Drucks.: I/151 Schlangenbad, den Tagesordnungspunkt: 1

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Transkript:

Vorlage zum TOP 1

Drucks.: I/151 Schlangenbad, den 19.09.2018 Tagesordnungspunkt: 1 Gemeindevertretersitzung am 07. November 2018 Betreff: Anerkennung Forstwirtschaftsplan 2019 Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung erkennt den vom Forstamt Rüdesheim (Hessen-Forst) für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgestellten Forstwirtschaftsplan an. Die hieraus abgeleiteten Werte werden nach 51 Ziffer 7 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in die Haushaltssatzung 2019 eingearbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Die aus dem Wirtschaftsplan 2019 abgeleiteten Werte münden in einen ergebniswirksamen Überschuss in Höhe von rund 86 T. Beteiligung des Ortsbeirates: Die Ortsbeiräte werden binnen der Aufstellung der Haushaltssatzung 2019 beteiligt. Begründung: (Sachverhalt) Mit Schreiben vom 18.09.2018 des Forstamts Rüdesheim wurde der Gemeinde Schlangenbad der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2019 übersandt. Mit der Anerkennung des Wirtschaftsplans wird Hessen-Forst aufgetragen den Wirtschaftsplan anhand der gemachten Vorgaben umzusetzen. Die in dem Wirtschaftsplan in Ansatz gebrachten Mittel sind über die Haushaltssatzung 2019 bereitzustellen. Die Aufstellung der Haushaltssatzung obliegt nach 51 Ziffer 7 HGO der Gemeindevertretung. gez. Michael Schlepper Bürgermeister

Vorlage zum TOP 2

Drucksache I/153 65388 Schlangenbad, 18.09.2018 Antrag zu Tagesordnungspunkt Nr. 2 der Gemeindevertretersitzung am Betreff: Zukunft der Holzvermarktung und Waldbetreuung unserer Kommunalwälder; hier: Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts Forst- und Holzkontor Rheingau Taunus zur gemeinsame Holzvermarktung der Rheingau- Taunus Kommunen und Nachbarn Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung stellt fest: 1.) Durch kartellrechtliche Entscheidungen ist dem bisherigen Dienstleister HESSEN FORST ab 01.01.2019 nicht mehr erlaubt Holz aus kommunalen Forstbetrieben zu vermarkten, die Kommunen sind gezwungen eigene Strukturen aufzubauen. 2.) Für die Lösung dieser neuen Aufgabe und die sachgerechte Betreuung der großen kommunalen Forstbetriebe der Region, sowie den wirtschaftlichen Erfolg ist von größter Bedeutung, dass min. ca. 150.000 Festmeter zu vermarktendes Holz gebündelt werden und in enger, vertrauensvoller und zielgerichteter interkommunaler Zusammenarbeit Synergien herbei zu führen sind. Daher spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, sich für die Sicherstellung der Holzvermarktung und Schaffung von Betreuungsoptionen in der Region Rheingau- Taunus im Rahmen einer gemeinsamen Organisation auszusprechen und diese anzugehen. Die Gemeindevertretung beschließt: 3.) Gründung und Beteiligung an einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR): Die Gemeinde Schlangenbad organisiert sich zur Bündelung der kommunalen Holzvermarktung mit weiteren beitrittswilligen Kommunen des Rheingau- Taunus Kreises in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Ziel, eine Holzmenge von ca. 150.000 Festmetern (fm) zu bündeln, um mit dieser Menge und eigener Organisation als relevanter Marktpartner auftreten zu können. Die Gemeinde Schlangenbad beteiligt sich an der AöR auf Basis der Anzahl der beitrittswilligen Kommunen der Region Rheingau-Taunus auf Grundlage des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs der AöR Forst- und Holzkontor Rheingau Taunus.

