGB IX beschrieben (Klammerfunktion im SGB) SGB IX: Rehabilitationsrecht + Schwerbehindertenrecht Rehabilitationsrecht Leistungen zur med. Reha Leistungen zur Teilhabe am Leben i. d. Gem. (früher soziale Rehabilitation) ti Unterhaltssichernde und ergänzenden Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufliche Rehabilitation)
ki i Teilhabeleistung Wesentliche Einschränkung oder wenn eine Einschränkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (SGB XII 53 und SGB IX 2) Definition iti Behinderung muss erfolgversprechend sein und die Einschränkung abwenden Teilhabefähigkeit muss bestehen Buss Workshop Kassel
Leistungsträger Teilhabeleistungen Rentenversicherung Gesetzliche Krankenkassen Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Jugendhilfe Sozialhilfe
Schwerbehindertenrecht im SGB IX Teil 2 Arbeitgeber - Beschäftigungsverpflichtung, - Integrationsvereinbarung ti i 83 SGB IX, - Prävention 84 SGB IX Integrationsämter und fachdienste 101 ff auch Zusammenarbeit Integrationsämter und Bundesagentur Werkstätten für behinderte Menschen 135 ff SGB IX
SGB IX SGB II SGB III SGB V SGB VI SGB VII SGB VIII SGB XII hat übergeordnete Funktion, (kein) Leistungsrecht Grundsicherung für Arbeitssuchende Ab Arbeitsförderung föd Gesetzliche Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Jugendhilfe Sozialhilfe
Abklärung Teilhabeleistung oder Arbeitsförderung!!! SGB II Grundsicherung und SGB III Arbeitsförderung zuständig für Teilhabeleistungen und Arbeitsförderung Abklärung erforderlich Individuelle id Vorrausetzungen (Zeiten der Arbeitslosigkeit, Rentenversicherungszeiten, Ausbildung, Behinderung, ng sozialmedizinische inische Leistungsfähigkeit)
Zwischenbilanz SGB IX als Grundgesetz (ICF konform) Unterschiedliche Leistungsträger SGB II - XII Individuelles Integrationspotential (oder Teilhabefähigkeit) Unterschiedliche Leistungen - Teilhabeleistungen - Arbeitsförderung - Schwerbehindertenrecht Besonderer Abklärungsbedarf: Teilhabeleistung oder Arbeitsmarktförderung
Anlaufstellen für die Einleitung von Teilhabeleistungen - Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (SGB 22 ff) - Sozialhilfe - Jugendhilfe - Arbeitsagentur und Jobcenter Anlaufstellen für die Arbeitsförderung - Jobcenter - Bundesagentur für Arbeit
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: zum Eh Erhalt eines Ab Arbeitsplatzes t z. B. - betriebliche Umsetzung, Teilqualifikationen, Umschulungen, Einarbeitungszuschüsse, Hilfsmittel zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt, z. B - Integrationsmaßnahmen, Teilqualifikationen, Umschulungen, Einarbeitungszuschüsse
Weitere Leistungen nach dem SGB IX Im Rahmen der medizinischen i i Reha Stufenweise Wiedereingliederung g ( 28 SGB IX) Adaption ( 26 SGB IX) Integration ( 83 SBG IX) Prävention (betriebliches Wiedereingliederungsmanagement 84 SGB IX
Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht Leistungen (Beratung, Vermittlung, Begleitung) des Integrationsfachdienstes 10 SGB IX für schwerbehinderte Menschen und Arbeitsgeber Leistungen im Eingangs- und Bildungsbereich ( 40 SGB IX) sowie im Arbeitsbereich ( 41 SGB IX) eine Werkstatt für behinderte Menschen
Arbeitsförderung nach dem SGB II und III durch Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit - Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt - Integrationsmaßnahmen - Qualifikationen und Umschulungen - Arbeitsgeberförderung - Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes
Sozial- und Berufsberatung Teilhabefähigkeit klären Integrationspotential Klärung der Leistung und des Leistungsträgers Arbeitplatz Arbeitslos Ausbildung Unfall Behinerung Berufsdiagnostik Sozialmed. Leistungsbild Örtliche und sachliche Zuständigkeit Versicherungszeiten Behinderung Unfall Gesetzlicher Rahmen Arbeitgeber Integrationsamt Integrationsfachdienst Ag Jobcenter Buss Workshop Kassel Gem. Servicestelle Sozial- und Jugendhilfe
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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