l Integrationsamt Schwaben Neue Förderprogramme / Terminvorschau

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Transkript:

Ausgabe 8:2012 l Integrationsamt Schwaben Neue Förderprogramme / Terminvorschau l Agentur für Arbeit Augsburg Trotzdem voll leistungsfähig l Veranstaltungshinweise 2. Allgäuer Sozialforum Zukunftschancen für Gesundheit, Vorsorge und Pflege am 14.04.2012 von 12-18 Uhr in Kempten Hier zum Download des Veranstaltungsflyers Wahl des Behindertenbeirates der Stadt Augsburg am 23.05.2012 um 18 Uhr im Oberen Fletz des Rathauses Augsburg Hier zum Download der offiziellen Einladung

Ausgabe 8:2012 Seite 02 l Integrationsamt Schwaben Aktuelles aus dem Integrationsamt Neue Arbeitsmarktprogramme zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen. Schwerbehinderte Menschen haben von der sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen beiden Jahre deutlich geringer profitiert als nicht behinderte Menschen. So sind insbesondere auch in Schwaben die Arbeitslosenzahlen unter schwerbehinderten Menschen nach wie vor sehr hoch. Um diese Situation deutlich zu entspannen, sind für diesen Personenkreis vor kurzem zwei Förderprogramme aufgelegt worden. I. Bund-Länder-Programm Initiative Inklusion Mit Hilfe dieses Programmes sollen mehr Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes entstehen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung ist, die Integration von arbeitsuchenden schwerbehinderten bzw. gleichgestellten behinderten Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Neu in Sinne der Förderrichtlinie ist ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz auch dann, wenn ein bereits bestehender Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erstmals mit einem schwerbehinderten bzw. gleichgestellten behinderten Menschen besetzt wird. Eine Förderung ist danach wie folgt möglich: 1. Förderung von Ausbildungsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Höhe der Förderung beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles; insbesondere sind Art und Schwere der Behinderung zu berücksichtigen. Die Förderung ist beim örtlich zuständigen Integrationsamt zu beantragen.

Ausgabe 8:2012 Seite 03 Grad der Behinderung - GdB Nach Ablauf der Probezeit 18 Monate nach Ausbildungsbeginn 30 Monate nach Ausbildungsbeginn Gleichstellung 4.000 1.000 1.000 GdB 50-70* 5.000 1.500 1.500 > 70 6.000 2.000 2.000 *Im Einzelfall kann bei einem GdB von 50-70 bei Berücksichtigung weiterer Kriterien eine höhere Förderung (maximal 10.000 ) gewährt werden. Weitere Kriterien sind insbesondere: - Art und schwere der Behinderung, - Größe des Betriebes, - Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach 71 SGB IX - Anteil der schwerbehinderten Menschen nach 72 SGB IX. Der Einzelfall ist besonders zu begründen. Diese ausbildungsplatzbezogene Förderung gibt es ergänzend zu den Regelleistungen des SGB III/II/IX. Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses orientiert sich die Leistung an den folgenden Werten: 2. Förderung neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen. Auch hier ist eine Förderung je Arbeitsplatz in Höhe von bis zu 10.000 möglich. Die Höhe der Förderung beurteilt sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles. Dabei ist die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu berücksichtigen.

Ausgabe 8:2012 Seite 04 Grad der Behinderung - GdB Gleichstellung GdB 50-70* GdB > 70 Förderung bei Erfüllung der Pflichtquote nach 71 SGB IX oder wenn keine Beschäftigungspflicht besteht 7.000 8.000 10.000 Förderung bei Nichterfüllung der Pflichtquote nach 71 SGB IX 5.000 6.000 8.000 * Im Einzelfall kann bei einem GdB von 50-70 unter Berücksichtigung weiterer Kriterien eine höhere Fördersumme (bis zum jeweiligen Höchstwert) gewährt werden. Weitere Kriterien sind insbesondere - Art und Schwere der Behinderung, - Größe des Betriebes, - Anteil der schwerbehinderten Menschen nach 72 SGB IX. Der Einzelfall ist besonders zu begründen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: mindestens 12 Monate Dauer: bis zu 50 % Förderung mindestens 24 Monate Dauer: bis zu 75 % Förderung Antragstellung beim örtlich zuständigen Integrationsamt Die Förderung erfolgt neben der Regelförderung und wird nach Ablauf der Probezeit geleistet.

Ausgabe 8:2012 Seite 05 Bindungsfrist: bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Befristungsdauer bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen: 3 Jahre Bei vorzeitiger Beendigung, anteilige Rückforderung. Ausnahme: Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurde vom Arbeitnehmer verschuldet. II. Bayerisches Sonderprogramm Chancen schaffen II Nach dem Erfolg des Programms Chancen schaffen I wird dieses Arbeitsmarktprogramm in modifizierter und erweiterter Form bis Ende 2013 fortgeführt. Hiernach können alle Arbeitgeber eine Förderung erhalten, die neue Arbeitsplätze für arbeitslose und arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, insbesondere für schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, schaffen. 1. Art und Höhe der Förderung: Die Regelförderung des Integrationsamtes für nicht behinderungsbedingte Investitionskosten in Höhe von 30 % wird deutlich angehoben. Es ist ein Zuschuss bis zur Höhe von 70 % der Investitionskosten, begrenzt durch den Höchstbetrag von 50.000, möglich. Diese Förderung ist zusätzlich zu der oben dargestellten Förderung nach der Initiative Inklusion möglich. Der Antrag ist innerhalb des Förderzeitraumes (bis Ende 2013) beim Integrationsamt zu stellen.

Ausgabe 8:2012 Seite 06 Terminvorschau : Bei folgenden Kursen des Integrationsamtes Schwaben sind noch Plätze frei: - Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht vom 14.-16.05.2012 in Rain/L. - Aufbaukurs: Teilhabe am Arbeitsleben - Instrumente der beruflichen Eingliederung vom 24. -26.04.2012 in Kempten/Allg. - Feststellung der Behinderung am 03.05.2012 in Augsburg - Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz am 17.04.2012 in Augsburg - Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander - aber wie? am 17.07.2012 in Augsburg Weitere Informationen unter der Servicenummer des Integrationsamtes, Tel.: 0821/5709-30 26. Zusatzkurs des Arbeitskreises der Vertrauensleute Schwerbehinderter in Schwaben e.v., 24. Mai 2012, 09:00-16:00 Uhr: Thema Aktuelles zur Rentenversicherung - Altersrente - Erwerbsminderungsrente Referent Frau Heuberger, DRV - Schwaben Ort DRV Schwaben in Augsburg Kosten 45,00 Euro Zurück zur Übersicht Anmeldung zu diesem Seminar und weitere Informationen unter www.avsschwaben.de/

Ausgabe 8:2012 Seite 07 l Agentur für Arbeit Augsburg Trotzdem voll leistungsfähig Wer Marcus Kraus an seinem Schreibtisch sitzen sieht, merkt nicht, dass er eine Behinderung hat. Erst wenn er aufsteht und sich bewegt ist zu sehen, dass er ein wenig steif geht. Die versteiften Gelenke sind eine Folge seiner Bluterkrankheit. Blut dringt in seine Gelenke ein und dadurch werden diese langsam zerstört. Aufgrund seiner Krankheit hat Marcus Kraus einen Grad der Behinderung von 80. Voll leistungsfähig ist er trotzdem. Ich kann nur nicht lange stehen oder schwer heben. Marcus Kraus ist IT-Systemkaufmann bei der Quentia AG, einem Tochterunternehmen der Andreas Schmid Logistik, das ITLösungen für Unternehmen und Software für die Logistikbranche entwickelt. Seine Aufgabe ist u.a. die Beschaffung von Hardware und die Unterstützung des Außendienstes. Gelernt hat der gebürtige Hallenser Fachkraft für Lagerlogistik. Doch durch seine Krankheit fiel ihm das Fahren des Gabelstaplers immer schwerer. Irgendwann ging es nicht mehr, denn ein Fuß musste versteift werden und kurze Zeit später musste ein Knie durch eine Prothese ersetzt werden. Zurück

Ausgabe 8:2012 Seite 08 Also schulte er mit Unterstützung der Arbeitsagentur zum IT-Systemkaufmann um. Zwei Jahre arbeitete er als solcher im Vertriebsinnendienst, bis er aus betrieblichen Gründen seine Anstellung verlor und arbeitslos wurde. Marcus Kraus lässt sich nicht entmutigen, geht zur Arbeitsagentur, bewirbt sich bei der Quentia AG und bekommt schnell die Zusage. Seit April ist er bei der Firma und hält einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Hand. Außer der Behinderung unterscheidet ihn kaum etwas von den Kollegen. Das ist Dr. Ulrich Weilnhammer, Vorstand der Quentia AG, auch wichtig: Bei uns spielt eine Behinderung keine Rolle. Wichtig ist, den Mitarbeiter dort einzusetzen, wo seine Stärken liegen. Denn eine Behinderung muss nicht zwangsläufig eine Beeinträchtigung in der Arbeit bedeuten. Eine Sichtweise, die auch Reinhold Demel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Augsburg, teilt: Eine Behinderung darf nicht mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit gleichgesetzt werden. Von den insgesamt 55 Mitarbeitern bei der Quentia haben drei eine Behinderung. Alle bringen ihre Leistung, genau wie die Kollegen ohne Behinderung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt die Personengruppe der Menschen mit Behinderung eine der wertvollsten ungenutzten Quellen am Arbeitsmarkt dar. Wir müssen jede Ressource nutzen, erklärt Dr. Weilnhammer. Reinhold Demel ist froh über diese Aussage, denn im Großen und Ganzen ist der Wirtschaftsaufschwung bei den Menschen mit Behinderung kaum angekommen. Im Gegenteil: Am Anfang des Jahres stieg die Zahl dieser Gruppe der Arbeitslosen kontinuierlich an. Erst seit kurzer Zeit zeichnet sich hier eine leichte Besserung ab. Dabei hilft die Arbeitsagentur bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung finanziell. Wir haben z.b. das Instrument der Probebeschäftigung. Hierbei kann der Arbeitgeber einen potenziellen Arbeitnehmer bis zu drei Monate testen und die Arbeitsagentur übernimmt das Gehalt, erklärt Reinhold Demel. Das ist nur eines von vielen Fördermöglichkeiten. Die Quentia AG machte vom Eingliederungszuschuss Gebrauch. Hierbei erhält der Arbeitgeber maximal 24 Monate bis zu 70 Prozent des Bruttogehalts.

Ausgabe 8:2012 Seite 09 Diese Leistung hat meine Einstellung sicherlich ein wenig erleichtert, glaubt der zweifache Familienvater Marcus Kraus. Bei seinen Bewerbungsschreiben jedoch verzichtet er auf die Erwähnung seiner Krankheit. Ich möchte mich ins Gespräch bringen, durch Qualität überzeugen. Erst im Vorstellungsgespräch sage ich, dass ich eine Einschränkung habe und weise auf die Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur hin. Aber nichts desto trotz: Ich muss durch meine Leistung überzeugen. Das tut er, bekräftigt Dr. Ulrich Weilnhammer. Zahlenhintergrund: Arbeitsmarkt November: 13.168 Arbeitslose, davon sind 1.154 schwerbehindert, das sind 8,8 Prozent. Im Vergleich zu November 2010 ist das eine Abnahme von 67 oder 5,5 Prozent, im Vergleich zu November 2009 ist das aber eine Zunahme von 111 oder 10,6 Prozent. Von den 1.154 arbeitslosen Menschen mit Behinderung haben 41,1 Prozent keinen Berufsabschluss, 56,2 Prozent eine betriebliche/schulische Ausbildung und 2,3 Prozent einen akademischen Abschluss. Zum Vergleich: 45,5 Prozent aller Arbeitslosen haben keinen Abschluss, 47,4 Prozent haben eine betriebliche/schulische Ausbildung und 6,4 Prozent einen akademischen Abschluss. Alter: Im November 2011 sind von den 1.154 arbeitslosen Menschen mit Behinderung 711 50 bis unter 65 Jahren (61,6 Prozent), allgemein beträgt der Anteil der älteren Arbeitslosen 34,9 Prozent. Kontakt: Agentur für Arbeit Augsburg Team Reha/SB Wertachstraße 28 86153 Augsburg Telefon: 01801 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Fax: 0821 3151-621 E-Mail: Augsburg.261-Reha@arbeitsagentur.de

Ausgabe 8:2012 Seite 10 l Herausgeber Das Projekt rem Regionales Eingliederungsmanagement unterstützt und fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Vordergrund steht der Aufbau wirkungsvoller Netzwerke und die Einbindung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Multiplikatoren. Möchten Sie den 1/4-jährlichen Newsletter online bestellen, dann wenden Sie sich bitte an: Ansprechpartner: Christine Stark Bernhard Zwick Tel: 0178 31 26 594 Tel. 0178 38 38 042 E-Mail: starkc@rem-schwaben.de E-Mail: zwickb@rem-schwaben.de http://www.rem-schwaben.de/