Nach erfolgter Beschlussfassung in allen Parlamenten und dem damit bekannten Feststehen welche Kommunen sich beteiligen, wird die Gründung der AöR durch Satzungsbeschluss endgültig vorbereitend festgestellt. 4.) Fördermöglichkeiten sind zu eruieren und stringent auszuschöpfen. 5.) Eine weitere Aufgabenübertragung im Sinne des 2 Abs. 2 des Entwurfs der Anstaltssatzung ist aktuell nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten fallen nur bezüglich der Holzvermarktung an vgl. Ziffer 5 der Beschlussempfehlung. Das Stammkapital der Anstalt beträgt 50.000.- Euro. Dieser Betrag muss noch durch die Versammlung beschlossen werden. Der Anteil der jeweiligen Kommunen wird im Ergebnis einen Betrag von 5.000.- Euro nicht übersteigen. Wir gehen davon aus, dass die Kosten für die Holzvermarktung nach der Änderung gleich bleiben werden. Begründung: (Sachverhalt) Herr Kollege Diefenbach hatte dankenswerterweise in Absprache mit den Kollegen Bürgermeistern die Initiative ergriffen, eine Vorlage für alle Stadtverordnetenversammlungen/Gemeindevertretungen zu entwickeln. Die beigefügte Satzung zur Etablierung der vorgesehenen Anstalt öffentlichen Rechts wurde von den Kollegen Kraus und Reimann (beides Volljuristen) sowie dem HSGB auf rechtliche Korrektheit überprüft. Ich gebe diese Beschlussempfehlung, die Begründung und die Anlagen hiermit weiter: Wegen eines Kartellverfahrens bzw. gerichtlichen Kartellentscheidung haben sich Änderungen im Holzverkauf und der Betreuung in Kommunalwäldern ergeben. Bisher sind alle kommunalen Forstbetriebe der Region von Hessen Forst als Dienstleister beförstert. Mit diesem rundum Sorglos-Paket sind die meisten ja auch sehr zufrieden. Durch ein Urteil des BGH vom 12.6.18 und durch Erlass der Forstabteilung des Hess. Umweltministeriums vom 15.6. sowie 24.8.18 wird die Auffassung des Bundeskartellamts bestätigt. Demnach wird ab dem 1.1.2019 das kommunale Holz nicht mehr von Hessen Forst verkauft werden dürfen. Die forstliche Dienstleistung bis zum Holzverkauf kann dem Vernehmen nach bei Hessen Forst bleiben. Hier werden allerdings erhebliche Schnittstellenprobleme prognostiziert. Als Ergebnis der Sachlage bleibt festzuhalten, dass es erheblichen Handlungsbedarf, zumindest in Bezug auf den Holzverkauf gibt, um nicht Gefahr zu laufen ab Beginn des nächsten Jahres unser Holz nicht mehr verkaufen zu können und damit erhebliche Einnahmeverluste in unseren Haushalten zu verzeichnen.

