Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung und Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf gerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrags tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt. Die equinet Bank AG ermöglicht die Ausführung von Kauf- und Verkaufaufträgen über Finanzinstrumente nach folgenden Bedingungen: 1. Geltungsbereich Die vorliegenden Ausführungsgrundsätze beschreiben das generelle Vorgehen der equinet Bank AG bei der Ausführung weisungsfreier Aufträge professioneller Kunden sowie solcher geeigneter Gegenparteien, mit denen eine Anwendung der Grundsätze ausdrücklich vereinbart ist. Sofern mit einzelnen Kunden eine Einstufung als Privatkunde vereinbart wird, sind mit diesen gesonderte Ausführungsgrundsätze zu vereinbaren. 2. Vorrang von Kundenweisungen a) Eine Weisung des Kunden hat stets Vorrang. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die equinet Bank AG einer Weisung des Kunden Folge leisten. b) Führt die equinet Bank AG einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. Die Grundsätze in der Ziffer 3 finden keine Anwendung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es durch entsprechende Weisungen zu Ausführungen kommen kann, die nicht unseren Grundsätzen einer Best Execution entsprechen. 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung in Aktien a) Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung gelten aufgrund der Kundenstruktur der equinet Bank AG für typische Wertpapierauftragsgrößen professioneller Kunden. b) Weicht ein Auftrag aufgrund von Art und/oder Umfang für die betroffene Gattung erheblich von der typischen Ordergröße ab, so empfiehlt die equinet Bank AG die Erteilung einer entsprechenden Kundenweisung. - 1 -
c) Der bestmögliche Ausführungsplatz wird unter Annahme des jeweiligen, für die dem Auftrag zu Grunde liegende Wertpapiergattung gültigen Standardabwicklungsweges ermittelt. Weicht die Lagerstelle des Depotbestandes von der Verwahrart des Ausführungsplatzes ab, so ist die Erteilung einer entsprechenden Kundenweisung erforderlich. d) Aufträge von Aktien inländischer Emittenten, die an einem organisierten Markt (Börse) oder einem multilateralen Handelssystem im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden, werden im Inland ausgeführt. e) Aufträge von Aktien ausländischer Emittenten aus den in der Anlage Ausführungswege genannten Ländern werden in einem organisierten Markt, einem multilateralen Handelssystem oder über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen im jeweiligen Heimatmarkt ausgeführt. f) Für Aufträge in i. Finanzinstrumenten, die nicht Aktien sind (u.a. festverzinsliche Wertpapiere, Optionen, Futures, Optionsscheine, Zertifikate, Bezugs- und Nebenrechte, Genussscheine und Genussrechte), sowie ii. Aktien ausländischer Emittenten aus Ländern, die nicht in der Anlage Ausführungswege aufgeführt sind ist die Erteilung einer Kundenweisung erforderlich. g) Die festzustellende Ausführungsqualität richtet sich vorrangig nach i. dem Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten des Ausführungsplatzes zusammensetzt, ii. der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Liquidität des Ausführungsplatzes für das jeweilige Wertpapier sowie iii. der Ausführungsgeschwindigkeit. Weitere, bei der Bewertung der Ausführungsplätze durch die equinet Bank AG berücksichtigte Faktoren sind die Handelszeiten und die Wahrscheinlichkeit und Sicherheit der Abwicklung. Details zu den berücksichtigten Faktoren, ihrer Gewichtung und dem Bewertungsverfahren sind in der Anlage Bewertung Ausführungsplätze zu diesen Grundsätzen aufgeführt. Bieten mehrere Ausführungsplätze eine gleich gute Ausführungsqualität, trifft die equinet Bank AG unter Einsatz informationstechnologischer Systeme nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Mitberücksichtigung der jeweils aktuellen Marktlage eine Auswahl. - 2 -
