Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und Nutzung der Förderinstrumente für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

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ZH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks Haus des eutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin www.zdh.de Abteilung: Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht Ansprechpartner: Herrn Jan annenbring Tel.: +49 30 206 19-182 Fax: +49 30 206 19-59 182 E-Mail: dannenbring@zdh.de Rundschreiben: 6/19 Berlin, 24. Januar 2019 Per E-Mail Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und Nutzung der Förderinstrumente für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen Es wird über das Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes am 1. Januar 2019 berichtet und auf Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit zur Nutzung der neuen Förderinstrumente für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen hingewiesen. Sehr geehrte amen und Herren, am 20. ezember 2018 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) veröffentlicht worden und konnte damit wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wie zuletzt mit ZH-Rundschreiben 94/18 vom 8. November 2018 berichtet, werden mit dem Teilhabechancengesetz mit der neu in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingefügten Regelung 16i und der neugefassten Regelung 16e SGB II umfassende Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen geschaffen. Arbeitgeber, die einen nach 16i SGB II förderfähigen Langzeitarbeitslosen sozialversicherungspflichtig (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) beschäftigen, können für bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse erhalten, die in den ersten zwei Jahren 100 Prozent betragen und in den Folgejahren degressiv gestaffelt sind. er Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber nach dem gezahlten Arbeitsentgelt für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn. ie Lohnkostenzuschüsse wurden in dieser Höhe angesetzt, da es sich bei dem geförderten Personenkreis um sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose handelt, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und daher häufig einer besonderen Unterstützung bei der Eingliederung bedürfen. aher ist im Rahmen der Förderung auch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (oaching) vorgesehen. arüber hinaus können Weiterbildungskosten für alle Arten von Qualifizierungen während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro übernommen werden. as Instrument steht allen Arbeitgebern offen. amit können sich auch Arbeitgeber im Vereinsregisternummer: VR 19916 Nz, Amtsgericht Berlin harlottenburg Steuernummer: 27/622/50987 Bankverbindungen: Landesbank Berlin Girozentrale 13 327 810 (BLZ 100 500 00) IBAN E24 1005 0000 0013 3278 10 BI/SWIFT BELAEBEXXX Berliner Volksbank 830 183 2002 (BLZ 100 900 00) IBAN E94 1009 0000 8301 8320 02 BI/SWIFT BEVOEBB

2 Handwerk grundsätzlich bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung engagieren. Zu beachten ist, dass zu den möglichen Einsatzfeldern der geförderten Arbeitsverhältnisse die Jobcenter jährlich eine Stellungnahme der Vertreter der Sozialpartner im Örtlichen Beirat einholen, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekte zu vermeiden. Arbeitgeber, die einen nach 16e SGB II förderfähigen Langzeitarbeitslosen, der seit mindestens zwei Jahren arbeitslos ist, für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) beschäftigen, können ebenfalls Lohnkostenzuschüsse für die auer von zwei Jahren bekommen. Auch hier können alle Arten von Tätigkeiten und Branchen gefördert werden. er Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Auch für diesen Personenkreis kann eine beschäftigungsbegleitende Betreuung gefördert werden. amit die neuen Fördermöglichkeiten von den überwiegend kleinen Betrieben des Handwerks genutzt werden, ist entscheidend, dass die Betriebe in ihrem zuständigen Jobcenter persönliche Ansprechpartner haben, die sie individuell über die Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen nach dem neuen Recht informieren, passende Bewerber identifizieren und auch während der Beschäftigungsphase als Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung stehen. Ihre Ansprechpartner in den Jobcentern vor Ort stehen bereit, um Betriebe, die Interesse an einer Nutzung der neuen Förderangebote haben, individuell zu beraten. Ansprechpartner in dem für Sie zuständigen Jobcenter werden in dem Flyer des jeweiligen Jobcenters benannt. Zudem finden Sie Ansprechpartner regelmäßig auch auf der Internetseite Ihres Jobcenters unter dem Begriff Teilhabechancengesetz oder über den Arbeitgeber-Service bzw. die kostenfreie Servicenummer der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber (0800 4 555520). Sollten Sie auf diesem Weg keinen Ansprechpartner erhalten, können interessierte Arbeitgeber sich an den ZH (Herrn Jan annenbring, dannenbring@zdh.de, Tel.: 030 20619182) wenden, der Ihnen zeitnah eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner benennt. ie Bundesagentur für Arbeit hat die in der Anlage beigefügten Flyer erarbeitet und den Jobcentern zur Verfügung gestellt, um Arbeitgeber über die Fördermöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen nach der neuen Rechtslage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Karl Sebastian Schulte Geschäftsführer gez. Jan annenbring Anlagen

A Ermöglichen Sie langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern, in Vollzeit und in Teilzeit, durch Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die auer von bis zu fünf Jahren, Übernahme der Kosten für ein oaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer, Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung. Teilhabe am Arbeitsmarkt Herausgeberin Bundesagentur für Arbeit 90327 Nürnberg Geschäftsbereich Arbeitsmarkt Januar 2019 Neue Fördermöglichkeit zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose

EröffnenSieLangzeitarbeitslosenTeilhabechancenundBeschäftigungsperspektiven,indemSie einengeeignetenarbeitsplatzinihremunternehmenbereitstellenundlangzeitarbeitslose Menschensozialversicherungspflichtigbeschäftigen,...dengefördertenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerndie Möglichkeitgeben,sicheinzugewöhnenund siefachlichanleitenundin betrieblichearbeitsabläufeeinbinden Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die hance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme. iese Unterstützung können wir bieten, wenn Sie als Arbeitgeber für diese langzeitarbeitslosen Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, zur Verfügung stellen. ies gilt für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen. WirfördernSiemit Lohnkostenzuschüssen für bis zu fünf Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei der Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhaltenundüber25jahrealtsind. In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent, im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent, im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent, im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent. er Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn. SiehabenInteresse? annnehmensiekontaktmit unsauf. Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Sie werden zu allen Fragen rund um die Förderung und das Beschäftigungsverhältnis gerne beraten. ie Kontaktdaten lauten: Weitere Informationen, finden Sie unter: der Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro. der Übernahme von Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung(oaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.

A Nachhaltige Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Sie bekommen Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 75 Prozent bzw. 50 Prozent des Arbeitsentgelts für die auer von zwei Jahren, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ein oaching für die geförderte Arbeitnehmerin bzw. den geförderten Arbeitnehmer, einen Zuschuss für die Weiterbildungskosten bei Qualifizierung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers während der Beschäftigung. Herausgeberin Bundesagentur für Arbeit 90327 Nürnberg Geschäftsbereich Arbeitsmarkt Januar 2019 Neuer Lohnkostenzuschuss für die Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen

BietenSieeinemlangzeitarbeitslosenMenschendie hanceaufeinenneuen Berufsstart,indemSie einensozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen fürmindestens zweijahre bereitstellen und die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei dereinarbeitung unterstützen. Ziel ist eine möglichstdauerhaftetätigkeit in IhremUnternehmen, auch im Anschluss an die Förderung. Wirfördern Lohnkostenzuschüsse für die auer vonzwei Jahren. er Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses75Prozent und im zweiten Jahr50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. die Übernahme von Kosten für einebeschäftigungsbegleitende Betreuung(oaching), die Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihren neuen Mitarbeiter dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.... ganz oder teilweise dieübernahmevonweiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert. Voraussetzung ist die Einstellung vonpersonen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. SiehabenInteresse? ann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Sie werden zu allen Fragen rund um die Förderung und das Beschäftigungsverhältnis gerne beraten. ie Kontaktdaten lauten: Weitere Informationen, finden Sie unter: ie Förderung richtet sich anallearbeitgeber, die Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen. as Jobcenter vermittelt Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützt Sie bei der Stellenbesetzung sowie der Beantragung der Förderleistung.