Die Bürgermeister haben sich mit der Thematik intensiv beschäftigt. Es fanden Beratungen und Abstimmungen mit der Forstabteilung des Umweltministeriums, mit dem Hess. Waldbesitzerverband und dem Hess. Städteund Gemeindebund statt. In Abstimmung zwischen den Bürgermeisterkollegen ist für den Rheingau Taunus und, auf Wunsch aus dem Idsteiner Land, auch für unsere drei Anrainer (siehe Anlage 2) der Beschlussvorschlag und der Satzungsentwurf für ein evtl. weiteres, gemeinsames Vorgehen entstanden, der nachfolgend nochmals dargestellt wird: - Gründung einer forstlichen Organisation zur Holzvermarktung, diese muss zum einen so groß sein, dass eine ausreichende Holzmenge gebündelt wird, um als Marktpartner wahrgenommen zu werden, muss auf der anderen Seite aber noch handhabbar sein auch für uns kommunalpolitisch, es wird von einer Mindestmenge von 150.000 Festmeter (fm) ausgegangen, dies wäre laut unseren Erhebungen (siehe anhängende Tabelle) im RTK leicht erreichbar, eine vom Land Hessen vorgeschlagene Einheit würde 84 Kommunen umfassen und erscheint uns nicht handhabbar, bzw. würden die Beschlussfassungen wahrscheinlich nicht bis Ende des Jahre zu erwarten sein; - Konkret wird die Gründung einer Holzverkaufsorganisation mit der Option auch forstliche Dienstleistungen anzubieten in der Rechtsform einer AöR vorgeschlagen, siehe dazu den beigefügten Satzungsentwurf. Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) auf Grundlage des Bundeswaldgesetzes i.v.m. dem Hess. Waldgesetz wäre wünschenswert gewesen, da es hierfür klare forstrechtliche Rahmen und Festlegungen gibt. Diese Option scheidet aber aus, da das Gebot, dass mit einer FBG kleinstrukturierte Besitzverhältnisse zu überwinden sind, durch die großen kommunalen Forstbetriebe unserer Region nicht zu erfüllen sind. Ebenfalls nicht umsetzbar ist die Gründung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung auf Grundlage des Bundeswaldgesetzes, da hier zwingend die Beteiligung von Privatwaldbesitzern vorgesehen ist, was zu vergaberechtlichen Problemen führt, die z.b. den HSGB veranlassen von einer Zusammenarbeit mit Privatwaldbesitzern aus rechtlichen Gründen dringend abzuraten. Eine GmbH erschien den Bürgermeistern nicht ausreichend dem öffentlich rechtlichen Auftrag, der der Bewirtschaftung und Pflege öffentlicher Wälder zugrunde liegt, zu entsprechen. Des Weiteren wird, auch seitens des HSGB, ein Konflikt mit dem Verbot wirtschaftlicher Betätigung ( 121 HGO) gesehen. Dies trifft in Ansätzen auch auf die Genossenschaft zu. - Die vorgeschlagene AöR-Satzung ermöglicht durch ihre Zweckbeschreibung ein modulhaftes Angebot, einmal nur Holzverkauf (zum Beispiel für die, die bei Hessen Forst bleiben wollen, oder eigene kommunale Förster beschäftigen wollen), zum anderen zum Holzverkauf auch die Dienstleistung für die Beförsterung. Der Satzungsentwurf folgt rechtlich weitgehend der gültigen Satzung der Erneuerbaren Energien Rheingau-Taunus AöR, da diese vielen RTK-Kommunen geläufig ist, rechtlich durchgeprüft und in einem intensiven Abstimmungsprozess zustande gekommen ist, inhaltlich folgt der Entwurf der

Satzung der FBG Rhein Main/Rüsselsheim, die aktuell im Einvernehmen mit der Oberen Forstbehörde/RP fachlich korrekt abgestimmt wurde. - Das Forst- und Holzkontor AöR würde eigenes Personal beschäftigen oder Dienstleistungen ausschreiben, Büroräume und Fahrzeuge und entsprechenden Ausstattung vorhalten. Es wird von einem bevollmächtigten Geschäftsführer, zwei forstlich oder holzwirtschaftlich ausgebildeten Mitarbeitern und zwei Verwaltungsmitarbeitern ausgegangen. Die Kosten für solch ein Vorgehen werden auf ca. 375.000,00 je Jahr geschätzt. Finanziert wird diese Aufwendung durch Beiträge der beteiligten Kommunen je verkauften Festmeter, der derzeit in Höhe von 2,50 /fm an HESSEN FORST zu entrichten ist und ab 1.1.2019 entfällt, so dass nach derzeitigen Planungsstand für die Kommunen keine Mehrkosten entstehen. In der Gründungsphase sollen vom Land angekündigte Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. gez. Michael Schlepper Bürgermeister Anlagen: - Kurzinfo; Austauschforum Zukunft des Holzverkaufs - Satzungsentwurf - Tabelle zur Übersicht der Waldflächen und Holzmengen - Tabelle HSGB zur Übersicht der Rechtsformen

