Bauleitplanung der Gemeinde Allendorf (Eder)

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Transkript:

Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Allendorf (Eder) Bebauungsplan Nr. 20 Bestattungswald Osterfeld", Gemarkung Allendorf, Ortsteil Osterfeld der Gemeinde Allendorf (Eder) Anlass und Ziel Die Gemeinde Allendorf (Eder) beabsichtigt, eine Waldbegräbnisstätte in der Gemarkung Allendorf, Ortsteil Osterfeld, bereitzustellen. Die Fläche soll in Abschnitten erschlossen werden. Der Bestattungswald soll seinen typischen Waldcharakter beibehalten und damit Wald im Sinne des Gesetzes bleiben. An den im Wald befindlichen Außenrändern wird der Bestattungswald durch entsprechende Kennzeichnung und Beschilderung abgegrenzt. Der Geltungsbereich des geplanten Bestattungswaldes umfasst ca. 2,3 ha. Die Erschließung des Bestattungswaldes ist von Süden von der Schmalhardtstraße über einen vorhandenen Weg geplant. Auf einer z. T. bereits geschotterten Fläche im Südosten des Flurstücks 12 sollen Parkplätze ausgewiesen werden. Im Wald ist die Erschließung über vorhandene Wege und kleinere Pfade geplant. Eine Versiegelung ist nicht geplant. Als Sammelstelle für Andachten und Totenfeiern soll eine vorhandene Lichtung innerhalb des Bestattungswaldes genutzt werden. In diesem Bereich sollen Holzbänke aufgestellt werden. Als bauliche Anlage ist hier zudem die Anlage einer Schutzhütte als Wetterschutz bei Andachten geplant. Die Schutzhütte soll auch Spaziergängern offen stehen. Für die Umsetzung der Planungsziele sind die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allendorf (Eder) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Bestattungswald Osterfeld erforderlich. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß 8 (3) BauGB im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich des geplanten Bestattungswaldes wurde im Laufe des Verfahrens auf Grund der hohen ökologischen Wertigkeit des ehemals vorgesehenen westlichen Waldbereiches geändert (Entfall der westlichen Waldfläche, stattdessen Erweiterung nach Norden). Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 umfasst folgende Flurstücke von Gemeinde Allendorf (Eder), Gemarkung Allendorf: Flur 23, Flurstücke 1/6, 1/7, 4/2 (teilw.) Flur 19: Flurstücke 12 (teilw.) und 81/1 (teilw.) Die Abgrenzung ist aus nachfolgender Skizze zu entnehmen. 1

Geltungsbereich (ohne Maßstab) Für notwendige Kompensationsmaßnahmen wird ein externer Geltungsbereich in den Bebauungsplan aufgenommen (Gemarkung Battenfeld, Flur 6, Flurstück 38 und Gemarkung Battenfeld, Flur 8, Flurstück 3). 2

Externer Geltungsbereich für Kompensationsmaßnahmen (ohne Maßstab) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB und der Behörden gem. 4 (2) BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) hat in Ihrer Sitzung am 26.02.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB für den Bebauungsplans Nr. 20 Bestattungswald Osterfeld", Gemarkung Allendorf, Ortsteil Osterfeld, der Gemeinde Allendorf (Eder) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 Bestattungswald Osterfeld", Gemarkung Allendorf, Ortsteil Osterfeld einschließlich zugehöriger Begründungen mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom Freitag, dem 12.04.2019 bis einschließlich zum Montag, dem 20.05.2019 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, Bauverwaltung, Zimmer 0.04 Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Einsichtnahme aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt Die Planunterlagen sind zudem zusätzlich digital auf der Internetseite https://allendorfbromskirchen.de/allendorf-eder/leben-in-allendorf/bauenwohnen/bauleitplanungen/bestattungswald-osterfeld-bauleitplanverfahren/ abrufbar. Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist in der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 3

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung nach 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen wurde. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 1. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 Bestattungswald Osterfeld", Gemarkung Allendorf, Ortsteil Osterfeld der Gemeinde Allendorf (Eder) 2. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 20 Bestattungswald Osterfeld", Gemarkung Allendorf, Ortsteil Osterfeld der Gemeinde Allendorf (Eder) Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind: a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern. Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht zum Bebauungsplan bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter: Schutzgut Boden/Relief: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen / Einwirkungen auf den Bodenhaushalt und Eingriffe oder Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und Prognose der Auswirkungen (kleinflächige Versiegelungen/Teilversiegelungen, kleinstflächige Veränderungen des Bodenprofils, kleinflächige Bodenverdichtungen), eingeflossenes Bodengutachten (wesentliche Inhalte des Bodengutachtens siehe unter 4.) Bodendenkmäler / Archäologische Fundstellen (keine bekannt) Schutzgut Wasser: Eingriffe auf den Wasserhaushalt, Prognose der Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt (geringe Auswirkungen durch Versiegelung/Teilversiegelung, Schadstoffbelastung durch Asche) Schutzgut Klima/Luft: Bestand und Bewertung, Veränderungen der Klimafunktionen (keine relevanten Auswirkungen) Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Bestand und Bewertung der Vegetation/Biotoptypen, Vorbelastungen, Bestand und Bewertung Fauna / Lebensräume / Artenschutz, Eingriffe auf Vegetation/Biotope und Fauna, eingeflossene Gutachten zu Fauna, Artenschutz, FFH-Prognose (wesentliche Inhalte der Gutachten siehe unter 4.). Wesentliche Auswirkungen der Planung: Vegetation: Verlust von Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherung, geringe Auswirkungen auf Pflanzen/Waldausprägung durch Andachtsfläche mit Schutzhütte und anzulegende Pfade, kleinflächiger Verlust von Gehölzsukzession am Waldrand und ansonsten ein Verlust von Schotterrasen/Rasen. Fauna/Artenschutz/Lebensräume: Das Eintreten der Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG kann für alle geprüften Arten aufgrund der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ausgeschlossen bzw. vermieden werden. Bei den Arten/Artengruppen, die im Rahmen der Eingriffsregelung zu beachten sind, wie Blindschleiche, Waldeidechse, Flechten und Hirschkäfer können erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Im Ergebnis der FFH- Verträglichkeitsprognose ist festzustellen, dass das Vorhaben als verträglich mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes 4917-401 "Hessisches Rothaargebirge" einzustufen ist. Landschaftsbild: Bestand und Bewertung, Landschaftsbildveränderungen (keine wesentlichen Auswirkungen) Mensch/Bevölkerung: Aussagen zum Thema erhöhtes Verkehrsaufkommen und Auswirkungen auf die Jagd 4