4. Besondere Hinweise zu Festpreisgeschäften in Wertpapieren und Geschäften außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme a) Die equinet Bank AG kann mit Kunden die Ausführung von Geschäften außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme vereinbaren. Hierüber ist vor der Auftragsausführung eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. b) Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen des Eigenhandels für andere (u.a. Festpreisgeschäfte, AQR-Geschäfte) erfolgen, wird von der equinet Bank AG sichergestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. Eine anderweitige Ausführung an einem Ausführungsplatz ist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich, sofern diese Wertpapiere dort gehandelt werden. 5. Überprüfung der Grundsätze Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen wird die equinet Bank AG regelmäßig, mindestens jährlich, überprüfen. Eine Überprüfung der Ausführungsgrundsätze wird die equinet Bank AG ferner dann vornehmen, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist oder zusätzliche Ausführungsplätze geeignet erscheinen, in die Auswahl der bestmöglichen Ausführungsplätze aufgenommen zu werden. Die equinet Bank AG überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze ferner regelmäßig, um bei Bedarf Mängel zu beheben. equinet Bank AG, 30. Juni 2014-3 -
Anlage Bewertung Ausführungsplätze Details zu den berücksichtigten Faktoren, ihrer Gewichtung und dem Bewertungsverfahren 1. Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes im Inland Das hier beschriebene Verfahren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes stellt auf eine unterstellte typische Ordergröße eines professionellen Kunden ab. Bei der Bewertung der möglichen Ausführungsplätze werden folgende Faktoren herangezogen: a) Preis Die Möglichkeit, den bestmöglichen Preis zu erzielen, hängt unter anderem vom festgeschriebenen Preisfeststellungsmechanismus ab, welcher in den Regelwerken der Handelsplätze verankert ist. Hier ist beispielsweise festgelegt, ob die Preisfeststellung nach dem Auktionsverfahren stattfindet (sog. order driven market) oder ob ein neutraler Marktteilnehmer (Spezialist oder Market Maker) zwischengeschaltet ist (sog. quote driven market). Weitere Einflussfaktoren auf den erzielbaren Preis sind (neben der Liquidität des Marktes, vgl. Nr. 1 c)) die Einbeziehung von Referenzmärkten, Quotierungsverpflichtungen und die Festschreibung einer maximalen Spanne zwischen Anund Verkaufskursen (maximaler Spread). b) Kosten Der Faktor Kosten unterteilt sich grundsätzlich in die beiden Bestandteile Fremdkosten und eigene Gebühren. In einem ersten Schritt werden bei der Bewertung der Ausführungsplätze gem. 33a Abs. 3 WpHG lediglich Fremdkosten (insbes. Transaktions- und Abwicklungskosten) berücksichtigt, soweit sie von der equinet Bank AG an die Kunden weiterbelastet werden. Bei mehreren gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen sind die eigenen Gebühren und Provisionen der equinet Bank AG mit zu berücksichtigen. c) Ausführungswahrscheinlichkeit und Liquidität des Ausführungsplatzes Für die bei der Bewertung der Ausführungsplätze unterstellte typische Ordergröße eines professionellen Kunden sind eine hohe Liquidität des Ausführungsplatzes, eine große Orderbuchtiefe und/oder eine effiziente Unterstützung durch Liquidität bereitstellende Spezialist oder Market Maker wesentliche Faktoren für das Ausführungsergebnis. d) Ausführungsgeschwindigkeit und Handelszeiten Unter der Ausführungsgeschwindigkeit wird jene Zeitspanne verstanden, die zwischen dem Vorliegen eines Auftrags bei der equinet Bank AG und der Auftragszuteilung am jeweiligen Handelsplatz liegt. Insbesondere in volatilen Marktphasen ist sie für das Ausführungsergebnis nicht unerheblich. Für die schnellstmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sind neben den jeweiligen Börsenöffnungszeiten das Vorhandensein eines fortlaufenden Handels, die technische Anbindung, die Anzahl der eingeschalteten Intermediäre und Marktteilnehmer sowie das Festschreiben von maximalen Ausführungszeiten in den Regelwerken der relevanten Handelsplätze maßgeblich.
