Blick über den Tellerrand Was passiert in Europa? Katharina Bast, Referentin Europa Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Deutschland Solothurn, 16. November 2018
Inhalt I. Europa näher betrachtet Blick in andere Systeme Europäische Sozialpolitik II. Die UN-BRK Artikel 27 UN-BRK Staatenberichtsprüfungen III. Wirksamkeit der Werkstattleistung Wann ist Werkstatt wirksam / erfolgreich? 2
I. Europa näher betrachtet 3
I.2 Europa (die EU) näher betrachtet Grundsätzliches Die Europäische Union (EU) hat ca. 512 Mio Einwohner ca. 741 Mio in ganz Europa Ca. 80 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung Aber was heißt das? Begriff von Behinderung in Europa Unterschiedliche Definitionen von: Behinderung Beruflicher Rehabilitation Arbeit- / Erwerbsunfähigkeit 4
I. Europa näher betrachtet Andere Länder Andere (Werkstatt-) Systeme sheltered employment Konzept in jedem Mitgliedstaat sehr unterschiedlich Zuständige Organe Unterschiedliche Organisationsformen Unterschiedliche Finanzierung Unterschiedliche Zuordnung Ressorts: Gesundheits- / Sozial- / Arbeits- Ministerien Einrichtung der öffentlichen Hand Genossenschaften GmbHs Aktiengesellschaften, etc. Steuereinnahmen Einnahmen aus Quotenregelung Zuständige Versicherung Einnahmen aus Lotterie, etc. 5
Grundsatz der Subsidiarität I. Europa näher betrachtet Europäische Sozialpolitik Es gibt kein eigenständiges europäisches Sozialrecht, weil die EU im Sozialbereich keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Koordinierung bezweckt die gegenseitige Abstimmung und Verflechtung der nationalen Sozialrechtsordnungen, z.b. die Koordinierung der Versicherungszeiten, die in mehreren Mitgliedsstaaten zurückgelegt worden sind. Koordinierung und Harmonisierung 6
I. Europa näher betrachtet Europäische Sozialpolitik Offene Methode der Koordinierung Einflussnahme auf die Politiken der Mitgliedstaaten Vereinheitlichung der nationalstaatlichen Sozialpolitiken Erfahrungen und Best Practices werden zwischen den Nationalstaaten ausgetauscht Statistische Vergleiche und Schaffung von Leitlinien ( Shaming ) Soft Law Keine verbindlichen Rechtsakte Unverbindliche Empfehlungen Keine Sanktionierungskompetenzen 7
I. Die EU näher betrachtet Andere Länder Andere (Werkstatt-) Systeme Keine Werkstätten mehr Einrichtungen zur Hilfe durch Arbeit Genossenschaften Tagesstruktur Inklusionsbetriebe 22 weitere Systeme 8
I. Die EU näher betrachtet Das deutsche System im Vergleich Einzigartig: Keine Wartelisten, sondern Rechtsanspruch für jeden Rechtsanspruch auf Vertretung durch Werkstatträte / Frauenbeauftragte Sehr unterschiedliche Personengruppen in deutschen Werkstätten Auch Menschen mit sehr starken Einschränkungen 9
II. UN-BRK 10
II. Die UN-BRK Grundsätzliches In ca. 10 Jahren UN-BRK: 162 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet 177 Staaten haben das Abkommen ratifiziert 92 Staaten haben auch das Fakultativprotokoll unterzeichnet 11
II. Die UN-BRK Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Realisierung des Rechts auf Arbeit Keine Diskriminierung gegenüber Arbeitnehmern ohne Behinderung Gleiches Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Wahrnehmung Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte Auf einem inklusiven Arbeitsmarkt Was ist ein inklusiver Arbeitsmarkt? 12
II. Die UN-BRK Ergebnisse der Staatenberichte Schweiz und Europa 2016: Kein Wort zu Werkstätten oder sheltered employment 2011: Kein Wort zu Werkstätten oder sheltered employment 2014: Kein Wort zu Werkstätten oder sheltered employment 2013: EU-Fachausschuss ist besorgt über 19.000 Menschen in Werkstätten > Empfehlung zu Programmen auf allg. Arbeitsmarkt 2016 Initial state report: Es gibt Werkstätten, großer Teil von ihnen mit Tätigkeiten und Aufträgen des ersten Arbeitsmarkts 13
II. Die UN-BRK 1. Staatenbericht für Deutschland 1. Staatenbericht 2011-2015 2. Staatenbericht 2018-2020 Empfehlung Schrittweise Abschaffung der Werkstätten Nachfrage ( List of Issues ) Wie viele Übergänge gibt es? 14
III. Wirksamkeit der Werkstattleistung 15
III. Wirksamkeit der Werkstattleistung Grundsätzliche Kritik: Nicht wirksam Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Übergangsrate 1 % Wann ist Arbeit echte Arbeit? Ist Werkstatt nur dann wirksam? 16
III. Wirksamkeit der Werkstattleistung Komplexe Realität - Inhalte im Konzept Werkstatt Vielfalt der Arbeit Persönliche Entwicklung auch in begrenzten Lebensrealitäten ermöglichen Chance zur Wegegestaltung / persönliche Karriere Vernetzung zu Arbeit in der Region (Sparten: Dienstleistung, Handel, Industrie, / Arbeitgeber) Vernetzung zum Wirtschaftskreislauf (Vertrieb, Auftraggeber, ) Lebenslanges Lernen Berufliche Bildung als Vorbereitung auf die Arbeit in der Werkstatt Anschlussfähigkeit beachten Vielfältige Orte der Bildung definieren: Schule, Unternehmen Zu diesen Orten gehört auch Werkstatt Berufliche (Weiter-)Bildung und Qualifikation Tätigkeitswechsel als Lernprozess verstehen 17
III. Wirksamkeit der Werkstattleistung Komplexe Realität - Inhalte im Konzept Werkstatt Arbeit für jeden (ohne Ausschluss durch Leistungskriterien) ermöglichen Differenzierung > Personenzentrierung Produktionsplanung, Förderung und Arbeitstherapie gemeinsam denken Methoden der Arbeitswelt Arbeitsweisen Abläufe Auf Menschen anpassen! Subjektivität & Selbstwirksamkeitserfahrung Subjektives Erleben der Arbeitswelt berücksichtigen Regenerationsphasen schaffen; Erholung und Pause Urlaub und Wechsel der Bezüge Herausforderung statt Belastung herstellen Einfache Arbeit gibt es nur im Auge des Betrachters Anregung des Geistes (Kultur und Begegnung) Gemeinschaft erleben Person feiern, Erfolge wahrnehmen 18
III. Wirksamkeit der Werkstattleistung Komplexe Realität - Inhalte im Konzept Werkstatt Geeignete Maßstäbe selbst definieren Sinnhafte Tätigkeit > Produktwahrnehmung, Wirtschaftskreislauf Wertschöpfung ermöglichen und erzeugen > Wirksam sein Entwicklung und Karriere Aufgabe Rolle Status Teilnehmen und wichtig sein Teilhaben und aktiv sein Anerkannt sein als wichtiger Teil der Ges. Beteiligung und Teilhabe Information Nichtinformation Mitbestimmung Selbstbestimmung Mitsprache 19
III. Wirksamkeit der Werkstattleistung Situation in Deutschland Evaluation von Zielen und konkrete Abfrage von Handlungsbarrieren BTHG fordert: Wirksamkeit der Leistungen Leistung = Wirksamkeit Verschiedene Ansätze Was ist Wirksamkeit? 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Katharina Bast k.bast@bagwfbm.de 21