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Auswirkungen auf Kulturdenkmale (keine Auswirkungen) Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild Mensch/Erholung, Boden Wasser und Biotope Tiere, Pflanzen) Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Kompensationsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen (vorgezogene Artenschutzmaßnahmen) 3. Die umweltrelevanten Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten: Hessen Forst zu den Themen forstwirtschaftliche Nutzung und Einrichtung eines Schutzstreifens zum verbleibenden Wirtschaftswald Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie zu dem Themenbereich Bodenschutz (Versiegelung, Bodenfunktionen, Kompensation) Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck - Frankenberg zu den Themenbereichen Notwendigkeit einer Natura2000-Verträglichkeitsvoruntersuchung sowie erforderlicher Erhebungen, Kompensationsmaßnahmen, artenschutzrechtlichen Belangen, Verkehrssicherungsmaßnahmen Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen e. V. zu den Themenbereichen Anlage von Wegen und Umgang mit anfallendem Material, Art der Anlage der Urnengräber, Anmerkungen zum Umweltbericht sowie Eingriffswirkungen Regierungspräsidium Kassel: Obere Forstbehörde zu den Themen Verkehrssicherung sowie Prüfung, ob eine Rodungsgenehmigung für die geplante Schutzhütte erforderlich ist Obere Naturschutzbehörde zu den Themenbereichen: Notwendigkeit weiterer faunistischer Erfassungen, Artenschutz, Baumkataster, Kompensationsmaßnahmen, Alternativenprüfung, Verkehrssicherung, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Kassel mit Aussagen zum Thema Umgang mit der Ableitung von Oberflächenwasser 4. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind: Cloos, T., v. Blanckenhagen, B. (August 2018): Faunistischer Beitrag (Fledermäuse, Haselmaus, Avifauna, Reptilien, Eremit, u.w.) unter Berücksichtigung vegetationskundlicher Aspekte Wesentliche Inhalte sind: Faunistische und floristische Bewertung des Planungsgebietes auf Grundlage von Erfassungen von Fledermäusen, Vögeln, Reptilien, Haselmaus, Totholzkäfern und weiteren Arten (Tagfalter, Heuschrecken, Blütenpflanzen, Flechten) sowie durch Auswertung vorhandener Daten Cloos, T. (29.08.2018): Fachbeitrag Artenschutz zum Projekt Bestattungswald Osterfeld in der Gemarkung Allendorf (B-Plan Nr. 20). Wesentliche Inhalte sind: Herausarbeitung artenschutzrechtlich möglicherweise beeinträchtigter Arten/Artengruppen auf Grundlage relevanter Strukturen und Biotope sowie Erfassungen in den Jahren 2015 2018 für diese Arten/Artengruppen (Vögel, Reptilien, Haselmaus, Fledermäuse und Totholzkäfer), Vermeidungsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen Vögel und Fledermäuse), Vorschlag Ausgleich für möglicherweise betroffenen Hirschkäfer Cloos, T. (August 2018): FFH-PROGNOSE zum VSG Hess. Rothaargebirge zum Projekt Bestattungswaldes Osterfeld. Wesentliche Inhalte sind: Zusammenfassende Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die maßgeblichen Arten des Vogelschutzgebietes Hessisches Rothaargebirge und die jeweils definierten Erhaltungsziele. Bodengutachten HLUG 2012, sowie ergänzende Stellungnahme per Mail vom 31.08.2018. Wesentlicher Inhalt des Gutachtens ist die Bewertung der Böden auf ihre Eignung für einen Bestattungswald aus bodenkundlicher und hydrogeologischer Sicht Gutachterliche Stellungnahme zu baumsachverständigen Fragen für die Bauleitplanung eines Bestattungswaldes (Happel, 13.12.2017) sowie sachverständige Ergänzung zu o.g. Stellungnahme (Happel, 23.02.2018) RP (Regierungspräsidium) Kassel (2000): Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 5

REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN (2009): Regionalplan Nordhessen 2009. Landschaftsplan der Gemeinde Allendorf (Eder) Desweiteren liegen aus und können eingesehen werden: HESSEN-FORST (04.06.2018): Baumbestandskataster für das Gebiet des geplanten Bestattungswaldes AFZ-Der Wald 2009: Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers in Bestattungswäldern, Münster Bayrische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft 2012: Merkblatt 22 Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz, Freising Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Januar 2012): Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite https://allendorf-bromskirchen.de/allendorf-eder/verwaltung/amtliche-bekanntmachung/ öffentlich bekannt gemacht wird. Allendorf (Eder), den 04.04.2019 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Allendorf (Eder) gez. Claus Junghenn Bürgermeister 6