Anlage Bewertung Ausführungsplätze e) Wahrscheinlichkeit und Sicherheit der Abwicklung Unter dem Begriff der Wahrscheinlichkeit und Sicherheit der Abwicklung subsumieren sich jene Faktoren, welche geeignet sind, den maximalen Anlegerschutz darzustellen. Darunter fallen i. die Organisation des Ausführungsplatzes und die Effizienz seiner Überwachung, ii. Informationsdienstleistungen des jeweiligen Ausführungsplatzes, iii. Mistrade-Regelungen, iv. operationelle Risiken der Belieferung (u.a. Vorhandensein einer Central Counterparty) v. Ausführungsgarantien, oder vi. Anlegerschutzmechanismen. 2. Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes im Inland Unter Berücksichtigung der Kundenstruktur und der unterstellten typische Ordergröße eines professionellen Kunden sind die Faktoren Preis, Ausführungswahrscheinlichkeit und Liquidität sowie Kosten die hauptbestimmenden Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes. Hiernach folgen mit abnehmender Bedeutung die Ausführungsgeschwindigkeit, die Handelszeiten und die Wahrscheinlichkeit und Sicherheit der Abwicklung. Die Ausführungsplätze, zu denen die equinet Bank AG einen Zugang hat, werden anhand der vorbeschriebenen gewichteten Kriterien getrennt für die Wertpapiergruppen (1) inländische Aktien des DAX 30 und (2) sonstige inländische Aktien unter Berücksichtigung der Marktspezifika gerated. Das Gesamtrating bestimmt, ob der Ausführungsplatz für die jeweilige Wertpapiergruppe als zur Erzielung eines bestmöglichen Ausführungsergebnisses geeigneter Ausführungsplatz bestimmt wird. 3. Bestmögliche Ausführungsplätze im Ausland Die equinet Bank AG bietet in verschiedenen, in der Anlage Ausführungswege aufgeführten Ländern die Ausführung von Kundenaufträgen in Aktien der jeweiligen Heimatländer an. Sofern die equinet Bank AG in diesen Ländern über (eine) eigene Börsenmitgliedschaft(en) und/oder Mitgliedschaft(en) an multilateralen Handelssystemen verfügt, führt sie die Orders selbst aus und wählt (sofern sie über mehr als eine der vorgenannten Mitgliedschaften verfügt) die bestmöglichen Ausführungsplätze analog der Regelungen der Nr. 1 und 2 aus. In allen anderen, in der vorbezeichneten Anlage genannten Ländern leitet sie Aufträge ihrer Kunden an die Partnerbank des European Securities Networks (ESN) im jeweiligen Land zur Ausführung bzw. an Global Broker weiter. Die Order wird hiernach von der beauftragten Partnerbank/Global Broker unter Anwendung ihrer Best Execution Policy ausgeführt, sofern der Kunde der equinet Bank AG keine anderslautende Weisung erteilt. Aufträge über Aktien ausländischer Emittenten aus allen anderen Ländern sowie Aufträge über Finanzinstrumente ausländischer Emittenten, die nicht Aktien sind, bedürfen hinsichtlich des Ausführungsplatzes einer Einzelweisung des Kunden.
Anlage Ausführungswege A. Aktien inländischer Emittenten Gattungsklasse Inländische Aktien Ausführungsplatz XETRA XETRA- FFM BATS Chi-X Europe Tradegate Exchange Internalisierung Dark Pool Frankfurter Wertpapierbörse Börse Berlin Börse Düsseldorf Börse Hamburg Börse Hannover Börse Stuttgart B. Aktien ausländischer Emittenten Gattungsklasse Aktien von Emittenten mit Heimatland Belgien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Italien Ausführungsweg Bank Degroof * Rue de l Industrie 44 1040 Brussels Global Broker Pohjola Bank Plc. * P.O. Box 308 00013 Pohjola CM-CIC Securities * Avenue de Provence 6 75441 Paris cedex 09 Investment Bank of Greece * 24B, Kifisias Avenue 15125 Marousi Global Broker Banca Akros S.p.A. * Viale Eginardo, 29 20149 Milano Gattungsklasse Aktien von Emittenten mit Heimatland Niederlande Irland Norwegen Österreich Portugal Schweden Spanien Ausführungsweg SNS Securities N.V. * Nieuwezijds Voorburgwal 162 1012 SJ Amsterdam Global Broker Global Broker Wiener Börse Caixa-Banco de Investimento * Rua Barata Salgueiro, 33-5 1269-050 Lisboa Pohjola Bank Plc. * P.O. Box 308 00013 Pohjola BEKA Finance, S.V., S.A..* Serrano, 39 28001 Madrid *Best Execution unter Anwendung der Best Execution Policy der jeweiligen ESN-Partnerbank für das jeweilige Land, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen