EHEVERTRAGS- GESTALTUNG BEI VERMÖGENDEN EHEGATTEN
Zu meiner Person Seit 2015: Seit 2013: Seit 2008: Seit 2005: 2002 bis 2005: 1997 bis 2002: 1994 bis 1997: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Notar in Münster Fachanwalt für Erbrecht Selbständiger Rechtsanwalt in Münster Promotion im Erbschaftsteuerrecht Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster Ausbildung zum Industriekaufmann Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 2
DIE KANZLEI
Die Kanzlei Gegründet 2013 in Münster 3 Fachanwälte für Erbrecht Ausschließlich im Erbrecht und der Nachfolgeberatung tätig Mandanten sind Unternehmerfamilien und Privatpersonen mit komplexen Vermögensstrukturen Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Vermögensverwaltern und Banken Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 4
INHALTS- VERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis Fallbeispiel Der vorsorgende Ehevertrag Optimierung durch Güterstandswechsel Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 6
FALLBEISPIEL
Fallbeispiel Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 8
Fallbeispiel (Zusammenfassung) Vermögen F Vermietete Immobilien: 6 Mio. Selbstbewohnte Immobilien: 1 Mio. Depot: 4 Mio. Verbindlichkeiten: 2 Mio. Vermögen M 0 Wert der Schenkung an F: 2 Mio. Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 9
Ansprüche der Ehegatten? Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 10
DER VORSORGENDE EHEVERTRAG
Wer ist Pflichtteilsberechtigt? Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 12
Ansprüche des Ehegatten Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 13
Schutz vor Zugewinnausgleichsansprüchen Wahl des richtigen Güterstandes Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation Güterstand der Gütertrennung Modifizierte Zugewinngemeinschaft Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall Gegenständliche Beschränkung bezogen auf konkret benannte Vermögenswerte (z.b. Unternehmen, konkrete Immobilien) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod Gegenständliche Beschränkung bezogen auf die Vermögenswerte, die jeder Ehegatte aus seiner Familie erhalten hat. Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 14
Schutz vor Zugewinnausgleichsansprüchen Güterrecht kein Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts Daher: grundsätzlich große Gestaltungsfreiheit Aber: Sittenwidrigkeit bei subjektiver Imparität Ausnutzung einer Zwangslage Ausnutzung von sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit Ausnutzung von intellektueller Unterlegenheit Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 15
Regelungen zum Versorgungsausgleich Regelungen zum Versorgungsausgleich sind Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts Daher: nur eingeschränkte Gestaltungsfreiheit Problem: Funktionsäquivalenz Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 16
OPTIMIERUNG DURCH GÜTERSTANDS- WECHSEL
Besteht Handlungsbedarf? Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 18
Werden die Erbschaftsteuerfreibeträge vollständig ausgenutzt? Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 19
Vorbereitende Maßnahmen durch Güterstandswechsel M und F vereinbaren rückwirkend auf den Zeitpunkt des Beginns der Ehe Zugewinngemeinschaft Danach wieder Vereinbarung von Gütertrennung und Ausgleich des Zugewinns Zugewinngemeinschaft kann nach BFH auch bei Fortbestand der Ehe beendet werden. Erforderlich ist aber stets, dass der Güterstand zumindest vorübergehend auch tatsächlich gewechselt wird Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 20
Vorbereitende Maßnahmen durch Güterstandswechsel Berechnung von Zugewinn Ehemann Ehefrau Anfangsvermögen 0 2.000.000 Endvermögen 0 9.000.000 Zugewinn 0 7.000.000 Zugewinnausgleichsanspruch 1378 BGB 3.500.000 Zur Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs überträgt F jeweils die Hälfte ihrer vermieteten Immobilien sowie 3/8 des Depots auf M. Die Verbindlichkeiten übernimmt M zu ½. Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 21
Vorbereitende Maßnahmen durch Güterstandswechsel Zugewinnausgleich nicht schenkungsteuerpflichtig Erfüllung des Zugewinnausgleichanspruches entgeltlich, daher: keine Pflichtteilsergänzungsansprüche Anfechtungsfrist nur 2 statt 4 Jahre Aber: einkommensteuerrechtlich ist die Übertragung der Immobilien und des Depots ein entgeltlicher Vorgang Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 22
Vorbereitende Maßnahmen durch Güterstandswechsel Vermögensverteilung nach Erfüllung von Zugewinnausgleichsanspruch: F M Vermietete Immobilien 3 Mio. 3 Mio. Selbstbewohnte Immobilien 1 Mio. 0 Mio. Depot 2,5 Mio. 1,5 Mio. Verbindlichkeiten 1 Mio. 1 Mio. Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 23
Vermögensverteilung nach Erfüllung von Zugewinnausgleichsanspruch Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 24
Vorbereitende Maßnahmen durch Güterstandswechsel Abwandlung: Das Endvermögen von M beträgt 2 Mio., da F in der Vergangenheit eine von ihren Eltern geerbte Immobilie für 4 Mio. verkauft hatte und der Kaufpreis auf das gemeinsame Haushaltskonto von M und F geflossen ist. Eine Schenkungsteuererklärung wurde nicht abgegeben. Besteht Handlungsbedarf? Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 25
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Kontakt Dr. Ansgar Beckervordersandfort LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar Mediator, FA für Erbrecht FA für Handels- und Gesellschaftsrecht Voßgasse 3 48143 Münster Telefon 02 51/49 09 32-10 bvds@bvds-partner.de www.bvds-partner.de Dr. Ansgar Beckervordersandfort Ehevertragsgestaltung bei vermögenden Ehegatten Folie 27