Vorlage zum TOP 3

Drucksache I/154 65388 Schlangenbad, 22.10.2018 Antrag des Gemeindevorstands Nr. 3 der Gemeindevertretersitzung am 07.11.2018 Betreff: Leistungsbeschreibung Betrieb einer Wald-Kindertagesstätte in der Gemeinde Schlangenbad Ausschreibung in der HAD Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung nimmt die Leistungsbeschreibung zum Betrieb einer Wald- Kindertagesstätte in der Gemeinde Schlangenbad zustimmend zur Kenntnis und stimmt einer Veröffentlichung in der HAD zu. Finanzielle Auswirkungen: Keine Beteiligung der Ortsbeiräte: Es ist keine Beteiligung des Ortsbeirates erforderlich, da es sich um eine Verwaltungsangelegenheit handelt. Begründung: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung erwartet, dass die Wald-Kita in ihrer pädagogischen Konzeption (Erleben der Natur mit allen Sinnen) weiter beibehalten wird. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wird die Wald-Kita zum nächstmöglichen Zeitpunkt interimsweise bis zur Etablierung der neuen Räumlichkeiten in der Kita Hausen v.d.h. nach Georgenborn verlegt. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit einer Markterkundung, um festzustellen, inwieweit ein anderer Betreiber für das bestehende Konzept und den bestehenden Standort im OT Wambach gefunden werden kann. Dabei soll gezielt auch auf Tagesmütter, Elternvertreter und Elterninitiativen und Vereine zugegangen werden.

Um die von der Gemeindevertretung beschlossene Markterkundung durchzuführen, wurde von der Gemeindeverwaltung eine Leistungsbeschreibung erstellt, die auf die Bedürfnisse der Gemeinde Schlangenbad zugeschnitten ist. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen. Die Leistungsbeschreibung wird unmittelbar nach der Freigabe durch die Gemeindevertretung in der HAD veröffentlicht. Eine Unterrichtung der Gemeindevertretung erfolgt nach Ablauf des erfolgreich durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens. gez. Michael Schlepper Bürgermeister

Vorlage zum TOP 4

Drucksache I/155 65388 Schlangenbad, 22.10.2018 Antrag des Gemeindevorstands Nr. 4 der Gemeindevertretersitzung am 07.11.2018 Betreff: Jährlich wiederkehrende Beitragsanpassung der Elternbeiträge Beschlussempfehlung: Die jährliche Anhebung der Elternbeiträge in Höhe von 2 % für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten- und Krippenplätzen wird ab dem 01.01.2019 unbefristet fortgeführt. Finanzielle Auswirkungen: Mehrerträge i.h.v. 2% des Gesamtvolumens der Elternbeiträge und folglich eine entsprechende Minderung der an den Betreiber der Kindertagesstätten zu entrichtenden Ausgleichszahlungen. 2% des Gesamtvolumens entsprechen auf Basis der Abrechnung 2017 einem Betrag von ca. 10.900. Hier zu beachten ist, dass im Zahlenwerk 2017 die Auswirkungen der Freistellung im Ü3-Bereich und die Auswirkungen des Kita-Neubaus in 2019 auf das Gesamtvolumen der Elternbeiträge entsprechend noch nicht vorhanden waren. Die Entwicklung der einzelnen Elternbeiträge je Modul von 2018 (nach Freistellung) auf 2019 können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Beteiligung der Ortsbeiräte: Es ist keine Beteiligung des Ortsbeirates erforderlich, da es sich um eine Verwaltungsangelegenheit handelt. Begründung: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2013 die jährliche Anhebung der Elternbeiträge für die Jahre 2014 bis 2018 um 2 Prozent beschlossen. Die jährliche Anhebung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten- und Krippenplätzen wurde zum damaligen Zeitpunkt beschlossen, um die jährlich durchschnittliche 2-prozentige

Personalkostensteigerung sowie den allgemeinen Preisanstieg insbesondere der Energiekosten, durch eine Anhebung der Elternbeiträge zum Teil auszugleichen. Auch für die Zukunft ist die jährliche Dynamik in Höhe von 2 % ein gerechter Mechanismus zur Anpassung der Elternbeiträge. Denn durch die Beibehaltung der wiederkehrenden Beitragsanpassung wird vermieden, dass nach einer Phase, in der keine Anpassungen erfolgen, stärkere Steigerungen eintreten. Dies wäre insbesondere für Eltern ungerecht, die in der Zeit ohne Anpassungen noch keine Kinder in einer Kita hatten. Zudem sind die Personalkosten in den vergangenen Jahren weiterhin regelmäßig gestiegen. Um den jährlichen Kostensteigerungen über den 31.12.2018 hinaus Rechnung zu tragen, ist die jährliche Dynamisierung der Elternbeiträge in Höhe von 2 % geboten und ab dem 01.01.2019 unbefristet fortzuführen. gez. Michael Schlepper Bürgermeister

Vorlage zum TOP 5

Drucksache I/156 Schlangenbad, den 23.10.2018 Tagesordnungspunkt 5 Gemeindevertretersitzung am 07.11.2018 Betreff: Alte Schule Niedergladbach, energetische und sonstige Sanierung Fördermittelantrag Beschlussempfehlung: Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen: Die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens wird bestätigt und der Bereitschaft zur Übernahme der Folgekosten wird zugestimmt. Die Vorlage ist zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung gem. 11(4) GO dem Haupt- und Finanzausschuss zuzuleiten. Finanzielle Auswirkungen: Auf der Buchungsstelle 11.521.01/0151.842853 (Maßnahmen aus der Dorfentwicklung) stehen Mittel in Höhe von 612.500,00 zur Verfügung. Für die Sanierungsmaßnahmen Alte Schule Niedergladbach sind gem. aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 Mittel in Höhe von 150.200,00 eingeplant. Die geschätzten jährlichen Unterhaltungskosten für das Gebäude betragen nach heutigen Stand 16.405,00. Beteiligung des Ortsbeirates: Ist nicht erforderlich. Begründung: (Sachverhalt) Bevor die Vergabe der Architekten- und Bauleistungen zur Umsetzung der Maßnahme erfolgen können, muss ein erneuter Bewilligungsbescheid vorliegen. Für die Antragstellung ist neben der denkmalpflegerischen Genehmigung ein Beschluss über die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes gem. der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung Teil II, Punkt 2.2.6 erforderlich und miteinzureichen. gez. Michael Schlepper Bürgermeister

Anlagen Auszug aus der aktuellen Förderrichtlinie vom 01.01.2018 Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen

Vorlage zum TOP 7

Drucksache I/152 65388 Schlangenbad, 09.10.2018 Antrag zu Tagesordnungspunkt Nr. 7 der Gemeindevertretersitzung am 07. November 2018 Betreff: Neues Logo für die Gemeinde Schlangenbad Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: In der Außenkommunikation der Gemeinde (Briefpapier, Homepage, Einladungen usw.) wird ab sofort nicht mehr das offizielle Wappen der Gemeinde sondern das Logo, das die Staatsbad Schlangenbad GmbH entwickelt hat verwandt. Finanzielle Auswirkungen: Die Staatsbad Schlangenbad GmbH stellt das Logo kostenfrei zur Verfügung. Begründung: (Sachverhalt) Nach wie vor wird das etwas antiquierte Wappen der Gemeinde Schlangenbad in der Außendarstellung verwandt. Die Staatsbad Schlangenbad GmbH hat das Logo verändert. Es gibt jetzt nicht mehr das Logo für die Staatsbad Schlangenbad GmbH sondern nur noch für Schlangenbad. Damit ist der Weg frei, dass die Gemeinde Schlangenbad dieses modernere, heutigen Bedürfnissen besser angepasste Logo verwenden kann. gez. Michael Schlepper Bürgermeister -Anlage-

Vorlage zum TOP 8

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Schlangenbad Die Fraktion Till.Poerner@SPD-Schlangenbad.de 15.10.2018 An die Vorsitzende der Gemeindevertretung Schlangenbad, Frau Ruland. (Rathaus, Rheingauer Straße 23, 65388 Schlangenbad) Sehr geehrte Frau Ruland, wie in der gemeinsamen Sitzung von HFA und JSK am 25.09.2018 angekündigt und besprochen lege ich hiermit den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur geplanten ersatzlosen Streichung der Absätze 2 und 3 des 6 des Betreibervertrages (Punkt 2 des 1. Nachtrages zum Betreibervertrag vom 10.11.2010) vor. Antrag: Die Absätze 2 und 3 des 6 bleiben in nachfolgender, leicht geänderter Fassung Bestandteil des Betreibervertrages (Änderungen fett markiert). Neuer Absatz 2: (2) Seitens des ASB wird ein Ausschuss eingerichtet, der die Arbeit der Kindertagesstätten begleitet. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Vertretern der Gemeinde Schlangenbad sowie zwei Vertretern des Gesamtelternbeirates und zwei pädagogischen Mitarbeitern des ASB zusammen. Den Vorsitz über diesen Ausschuss führt ein Vertreter des ASB. Neuer Absatz 3: (3) Der Ausschuss hat alle wichtigen Fragen der Kindertagestätten zu besprechen, die beide Vertragsparteien betreffen. Er ist so oft wie notwendig, jedoch mindestens einmal im Kalenderhalbjahr einzuberufen. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn es mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses unter Angabe der zu beratenden Angelegenheiten verlangt. Er hat insbesondere die Leitung des ASB zu beraten über: den Wirtschaftsplan; die Höhe der Elternbeiträge (als Vorschlag für die Gemeinde); die Bestimmungen und Änderungen der Gruppenstärke (als Vorschlag für die Gemeinde); Änderung der Zahl der Gruppen (als Vorschlag für die Gemeinde); Einstellung des Betriebes des Kindergartens. Die grundsätzliche Beschlussfassung über diese Angelegenheiten obliegt satzungsgemäß den Gremien des ASB. Die Pflichten des ASB als Träger zu Elternbeteiligung, Elternversammlung und Elternbeirat nach 27 des HKJGB vom 18.12.2006 (zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2014) und etwaige Pflichten der Gemeinde Schlangenbad gegenüber dem Gesamtelternbeirat bleiben davon unberührt. Zum Nachtrag: Punkt 2 des Nachtrags zum Betreibervertrag vom 10.11.2010 entfällt ersatzlos. Die weitere Nummerierung im Nachtrag wird entsprechend angepasst.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Schlangenbad Die Fraktion Till.Poerner@SPD-Schlangenbad.de Begründung: Die Streichung des 6 erschwert zum einen den wünschenswerten Dialog im Dreiecksverhältnis von Elternvertretung, Gemeinde und dem Träger ASB und zum anderen die Elternbeteiligung durch einen Gesamtelternbeirat, deshalb sollte von einer Streichung abgesehen werden. Zurzeit wird die Bildung eines Gesamtelternbeirates über alle Fraktionen hinweg diskutiert, um eine sinnvolle frühzeitige Einbindung der Eltern durch ihre gewählten Vertreter zu gewährleisten. Solange diese Diskussion nicht durch eine Entscheidung beendet ist, sollte von einer Streichung der Absätze 2 und 3 in 6 des Betreibervertrages abgesehen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine frühzeitigere Einbindung der Eltern in konstruktiver Zusammenarbeit effektiv zu Ergebnissen führt, die den Elternbedürfnissen gerechter werden und häufig auch hilfreiche Hinweise der Eltern zum Betrieb der Kindertagesstätten und zu Kosteneinsparungen mit sich bringen. In der Vergangenheit hat sich in den Beratungen der zuständigen Gremien gezeigt, dass der Austausch zwischen den Vertretern des ASB, der gemeindlichen Gremien und der gemeindlichen Verwaltung zum Teil erst in den Sitzungen unmittelbar vor wichtigen Entscheidungen stattgefunden hat. Dies hat bereits mehrfach zu Verzögerungen und zur Überarbeitung von Vorlagen bzw. Anträgen geführt. Durch einen frühzeitigen Dialog von Gremienvertretern, Gemeindeverwaltung, Elternvertretungen und ASB und daraus resultierenden gemeinsam erarbeiteten Entscheidungsvorlagen könnten solche Verzögerungen vermieden werden und die Kommunikation im Dreiecksverhältnis verbessert werden. Aus diesen Gründen bitten wir unserem Ergänzungsantrag zuzustimmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Till Pörner Fraktionsvorsitzender der SPD - Fraktion